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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-07-17 · 29 (17.7.1908) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
29 (17.7.1908)
Date
1908-07-17
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seite 628 Vr. BLoch's WortzsrMrM. Nr. 29 Beilagen versehen sein: 1. Gebartsschein der Witwe, 3. Totenschein des Gatten, 8. Trauungsschein, 4. Gehartsscheine sämtlicher Kinder, 5. Sittenzeugnis der Witwe, von der k. k. Polizeidirektion ausgestellt, 6. Abhandlungsbehördlicher Bescheid, dass die Verlassenschaft nach dem Manne armutshalber abgetan wurde, 7. legales Armutszeugnis der Witwe. Auf später überreichte oder nicht mit den erforderlichen Beilagen versehene Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Eitel ßoldschmidt Stiftung für Hörer der tierärztlichen Hochschule. Aus obiger Stiftung gelangen bei dem Vorstande der Israel. Kultusgemeinde Wien zwei Stipendien ä K 200.— an jüdische Hörer der k. k. tierärztlichen Hochschule in Wien zur Verleihung. Die mit dem Geburtsscheine, dem Armutszeugnisse und den Studienzeugnissen belegten Gesuche sind bis 31. Juli 1908 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, L, Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, in den Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzngeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht und bejahenden Falles, wie hoch dieser Bezug sich beläuft. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Kundmachung Ettel Goldschmidt fromme Stiftung, Technikerstipendium. Aus dieser Stiftung gelangt ein Stipendium per K 21k — an einen in Frankfurt a. M. oder im österreichischen Ka;serstaate gebürtigen israelitischen Hörer der Wiener Technischen Hochschule zur Verleihung. Die Bewerber haben ihre mit den Studienzeuguissen, dem Armutszeugnisse und dem Geburtsscheine belegten Gesuche bis längstens 31. Juli 1908 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Verwandte des Stifters, Herrn Moriz Ritter von Goldschmidt oder dessen Gattin, Frau Nanette, geh. Landauer, geniessen ein Vorzugsrecht. In dem Gesuche ist auzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, bezw. wie hoch der Betrag desselben ist. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht bel ücksichtigt. Der Vorstand der Wiener israel. Kultusgemeinde. Verein für unentgeltlkben Arbeitsnachweis Wien, II., Taborstrasse 59 Telephon Nr. 13920. betreffend die Errichtung von Minjanim f. die hohen Feiertage. Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde wird Mendt zur Kenntnis gebracht, dass zur Errichtung temporärer Betlokalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 79 des Statutes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde die Bewilligung des Knltusvorstandes einznholen ist und dass hiefür folgende Normen festgesetzt wurden: 1. Die mit einem Kronenstempel versehenen Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 10. August d. J. im Einreichnngsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind iu dem Gesuche anzugeben} genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 4. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. 6. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ansgeränmt -sind und an Festtagen ausschliesslich für den erwähnten Zweck benützt werden. 6. Die Errichtung eines temporären Betlokaies in der Nähe von ständigen Bethäusern wird nicht bewilligt. 7. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Massnahmen vorzusorgen und wird demgemäss nur lm Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an Private erteilen. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 6- An Unternehmer, welche nicht in den letzten drei Jahren die Bewilligung zur Errichtung eines Minjan hatten, und an solche, denen schon im Vorjahre mitgeteilt wurde, dass die ihnen gegebene Bewilligung eine ausnahmsweise war und nicht mehr erneuert werden wild, kann eine Genehmigung nicht erteilt werden. Ebenso wird eine Bewilligung für neue Lokale nicht erteilt. 9. Die Bewilligung wird den Betlokalinhabern nur unter der Bedingung erteilt, dass dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 10. Der Text einer etwa beabsichtigten Annonzierung oder Plak&tierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandachten“ werden nur jene gottesdienstlichen vehungen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugängig sind. Wien im Juli 1908. Der Vorstand der israel. Kultusgremeinde. Am 11. Juli 1908 standen in Vormerkung: I. Klasse: Manuelle Arbeiter. 1 Anstreicher 3 Aufpappei 3 Bäcker 3 Branntweinverschl. — Buchbinder — Buchdrucker — Bürstenbinder — Caitonnagearbeiter — Destillateure — Drechsler — Elektro mon teure — Fleischhauer — Friseur — Glaser 5 Goldarbeiter — Gürtler 19 Hausknechte, Geschäfts¬ und Bureaudiener 38 Hilfsarbeiter — Hutmacher 2 Kellner — Kürschne-,Kapp nm. 2 Kutscher 3 Laufburschen 3 Lederzurichter 4 Magazineure 5 Maschinistenu. Heizer — Mechaniker 2 Metallarbeiter 4 Monteure — Riemer — Schildermaler 9 Schlosser — Schmiede 5 Schneider — Schriftsetzer — Schuhmacher — Selcher 3 Spengler 2 Tapezierer 2 Taschner 7 Tischler 8 Uhrmacher 2 Zimmermaler — Zuckerbäcker Tiiohtlge und verlässliche Hausbesorger. *11. Klasse: Kaufmännische Angestellte. 8 Buchhalter u. Korrespondenten 52 Kommis 20 Komptoiristen u. Strazzisten 4 Inkassanten 10 Kanzlisten und Schreiber 8 Manipulanten und Expedienten 6 Platz-Agenten und -Vertreter — Praktikanten 4 Reisende Weibliche Abteilung. — Bonnen u. Kindergärtnerinnen — Buchhalterinnen 3 Kontoristinnen u. Kanzlistinnen 20 » Anfängerinnen — Dienstmädchen 10 Expedientinnen u. Manipulant. 2 Hilfsarbeiterirmen — Kassafräulein — Kelnerinnen — Kindermädchen — Köchinnen — Laufmädchen — Lehrmädchen — Modistin — Näherinnen 5 Praktikantinnen — Schirmzuschneiderin 15 Verkäuferinnen — Verschieisaerinnen — Wärterin 4 Wirtschafterinnen und Stütze der Hausfrau. III. Klasse: Geistige Arbeit. — Hauslehrer u. Hofmeister (meistens Hochschüio .welche Gymnasiasten und Realschüler unterrichten) Lehrerinnen und Erzieherinnen Das Bureau des Vereines hat seit seiner Eröffnung im November 1899 bis inklusive 11. Juli 1908 22377 Vermittlungen durchgeführt. QUChfk für meinen Sohn, der in 2 Monaten seine Lehrzeit in einem Modewaren- und Schneiderzugehör-Geschäft beendet, eine Stelle in einem streng religiösen Hause. — Ferner für meinen Sohn, 15‘/2 Jahre alt, der das Untergymnasium absolviert hat, eine Stelle als Lehrling, welche seinen Kenntnissen angemessen ist, in einem streng religiösen Hause. Abraham Breuer, Schächter, Baden b. Wien, Bahngasse 4. PonciAnäritl gesucht von alleinstehender Dame. Gute l CllOlUIlAl 111 pflege. Beste Referenzen. Gefällige Anträge erbeten unter „B. J. IX.“ an die Expedition dieses Blattes. Pension gesucht. Dame aus gutem Hause sucht Wohnung, bestehend aus zwei Zimmern, eventuell mit ganzer Pension bei besserer jüdischer Familie. Familienanschluss erwünscht. Zuschriften an die Administration dieses Blattes unter „F. P. 1000“. Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: Dr. Zosef S. Bloch. — Druck von L. Beck & Sohn. Wien VU.

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