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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-11-22 · 47 (22.11.1907) · page 19

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
47 (22.11.1907)
Date
1907-11-22
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr. 47 Dr. Bioc& s MocdenscdrM. >SctU 791 I., Saitenstettengasse 4, HI. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich verabfolgt werden, in den Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr zu überreichen. Das mit dem Stiftungsgenasse beteilte Mädchen muss sich innerhalb 10 Jahre, vom Verleihung:!tage ab gerechnet, unter Beobachtung der staatsgesetzlichen und jüdisch-rituellen Trauungsvorschriften verehelicht haben. Auszüge aus den Metriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde verlautbart hiermit, dass am 4. Februar 1903 aus der Leopold WolfSG&BÜ ArmanstlftUIlfl a) K 2250.— an sechs verschämte in Wien wohnhafte Arme jüdischer Konfession und zwar Familienväter oder Witwen, b) K 2250. — ah sechs in Wien wohnhafte arme Kleingewerbetreibende jüdischer Konfession zur Verleihung gelangen. Insoferne arme Personen israelitischer Konfession den Nachweis erbringen, mit dem am 4. Februar 1906 in Wien verstorbenen Stifter, Herrn Leopold Wolf sei. oder se ner Gattin, Frau Sophie Wolf geh. ßuuzel, verwandt zu sein, haben dieselben, auch wenn sie nicht in Wien wohnhaft sein sollten, bei der Bewerbung um einen Stiftplatz. den Vorzug vor allen anderen Bewerbern. Als Verwandte des Stifters Herrn Leopold Wolf und seiner Gattin Frau Sophie Wolf geh. Bunuel sind in Hinsicht auf diese Stiftung diejenigen Personen anzusehen, welche in ehelicher Deszendenz von den Grosseltern des Stifters oder seiner Gattin abstammen und mit dem Stifter, bzw. seiner Gattin nicht entfernter als im sechsten Grade der Seitenlinie verwandt sind Dem Ermessen des Vorstandes bleibt es überlassen, einschreitenden Verwandten, welche sich in gemeinsamen Haushalte befinden, zusammen einen oder mehrere Stiftplätze zu verleihen. Die mit dem Gebnitsuud Armutsscheiue — bei Gesuchen von Witwen, bzw. Gewerbetreibende, mit dem Totenscheine, bzw. dem Gewerbeschein versehenen Gesuche sind bis längstens 30. Navembar 1907 im Eiureichungsprotokolle der Israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, HI. Stock, woselbst Gesuehsblankette unentgeltlich abgegeben werden, zu überreichen. Die ihre Verwandtschaft mit dem S'ifter oder dessen Gattin behauptenden Einschreiter habeu sich mit dam Armutszeugnisse und mit dem dokumentarischen Nachweise, dass und in welchem Grade sie mit dem Stifter, Herrn Leopold Wolf sei. oder dessen Gattin, Frau Sophie Wolf, geh. Bunzel verwandt sind, auszuweisen. Auszüge aus deu Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt Mirlz Golflinrger-Stifiung für elnsn R'ib&inatskamllöaten Bei der Israel. Kultusgemeinde Wien gelangt die obgenannte Stiftung im Jahresbetrage von lv 600.— auf ein eventuell zwei Jahre zur Verleihung. Zur Bewerbung erscheinen nur solche Persoueu berechtigt, welche die Qualifikation für das Amt eines ttabbiuers besitzen, aber noch keine amtliche Stellung bekleiden. Die mit den Studien- und Befähigungszeugnissen, sowie deu Personaldokumeuten belegten Gesuche sind bis 30. NQVBQlbQF i907 im Eiureichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, L, Seitenstettengasse 4, III. Stock, woselbst auch Gesuchsblaukette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Aus rüge aus den Matriken der israelitischen Kultnsgemeinde Wien sind als Gesuehsbelege nickt erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand der Israel. Kultusgemeinde Wien. Konkurs. Zur Besetzung der Stelle eines für den