Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 12 (19.3.1909)
- Date
- 1909-03-19
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Serie 216 Nr. 12 Dr. Blochs Wochenschrift. Dresdener Bank in München, in Nürnberg bei der Filiale der Dresdener Bank in Nürnberg, in Genf, St. Gallen und Zürich bei dem Schweizerischen Bankverein oder bei der Eidgenössischen Bank (A.-G.), in Basel bei den letztgenannten Instituten oder bei der Aktiengesellschaft von Speyr & Co. Die Aktien sind unter Anschluss von Konsignationen zu erlegen, welche vom Einreicher eigenhändig zu unterzeichnen und für Wien in zwei Exemplaren, für die anderen Erlagsstellen in drei Exemplaren auszufertigen sind, Ein Exemplar der Konsignationen erhält der Deponent mit der Empfangsbestätigung versehen zurück; nach abgehaltener General- Versammlung werden die Aktien gegen Rückstellung dieser Konsignationen aüsgefolgt. Das Stimmrecht kann vom Aktionär oder von dessen gesetzlichem Vertreter persönlich oder durch Bevollmächtigung eines anderen stimmberechtigten Aktionärs ausgeübt werden (§ 28 der Statuten). Wien, am 10. März 1909. § 27 der Statuten lautet: Der Besitz von je 20 Aktien gibt das Recht auf eine Stimme in der General-Versammlung. Zur Ausübung des Stimmrechtes ist erforderlich» dass die Aktien längstens 8 Tage vor dem Zusammentritte der statutenmässig berufenen General-Versammlung in die Gesellschaftskasse oder an einem anderen, vom Verwaltüngsrate zu bestimmenden Ort hinterlegt werden. Auglo-Oesterreichifche Bank. Die fünfundvierzigste ordentlich Generalversammlung der Aktionäre der Anglo-Oesterreichischen Ban findet am 5. April 1909. um halb 7 Uhr abends, im Kassensaale der Anglo-Oesterreichischen Bank (I., Strauchgasse 1) statt. Gegenstände der Verhandlung : 1. Jahresbericht des Generalrates. 2. Bericht der Zensoren über den Rechnungsabschluß des Jahres 1908 und Beschlußfassung hierüber. 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes pro 1908. 4. Wahl und Bestätigung der Kooptation von Mitgliedern des Generalrates. Laut Artikel 30 der Statuten berechtigen 25 Aktien zu einer Stimme. Die stimmberechtigten Herren Aktionäre werden eingeladen, ihre Aktien samt den nicht fälligen Kupons bis inklusive 29. März d. I. in Wien bei der Liquidatur der Anglo-Oesterreichischen Bank; in London bei der Anglo-Austrian» Bank; in Aussig, Bodenbach, Brünn, Budapest, Prag, Teplitz, Trautenau und Triest bei den Filialen der Anglo - Oesterreichischen Bank; m Pilsen bei der Bank-Kommanditgesellschaft Hofmann und Kottlarzig zu deponieren. Laut Artikel 27 der Statuten können Vollmachten nur an stimmberechtigte Aktionäre erteilt werden. Dr. Ignaz Brum’sche StIpenüIen=StIftuiig für Studierende der Medizin. Ans den Erträgnissen der obengenannten Stiftung gelang bei der israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Stipendium heuer im Betrage von K480.— an einen mittellosen würdigen Hörer der Medizin an der k. k. Wiener Universität, d er is rael. Religion und inMähren gebürtig ist, zur Verleihung. Den besonderen Vorzug geuiessen bei gleicher Qualifikation solche Bewerber, welche aus Lundenburg gebürtig sind. Gesuche um Verleihung dieses Stipendiums sind, helegt mit dem Gebnrtszeugnisse, dem Mittellosigkeitszeugnisse, den Studienzeugnissen des Bewerbers und einem Frequentationszeugnisse der Wiener medizinischen Fakultät, bis 31 März 1909 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Knltnsgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, Ul. Stock, woselbst während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber bereits in dem Bezüge eines Stipendiums steht, bejahenden Falles wie hoch dieser Bezug ist. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der bezüglichen Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Otto ßobn’sclie Stiftung für mittellose, jüdische Realschüler. Aus den Zinsen obiger von Herrn Salo Cohn zum Andenken an seinen verstorbenen Sohn Ootto begründeten Stiftung gelangen drei Stipendien zu je K 130.— am 30. Mai d. J. an drei würdige fleissige jüdische Realschüler zur Verleihung. Die Bewerber haben ihre mit dem Geburtsscheine, dem Nachweise der Mittellosigkeit und den Studienzeugnissen versehenen Gesuche bis 31. März 1909 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I, Seitenstettengasse 4, IU. Stock, woselbst Gesuchsblankette unentgeltlich während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu beheben sind, zu überreichen. ln dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums sich befindet, bejahenden Falles auf welchen Betrag sich dasselbe beläuft. