Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-06-18 · 25 (18.6.1909) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
25 (18.6.1909)
Date
1909-06-18
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021818-3021844--18409-3043335
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 438 Dr. Vlochs Wochenschrift. Nr. 35 Gemeinde keine einzige Synagoge mit Orgel gibt, daß Trauungen, Ehescheidungen und Chalizah und die Schechita in durchaus orthodoxem Sinne gehandhabt werden. Freilich kann ihm der eine Borwurf nicht erspart werden, daß, wenn er strenger aufgetreten wäre, auch die Damenchöre in den vier Tempeln, in denen sie existieren, hätten vermieden werden können, aber selbst in diesen Synagogen ist das ganze Gebaren traditionell und kirchengemäß, wie in den meisten „liberalen"' Synagogen des Kontinents. Wenn wir noch hinzunehmen, daß er im öffentlichen Auftreten immer warm fill allgemein jüdische und konservative Interessen sich ereifert hat, daß er iu nichtjüdischeu Kreisen durch seinen Takt, durch sein gewinnendes Wesen dem englischen Judentum immer Ehre gemacht hat, so können wir es verstehen, warum er zu seinem 70. Geburtstage von allen Seiten so geehrt und so herzlich beglückwünscht wurde. Dr. C. D u s ch i n s k y. New-Aork. Der „Daily Argus" berichtet über folgende intereffante Gerichtsverhandlung: Angeklagt war Herr Joseph Cohn. Er ist vom Detektiv Silverstein der Uebertretung von § 267 des Strafgesetzbuches beschuldigt, weil er am Sonntag in seinem Laden, West First street 46, Nahrungsmittel verkaufte. Es wurde zunächst die Frage erörtert, ob jüdische Kaufleute, die den jüdischen Sabbath beobachten, gesetzmäßig berechtigt find, zwischen Samstag und Sonntag Nacht zu verkaufen, und Richter Mc. Keunell war der Anficht, daß sie das Recht besitzen. Er hielt Cohn nicht für schuldig. Detektiv Silverstein sagte aus, daß er am Sonntag Morgen in Begleitung des Beamten Reilly in Cohn's Laden war und feststellte, daß eine Anzahl Sachen nach 10 Uhr verkauft worden waren. Der Verteidiger B. Babrowski gab zu, daß die Verkäufe stattgefunden hätten und daß Mr. Cohn feststellen wollte, ob er das Recht zum verkaufen habe oder nicht. Detektiv Silverstein gab zur Anklage noch an, daß Mr. Cohn den Sabbath beobachte, indem er seinen Laden von Sonnenuntergang am Freitag bis Sonnenuntergang am Samstag geschloffen hat. Er suchte zu beweisen, daß Cohn au sieben Tagen in der Woche sein Geschäft offen habe, selbst wenn er den jüdischen Sabbath beobachte; der Angeklagte arbeite nämlich an Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag bis Sonnenuntergang, Samstag vom frühen Abend und Sonntag. Hierauf erwiderte Richter Mc. Kennell, daß es für einen Kaufmann unmöglich sei, den jüdischen Sabbath 24 bis 26 Stunden lang zu beobachten und doch sieben Tage in der Woche Geschäfte zu verrichten. Der Gerichtshof erklärte, er könne keine Basis für die Anklage finden, da, wie er feststellte, § 264 des Strafgesetzbuches diejenigen, die den jüdischen Sabbath halten, von der Anklage wegen Uebertretung des Sonntagsruhegesetzes ausschließt. Detektiv Silverstein wies dann darauf hin, daß die Gesetzgebung Kapitel 677 des Gesetzes von 1892, abgeändert im Jahre 1894, bestimme, ein Kalendertag umfaffe die Zeit von Mitternacht an. Nach dem Gesetz sei also unter einem Kalendertage Sonntag wie jeder andere Tag in seiner ganzen Ausdehnung zu verstehen. Daher sei es für jeden gesetzwidrig, während des ganzen Sonntags Geschäfte zu verrichten. In bezug auf diese Behauptung meinte der Gerichtshof, die Definition des Kalendertages könne nicht in Betracht kommen gegenüber dem §254, der den jüdischen Kaufleuten besondere Privilegien für den Sonntag erteile. Der Richter sagte, daß, wenn man die Frage von dem Standpunkte aus betrachte, welchen Zweck das Strafgesetzbuch in seiner Verordnung verfolge, es klar sei, daß dasselbe dahin ziele, Kaufleuten jüdischen Glaubens dieselben Privilegien einzuräumen, wie den Christen, und daß die statutarische Gesetzgebung in dem vorliegenden Falle nicht als Beweis-Beleg gellen könne, weil diese die Bestimmung, wie fie im Gesetzbuche dargestellt sei, ungültig mache. Er behauptete, daß die Wirkung der statutarischen Gesetzauslegung jüdischen Kaufleuten, die ihre Religiousgesetze hallen, einen Druck