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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1908-03-13 · 11 (13.3.1908) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
25 (1908)
Issue
11 (13.3.1908)
Date
1908-03-13
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seit« 198 Dr. Llocb's MocdenscdrtN. Rr.'11 Verbot traf den Unternehmer sehr hart. Herr Lurion mußte das Geschäft verkaufen. Nach etwa zwei Jahren erhielt der neue Besitzer Herr Prückl, ein Christ, vom Stadtrat die Erlaubnis, Tische und Sessel während der Sommermonate auf dem Trottoir aufstellen zu dürfen. Jetzt ist das Kaffeehaus in den Besitz des Kaffeesieders Anton Stern, eines Juden, übergegangen und dieser mußte neuerdings um die Erlaubnis zur Aufftellung von Tischen und Seffeln außerhalb seines Lokales ansuchen. Auf Grund einer Aeußerung des magistratischen Bezirksamtes für den ersten Bezirk wurde jedoch sein Ansuchen abgelehnt und, um dieser antisemitischen Verfügung das Mäntelchen der Unparteilichkeit umzuhängen, gleichzeitig die dem Geschäftsvorgänger Wenzel Prückl erteilte Bewilligung widerrufen. Zur Naturgeschichte des Renegatentums. I. Die „Egerer Zeitung" vom 27. Februar d. I. meldet über eine Schwurgerichtsverhandlung einige Vorgänge, welche weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden sollen. Die Verhandlung fand statt am 24. Februar vor dem Schwurgericht in Eger. Angeklagte war eine Frau Barbara Fritsch aus Zebau, welcher die Staatsanwaltschaft zur Last legt, daß sie in der Familie Wolfner, wo sie bediente, der alten inzwischen verstorbenen Frau aus dem Strohsack zwei Sparkassabücher entwendet habe. (Frau Fritsch hat in der Voruntersuchung in Abrede gestellt, die Sparkafsabüchel bei der Sparkassa Weseritz, lautend auf 109 K 30 h und der Sparkassa Mies, lautend auf 857 K 12 h eingelöst zu haben.) Erst als die Sachverständigen im Schreibfache ihre Unterschrift an den auf den Empfangsbestätigungen gefertigten Namen feststellten, gab die Angeklagte zu, daß sie es gewesen, welche das Geld auf die Büchel behob, daß diese Büchel ihr jedoch von Julius Wolfner, dem jüngeren Sohne der Geschädigten, übergeben wurden mit dem Aufträge, dieselben einzulösen, was sie auch tat. Das Geld hatte sie dem Julius Wolfner abgeführt, welcher die für ihre Bemühung versprochenen 10 st. ihr schuldig blieb. Ueber die Ausführungen des Verteidigers berichtet das Blatt: „Verteidiger Dr. Traub spricht von der Tragik der Treue, so sei nach seiner Ansicht dieser Fall aufzufassen. Treue und Opferwilligkeit stürzten die Angeklagte ins Unglück, sie hielt fest an den Geboten ihres Auftraggebers und erst als ihr die Bedenkli hkeit ihrer Lage, ihre Pflichten gegen ihre Familie zum Bewußtsein kamen, da fie des Behebend des Geldes überführt wurde, da mußte fie die Wahrheit bekennen. Einen ehrlichen aber armen Menschen hält man immer eines Verbrechens für fähig und verdächtig, darin liege eine Ungerechtigkeit. Die Widersprüche der Angeklagten erklärt der Verteidiger auf psychologischer Grundlage. In der Familie Wolfner herrschte Mißtrauen. In der Bibel wird schon erzählt von dem Tanze um das goldene Kalb, ob mit Recht oder Unrecht, hat der größte Jude des 19. Jahrhunderts, Karl Marx, eine ungünstige Charakteristik des Judentums geboten, wonach der weltliche Gott des Judentums Geld sei. In einer Familie, wo Mißtrauen herrscht, ist ein günstiger Boden für Familiendiebstähle. Die Angeklagte hat Julius Wolfner eines Diebstahls nicht beschuldigt, vielmehr die Staatsanwaltschaft, welche gegen denselben das Strafverfahren eingelettet hat, welches bis heute nicht eingestellt ist, obgleich es sich nur um einen Familiendiebstahl, also um eine Uebertretung derselben Art handelt, wie eine Ehrenbeleidigung. Der Obmann der Geschwornen gibt nach längerer Beratung bekannt, daß die Geschwornen die beiden Schuldfragen mit 10 Stimmen verneinten, worauf der Freispruch verkündet wurde." Indem wir diesen Bericht wiedergeben, wollen wir nur noch hervorheben, daß der Advokat Dr. Traub, welcher diese famose