Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1908)
- Issue
- 9 (28.2.1908)
- Date
- 1908-02-28
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 9 m. Zölocb's Mocdenscvrtn. Seite 175 der es verfaßte, von vornherein eine rein weltliche, vulgäre Fassung gegeben worden. Wie wenig der Autor oder die Autoren des Esther- Buches in seiner heutigen Form sich mit dessen Helden moralisch identifizierten, sieht man auch daraus, daß im Gegensätze zum Edikt Mordechais (Est. 6, 11) dreifach betont wird, daß die Inden „nach der Beute ihre Hand nicht ausstreckten" (Est. 9, 10, 15, 16). Es transpiriert überall aus dem Texte das bedrückende Bewußtsein, daß diese verhängnisvolle Gefahr nur als die Folge eines nicht ganz zu rechtfertigenden Verschuldens jüdischerseits heraufbeschworen war. Und so erlangten sowohl das Buch als das Fest frühzeitig einen ausgesprochen rein materiellen, populären Charakter, der durch das jährlich; Vorlesen der Megilla in den breiten Volksmassen sich immer tiefer festsetzte. Daß selbst jene Männer, die das Buch nur als ein Volksbuch und das Purimfest als eine triviale Volksbelustigung gelten ließen, die Vorschriften über das Lesen der Megilla genau fixierten, beweist, daß auch diese die historische Richtigkeit der mitgetetlten Geschehnisse nicht in Frage stellten. Das Fasten am 13. Adar war in der Talmudzeit noch unbekannt. Das Esther-Buch kann in seiner heutigen Gestalt, wie auch die konservativsten Exegeten zugeben, nicht vor der alexandrinischen Zelt entstanden sein, und wenn es nur ein Roman wäre und nicht tatsächliche Begebenheiten erzählte, so könnte dasselbe unmöglrch im ersten vorchristlichen Jahrhundert, also schon eine oder zwei Generationen nach seiner Abfassung, von allgemeiner Geltung gewesen sein. Dies ist in noch höherem Maße der Fall, wenn (nach der modernen Exegese) es erst in der nachmakkabäischen Zeit (140—150v. Chr.) entstanden wäre. Es ist undenkbar, daß in einer Zelt, in der das ganze Neligionswesen unter der Diktatur von Synhedralkonsistorien sich befand und in allen religiösen Dingen die skrupulöseste Erwägung und Prüfung vorherrschte, eine allgemeine zweitägige religiöse Feier auf dem schwanken Grunde einer Kalt- und bodenlosen sagenhaften Erfindung anfgerichtet worden sei. Während in den älteren Hypothesen über den Ursprung des Purimfestes die Assyriologie noch nicht in Betracht kommt, steht diese bei den neueren Erklärungsversuchen so stark im Vordergründe, daß sie sich alle auf die Aufstellungen Jensens und Zimmerns zurückführen lassen; besonders haben die geradezu faszinierenden Namensdeutungen des ersteren einen großartigen Eindruck gemacht. Jampel bezeichnet aber diese Ergebnisse der Keilschriftenentzifferung als einen noch „ungegohrenen Brei", der zur Lösung religionswissenschaftlicher Probleme nicht verwendet werden dürfe. An der Identifizierung der Kiririscha mit Seresch sei Jensen m der jüngsten Zeit selbst irre geworden. Im Gilgamisch- Epos streitet Jstar mit Gilgamisch, während Chumbaba ihren Tempel beschützt: er tut also genau das Gegenteil von dem, was im Buche Esther geschieht, -wo Mordechai mit Hilfe Esthers den Haman besiegt. Mit dem babylonischen Zagmugfest (Neujahr) kann das Purimfest aus sechs Gründen nichts gemein haben, weßwegen auch Jensen und Zimmern diese Hypothese anfgegeben haben. Die