auferlege, weil fie gezwungen wären, ihr Geschäft außerdem noch sechs Stunden zu schließen, um dem staatlichen Sonntagsruhegesetze nachzukommen. „Nun, ich betrachte die Frage nach der Richtung, ob wir in Jerusalem, oder den Vereinigten Staaten wohnen", sagte Detektiv Silverstein. Mr. Babrowski erwiderte, daß der Stifter der christlichen Religion den jüdischen Sabbath auch gehalten habe. Der Richter Mc. Kennell verkündete, daß er zu der Streitsache ein Memorandum verfertigen würde, zur Nachachtung für die Polizei, wenn diese zur Verhaftung jüdischer Kaufleute, die ihre Läden Sonntags offen halten, aufgefordert werde. — Es ist interessant, festzustellen, daß der unparteiische liberale Richter in diesem Falle ein Nichtiude ist, während der scharfe Opponent des den Sabbath beachtenden Kaufmanns, der unbedingt verlangte, daß dieser verurteilt werde, weil er am ersten Tag in der Woche seinem Berufe nachging, einer unserer Glaubensgenossen ist. Juden in der Republik Panama. Der jüdische Ingenieur Josef David, der bei den technischen Arbeiten des im Baue begriffenen Panama-Kanals eine hohe Vertrauensstellung einnimmt, veröffentlicht in einem englischen Blatte einen Aussatz über den Kanalbau, dem wir die folgenden interessanten Stellen entnehmen: Seitdem diese Riesenarbeit in Angriff genommen wurde, hat die Einwanderung in die Republik Panama sich naturgemäß gesteigert. Unter den Eingewanderten befinden sich zahlreiche Juden, die zum Teile über New-Aork direkt nach Panama gehen oder von Argentinien kommen, wohin sie schon vor Jahren eingewandert waren. Aber es gibt in Panama auch viele erbgeseffene Juden, es sind das sephardische Juden, die schon seit Jahrhunderten in Panama ansäffig sind. Ein Beweis hiefür ist ihr Friedhof, der den Namen „Kescher Israel" führt und, wie aus der über dem Tore angebrachten Aufschrift ersichtlich, im Jahre 1657 errichtet wurde. Ich begegnete in Panama verschiedenen Juden, die meisten von ihnen sind spanisch-portugiesische Juden, Nachkommen jener Juden, die im Jahre 1492 aus Spanien nach Mexiko flüchteten und später, durch die mexikanische Inquisition vertrieben, nach Panama flohen, woselbst fie sich anfiedelten. Die übrigen Juden von Panama stammen aus Rußland, Rumänien und einige auch aus Galizien. Deutschen Juden bin ich dort niemals begegnet. Ebenso traf ich auch keinen einzigen ungarischen Juden. Am meisten überraschte mich die Beobachtung, daß die Sephardim mit den Aschkenafim gar keinen Verkehr halten, als ob die aschkenafischen Juden Abstämmlinge jener Inquisitoren wären, welche die Juden in Spanien verfolgt und hingerichtet haben. Die Sephardim meiden die aschkenafischen Juden nicht nur ,in der Synagoge, sondern auch im Hause, auf der Straße, im Klub, im Theater, ja selbst auf dem Friedhofe." Ingenieur David versichert schließlich, daß die Juden beim Kanalbau als tüchtige Arbeiter aller Branchen gerne beschäftigt werden, weil sie sich infolge ihrer Nüchternheit und ihres Fleißes stets verläßlich zeigen. Eine Krise in der Emigrationsbewegung. Aus Amerika kommt die Nachricht, daß der wegen seines Liberalismus bekannte Einwanderungskommiffär in Ellis Island Watchorn seine Demission gegeben und an seine Stelle William Williams ernannt wurde. Dieser Personenwechsel bedeutet auch einen Wechsel im System der Anwendung der bestehenden Einwanderungsgesetze. Da sich in Amerika jetzt im Allgemeinen eine Tendenz zur Einschränkung der Einwanderung besonders nach Nordamerika fühlbar macht und die Schaffung verschärfter Einwanderungsgesetze in Aussicht genommen ist, so soll diesen Verschärfungen jetzt schon durch eine strenge Handhabung der jetzt in Kraft stehenden Einwanderungsgesetze präludiert werden. Diese Umstände sowie die politischen Umwälzungen in der Türkei haben es nun bewerkstelligt, daß die emigrierenden Kreise in Rußland, Galizien und Rumänien ihr Augenmerk nach dem Orient, besonders nach Palästina gelenkt haben. Wie nun der „Jüdische Emigrant" berichtet, find die Berichte aus Palästina für die wandernden jüdischen Massen auch nicht sehr trostreich. In dem Berichte wird nämlich gesagt, daß Menschen, die kein Geld besitzen und nur auf Arbeitsgelegenheit rechnen, wenig Aussicht haben, in Palästina bleiben zu können. Feld-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.