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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-12-03 · 49 (3.12.1909) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
49 (3.12.1909)
Date
1909-12-03
Page
– (sequence 11)
Language
German
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49 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 843 wir selbst. Tatsache ist aber, dah sie die Hebung mancher christlichen Tugend erst von uns lernen mühten. Die Barbareien, die jetzt in Ruhland und dem belgischen Kongo verübt wurden, sind von christlichen Regierungen erzeugt worden, und in diesen Gebieten wäre für die Gesellschaft Raum genug, die Christen zu wahren Christen zu bekehren, vorausgesetzt, dah sie vor ihrer eigenen Türe schon alles in Ordnung gebracht haben. Was aber die Methode dieser Gesellschaften betrifft, so halten wir sie für korrupt und korrumpierend zugleich. Ihre Proselytenmacherei, die nichts als eine Bestechung in der einen oder anderen Form ist, macht sich hauptsächlich unter schutzlosen Kindern oder jenen prinzipienlosen oder von Armut niedergedrückten Fremden geltend, die vor der christlichen Verfolgung aus Ruhland geflohen sind. Viele von diesen nehmen die ihnen angebotenen Bestechungen an, aber nur wenige erklären sich bereit, die Taufe zu nehmen. Aber selbst von den Letzteren wandert ein groher Teil von einer Mission zur anderen, da die Einwilligung zur Taufe ein recht einträgliches Geschäft ist und einem überdies die Bischöfe und andere zu Beschützern macht. Die varochiale Iudenmission bedeutet überdies einen Einbruch in den Hausfrieden und hat die Störung des sozialen Friedens zur Folge. Wir fordern, dah Sie die Importierung dieser Skandale. die in East End schon so viel Unheil gestiftet hat. von Kensington. so weit es in ihrer Macht steht, abwehren. Viele Zehntausende von Pfund werden jährlich darauf verschwendet, um aus einer Handvoll schlechter Juden noch schlechtere Christen zu machen. Man darf jene verleiteten Geistlichen, die von mildberzigen Leuten für solche Zwecke Svmmen herausziehen. Summen, die sonst wahrscheinlich fü'' wahre Wohltätigkeit würden verwendet werden, durch nichts ermuntern. Würde der Bischof ronLondon, der in der Versammlung sprechen soll, die Spelunken von Kensington aufsuchen, so würde er dort unter seinen Glaubensgenossen ein breites Feld für seine Bekehrungsarbeit finden, die niemanden verletzen und von jedem mit Freude begrüht werden würde. In jedem Falle aber protestieren wir gegen die Ueberlassunq des Rathauses zur Förderung einer so unwürdigen Sache." Der neugewählte Richter am Newyorker Obersten Gerichtshof. Anlählich der jüngsten Wahlen in Newyork wurde der auch auherhalb Amerikas bekannte Jurist und Philanthrop Natban Biiur zum Richter des Obersten Gerichtshofes der Stadt Newyork gewählt. 'Nathan Biiur ist ein eifriger Jude, der an allen öffentlichen jüdischen Arbeiten. besonders aber auf dem Gebiete des jüdischen Einwanderunaswesens regen Anteil nimmt. Vor einigen Jahren erteilte Bijur einem seiner Prozehgegner in demselben Gerichtshöfe, an welchem er jetzt als Richter fungiert, eine seinerzeit vielbesprochene, scharfe Abfuhr, weil jener es für gut fand, auf die Zugehörigkeit Bijurs zum Iudentume anzuspielen und sich über die Juden abfällig äußerte. ..Mein Judentum hat mich das Recht gelehrt und das scheint mein Gegner jetzt übel zu emvfinden", schloß damals Bijur die Zurückweisung des Angriffes. Nathan Straus' neueste Wohlfahrtsaktion. «MM _ Der amerikanische Philanthrop Nathan Straus, der wegen seiner verschiedenen Aktionen auf dem Gebiete der Kinderfürsorge auch in Europa rühmlichst bekannt ist, bat abermals eine große Spende für das Kind gemacht. Er besah in Lakowood ein