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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-11-19 · 47 (19.11.1909) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
47 (19.11.1909)
Date
1909-11-19
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 47 Dr. Blochs Wochenschrift. Sette 805 Dr. Haddon von der Regierung, der Insel Ceylon ersucht, ihr einen Gelehrten zu empfehlen, der die Eignung besitze, die sozialen Einrichtungen der Wedda zu studieren. Die Wahl fiel auf Dr. Seligmann. Frau Dr. Seligmaun, die ihren Gatten auf allen seinen Expeditionen begleitet hatte, hat sich gleichfalls in den ethnographischen Zweig der Forschungsarbeiten vertieft, und es ist bemerkenswert, daß sie ihren Mann nicht als Privatperson, sondern als eine von der Regierung anerkannte wissenschaftliche Persönlichkeit begleitet. Die Juden in der Schweiz. Die 162. Lieferung der „Schweizerischen Statistik", welche die Ergebnisse der eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1900 behandelt, enthalt auch genaue Angaben über die Zahl der Juden in der Schweiz. Danach stieg diese Zahl von 8069 im Jahre 1888 auf 12.264 im Jahre 1900. Diese Zunahme verteilt sich auf fast alle Kantone. Zu den Ausnahmen hievon gehört auch der Kanton Aargau, in dem bekanntlich zwei jüdische Bürgergemeinden, in Neu-Lengnau und Neu-Endingen, existieren, die zum Bezirke Zurach gehören. In diesem Bezirke sank die Zahl der Juden von 1515 im Jahre 1850 auf 598 im Jahre 1900. In diesem Jahre wohnten 9259 Juden, also etwa 75 Perzent der jüdischen Gesamtbevölkerung, in den 19 größeren Städten des Landes. Unter russischer Herrschaft. Das Breslauer „Jüdische Volksblatt" schreibt: Ganz wie ein Märchen aus Spaniens versunkenen Tagen mutet uns die Künde an, die aus Mittelasien an unsere Ohren dringt. Im russischen Mittelasien, an den Grenzen von Afghanistan und Persien wohnen die Dschedids. Diese Dschedids waren vor langer Zeit einmal Juden, sie wurden aber während der Tyrannenherrschaft der Bucharen-Emire zwangsweise zum Islam bekehrt. Aeußerlich waren sie seither Moslems, im Geheimen aber pflegten sie die Gebräuche ihres alten Glaubens. Sie besuchten öffentlich die Moscheen, heimlich jedoch und regelmäßig die Synagogen ebenfalls. Am Sonnabend hielten sie ihre Kaufläden offen, aber die Besitzer waren dann niemals in ihren Geschäften und ihre Vertreter, Moslems oder Christen, durften am Sonnabend weder etwas kaufen, noch verkaufen. Während des Ramasans fasteten die Dschedids gleich den Moslems und auch des Rauchens enthielten sie sich. Die Dschedids aßen niemals bei Moslems oder Christen. Endlich gab es niemals eine Ehe zwischen Dschedids und Mohammedanern. Die Russen haben seit der Eroberung des Gebietes lange geschwankt, ob sie die Dschedids als Moslems oder Juden betrachten sollten. Jetzt haben sie sich zu letzterem entschlossen und gleichzeitig die Verfolgung begonnen. Zwar massakrierten die Behörden diese Wehrlosen nicht direkt; das Auskunftsmittel, die Aermsten wilden Horden auszuliefern, ist ja ebenso probat und hinterher können die intellektuellen Mörder ihre Hände immer noch in Unschuld waschen. Darum werden von den Behörden die einheimischen Juden massenhaft exiliert und einfach an die afghanische und persische Grenze expediert, wo sie den räuberischen Horden hilflos preisgegeben find. Das gleiche Los trifft nun die sogenannten „Dschedids". Ein Schmerzensschrei aus Todesangst ertönt aus Asien. Helft unseren unglücklichen Brüdern! Ein Jahr Gefängnis für einen Rechtsanwalt. Bon der russischen Justiz. Aus Grodno wird der „N. I. K." von einem gelegentlichen Mitarbeiter geschrieben: Nach mehrtägiger Verhandlung ist vor dem hiesigen Gericht ein Prozeß zu Ende geführt worden, der in seiner Art selbst in Rußland ohne Beispiel dasteht und im ganzen Lande das größte Interesse hervorgerufen hat. Angeklagt war der jüdische Rechtsanwalt Hillerson, der im Jahre 1908 zusammen mit einigen russischen und polnischen Advokaten im