assyriologische Hypothese sei am wenigsten geeignet, die in Rede stehenden Probleme zu lösen, und die etymologische Verwandtschaft zwischen Mordechai-Marduk und Esther-Jstar „beweise nicht das mindeste für die Verwandtschaft der Figuren, zumal solche Namen in der spätbabylonischen und persischen Zeit sehr häufig waren." Die Auslegungen Erbts seien schon darum unhaltbar, weil die Voraussetzung von einer Feier des Nikanortages am 14. Adar in Jerusalem auf reiner Willkür beruht, da in Jerusalem nur der 13. Adar als Fest für die Zukunft strikt festgesetzt worden ist. Die wirklich frappanten Parallelen zwischen der Einleitung des Esther- Buches mit der Einleitung von „Tausend uno eine Nacht" seien bedeutungslos, weil die älteste Spur oiefer Märchensammlung nicht über das zehnte nachchristliche Jahrhundert hinausreicht, so daß eher an eine Entlehnung der Schahrasad-Episode aus dem Esther-Buche als umgekehrt zu denken ist. Die angeblichen Undenkbarkeiten und Ungeheuerlichkeiten, die zum Vorwurfe gemachten Unmöglichkeiten, die die Glaubwürdigkeit der Erzählung des Esther-Buches so tief erschüttern. sollen, sind für den gründlichen Kenner der damaligen Verhältnisse im persischen Reiche so wenig vorhanden, daß sie sich „nicht nur als eine Möglichkeit, sondern als eine Notwendigkeit" Erweisen. Die berufensten Forscher der persischen Geschichte haben den vollen Einklang der im Esther- Buche geschilderten Sitten und Bräuche und der Zeichnung der Charaktere mit den Berichten anderer Quellen nicht nur zugegeben, sondern über diese Kontinuität geradezu ihre Bewunderung ausgesprochen. Wer hiefür den detaillierten Nachweis kennen zu lernen wünscht, den müssen wir auf das Buch selbst verweisen, da wir sonst den vorgezeichneten Rahmen dieser Besprechung weit zu überschreiten befürchten müßten. Wir schließen mit der Bemerkung, daß nach der Annahme Jampels die östlichen Juden erst in der nachalexandrinischen Zeit ihrem Lieblingsfest in Palästina Eingang zu verschaffen suchten, sowie die Palästinenser um dieselbe Zeit.-sich bemühten, das Makkabäerfest in Egypten bekanntzumachen. Das Buch Esther sei zu diesem Zwecke damals in Persien verfaßt und nach Palästina gebracht worden, und damals habe die Kontroverse über die Kanonisierung desselben stattgefunden. _ Josef Frank. Kriefk»jk«. D. R. Auf Ihren Wunsch notieren wir folgenden Vorgang: Der Gutsbesitzer von Medyn bei Podwoloczyska namens Isidor Fried hatte einen glücklichen Einfall. Da die jüdischen Großgrundbesitzer in den Bezirken Skalat—Tarnopol-Zbaraz 550 an der Zahl sind, so möchte er für diesen Wahlkreis der Großgrundbesitzer, die in einer besonderen Kurie wählen — einen jüdischen Vertreter im Landtag haben. Herr Fried brachte also sein Anliegen in einem „Offenen Brief" an die „Rada Narodowa" (Nationalrat) vor, bot dieselbe um Aufstellung eines jüdischen Kandidaten für den erwähnten Bezirk und versicherte gleichzeitig, es sei dem eventuellen jüdischen Kandidaten jedenfalls nichts weiter vorzuwerfen, als fern Judentum. Hierauf antwortete der Pole Cieliecki aus Byczkowce im „Przeglad", daß er Herrn Fried gern glaube, die jüdischen Gutsbesitzer und Pächter seien makellos und böten bis auf ihr Judentum keinen Einwand, aber dieser genüge auch vollauf. . . . Wenn die jüdischen Grundbesitzer sich tatsächlich als Polen fühlten, so