Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 31 (31.7.1908)
- Date
- 1908-07-31
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 31 H>r« Llocb's Mocbenscdrin. Seite 359 leugnete. Man ließ eine Haue holen, führte Filla zu dem Fundorte der Leiche und hieß ihn die gelockerte Stelle aufscharren. Als die Leiche bloßgelegt wurde, sagte Filla, es müsse sie jemand aus Haß gegen ihn dort verscharrt haben, um ihn ins Unglück zu stürzen. In Brünn fand die Hauptverhandlung, zu der mein Vater als Zeuge vorgeladen war, statt und bei welcher Filla gestand, daß er die Absicht hatte, meinen Vater zu ermorden und zu berauben, doch durch das Dazwischentreten meiner Schwester daran gehindert wurde. Wolf habe er mit der Hacke mehrere Hiebe in den Kopf versetzt, beraubte ihn seiner Barschaft, sperrte das Zimmer ab und begab sich ins Wirtshaus. Nach etwa einer Stunde kehrte er zurück, fand jedoch Wolf in einer Ecke knurrend und betend, wobei er in gleichen Tempos mit der Hand sich in die Herzgegend klopfte. Filla schlug abermals mit der Hacke, bis er sein Opfer ganz tot wußte, steckte dann die Leiche in den Backofen, aus welchem er dieselbe erst in der Nacht von Samstag auf Sonntag nahm und im Stalle, wo fie aufgefunden wurde, begrub. Filla wurde zum Tode durch den Strang verurteilt, welche Strafe auch an ihm in der damals genannten Schwabengasse, heute Talgasse vollzogen wurde. Kurz nach der Verurteilung weilte weiland Kaiser Ferdinand in Brünn. Bei dieser Gelegenheit erbat sich der Ortspfarrer eine Audienz, um mit Rücksicht auf die Kinder für Filla eine Begnadigung zu erbitten, wobei er erwähnt haben sollte, daß es sich ja bloß um einen Juden handle. Der Kaiser jedoch soll gesagt haben, gerade wegen eines Exempels kann keine Gnade walten. Da diese Audienz keine Zeugen hatte, kann ich für die Richtigkeit dieses Gespräches nicht einstehen, hingegen aber für die Wahrheit dieser Erzählung; denn so hat sie mein Vater bei der Hauptverhandlung beschworen. Neue Bücher. Elieser Ben Jehuda, Jerusalem. Thesaurus der alt - und neuhebräischen Sprache. Gesamtwörterbuch der alt- und neuhebräischen Sprache. V., VI. und VII. Heft. Langenscheidtsche Verlagsbuchhandlung. Berlin-Sch öneberg. Dr. Heinrich Gabel, Reichsratsabgeordneter. Der jüdische Klub. Preis 40 Heller. Verlag, Zionistisches Kreiskomitee Buczacz, Galizien. Catalog of the Hebrew Union College, Cincinnati. To which is added a treatise by Professor Doktor David Neumark, May 1908. Kriefkafte«. Sam. Aschkenasy, IX., Lustkandlgaffe. Sie haben offenbar den Artikel von Dr. M. L. Stern in Nr. 28 der „Oesterr. Wochenschrift" vom 10. Juli nicht gelesen, wenn Sie ihn im Widerspruch glauben mit edlen Freidenkern, wie Anton Menger, Arnold Dodel und Prof. Dr. Franz Süß. Die christliche Kirche bildet eine Glaubensgemeinschaft und ein dogmatisches Band umschließt ihre Mitglieder. Da haben Austritt und Konfessionslosigkeit Sinn und Berechtigung. Das Judentum ist aber überhaupt keine Gemeinschaft von Gläubigen. Ueber seine religiöse Auffassung ist der Jude nur sich und seinem Gewissen Rechenschaft schuldig, es ist seine Privatangelegenheit, in welche weder ein Rabbiner, noch sonst jemand ihm dreinzureden hat. Worin liegt die Notwendigkeit und die Rechtfertigung des Austrittes aus der jüdischen Gemeinschaft,' die im Wesentlichen eine Stammesgenossenschaft bildet — eine Leidensgenossenschaft. Seine Brüder in Zeiten der Not zu verlassen. ihre Widerstandskraft zu schwächen, hat noch überall als eine Feigheit gegolten. Prof. Franz Süß erklärte selber in seinem Testament „das Bestehen der jüdischen Gemeinde liege im Jntereffe der