prachtvolles Palais mit herrlichem Park im Werte von 700.000 Dollars, das in den letzten Jahren einem Pächter als First Class-Hotel überlassen war: dieses spendete nun N. Straus als Genesungsheim für schwindsüchtige Kinder. Der durchaus moderne Philanthrop begnügte sich jedoch nicht mit dieser Spende, sondern lud eine Anzahl reicher Leute ein und gründete mit ihnen eine Gesellschaft zur Bekämpfung der Schwindsucht unter Kindern. Die Mitteilung von der hochherzigen Spende hat die Anwesenden, unter denen sich die jüdischen Philanthropen Jacob H. Schiff, Marcus Marks. Isaak Seligmann, Jacob Ries u. a. befanden, so sehr enthusiasmiert, dah die eingeleitete Subskribtion in wenigen Minuten die weitere Summe von 250 000 Dollars ergab, wodurch das neue Wohlfahrtsunternehmen gesichert erscheint. Das von Nathan Straus gespendete Hotel hat 400 Zimmer und ist in der Lage. 400 kranke Kinder auf einmal aufzunehmen. _ Vermiscbles. Austritte aus dem Iudentume. Die Abgeordneten Wutschel (Sozialdemokrat) und Genossen richteten in der Sitzung öoM 1. DeZeMber Interpellation an die Negierung, in der es heiht: „Drei in Wien erscheinende Wochenblätter, die den religiösen Interessen der strenggläubigen Juden zu dienen bestimmt sind, veröffentlichen in jeder Nummer eine Liste, der aus der jüdischen Religionsgemeinschaft austretenden, in Wien wohnhaften Personen. Die Liste erhalten sie von der Wiener israelitischen Kultusgemeinde. Durch die Veröffentlichung dieser Proskrivtionslisten soll Furcht vor dem Austritt aus dem Judentum erzeugt, die weitere Zugehörigkeit zum Judentum bei vielen Leuten erpreßt werden. Es ist auf den ersten Blick erkennbar, daß dw Praris der israelitischen Kultusgemeinde den Gesetzen des Staates Hohn spricht, in dem angeblich die Freiheit, das religiöse Bekenntnis zu wählen oder frei von jedem Religionsbekenntnis zu sein, gewährleistet ist. und es ist nicht genug zu verurteilen, daß die bisherige öffentliche Kritik an dem Vorgeben der Kultusgemeinde die Staatsbehörden nicht zum Einschreiten ve-anlaht hat. Dazu hätte sie schon der Artikel 14 des StEG. über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger veranlassen müssen, der ha lautet, dah die volle Glaubensfreiheit jedermann gewährleistet ist. Es ist ein Mihbrauch der Amtsgewalt, der da begangen wird. In dem Ges-tze, das speziell für die israelitische Religionsgenossenschaft geschaffen wurde, heiht es wörtlich: „Die Staatsbehörde bat darüber zu wachen, dah die Organe der KultusgemZnden ihren Wirkungskreis nicht überschreiten. 3u diesem Ende können die Behörden aesetz- oder statutenwid^iae Beschlüsse oder Verfügungen der Kultusgemeinden beheben, die betreffenden Vertretungskörper auflösen, ferner Geldbuhen in einer den Vermöaensverhältnissen angemessenen Höhe sowie sonst gesetzlich zulässige Zwangsmittel in Anwendung bringen. Auch können die Behörden Mitglieder des Gemeindevorstandes. sowie Religionsdiener, deren Amtsführung die öffentliche Ordnung gefährdet, des Amtes entsetzen." Der Unterrichtsminiiter. der Minister des Innern und der Iustizminister, die mit dem Vollzüge jener Gesetze betraut sind, werden von den Interpellanten gefragt, ob sie den geschilderten Mihbrauch der Amtsgewalt der Wiener Kultusgemeinde durch Anwendung der in den Gesetzen bezeichneten Mitteln beseitigen wollen." Anmerkung der Redaktion. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde gestattet die Einsichtnahme in die Austrittsliste und die Publikation derselben, weil es wiederholt vorgekommen, dah Leute, welche aus dem Judentum ausgetreten waren, bei einzelnen Vereinen und jüdischen Instituten als Juden sich präsentierten. Diesem Mihbrauch muh begegnet wer-

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