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt Ignaz Theumannsche Heirats-Ausstattungs-Stiftung. Aus den Zinsen der obgenannten Stiftung gelangt ein Betrag von 2000 K an ein mit dem Stifter Herrn Ignaz Theumann verwandtes Mädchen israelitischer Köüfeggiöh Mr Verleihung. Bewerberinnen haben ihre mit einem Gebürts-, Ärmuts-, Brautstands- und Sittenzeugnisse, sowie dem legalen Nachweise der Vöri wandtschaft mit dem Stifter versehenen Gesuche bis 13. Afifil 1909 im Einreichungsprotokölie der israelitischen Kultiifk gemeinde, Wien, L, Seitenstettengässe 4, 3. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behöben werden können; während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten.. Bewerberinnen, weiche sich vör dör Vörieihüng dör Stiftung vereheliche h, werden des. Bezugs recliie.s verlustig. Auf verspätet überreichte öder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genömhieii: Wien, 15. März 1909. .. . . Anna Maria Hannysche Stiftung. Aus obiger Stiftung gelangen bei der k. k. n.-ö. Statth a 11 e r e i 4 Stiftsplätze, jeder mit 45 K, an blinde israelitische Ki iid ür bis zu 14 J a h f e p für heuer zur Verleihung. Diö Auswahl . der zu beteilenden . Kindei' stöht dem Vorstande der Israel. Kultusgemeinde Wien 2ü. Die mit dem Geburtsscheine und einem die Blindheit des Kindes bestätigenden amtsärztlichen Zeugnisse versehenen Gesuche sind bis längstens 15. April 1909 im Einreichungsprotokolle der k. k. n.-ö. Statthalterei, Wien, I., Herrengasse 11, zu überreichen. Kundmachung* Im Sinne der Bestimmungen betreffend den von Heri-ii Donat Tauszig s. A> im Spital,e der iäsrael. Kültüsgemeinde .in Wien begründeten Bettpiätz hat auf diesen, bezw. im Fälle des Platzmangels auf den Betrag von täglich einer Krone in erster Linie ein um die Aufnahme daselbst ansuchender, äimer, mit dem obgenannten Stifter verwandt e r Kranker ohne Unterschied der Konfession Anspruch, vorausgesetzt, dass er den für dieses Spital geltenden Anordnungen entspricht. Als Verwandte des Herrn Donat Tauszig sind in Hinsicht auf diesen Bettplatz Personen anzusehen, welche mit demselben nicht über den 6. Grad der Seitenverwandt' schaft hinaus — von dein Erblasser an gerechnet — ver* wandt sind. Unter mehreren Verwandten entscheidet der nähere Grad, unter gleich nahen Verwandten die Abstammung von väterlicher Seite des Erblassers. Bewerber um diesen Freiplatz, bezw. um den angegebenen Geldbezug haben ihre mit den erforderlichen Beilagen versehenen Gesuche bis 15. April 1909 im Einreichungsprotokolle der Israel. Kultusgemeinde, Wien, I-, Seitenstettengasse 4, 3. Stock, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Sachdienliche Auskünfte werden im Stiftungsamte der Israel. Kultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengässe 2, 2. Stock, während der Amtsstunden erteilt. Anselm Freiherr von Rothschildsche Stiftung für israelitische Waisen der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Aus dieser Stiftung gelangen am 27. Juli d. J, 20 Plätze ä 200 Kronen an arme Israel, nach Wien zuständige Waisen für das Jahr 1909 zur Verleihung. Bewerber müssen zumindest das 6. -Lebensjahr vollendet'und dürfen das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben. Schulpflichtige, müssen gute Schulzeugnisse ausweisen. Unter diesen Bewerbern werden Waisen nach Kaufleuten, Handelsgenossen, Künstlern oder kunstgewerblichen Handwerkern in erster Linie berücksichtigt. Bewerber, die im 15. Lebensjahre zum erstenmale in den Bezug treten, können den Stiftungsgenuss bei ausgezeichneter Aufführung durch drei.aufeinander folgende Jahre erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständigkeitsausweise, dem Geburtsscheine, dem Nachweise der Verwaisung, dem Armutszeugnisse, eventuell mit den Schulzeugnissen belegt sein müssen, sind bis 31. März 1909 im Einreichungsprotokolle der Israel. Kultusgemeinde, Wien,, (I., Seitenstettengässe 4, 3. Stock) woselbst auch während der Amtsstunden zwischen 10 und 12 Uhr vormittags Gesuchsblankette unentgeltlich ausgefolgt werden, zu überreichen.