würden sie es doch begreifen, daß es für sie besser sei, wenn sie ein wahrer echter Pole im Landtag vertrete und nicht einer ihresgleichen, der dort ein gebrochenes Polnisch sprechen werde und mit diesem Lande außer dem G-lde, das er gibt, nichts gemeinsames habe. Damit, daß man ausdrücklich einen jüdischen Abgeordneten verlange, dokumentiere man offen, daß es spezielle jüdische Interessen gebe, die außerhalb der nationalen Interessen, ja sogar außerhalb der agrarischen Interessen der Polen stehen; woher also nähme man das Recht, an die „Rada Narodowa" heranzutreten und sie um Unterstützung anzugehen? „Rabbi". Diese Meldung kam aus Soroki (Gouvernement Bessarabien): Dieser Tage fand in Soroki ein Bankett statt zu Ehren des Kassierers der hiesigen Ortsgruppe des „Verbandes cchtruffischer Leute", der an stelle des verstorbenen Deputierten Schmitow in die Duma gewählt wurde. An diesem Ehrenabend des Kassierers des, bekannten Progroniverbaudes nahm auch der „Vorsteher" der hiesigen jüdischen Gemeinde, der Rabbiner G- B. Bronstein, teil. Andere Juden waren an diesem Abeud nicht anwesend, wie überhaupt nur geladene Gäste des Verbandes Zutritt hatten. Nicht genug, daß der Rabbiner an dem Festessen teilnahm, hielt er sogar noch eine Rede. Und auch das scheint seinem Ehrgeiz nicht genügt zu haben, denn am folgenden Tage fand er sich, umgeben von einigen gleich gesinnten — oder gleich gesinnungslosen — Juden, bei dem Herrn Verbändler ein und überreichte ihm „Brot und Salz" im Namen der jüdischen Gesellschaft. B Das in der Schweizerischen „Juristen-Zeitung" abgedrnckte Urteil über das «Schächten von Geflügel, tlV. Jahrg. S. 238) ist gewiß interessant und wir danken für die Uebersendung, zum Abdruck jedoch erscheint es für ein österreichisches Blatt ungeeignet. S. lieber die Verteilung der von der „Hirsch-Stiftung" gespendeten Jubiläumsgelder sind wir nicht unterrichtet und darum außerstande eine Mitteilung zu machen. Dr. A. W. Sie meinen: Spinoza hat deshalb nicht gefordert, daß die Theologen bei ihrem Fachstudium „die Vernunft in die Hosentasche stecken", weil er bei manchem von ihnen einen solchen Besitz nicht vorausgesetzt hat. Wir möchten dem nicht beipflichtev. „Rosch chaudesch". „Das ewige Licht" Ner tomid brennt ununterbrochen und nicht bloß am Sabbat. I. G. O. Spende ausgewiesen. Der Betreffende _ erhält den Heimatsschein von derjenigen Gemeinde, wo sein Vater zuständig und heimatsberechtigt war. Das nordamerikanische Konsulat befindet fich Wien, I., Stock-im-Eisenplatz 3. Poalei Zion, Skole. „varkei Ilamischne" von Frankel ist bloß antiquarisch erhältlich. Wenden Sie sich an die Verlagsbuchhandlung M. L Kaufs mann in Leipzig. Zur gefälligen Beachtung! Wir etlichen diejenigen unserer Abonnenten, welche noch mit der Abonnementsgebühr im Rückstände sind die znr Einhebung derselben von nns versendeten Postaufträge gefälligst honorieren zu wollen. Die Administration. Bassist. Beim Synagogen-Verein „Beth Israel“ (Wien, II., Leopoldsgasse Nr. 29) nach polnisch-jüdischem Ritus ist die Stelle eines zweiten Bassisten der über eine kräftige klangvolle Stimme und über musikalisch- Kenntnisse verfügt, mit einem monatlichen Gehalt von K 60 zu besetzen. Reflektanten ledigen Standes wollen ihre diesbezüglichen Gesuche samt Zeugnissen an das Sekretariat obigen Vereines einsenden.