Aufklärung und des Freisinnes", welchen Passus aber die „Arbeiter-Zeitung" bei Reproduktion des Wortlautes wohlweislich unterschlagen hat. Gust. Klapp. Näheres über Nathan Strauß brachte die „Oesterr. Wochenschrift" Nr. 27, S. 489. A. F. Der neueste Roman von Arthur Schnitzler „Der Weg ins Freie" erscheint in hebräischer Sprache als Feuilleton des Wilnaer Tagblattes „Hasman". B. S. Der Sieger in der VH. Entscheidungsrunde des Schwimmens bei den olympischen Spielen in London ist ein getaufter Jude namens S h e f f. Dr. S. W. Auf die Rede Bielohlaweks antwortete Abgeordneter Dr. Stand in der Sitzung vom 10. Juni. („Oesterr. Wochenschrift" Nr. 24.) „Treuer Abonnent." Das „Deutsche Volksblatt hat die Lüge vom 23. d. infolge einer Berichtigung selber bereits dementieren müssen. Dr. R. B. in L. Besten Gruß und Dank. Sl. Hirsch, II.) Scholzgaffe. 1. Das biblische Judentum unterschied bloß zwischen legitimen und im Ehebruch geborenen Kindern welch letztere a'-iiaa geheißen haben. 2. Jsmael war als ein ehelicher, Sohn Abrahams anzusehen, es bedurfte eines göttlichen Wortes I. M. 21, 12, um Jsak ihm voranzustellen. 3. Hagar war ein Eheweib Abrahams; erst nachdem sie dieser weggeschickt hatte, wurde fie frei. Dr. St. in S. In nächster Nummer. Kaiser-Jubiläums-Hymne. Zum 60jährigen Regierungsjubiläum Sr. Majestät Kaiser Franz Joseph I. Text vom Landesrabbiner Dr. B- Placzek. Für gemischten Chor und Orgel. Komponiert vom Oberkantor Josef Heller in Brünn. Preis 5 Kronen Zu beziehen gegen Vorbereinsendung des Betrages oder per Nachnahme vom Komponisten. Konkurs. Bei der israelitischen Bethaus- und Beerdigungs-Bruderschaft zu Dürnkrut a. d. Nordbahn ist die von der israelitischen Kultusgemeinde in Mistelbach und aus dem Bezirksschulfonde Gänserndorf subventionierte Stelle eines geprüften und autoris. Religionslehrers (österr. Staatsbürger), der zugleich pn, I2MD und mip sein muss» sofort mit fixen Bezügen von 1000 K und allfälligen Nebenemolumenten zu besetzen. Bewerber wollen ihre Gesuche mit Angabe ihres Alters, Familienstandes und Ausweis über ihre bisherige Tätigkeit unter Anschluss von Zeugnisabschriften an den gefertigten Vorstand einsenden. Solche, welche befähigt sind, in Musik zu unterrichten, hätten dadurch ein Neheneinkommen und werden bevorzugt. Nur dem Akzeptierten werden die Reisespesen vergütet. Dürnkrut am 25. Juli 1908. Der Vorstand: Jakob Koppel. Konkurs. An der israelitischen Knaben- und Mädchenschule in Brody, Galizien, gelangt mit 1. Oktober 1908 die Stelle des Direktors und Religionslehrers zur Besetzung. Bewerber haben den Nachweis zu erbringen, dass sie das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben, haben ferner ein Gesundheitszeugnis vorzulegen, dann darzutun, dass sie österreichische Untertanen sind, endlich den Nachweis zu erbringen, dass sie ein Rabbinerseminar absolvierten und die Lehrbefähigung in deutscher und polnischer Sprache besitzen. In Ermanglung des Nachweises der erfolgten Absolvierung eines Rabbinerseminars kann eventu 11 genügen, wenn der Bewerber in anderer Weise glaubhaft nachweist, dass er ein profundes Wissen der hebräischen Sprache, Geschichte und Literatur besitzt und einen religiösen Lebenswandel führt. Mit diesem Posten ist ein jährlicher Gehalt von 1800 Kronen nebst fünf vom Tage der Stabilisierung laufenden Quinquennien ä 150 Kronen, ferner eine vollkommen entsprechende Naturalwohnung im Schulhause samt Beheizung und Beleuchtung verbunden. Bewerber haben ihre ordnungsmässig belegten Gesuche an die Adresse der Schulinspektion spätestens bis t. September d. J. einznbringen. Brody den 23. Juli 1908.