Sadagorer Kultusspreugel wird hiemit der Konkurs ausgeschrieben und werden Bewerber eingeladen, ihre gehörig gestempelten Kompetenzgesuche bis 15. Dazember 1907 beim gefertigten Kultusvorstande einzubringen. Der Bewerber muss österreichischer Staatsbürger sein und deu vorgeschriebenen Grad der allgemeinen Bildung, sowie ein von 2 orthodoxen Rabbinern ausgestelltes Diplom (haturas Horoah) besitzen. Die Gehaltsbedingungen bleiben der freien Vereinbarung Vorbehalten. Der Vorstand der Israel. Kultusgemeinde ln Sadagora I. V. JOSEF BADIAÜ. Zahnarzt Jr. jViax floscatbal, früher I., Rotenturmstrasse 15, (Lichtensteg 2) ordiniert jetzt aus«chüess*!ch I., Bauernmarkt 8. Dringender Hilferuf! Teuere Glaubensbrüder! m Durch traurige Schicksalsschläge sind einige russische, würdige Familien, darunter eine 90jährige, halbgelähmte Greisin, in bitterste Not geraten. Die Lage dieser Unglücklichen ist grässlich; ohne Kleidung, ohne Nahrung. Wir wenden uns an alle edlen Menschen mit der dringenden Bitte um schleunigste Hilfe N1L1N 'bs 3inn a’aitoyrr nraa rvrra mp für die vor Hunger Verschmachtenden auf den Strassen. D^Om '22 D^öm Helfet diesen Aerosten der Armen! Der Winter bricht herein, lasset diese unglücklichen Familien nicht umkommen. IN'221 2->F nsrin'a spn*? 3JH2 cpa xiSn Ich bin gerne bereit, Spenden zu übermitteln. H. 8. ßslbart, Kantor, Goch, Reg.-Bez. Düsseldorf, Rheinprovinz. Dar Verfasser dieses Aufrufes ist mir seit Jahren persönlich als "lp1 3T» ,m3ian D'X „Tn ->P' tp' -raaj D'8 bekannt. Zufolge der traurigen, russischen Zustände war es ihm unmöglich, ganze 36 Jahre das elterliche Haus zu betreten und nun fand er es vor einigen Tagen in einer traurigen Lage, welche aller Beschreibung spottet! Ich empfehle nun diesen Aufruf auf das Wärmste. D'totjvt ja Dnrv nmam nso nm mmi -a Joseph Kohn, Oswieeim. Konkurs. Zufolge Ablebens unseres Herrn Rabbiners gelaugt an der hiesigen Kultusgemeinde die Stelle eines Rabbiners der zugleich Kantor und Koreh sein muss, zur Besetzung; derselbe muss auch deu Religiousuutericht au den Schulen des Kultusgemeindespreugels erteilen. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von K 2000.— nebst freier Wohnung im öemeindehause, sowie Beheihungspauschale verbunden. Ueberdies e hält er für die Erteilung des Religionsunterrichtes an der hiesigen Bürgerschule den hiefür gesetzlich normierten Betrag. Auch die Matrikenführung wird ihm übertragen. Bewerber wollen ihre mit dem Gebuitsscbeine und den sonst nötigen Belegen unterstützten Gesuche bis Ende Dezember I. J. au den Gefertigten eiuseuden. Nur dem Azkeptiert-m werden die Reisespesen vergütet. Podersam, am 19. November 1907. M. Löwy, Kultusvoisteher Konkurs« Bei der israelitischen Kultusgemeinde in Neutitsehein (Mähren) gelaugt die Stelle eines Kantors mit I. Februar 1908 zur Besetzung. Bewerber um diesen Posten, die österreichische Staatsbürger sein müssen und das 3 >. Lebensjaur nicht überschritten haben dürfen, müssen nebst gediegener musikalischer Bildung auch die Eignung zur Leitung eines Chores mit Orgel besitzen. Die bis 20. Dezember 1907 an den gefertigten Kultu»Vorsteher emznbringendeu Gesuche haben zu enthalten: Deu Heiinatsscheiu, deu Nachweis der bisherigen Verwendung, Zeugnisse über Bildungsgang und musikalischen Unterricht. Mit d.esem Posten ist ein Jahreseinkommen von K lfcOO und üblichen Nebenemolumenten verbunden. Reisespesen weiden nur dem Akzeptierten vergütet. Dr. Theodor Fischer Kultusvorsteher. JtandelsaKademifctr sacht tcKtioaca, liG:;"!1:.;: ständen der Volks-, Bürger- und Realschule. Julius Zolin ik, Wien, II. Bezirk, Nestroygasse 8, III, Stock, Tür i4.

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