Verteidigungsrede gehalten hat, ein Kind jüdischer Eltern ist, der Sohn des Landesgerichtsrates Dr. Traub in Eger, welcher seiner Taufe, seinem Glaubenswechsel, die Stellung eines Landesgerichtsrates in Oesterreich verdankte. II. In der „Neuen deuVschen Rundscha u" veröffentlicht unser Artur Schnitzler einen Roman: „Der Weg ins Freie", dem wir nachstehende Stelle gerne entnehmen: „Aber es gibt schon Juden, die ich wirklich hasse, als Juden hasse. Das sind die, die vor andern und manchmal auchvor sich selber tun, als wenn sie nicht dazu gehörten. Die sich in wohlfeiler urch kriecherischer Weise bei ihren Feinden und Verächtern anzubiedern suchen und sich auf diese Art von dem ewigen Fluch loszukaufen glauben, der auf ihnen lastet, oder von dem, was sie eben als Fluch empfinden. Das find beinahe immer solche Juden, die im Gefühl ihrer eigenen höchst persönlichen Schäbigkeit herumgehen und dafür unbewußt oder bewußt ihre Rasse verantwortlich machen möchten. Natürlich hilfts ihnen nicht das geringste." Die Lehre der Moral bei den Ariern und bei den Juden. Aus der „Moraltheologie" des Professors der katholischen Theologie an der Würzburger Universität Franz Adam Göpf e r t teilen reichsdeutsche Blätter einige erbauliche Proben mit. Zunächst eine, welche die „katholische Wissenschaft" illustriert: „Es ist verboten, dem Teufel neugierige Fragen vorzulegen, und es wäre eine schwere Sünde, sich mit dem Satan im Falle der Besessenheit in ein langes Gespräch einzulassen'; dagegen ist es wahrscheinlich nur eine läßliche Sünde, ihm nur die eine oder die andere neugierige Frage vorzulegen." Und solch abgrundtiefer Blödsinn wird noch anno 1908 an einer deutschen Hochschule gelehrt! Ungleich interessanter ist der nachstehende Lehrsatz: „Es ist manchmal erlaubt, ja Pflicht, den wahren Glauben zu verbergen . . . nämlich da, wo es gilt, einen großen Vorteil für Religion und Kirche zu erreichen, eine große Gefahr von der Religion und Kirche oder auch von uns selbst abzuwenden . . . Man kann es nicht als ungerechtes (wenn auch unerlaubtes) Mittel ansehen, wenn jemand, um der Steuer oder. dem Zoll zu entgehen, Mangel an. Zeit vorschützt, ernstlich behauptet oder beschwört, er habe nichts Steuerpflichtiges, oder wenn man auf Fragen sagt, man habe nichts zu deklarieren; es liegt auch keine Ungerechtigkeit vor, wenn der Steuerbeamte die fehlende Summe ersetzen müßte, denn das hat er seiner eigenen Nachlässigkeit und Leichtgläubigkeit zuzuschreiben." Nach Jore Deah 151 a ist es dem Juden verboten, durch Kleidung sich unkenntlich zu machen, um etwa den Judenzoll zu umgehen u. dgl. Die bis in die neue Zeit bestandene Separatbelastung des Juden mit einer Abgabe, obgleich er alle anderen Steuern gleich den Christen zu zahlen hatte, war gewiß eine ebenso drückende als herabwürdigende Maßregel, gleichwohl darf sich der Jude dieser Abgabe nicht, dadurch entziehen, daß er die ihm anbefohlene jüdische Tracht ablegt. (Dr. Josef K op p, Zur Judenfrage nach den Akten des Prozesses Rohling-Bloch, S. 139; Akten und Gutachten in dem Prozesse Rohling-Bloch S. 341.) Unsere antisemitischen Tugendmeister. Ein Bankkrach in Budapest und der Fall Friedberg und Kohn in Berlin gibt der antisemitischen Hetzpreffe aller Länder Gelegenheit, mit Hilfe von Generalisierungen gegen die Juden zu hetzen. Da ist es dann verdienstlich, daß man der Erinnerung nachgeholfen hat und die Namen christlicher Bankiers von ostentativer Frömmigkeit im Gedächtnis aufgefrischt hat, welche im wirtschaftlichen Krach der letzten Jahre eine geradezu verhängnisvolle Rolle gespielt haben. Da ist zunächst der fromme Gerhard Terlinden, der in seinem Privatbureau ein Emailleschild mit der Aufschrift: Ehrlich im Handel! Christlich im Wandel angebracht hatte, in demselben Bureau, in dem er unzählige Berufsgenossen, Kaufleute und Industrielle zu täuschen verstanden hat. Ihm reiht sich würdig an Kommerzienrat Sanden, der seine prächtige Villa in Potsdam mit dem Zellengefängnis in

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