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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-10-02 · 40 (2.10.1908) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
40 (2.10.1908)
Date
1908-10-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 40 Dl*» BIOCH’S Jahrgang UV Zentralotgan kür die gesamten Interessen des Judentums. Wien, 2. Oktober 1908. Lrscbetnr jeden Lreitag. Brief-Adrefsr: Wie». H/i. Ha-vgasie 15. Tclegramm-Ldrrsse: Bloch's Wochenschrift. Wien. Inhalt: Leitartikel: Der „Wahlrechtsraub" der Kultus gemeinde. — Das Liebeswerben des deutschen Vostinspektors um die Juden in Jerusalem. — Bildhauer Max Klein als Jude. — Dr. Adolf Kollinsky. — Das Habnopfer am Vorabend des Versöbnungstages. Korrespondenzen: Vergant als Erzieher. Ein Nachmittaa bei den Kreisen und Siechen. Israelitische Kultusgemeinde Reichenberg. Ableben eines jüdischen Freiheitshelden. Berlin. Ein jüdischer Rektor - Kandidat. Ehrung des gewesenen Dumadeputierten Katzenelson. Der König in der Belgrader Synagoge. Marokkanische Flüchtlinge in Algier. Moskau den Juden verboten. Die türkische Verfassung und der Zionismus. — Vermischtes: Kranzablösungslpenden rc. Israelitische Kultnsgemeinde Wien. Wien. Eine wichtige Jto-Konferenz in Wien. Ein verdienstvoller Schulmann. Die erste jüdische Akademikerin in Wien. Austritte aus dem Judentum. Jubiläum des Oberkantors Max Goldstein in Szombatbely. Dr. Hermann Fischer in den Adelsstand erhoben. Oderfurt. — Feuilleton: Eine Rabbinerwahl. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. oq ff ÖO tzu-nLhrig 8 Xronca: .< sejaplart 50 H«s«r. 3üx‘* &u*üutk: HcUdlLhrig 10 Krone». «a^Lhrtg 20 „ Ln,»« g,n: Dt» 4mal aes»ak» ltnt P»N1»eU» 24 Heller. r>Q - .—Oo «r 610.976. ftc&attUB und Sbmtntflratlon: »itn H/r. Hahugaffe Wr. 15. Telefon Nr. 14.847. ». fc. Iboftfp»rIl»a»»ErnI Der „Wahlrechtsraub" der Kultusgemeiude. Vor einigen Tagen wurden die Wähler der Wiener Kultusgemeinde mit einem Zirkular des oppositionellen Wahlkomitees bedacht, worin mit der Kraft der Posaunen von Jericho eine neue „Schandtat" der Kultusgemeinde verkündet wurde. Man höre und staune! Die heurige Wählerliste enthält angeblich um 7000 Namen weniger als die vorige, obwohl sich die Zahl der Kultussteuerträger seither um 4000 Personen vermehrt hat. Die Kultnsgemeinde hat es gewagt, einen Paragraphen ihres Statutes wirklich durchzuführen, den Paragraphen, daß Leute, welche ihre Steuer für das laufende Jahr noch nicht entrichtet haben, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das ist natürlich nach Ansicht des oppositionellen Wahlkomitees ein „Schwindel", ein „Wahlrechtsraub ärgster Sorte" und dagegen wird mit Extraausgaben und in den heftigsten Ausdrücken agitatorisch zu Felde gezogen. Wer aber auch nur die kleinste Einsicht besitzt und nicht nur ein Gehör für leere Schlagworte, wird sich erstaunt fragen, worin denn eigentlich der „Wahlrechtsraub" in diesem Falle bestehen soll. Man hat diese Phrase aus dem politischen Kampf herübergeschleppt, offenbar ohne sie zu verstehen. Der Wahlrechtsraub wurde bisher nach Ansicht der Sozialdemokraten von den herrschenden Kasten geübt, um oppositionelle Volksschichten an vder Entsendung von parlamentarischen Vertretern zu hindern. Oder er wurde erwiesenermaßen von den Christlich-Sozialen gebraucht, um Gruppen von Wählern auszuschließen, von denen man mit einiger Bestimmtheit annehmen konnte, daß sie im gegnerischen Lager stehen. Welcher dieser. Fälle liegt nun in der Kultusgemeinde vor? Man hat dort ohne allen Unterschied alle säumigen Zahler aus der Liste gestrichen, und es gehört schon — sagen wir höflich — eine große Kühnheit dazu, um zu . behaupten, daß man damit eine bestimmte Gruppe von Wählern treffen wollte. Kein Mensch kann sagen, ob die gestrichenen Wähler Anhänger oder Gegner d e r K u l t u s g e m e i n d e seien, kein Mensch kennt ihre Gesinnung und es ist sehr leicht möglich, daß eine Anzahl Personen gestrichen wurden, welche die Oppositionellen bei der Wahl vernichtet hätten. Wie man unter solchen Umständen das Wort vom „Wahlrechtsraub" auftischen konnte, bleibt jedem Denkenden einfach unerfindlich. Der Fall wird aber geradezu humoristisch, wenn man erfährt, durch welche Umstände die Streichung eigentlich herbeigezwunaen wurde. Bekanntlich überreichten unsere Oppositionellen nach der letzten Wahl in die Kultusgemeinde einen dickleibigen Protest, mit dem sie allerdings in allen drei Instanzen ein klägliches Fiasko machten, bei der Statthalt e r e i, dem Ministerium und dem Verwaltungsgerichtshofe. Die Kultusgemeinde muß aber doch daran denken, daß bei dieser Hartnäckigkeit und Berfolgungswut doch einmal ein Protest aus formalen Gründen Erfola haben könnte und eine neuerliche Wahl auf Koste» der Steuerträger stattfinden müßte. Obwohl sie natürlich ängstlich darüber wacht, daß bei der Wahl nichts Ungesetzliches geschehe, hat sie nun mit erneuter Vorsicht die Ausschreibung der Wahlen laut Statut vorgenommen und mußte deshalb, um nicht den von den Oppositionellen so oft angerufenen Behörden Gelegenheit zum Einschreiten zn geben, nach dem strenge» Wortlaut ihrer Vorschrift die säumigen Steuerzahler aus der Liste streiche». Das hat sie in früheren Jahren nicht getan. Man weiß, in welcher schwierigen Lage sie sich bei der Eintreibung der Steuern alljährlich befindet. Man erwartet von ihr die höchste Humanität und Geduld und diese werden auch geübt. Schenken kann sie den Steuerpflichtigen die Zahlung natürlich nicht, sonst wäre ihre Existenz unmöglich. Aber man erstreckt immer die Fristen bis zum Aeußerften und es fiel natürlich niemals jemandem ein. aus der andauernden Versäumnis einen Verlust des Wahlrechtes herzuleiten, wie es eigentlich im Statute bestimmt ist. Seitdem jedoch die oppositionellen Proteste überreicht und mit Feuereifer vertreten wurden, machte man es der Kultusgemeinde unmöglich, die bisher geübte Nachficht auch weiter walten z« lassen. Denn wenn in de» Protesten angeführt worden wäre, daß gegen de» Wortlaut des Statuts auch säumige Zahler zur

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