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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-09-11 · 37 (11.9.1908) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
37 (11.9.1908)
Date
1908-09-11
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 658 Nr. Liocv's MscvenscdrlK. Nr. 3? turnen). Samuel Meisels: Zur Geschichte des jüdischen Theaters. Dr. Eugen Wölbe: Eine jüdische Intervention in Marokko vor fünfzig Jahren. Lo mir weinen. Jüdisches Volkslied. (Noten.) Dr. Leimdörfer: Moses. (Oratorium.) Dr. S. B e r n f e l d : Israel Baal-Schern, der Stifter des Chassidismus (mit fünf Illustrationen). Jtzchak Schami; Die Kinderlose. Theodor Zlocisti: Lieder des Gebetes. Mitteilungen aus dem Deutschen Bureau der „Alliance JsraSlite Universelle": I. Erklärung. II. Die Israeliten in Rumänien. III. Die Israeliten in Marokko. IV. Die Falascha-Expedition der „Alliance Jsraälite Universelle". V. Der Jahresbericht der I. C. A. für 1907. VI. Die Schule der Alliance Jsraelite Universelle in Mossul (Mesopotamien). (Mit zwei Illustrationen.) VII. Notizen. Kriefkasterr. Sch. In einem Büchlein „Im Gefängnisse", in dem der bekannte Freiburger Pfarrer und Schriftsteller Heinrich Hansjakob seine Erlebniste im Amtsgefängniste Radolfszell im Jahre 1873 erzählt, berichtet er auch über einen jüdischen Gefangenen: „Ein Jude ist in daS „Kollegium" eingezogen. Der Hebräer scheint ein strenger Mosaist zu sein, da er sich standhaft weigerte, andere als „koschere" Nahrung zu genießen, und Hunger litt, bis ihm auf seine Kosten sein Wunsch erfüllt ward. Die Thora des deutschen Reiches, das Strafgesetzbuch, dürfte ihm jedoch weniger gelten, als das Gesetz Mosis, da er in Untersuchungshaft genommen wurde, wegen dringenden Verdachtes, selbst nicht ganz „koscher" dem Silier eines Christen gegenüber gewesen zu sein. Man muß übrigens vor dem großen Teile der Juden, namentlich der älteren Generation, alle Achtung haben, wie streng sie die alttestamentlichen Gebote, besonders die Speiseverordnung, halten, und wie sie dadurch Tausende von Christen beschämen in ihrer Nichtbeachtung und Verhöhnung der kirchlichen Fastengebote." Auf Seite 182 schlägt Hansjakob ganz andere Töne an, aus denen das Bedauern über die ersten hämischen Auslassungen spricht: „Der Hebräer, von dem ich oben gesprochen, war ein unschuldig verhafteter Ehrenmann und wurde deshalb heute aus seiner Zelle entlasten. Gestern Abend hörte ich ihn weinen und erfuhr, daß er es so schmerzlich empfinde, nicht am Vorabende des Sabbath zu Hause zu sein und seinen religiösen Pflichten im Kreise seiner bekümmerten Familie Nachkommen zu können. Daß der Mann bei seinem Abgehen das Geld, welches ihm bei der Einlieferung abgenommen worden war, nicht anrührte, sondern sich's vom Gefangenwärter in die Tasche stecken ließ, um das Gebot des Sabbats nicht zu übertreten, das ehrt ihn in meinen Augen hoch. Ich reichte ihm zum Abschied die Hand und gratulierte ihm zu seiner Unschuld. Er dankte tränenden Auges und eilte freudig der Heimat zu. Wer entschädigt nun den Unschuldigen und sein Weib und seine Kinder für all die Qualen, die er und diese seit acht Tagen ausgestanden haben?" So schrieb Heinrich Hansjakob am 30. August 1673 im Gefängnis zu Radolfszell. G. F. Die persönliche Gesinnung des Zaren wird durch folgende Meldung illustriert: „Die Odeffaer Abteilung des Verbandes echter Russen intervenierte zugunsten der Leute, die wegen Beteiligung an den Pogroms von Nikolajew, Krivoy-Rog und Novi-Pavlosk verurteilt wurden. Der Zar geruhte, den Verurteilten vollständige Erlassung der Strafe zu gewähren." „Das Todesurteil über die drei jungen Leute und zwei Mädchen, welche zur sozialdemokratischen Partei gehören, wurde bestätigt. Die Hinrichtungen haben diesen Morgen Früh stattgefunden." Frau L. Wir empfehlen Ihnen eindringlich, Ihr Söhnchen beschneiden zu lasten. Die Operation ist vollständig unbedenklich. Beruhigen Sie Ihr Gewissen und das Ihrer Eltern. — Die hohe ethische und medizinische Bedeutung der Beschneidung haben große Aerzte längst wissenschaftlich nachgewiesen. Vergl. „Medizinische Blätter" Nr. 18, 1902. Dr. Labarthe beschreibt folgenden Fall. Ein 29 Jahre alter Rentier hatte sich 1869 mit einer aesunden 24 Jahre zählenden Frau von guter Konstitution verheiratet. Nach mehrjähriger