Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-05-01 · 18 (1.5.1908) · page 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
18 (1.5.1908)
Date
1908-05-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3021764-3021783--17310-3042177
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr.^1S Dr. Vloed's Mocbensebrln. Se«e SSL Am 8. April wurde die Leiche des Knaben in einer Entfernung von 40 Kilometer im Walde nahe der böhmischen Gemeinde Teleci aufgefunden. Das zugehörige Bezirksgericht Polieka ordnete die gerichtsä'rztliche Obduktion an, die nach dem übereinstimmenden Gutachten der beiden Gerichtsärzte Tod durch Entkräftung und Erfrieren ergab. Eine äußere Verletzung wurde an der Leiche nicht konstatiert. Dieselbe wurde sodann anstandslos auf dem katholischen Friedhof des Dorfes Teleci bestattet. Als die Nachricht von der Auffindung der Leiche sich in Zwittau verbreitete, wurde die dortige christliche Bevölkerung durch christlichsoziale Hetzer erst recht in der Meinung bestärkt, daß Juden an dem Kinde ein rituelles Verbrechen begangen hätten. Man sammelte Geld zu dem Zwecke, um die Leiche exhumieren und nach Zwittau bringen zu lassen. Nachdem die politische Behörde der Bitte des Vaters, sein Kind in Zwittau begraben zu dürfen, Folge gegeben hatte, schritt derselbe bei der Staatsanwaltschaft in Brünn um Vornahme einer neuerlichen Obduktion ein, da die Richtigkeit des Befundes der Poliekaer Aerzte angezweifelt wurde. Der Vorstand der Zwittauer Kultusgemeinde schloß sich in Uebereinstimmung mit unserem dahin entsendeten Sekretär diesem Verlangen an, da die in Umlauf gesetzten Gerüchte nur auf diesem Wege gründlich widerlegt werden konnten. Wir richteten jedoch an das Justizministerium direkt und durch unserem Brünner Vertrauensmann Herrn Dr. F i a l l a an die Staatsanwaltschaft das Ersuchen, zu dieser neuerlichen Obduktion Funktionäre und Gerichtsärzte des Landesgerichtes Brünn zu delegieren und das Ergebnis dieser Obduktion öffentlich zu verlautbaren. Diesem Ansuchen wurde über telegraphischen Auftrag des Justizministeriums vollinhaltlich Folge gegeben. Am 17. April begaben sich die Brünner Gerichtsärzte Univ. Med. Dr. Zuska und Doktor H e r c z e l mit Gerichtssekretär Jerziczka nach Zwittau und obduzierten den Leichnam nochmals in Gegenwart mehrerer Vertrauenspersonen. Da Befund und Gutachten der Gerichtsärzte in Policzka sich als vollkommen einwandfrei erwiesen, eine Verletzung der Leiche durch Schnitt, Stich oder Hieb nicht konstatiert und in dem Leichnam auch ein so großes Blutquantum vor gefunden wurde, daß die Möglichkeit einer Blutentziehung absolut ausgeschlossen erscheint, ließ Gerichtssekretär Jerziczka dieses Ergebnis der Obduktion sofort in Zwittau plakatieren und durch Flugblätter weiter bekanntmachen. Der Zwittauer „Grenzbote", welcher noch vor der zweiten Obduktion einen blutrünstigen Hetzartikel gebracht hatte, verfiel der Konfiskation. Durch dieses von uns veranlaßte rasche Einschreiten der Staatsbehörden ist somit in diesem Falle jeder weiteren Hetze der Boden abgegraben worden. In gleicher Weise haben wir im Mai 1907, als die bei dem Wiener Handelsagenten Richard Heller bedienstete Karoline P o d s e b n i k gegen ihren Dienstherrn die Beschuldigung erhoben hatte, daß er ihr zu rituellen Zwecken Blut abzapfen wollte, die Angelegenheit dadurch zum Abschluß gebracht, daß wir das gerichtsärztliche Gutachten, welches bei dem Mädchen Hysterie und Verfolgungswahn feststellte, öffentlich bekanntmachten. Gegen journalistische Bluthetzer sind wir wiederholt wirksam eingeschritten. So wurden die in Königgrätz erscheinende „Nase obrana" und die „Snahy Slavacka" in Gaya, welche alte, längst widerlegte Blutbeschuldigungen' gegen die Juden wieder aufwärmten, über Auftrag des Justizministeriums konfisziert. Neben diesen aktuellen Fällen waren wir unablässig bemüht, die Wiederaufnahme des Polnaer Ritualmordprozesses, dieser schwärenden Wunde der österreichischen-Justiz, herbeiöeizuführen. Nachdem das von uns herausgegebene Buch Dr. Nußbaums über diesen Prozeß das öffentliche Gewissen mächtig aufgerüttelt und auch in gebildeten christlichen Kreisen der Erkenntnis Bahn gebrochen hatte, daß Leopold Hilsner das Opfer eines