Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 47 (10.11.1908)
- Date
- 1908-11-10
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
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M. 47 Or. Dlocb's Mocdenscbritt. Seite jährlich im Durchschnitt 47 Zentimeter, dann folgt Europa mit 61 Zentimetern, Asien mit 63 Zentimetern, Nordamerika mit ebensoviel, Afrika mit 81 und endlich Südamerika mit sogar 142 Zentimetern.^ Ist schon diese Feststellung gewiß überraschend — man vergegenwärtige sich nur, daß jeder Quadratmeter Fläche *. B. in Europa jädrlich 61 Zentimeter hoch mit Regenwasser überflutet wird — so staunt man noch mehr über das ungeheure Gewicht des Wolkengürtels. Fritsche berechnete die gesamte Menge des jährlich auf der Erde hcrniedergehenden Regens auf 112.000 Kubikkilometer! 1 Liter Wasser wiegt 1 Kilogramm, 1 Kubikmeter demzufolge 1000 Kilogramm oder 20 Zentner. Das macht für Europa auf jeden Quadratmeter 610 Kilogramm oder mehr als 13 Zentner oder 61 große Eimer voll Wasser aus! Für die ganze Erde berechnet sich das Gewicht wie folgt: 1 Kubikmeter 20 Zentner, 1 Kubikkilometer demnach 20 X 1000 Millionen Kubikmeter — 20.000 Millionen Zentner, und 112.000 Kubikkilometer — 22 40 Milliarden Zentner! Auf den Tag berechnet, würde eine Last von durchschnittlich 6130 Millionen Zentner herauskommen, die ständig als Wolken und Luftfeucktigkelt die gesamte Erde umgeben! Die Erdoberfläche ist 509 Millionen Quadratkilometer groß. Berechnen wir noch die Last im Verhältnisse zu dieser Erdoberfläche, so stellt sich heraus, daß tagtäglich über jedem Quadratkilometer eine Feuchtigkeitssäule von reichlich 12 Zentnern Gewicht sich in den Lüften erhält, natürlich im Durchschnitt. Notiz. Anläßlich der Feier des 60 jährigen Regierungs-Jubiläums Sr. Maj. des Kaisers hat üofmusik r Professor Joseph S u l z e r den von seinem verewigten Vater, Altmeister S a l o m o n Sulz er, im Jahre 1850 komponierten und seither in den meisten Synagogen des In- und Auslandes gelegenklich des Geburtsfestes des Landesfürsten zur Aufführung gelangten Psalm 111 (Hallelujoh) für großes Orchester instrumentiert. Durch diese Bearbeitung steigert sich die überaus feierliche und erhebende Wirkung, welche dieses unübertroffene Meisterwerk stets ausübt, zu einer wahrhaft pompösen, weshalb die kompetenten Kreise anläßlich der zu veranstaltenden Festgottesdienste auf dieses Werk ganz besonders aufmerksam gemacht werden. Moriz Perlesscüe WoMtätlgkeltswidmung. Aus dieser Widmung gelangen die Zinsen per K 550.— in Beträgen von mindestens K 50.— zur Verleihung. Anspruchsberechtigt sind verarmte jüdische Familien, welche durch das plötzliche Ableben des bisherigen Ernährers (gleichgiltig ob Schlaganf a 11, Gewalttat, Krieg oderünglücksfall (Selbstmord ausgeschlossen) aus geordneten Verhältnissen in drückende Not gestürzt wurden. Es bildet hiebei keinen Unterschied, ob der plötzlich verstorbene Ernährer das Haupt oder nur ein Mitglied der Familie war. Unter den Bewerbern um diese Widmung geniessen, das Zutreffen der oben angeführten Bestimmungen vorausgesetzt, Personen, welche in direkter Linie von dem Widmungserrichter, Herrn Moriz Perles oder dessen Gattin, Frau Agnes Perles, geborene Schiller abstammen oder bis zum 5. Grade der Seitenverwandtschaft desWidmungserrichters oder dessen Gattin, angehören, den Vorzug. Bewerbet um diese Widmung haben ihre mit dem Nachweise der Armut, des Todes des Ernährers und ihrem Geburtsscheine, sowie eventuell mit dem Nachweise der Verwandtschaft mit dem Widmungserrichter oder dessen Gattin versehenen Gesuche bis 30. November 1908 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I, Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuehsblankette unentgeltlich verabfolgt werden, in den Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Metriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien erscheinen als Gesuchsbelege nicht erforderlich, vielmehr genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Oberrabbiner Fanny Güdemann-Stiftung für Kranke weiblichen Geschlechtes. Aus den Zinsen der obigen Stiftung werden am Sterbetage der sei. Frau Fanny Güdemann, d. i. am 6. Schebat (28. Jänner 1909) ein oder zwei israelitische Kranke weiblichen Geschlechtes mit zusammen K 80.