Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 38 (18.9.1908)
- Date
- 1908-09-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021764-3021803--17660-3042547- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 38 Or. Bloch’s I-hr-mg m Lentrslorgsn für die gesamten Interessen des Judentums. Wim, 18. September 1908. Lr scheint jeden Freitag. Vrief-Adreffe: Wie», U/r. Hahngaffe 15. Telegramm-Adreffe: Bloch*- Wochenschrift. Wien. Inhalt-: Leitartikel: Ein publizistischer Erfolg der „Oesterreichischen Wochenschrift". — Die Expedition der Alliance Israelite Universelle zu den Falaschas und die Londoner Judenmission. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Der Schulchan-Aruch über die sittlich-moralischen und religiösen Qualifikationen eines Kantors. Jüdische Altertümer in der Ofener Festung. Ein französischer Minister auf der jüdischen Farm in Minsk. Die Ausgrabungen in Susa. - Korrespondenzen: Jüdische Kultusvorsteher als antisemitische Wahlagitatoren. Leipnik. Wiener-Neustädter Herbstmesse. Israelitischer Landeslehrerverein in Böhmen. Kinderraub in Galizien. Geheimrat Professor Hermann Cohn. Mannheim. Ein Aktion zugunsten der Sabbatruhe. Echt russische Leute und jüdische Mädchen. Die hebräische Sprache verboten. Ein russischer Gemeinderat bestehend aus Juden. Großer Brand im New-Iorker Ghetto. — Vermischtes: KranzablöfungSspenden rc. Gratulationen anläßlich des Neujahrsfestes zugunsten der Chewra-Kadischa. Gedenktafel für Ludwig August Frankl. Wiener Kultuswahlen. Israelitischer Humanitätsverein zur Ausstattung heiratsfähiger Mädchen. „TefilaS Haneorim". Wien. Austritte aus dem Judentum. Innsbruck. Wiener-Neustadt. Lemberg. Bad Reichenhaü. Radnitz. Fünfzigjähriges Schriftstellerjubiläum. Winize. Lyck. München. Würzburg. Konstantinopel. New-Aork. — Feuilleton: Eine Rabbinerwahl. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. oo ■ ■■ jO p füi 9rfUfX*ldfci ( Halbjährig 8 Xi«nea: •taltlejemplar» 59 QcBts. Für'» Halbjährig lü ftronta. Ganzjährig 20 „ Anzeigen: Di« 4mal aes»al» I) ten« Petit,ell« 24 Heller. — -— - oq fit. 810.970. «edaMo» und Administration: H/i. Hahugaffe Nr. 15. Telefon Nr. 14.847. N. k. Postsparkalfenamt Gr« pnbiisistischrr Erfolg der „Erstrrreichifchrn Wochenschrift". Wenn eine staatliche Behörde einen bei ihr vakanten Posten derart ausschreibt, daß der Bewerber unbedingt den Taufschein beizubringen hat, Juden somit von der Konkurrenz ausgeschlossen werden, so ist das eine Verletzung der Staatsgrundgesetze, welche wir aus prinzipiellen Gründen unablässig bekämpfen müssen. Deßwegen braucht man sich noch lange keinen Illusionen hinzugeben und etwa zu glauben, daß unter den heutigen Zuständen irgend ein weißer Rabe von Jude, der sein bestes Papier, seine schönste Kalligraphie und teuere Stempel auf Offerte verschwendet, eine staatliche Anstellung auch wirklich bekommt, wenn er nicht zufällig von den Fittigen eines Protektors von der sechsten Rangsklasse aufwärts beschützt wird oder wenn er das Unglückswort mosaisch in seinen Personalien nicht mit Taufwasser äuSradiert. Aber es ist ent» schieden von großem, moralischen Einfluß auf die Bevölkerung, wenn Staatsämter dem Antisemitismus durch seine praktische Anwendung eine vielbemerkte Sanktion erteilen und wenn sich durch Duldung sozusagen ein Rechtszustand des Unrechtes Herausstellen würde, ein Gewohnheitsrecht