Massenwahnes und einer einseitig voreingenommenen, ' unzureichenden Prozeßführung geworden sei, eine Erkenntnis, die noch gefördert wurde durch den gleichfalls unter unserer Mitwirkung veröffentlichten Aktenauszug des Herrn Maximilian Paul-Schiff, taten wir einen zweiten wichtigen Schritt. Am 14. Juli 1907 schrieben wir öffentlich einen Preis von 20.000 Kronen für solche Angaben aus, welche zur Ermittlung der wirklichen Mörder der Agnes Hruza oder zur Erweisung der Unschuld Leopold Hilsners und somit zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen. Wir erlegten den Betrag in Barem zu Händen des k. k. Notars Dr. Johann Janatka in Polna. Diese Preisausschreibung hat zahlreiche Mitteilungen neuer Momente zur Folge gehabt, von denen einzelne gewichtiger Natur sind und vurch deren genaue Feststellung, die eben jetzt im Zuge ist, eine Wiederaufnahme auf Grund des § 358 St.-P.--O. im Bereiche der Möglichkeit erscheint. Wir standen aber von jeher auf dem Standpunkte und stehen auch heute noch auf demselben, daß die nachgewiesenen Mängel des Prozeßverfahrens vollauf ausreichen, um eine außerordentliche Revision im Sinne des § 362 St.-P.-O. zu begründen. Auch nach dieser Richtung ist bereits eine Aktion erfolgt, deren Resultat noch abgewartet werden muß. Es gereicht uns zu großer Befriedigung, daß auch jene Gruppe von Reichsratsabgeordneten, welche sich auf Anregung des „Jüdischen Klubs" zur Betreibung der Wiederaufnahme auf parlamentarischem Wege gebildet hat und welche mit uns im engsten Einvernehmen steht, die hier entwickelten Anschauungen in vollem Maße teilt und darnach ihr Vorgehen einzurichten gedenkt. Durch die energische, strafgerichtliche Verfolgung, welche über unser Betreiben das Justizministerium vor Jahren schon gegen die Entführer jüdischer Mädchen in galizische Nonnenklöster angeordnet hat, hatten sich eine zeitlang diese, dem Wesen und Begriff eines Rechtsstaates geradezu hohnsprechenden Gewaltakte vermindert. Im letzten Jahre sind jedoch wieder zahlreiche Fälle von Mädchenraub vorgekommen und die Behörden haben dabei ein so laxes Verhalten gezeigt, daß wir bei der obersten Justizverwaltung neuerdings energisch auf den Schutz des Elternrechtes und auf die Bestrafung der Schuldigen drängen mußten. Infolge dieses Einschreitens sind denn auch einige der entführten Mädchen dem Kloster entrissen und ihren Eltern zurückgegeben worden. Wir erwähnen hier die Fälle der Gela Faß, der Brucha Haczka, der Lea Gänger, der Rosa R u s i n e k und der Scheindel Wasser. Es zeigt sich momentan eine strengere Pflichterfüllung der Behörden. Sollte dieselbe nicht anhalten, daun werden wir durch eine solenne parlamentarische Aktion und durch entsprechende Publikationen auch in ausländischen Blättern, für welche wir eben das Material zusammenstellen, die Aufmerksamkeit der gebildeten Welt auf diese barbarischen Zustände lenken. Erheblichere Vorstöße gegen das Erwerbsleben der Juden sind — von dem Anträge Schund abgesehen, der auch seine ernste wirtschaftliche Seite hat, weil ohne das Zeugnis einer Mittelschule auch der Antritt eines Handelsgewerbes nach dem jetzigen Stande unserer Gewerbegesetzgebung unmöglich wäre — im abgelaufenen Jahre nicht erfolgt. Ab und zu ist wohl eine journalistische Aufreizung zur Boykottierung jüdischer Geschäftsleute vorgekommen und erst heute wurde vom Kultusvorstande Znaim unsere Intervention gegen ein Flugblatt der dortigm Deutschradikalen angerufen, in welchem es heißt: „Die Schmutzkonkurrenz der Juden hindert jede gesunde Entwicklung von Handel und Gewerbe, die jüdische Konkurrenz ist somit auch die Ursache des geringen Ertrages Eurer Arbeit" — in jedem einzelnen dieser Fälle aber ist unserem Begehren um Beschlagnahme der betreffenden Druckschrift Folge gegeben worden. Allerdings ist diese scheinbare Ruhe vielleicht auf ein unliebsames Moment zurückzuführen: darauf nämlich, daß die Juden j sich mit der Tatsache ihrer Zurückdrängung auf bestimmte Erwerbsgebiete zum großen Teile bereits avgefunden haben.' Eine aufsehenerregende Kriminalaffaire, welche uns' volle zwei Jahre beschäftigte, wird in den nächsten Tagen zum Abschlüsse gelangen. Es ist dies der Prozeß gegen den

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.