Bjalystoker Pogromprozeß die Jntereffen der durch den Pogrom geschädigten Juden vertrat und die Beteiligung der Behörden an der Organisierung und Ausführung des furchtbaren Pogroms in Bjalysto* im Jahre 1906 an der Hand von unwiderlegbaren Zeugniffen nychwies. Hillerson hob da hervor, daß ein solches Vorgehen von Regierungsorganen, die, statt das Leben und die Sicherheit der Bürger zu schützen, selbst an der grausamsten Niedermetzelung von friedlichen Bürgern aktiv teilnehmen, die Autorität des Staates notwendig untergraben müffe. Der Staatsanwalt erhob gegen Hillerson darauf wegen „revolutionärer Propaganda" Anklage. Mit ihm wurde zunächst noch ein anderer in jenem Prozeß hervorgetretener Rechtsanwalt, der nichtjüdische frühere Staatsanwaltsgehilfe Skariatin, angeklagt; doch wurde die Anklage gegen ihn bald zurückgezogen, so daß Hillerson allein Angeklagter blieb. — Es ist selbst im Zarenreich das erste Mal, daß ein Rechtsanwalt wegen einer in Ausübung seines Mandates gehaltenen Rede in Anklagezustand versetzt wird. Mit diesem Schritte hat die russische Justizverwaltung die Freiheit der Verteidigung äs facto völlig aufgehoben. Das betonten auch in dem soeben zu Ende geführten Pro'.eß Hillersons Verteidiger, an ihrer Spitze der bekannte Jurist Grusenberg. Sie erklärten: „Nicht Hillerson allein, sondern die gesamte russische Advokatur fitzt hier auf der Anklagebank." Am Schluffe der Verhandlungen erklärte Hillerson: „Meine Kollegen haben meine Sache zu einer gesellschaftlichen Ange* legenheit gemacht. Ich will in die allgemeine Sache keinen persönlichen Ton hineintragen und verzichte deshalb auf mein Schlußwort." Die allgemeine Ansicht ging dahin, daß der Angeklagte mit einer geringfügigen Strafe davonkommen würde. Es kam aber anders: das Gericht verurteilte Hillerson zu einem Jahre Gefängnis! Die Pogromhelden haben bekanntlich größtenteils geringere Strafen erhalten! Mit dieser Tatsache richtet sich diese Art von »Justiz" selber! Kirchenzwang für jüdische Mittelschüler in Rußland. Nach der Verfügung des Odeffaer Generalgouverneurs Tolmatschew über die Aufstellung von Kreuzen auf den Synagogen hat jetzt der Direktor der Staatsschulen im Gouvernement Tschernigow angeordnet, daß künftighin an Sonn- und Feiertagen zusammen mit den christlichen auch die jüdischen Schüler die orthodoxe Kirche zu besuchen haben. Dieser Kirchenzwang nach der Zurückziehung der Toleranzgesetze aus der Duma charakterisiert am besten die gegenwärtige Richtung der russischen inneren Politik. Die Notlage der jüdischen Kolonisten in Südrußland. Schon vor vielen Jahren hat die russische Regierung aus den Regierungsgütern einen sogenannten Bodenfonds zu dem Zwecke bestimmt, diesen Boden in Parzellen an solche jüdische Kolonisten in den südrusfischen Gouvernements in Pacht zu überlasten, deren Bodenbesitz zur Erhaltung der Familie zu klein ist. Vor zwei Jahren wurde infolge eines Regierungserlaffes die pachtweise Ueberlaffung von Boden an jüdische Kolonisten plötzlich eingestellt und die älteren Pachtungen wurden gekündigt. Eine Ausnahme wurde damals bloß mit 14 jüdischen Kolonistenfamilien der Kolonie Nahar Tob im Chersoner Gouvernement gemacht, deren Männer sich im russisch-japanischen Kriege ausgezeichnet hatten. Diesen wurde auch weiterhin der Boden verpachtet, um ihre Familien erhalten zu können. Run kommt aus Petersburg die Nachricht, daß auch diesen 14 jüdischen Kolonisten die Pachtungen entzogen und die Kolonisten samt ihren Familien dem Hunger preisgegeben wurden. Wohl haben sich die Betroffenen mit einem Bittgesuche an die Regierung gewendet, doch ist wenig Hoffnung vorhanden, daß dem Gesuche Folge gegeben werde, da man weiß, daß die Regierung die Verdrängung der jüdischen Kolonisten aus ihren Kolonien systematisch betreibt, um den ganzen Bodenkomplex für die Bauern frei zu bekommen. Dieser Umstand veranlaßt auch die jüdischen Kolonisten immer mehr zur Auswanderung.

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