Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 1 (1.1.1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1 L>r. Llocd s Mocdenscbrm. Seite 9 »«gehörende Negerkindlein auch ihm präsentiert worden. — Die glücklichen Eltern waren aber von Stolz und Freude geschwellt, denn bei jeder Mission waren sie reichlich bewirtet und mit einem Korb voll Tauf- und Festgeschenken bedacht worden. Bekanntlich tritt jetzt auf Grund obiger Berechnung die englische Presse, auch die streng kirchlich gesinnte dafür ein, drrtz die Iudenmission ihre Tätig- Veil als vollständig zweck- und aussichtslos gänzlich einstelle. Gegen die Mädchenhändler. Das Organ der argentinischen Zionisten, der in Ddffcher Sprache in Buenos Aires erscheinende „Zioni st", veröffentlicht in seiner letzten Nummer einen Aufruf des „unabhängigen jüdischen Klubs" in Argentinien, worin die Juden des Landes zu einem Massenmeeting eingeladen werden. Das Meeting soll gegen die jüdischen Mädchenhändler und gegen das Prostitutionsunwesen in Buenos Aires Stellung nehmen. Bon den 3000 Prostituierten des Landes sind 90 Prozent jüdische Mädchen, welche durch Schurken niedrigster Art, die sogenannten „Weitzfleischhändler", in das Land gelockt und in Freudenhäusern untergebracht wurden. Der „unabhängige jüdische Klub" hat sich mit der argentinischen Regierung in Verbindung gesetzt und ihre Hilfe im Kampfe gegen die Mädchenhändler angerufen. Der Klub verlangt Ausnahmegesetze gegen die Händler. Die Regierung unterstützt die Forderung nach Kräften. An dem Meeting werden Minister und Parlamentarier teilnehmen. Es ist daher zu erwarten, datz dem Treiben der Unholde, die ihr „Geschäft" bis nach Rußland, Rumänien und Ungarn, ausdehnen, ein Ende gesetzt wird. Heine über seine Taufe. Unter dem Titel „Heinrich Heines Memoiren" erschien kürzlich ein Werk, das aus Aufzeichnungen, Briefen und Gesprächen Heines von Gustav Karpeles zusammengestellt ist. In einem „Hamburg. 9. Januar 1826" datierten Briefe Heines an Moses Moser finden wir einen interessanten Passus, der uns recht deutlich zeigt, datz der Dichter seine Taufe aufrichtig bereut hat. Heine schreibt: „Ich lebe ganz isoliert, lese den Livius, revidiere meine alten Ideen, ergrübele einige neue Ideen und schreibe unbedeutendes schlechtes Zeug. Ueber meine äutzeren Angelegenheiten kann ich und will ich heute wenig sprechen;, soviel kann ich Dir vertrauen: es steht mit mir besser als ich selber weiß. Wer mich am meisten quält, das bin ich immer selbst. — Im Grunde bin ich jetzt auch innerlich so sehr bewegt, datz ich an nichts Aeutzeres denken kann. . . Mein einziger Umgang hier ist im Hause meiner Schwester, meines Oheims, des Syndikus Sieveking, und des Kandidaten Wohlwill. Mein Oheim zeigt sich mir sehr gnädig, sehr gnädig..., welches um so verdienstlicher ist, da letzterer mit lauter Menschen umgeben ist, die mir feindselig sind. Ich bin jetzt bei Christ und Jude verhatzt. Ich bereue sehr, datz ich mich getauft Hab'; ich sehe gar nicht ein. datz es mir seitdem besser gegangen sei; im Gegenteil, ich habe seitdem nichts als Unglück. — Ist es nicht närrisch? Kaum bin ich getauft, so werde ich als Jude verschrien. Aber ich sage Dir; nichts als Widerwärtigkeiten seitdem." Das Hanseatische Oberlandesgericht und die Beisetzung von Aschenresten auf einem jüdischen Friedhose. In der Klage eines Mitgliedes der portugiesischjüdischen Gemeinde gegen deren Vorstand hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht für die Zulassung