staatlich approbierter Judenfeindschaft, durch welches die Staatsgrundgesetze praktisch überlebte Bestimmungen würden. Wir müssen unsere staatsbürgerliche Stellung Schritt für Schritt verteidigen, schon wegen der Verantwortung unseren Kindern gegenüber, und müssen dafür sorgen, daß eine allgemeine Gesetzlosigkeit uns nicht das letzte Stück Boden unter den Füßen wegziehe. Mag es in dem Busen eines hofrätlichen Amtsvorstandes aussehen wie es will — und es sieht zurzeit der christlichsozialen Herrschaft über die Regierung und des ebenso nützlichen wie bequemen Antisemitismus wohl niemals judenfreundlich aus — so lange es noch Gesetze gibt, welche im Interesse der staatlichen Autorität gewahrt werden, muß der Herr Hofrat aus. seinem Herzen eine Mördergrube machen, und wenn ihn auch niemand an der praktischen Betätigung seiner Gefühle eines gerechten und gebildeten Mannes hindern kann, doch die uns. Juden sehr wichtige Form wahren und offizielle Unparteilichkeit markieren. Vor kurzem hatten wir nun einen sehr auffallenden Beschwerdefall vorzubringen. Das Präsidium des k. k. mährischschlesischen Oberlandesgerichtes hatte nämlich in Nr. 394 des in Brünn erscheinenden „Tagesboten" vom 23. August verlautbart, daß für das neue Zivilgerichtsgebäude in Brünn ein geprüfter Maschinist ausgenommen werde. Die Gesuche seien mit dem Taufscheine zu belegen. Somit waren Juden von der Bewerbung ausgeschlossen, was im Sinne des Artikels III der Staatsgrundgesetze über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durchaus ungesetzlich war. Es ist nun durchaus nicht anzunehmen, daß in einem Amte, welches für einen großen und wichtigen Sprengel zur Hütung und Wahrung der Gesetze installiert wurde, die wichtigsten dieser Vorschriften unbekannt sind. Dem für alle juristischen Umstände, auch die nebensächlichen, besonders geschärften Sinn des Präsidenten vom Oberlandesgerichte konnte es unmöglich entgehen, daß in der Ausschreibung, welche er mit seinem Namen deckte, eine arge Gesetzesverletzung enthalten sei, begangen von einer Justizbehörde. Vergebens fragten wir uns um eine Begründung des innerlichen Antisemitismus der Herren vom mährisch-schlesischen Oberlandesgerichte, der in der Ausschreibung zu einem beleidigenden äußeren Ausdruck kam. Sind doch gerade die Juden in Mähren und Schlesien das solideste bürgerliche Element, wie es sich die Staatsbehörden nur wünschen können. Sie fördern mit äußerstem Fleiß und Intelligenz die Volkswirtschaft in allen ihren Zweigen, sind in Handel und Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft Pioniere und Führer. Es wäre geradezu lächerlich, zu sagen, daß sie sich mit ihren christlichen Mitbürgern nicht auch moralisch auf derselben Stufe befinden, mit dem einen auszeichnenden Unterschied, daß sie nur wenig zu jener minderwertigen Schichte absondern, deren ungeordneter Lebenswandel zu kriminellen Fällen führt. Hat man also ihnen gegenüber ein feindseliges Geföchl, so ist das aus Mangel jedweder Berechtigung nur eine Brutalität gegenüber einer wehrlosen Minderheit, zu deren Schutz die Gesetze ja vornehmlich da sind. Umso verwunderlicher war uns das Vorgehen -gerade eines Oberlandesgerichtes, der obersten Justizstelle ihres Landes, und wir vereinten in Nr. 36 der „Oesterreichischen Wochenschrift" vom Freitag den 4. September im Interesse der Judenschaft mit unserem ent-