kinderloser Ehe ließ sich die Frau von mehreren Aerzten untersuchen, welche sie für vollständig normal erklärten. Von nun an war der häusliche Friede gestört. Der Gatte kam zu Labarthe und dieser riet, die „jüdische Zeremonie" an sich vollziehen zu lasten. Das geschah; nach 8 Tagen war der Patient geheilt und 7 Monate später wurde bei der Frau des Operierten das Vorhandensein einer seit 5 Monaten bestehenden Schwangerschaft konstatiert. Mira S. Klaviernoten von „Kol nidre" erhalten Sie in der Verlagsbuchhandlung Jos. Schlesinger, I., Seitenstettengasse 5. Richtigstellung. Geehrter Herr Redakteur! Das in meinen in der vorwöchentlichen Nr. 36 Ihres geschätzten Blattes erschienenen „Erinnerungen an den Kronprinzen Rudolf s. A." aus seinen nachgelassenen Schriften zitierte Epigramm „Die Antisemiten!" wurde vom Grafen H o y o s und nicht — wie irrtümlich angegeben — vom Grafen Wilczek, unter anderen interessanten Veröffentlichungen des hochseligen Kronprinzen herausgegeben. Hochachtungsvyll Alexander Scharr. Sch. in G. Eine große Auswahl von Neujahrs- und Ansichtskarten erhalten Sie beim „Verlag Zion" in Wien, II, Obere Donaustraße 77. „Am Hoorez". „B e r u r i a" war der Name der berühmten Gattin Rabbi Möirs, die sich durch Frömmigkeit sowohl wie durch Geistesbildung auszeichnete. Ueber die Wahl dieses Buchtitels schrieb der greise Rabbiner Dr. Schmied!: „Und sehr sinniger Weise setzte der Verfasser an die Spitze seines Buches den Namen jener edlen, charaktergroßen Frau aus der Vergangenheit unserer Geschichte — den Namen „B e r u r i a" — der durch die Stärke ihres religiösen Glaubens und die reiche Kenntnis jüdischen Schrifttums als leuchtendes Vorbild allen Frauen und Müttern dient." Eine weitere Erläuterung finden Sie auf den ersten Seiten des Gebetbuches. Tbeobald öffenholmemhe Gewerbestlftang. Am 28. November 1908 gelangen aus dieser Stiftung für verarmte oder arbeitsunfähige wohlverhaltene Gewerbsleute zwei Stiftplätze für Gewerbsleute israelitischer Konfession mit dem Bezüge von je K 200.— zur Verleihung. Bei der Verleihung dieser Stiftung geniessen ein Vorrecht: 1. Verwandte des Stifters; 2. Nach Wien zuständige oder in deu Bezirken Leopoldstadt oder Brigittenau oder in Wien überhaupt geborene Bewerber. Die diesfälligen Gesuche sind längstens bis 22. SeptiDlbSf 1908 im Einreichungsprotokolle der isr. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, zu überreichen und denselben beizulegen: 1. Der Geburtsschein des Bewerbers; 2. Der Ausweis über dessen Zuständigkeit; 3. Das Armuts- oder Mittellosigkeitszeugnis; 4, Der Ausweis über die Mitgliedschaft des Bewerbers bei einer Genossenschaft, eventuell Bestätigung der Genossenschaft, dass der Bewerber sein Gewerbe wegen Arbeitsunfähigkeit zurücklegen musste. 6. Eventuell Nachweis über die Verwandtschaft mit dem Stifter Herrn Theobald Uffenheimer. Auf nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Gesuchsblankette sind in dem Einreichungsprotokolle der Kultusgemeinde unentgeltlich zu beheben. Für Angaben, welche sich auf die Matriken der Kultusgemeinde Wien stützen, sind besondere Zeugnisse nicht erforderlich, es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien. Israelitische Kultusgemeinde Wien. Die für die Gemeinde-Tempel I., Seltenstettengasse 4 und II., Tempelgasse 3 verfügbaren Betsitzkarten sind an der Kasse der israelitischen Kultusgemeinde I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, links, täglich von 9 bis 12 Uhr vormittags (ausgenommen Samstag und israelitische Feiertage) erhältlich. Kundmachung. Es wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass im grossen Musikvereins-Saal I. Bezirk, Kärntnerring, Dumbagasse Nr. 3 anlässlich der hohen Festtage, wie in den Vorjahren, ein Gottesdienst stattfinden wird. Parteien, welche auf die im Vorjahre gehabten Plätze reflektieren, können die betreffenden Betsitzkarten bereits vom 7. September bis 17. September a. c. an der Kasse der israelitischen Kultusgemeinde I., Seitensletten gasse 4, I. Stock, täglich von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags beheben. Ab 18. September gelangen die nicht behobenen Karten zur allgemeinen Ausgabe. Wien im August 1908. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde.

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