der Beisetzung von Aschenresten auf einem jüdischen Friedhof ausgesprochen. In den Entscheidungsgründen wird auf einen, von der Gemeinde mit dem Hamburger Staat im Jahre 1812 über die Benutzung des Ohlsdorfer Friedhofes geschlossenen Vertrag Bezug genommen und ausgeführt: Wenn es in dem Vertrage heitzt, datz die beiden jüdischen Gemeinden berechtigt sind, ihre Begräbnisse auf dem Begräbnisplatze nach den jüdischen Kultusvorschriften vorzunehmen, so bedeutet das nicht eine Verpflichtung, diesen Vorschriften nachzuleben, sondern die Berechtigung der Gemeinde und ihrer Angehörigen. ohne Einspruch des Staates und ohne Störung durch dritte Personen die Begräbnisse nach jüdischen Ritus zu vollziehen. Was aber als ,B e g r ä b - n i s anzusehen ist, ob lediglich die Beisetzung einer menschlichen Leiche oder auch die von Aschenresten einer solchen, darüber enthält weder der Vertrag, noch das für den Begräbnisplatz erlassene Reglement einen Anhalt, sie konnten ihn auch nicht enthalten, weil zu der Zeit, als der Vertrag geschlossen und das Reglement erlassen wurde (1844), an Feuerbestattung und Beisetzung von Aschenresten auf einem Begräbnisplatze überhaupt noch nicht gedacht wurde. Beim Fehlen einschlägiger Bestimmungen mutz deshalb auf die Frage zurückgegangen werden, was als Zweckbestimmung eines Begräbnisplatzes nach der herrschenden Volkssille im allgemeinen angesehen wird. Unter Bezugnahme auf ein Erkenntnis des Reichsgerichts vom 29. Mai 1902 wird erklärt, datz die Volkssitte in der Anschauung über die Zweckbestimmung der Friedhöfe sich dahin erweitert hat. datz die Beisetzung von Aschenresten im Sinne völliger Gleichberechtigung mit der Leichenbestattung auch hinsichtlich der Lage der Grabstelle vorgenommen werden kann. Das Oberlandesgericht stützt sich hierbei u. A. auf die Bescheinigungen von Gemeinden und Kirchenbehörden aus verschiedenen Gegenden Deutschlands, sowie auf die Hamburger Friedhofsordnung vom 5. August 1907, nach welcher die Beisetzung Feuerbestatteter dort ohne Einschränkung für zulässig erklärt wird. Für die hiesigen Verhältnisse bedürfe es hierüber keiner weiteren Beweiserhebung. Zum Schlutz erklärt das Urteil, datz die beklagte Gemeinde ein jüdisches Ritualgesetz, nach welchem die Aschenbestattung Verbrannter in der Reihe der Gräber und bezw. in einem Erbbegräbnisse verboten ist, nicht hat namhaft machen können. Ihre Behauptung gründet sich auf die Anschauung jüdischer Theologen, denen jedoch die Gutachten anderer jüdischer Gelehrter mindestens gleichwertig gegenüberstehen. — Die Gemeinde wird gegen das Urteil beim Reichsgerichte Revision einlegen. Korrespondenzen. Oeffentliche Plenarsitzung des Kultusvorftandes Sonntag den 27. Dezember 1908 unter de» Borfitze des Präfidenten Dr. Alfred Stern. In öffentlicher Sitzung, wie es das Statut erfordert, ist am vergangenen Sonntag der Voranschlag sür die Einnahmen und Ausgaben der Kultusgemeinde pro 1909 behandelt worden. Wenn die diesjährige Budget-Debatte nicht jenen Umfang annahm, den man in früheren Jahren bei diesem Anlaffe zu erwarten gewohnt war, so ist dies offenbar auf die eingehende Beratung der einzelnen Kapitel in den Fachkommissionen und vielleicht auch darauf zurückzuführen, daß gelegentlich der jüngst stattgehabten Kultuswahlen dem Borstande reichlich Gelegenheit geboten war, in verschiedenen Fragen der Gemeindeverwaltung seine Stellungnahme zu präzisieren. — Das Budget-Referat erstattete Kuktusvorsteher Max Frank, der gleichwie im Bor-