— beteilt werden. Die Bewerberinnen haben ihre dieställigen Gesuche, mit einem Atmuts- und Krankheitszeugnisse versehen, bis 30 November 1908 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, Ili. Stock, woselbst auch Gesuehsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Gustav Flgdorsche Stipendien. Für das Studienjahr 1908/9 gelangen drei Gustav Figdorsche Stipendien im Betrage von je K lOQQ.— zur Verleihung. Laut Stifisbriefes wurden diese Stipendien gegründet für durch Fleiss, Sitten und Geistesgaben hervorragende arme Studierende, so zwar, dass alljährlich ein Stipendium t ü r Mediziner, eines fürJuristen und eines fürHörer der Naturwissenschaften an der philosophischen Fakultät dergestalt zur Vergebung gelangt, dass alljährlich ein Studierender der israelitischen, einer der protestantischen oder evangelischen und einer der katholischen Konfession mit einem solchen Stipendium beteilt wird. Diese Stipendien werden je auf die Dauer eines Studienjahres verliehen, nach dessen Ablauf sie den bisherigen Perzipienten über neuerliches Einschreiten eventuell abermals verliehen werden können. Bewerber um diese Stipendien haben ihre Gesuche mit dem Geburtsschein, Heimatsschein, dem Impfschein, ferner den Ausweisen über ihre Immatrikulierung als ordentliche Hörer der betreffenden Fakultät, über wahre Dürftigkeit, tadelloses sittliches Betragen und wissenschaftliche Verwendung zu belegen und bis längstens 30. November 1908 im Einreichungsprotokolle der Magistratsabteilung XIII. zu überreichen. Auf verspätet überreichte oder nicht gehörig instruierte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Nur die mit einem legalen Armutszeugnisse versehenen Gesuche sind stempelfrei. Vom Magistrate der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Konkurs. In dem Spitale der israelitischen Kultusgemeinde Wien (XVIII., Währingergürtel Nr. 97) gelangt an der chirurgischen Krankenabteilung die Stelle eines I. Sekundararztes (Abteilungsassistenten) eventuell die Stelle eines Sekundararztes mit 1. Jänner 1909 znr Besetzung. Der Jahresgehalt beträgt 1600 Kronen. Ausserdem erhält der Sekundararzt freie Wohnung und Verpflegung in der Anstalt, Bewerber müssen an einer österreichischen Universität promovierte und zur Praxis berechtigte Doktoren der gesamten Heilkunde sein, haben praktische Verwendung auf einer gynäkologischen Klinik oder Krankenabteilung nachzuweisen und dürfen das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben. Die näheren Bestimmungen können im Sekretariate der israelischen Kultusgemeinde eingesehen werden. Mit den Personaldokumenten, Studien- und Verwendungszeugnissen belegten Gesuche sind bis spätestens 10. Dezember 1908 in dem Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, 3. Stock, zu übergeben. Wien, 12. November 1908. Der Vorstand der Israel. Kultusgemeinde Wien. Konkurs. Bei der israelitischen Kultusgemeinde Flöhan gelangt die Stelle eines Rabbiners der zugleich Kantor, Religionslehrer, Schocket und Mfctrikenffihier sein muss, mit 1. April 1909 zur Besetzung. Bewerber müssen österreichische Staatsbürger sein und die Befähigung als autor. Rabbiner nachweisen können. Mit diesem Posten ist ein Jabrea* gebalt von 1200 Kronen, freie Wohnung, Ertrag der Schechita* Beheizung u. Osterbeitrag, Remuneration des Religionsunterrichtes, sowie die üblichen Nebeneinkommen verbunden. Bewerber haben ihre Gesuche nebst Zeugnisabschriften an den Gefertigten zu lichten Reisespesen werden nur dem Akzeptierten vergütet. Der Kultusvorsteher: Maximilian Böhm. Di?. Werner Bloch 679 Advokat und Notar, Basel (Schweiz). Aeschenvorstadt 8; --■■■■:'■■ 1 *-- Telepfton« Tim fl Qi« IVTnnn der Volks- und Bürgerschüler uni auch dlHiyCi IXiCtllll in Hebräisch unterrichtet, »»eilt. Lektionen. „S. L.“ bei Frau Goldfeld, U., Schiffamtsg. 6, Tür 8. G.