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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-11-01 · 44 (1.11.1907) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
44 (1.11.1907)
Date
1907-11-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Sette 732 sr. Lioco s Wocoenscorln. Nr. 44 Bestrebungen in gar keiner Verbindung steht, der jüdische Tradition vergessen, jüdische Gebote mißachtet hat, ist der noch ein Jude? Nein und tausendmal Nein. Ein Verräter an seinem Volke ist er schon lange gewesen, was Wunder, daß er — als die Versuchung an ihn herantrat — auch zum Verräter an seinem Vaterlande wurde. Nur — und das ist das Komische an der Sache — den ersten Verrat, den Verrat an seinem Volke, den hat ihm Niemand übel genommen. Im Gegenteil. Als wahrer, srommglöubiger, traditioneller Jude wäre er wohl kaum je Marine-Fähnrich geworden. Aber wenn er die vom Staate und der Gesellschaft so stillschweigend sanktionierte Verräterei fortsetzen will, dann schreien alle: Haltet den Verräter! Und schreien mit Recht. Leider nur ein wenig zu spät. Die „Störe Parole" behauptet, Ulme sei nicht getauft. Vielleicht; aber er ist sicherlich bloß noch nicht getauft. Er könnte es wirklich sein. Sie erzählt ferner ihren Lesern: „zwei Ulmos haben Betsitze in Pariser Synagogen inne". Ulmo ist ein Name, wie Liebermann, und ein Liebermann ist vor ein paar Wochen vom Papst heilig gesprochen worden und hundert andere Liebermanns beten in ftanzösischen Synagogen. Wir haben uns nicht mit dem „heiligen Liebermann" identifiziert, wir identifizieren uns auch nicht mit Ulmo. Wir schenken Beide den anderen. Und wenn die „Libre Parole" schreit: „Nach Dreyfus Ulmo", so wird sie die einzige sein, die das schreit. Wir Juden werden diesen Ruf nicht aufnehmen; denn Dreyfus war immerhin ein Jude, aber Ulmo — Ulmo ist höchstens: Israelit. _ Das Testament eines Sonderlings. Ein vergrämter, mit fich und der Welt überworfener, von den Menschen abgeschlossener, alter Junggeselle, Donato Taussig ist vergangene Woche in Wien gestorben. In dem Testamente, durch welches Tauffig über sein bedeutendes Vermögen letztwillig verfügt, spiegelt fich die ganze seelische Zerfahrenheit wider, in welcher dieser jüdische Junggeselle sein ganzes freudloses Leben verbracht und das ihm die Bezeichnung „Sonderling" eingetragen hat. Aber Taufiig war kein Sonderling, er war vielmehr ein Typus, ein allerdings allmälig aussterbender Typus jener jüdischen Weltverbrüderer, die ihren Zorn über das Scheitern ihres großen weltverbefiernden Planes gegen ihre eigenen Brüder kehren. Zwei typische Merkmale weist dieses sonderbare Testament auf. Auf der einen Seite setzt Taufiig den Konvent der Barmherzigen Brüder zum Universalerben ein und auf der anderen Seite schließt er die galizischen Inden von allen seinen Legaten und Stiftungen aus. Wie mochte da mancher noch lebende Gesinnungsgenosse Taussig diesem innerlich zugejubelt haben, weil er den Mut gefunden hat. mit seinem Haß über das Grab hinaus zu demonstrieren. Gegen diese zähen „polnischen Juden", die nichts aufgeben wollten von den Gesetzen, Sitten und Gebräuchen der Väter und lieber allen Hohn und alle Verfolgungen erdulden, als zu jener Art von Verbrüderung beizutragen, das mit dem Aufgeben des Judentums gleichbedeutend ist. Und wieviele von jenen, denen Taussig in seinem letzten Willen aus der Seele geschrieben, mögen aus diesem verhaßten polnisch-jüdischen Reservoir stammen, aus dem das Judentum noch lange Zeit seine Widerstandskraft schöpfen wird! . . . Am bezeichnendsten und psychologisch interefiantesten ist aber die folgende Verfügung des Testamentes. Taussig errichtete nämlich eine interkonfessionelle Stiftung von 120.000 Kronen für Junggesellen, welche das 60. Lebensjahr überschritten haben, natürlich wieder mit Ausschluß der galizischen Juden. Der Testator hat nun die letztwillige Verfügung getroffen, daß alle jene, welche von ihm bedacht wurden, an seinem Sterbetage ein Licht anzünden und für sein Seelenheil beten sollen. Jene Männer, die aus der Stiftung für Junggesellen beteilt werden, find ohne Unterschied der Konfession verpflichtet, an diesem Tage im Tempel in der Seitenstettengasse korporativ zu erscheinen, am Gebete teilzunehmen und überdies sein Grab zu besuchen. Auch der Konvent der Barmherzigen Brüder wird gebeten, eine Deputation in die Synagoge zu entsenden und im Konvent ein Seelenlicht anzuzünden. Ist es je einem katholischen. Testator eingefallen, eine solche Verfügung zu treffen?! Gibt sich nicht in dieser Bestimmung jene von den anderen Konfessionen und Nationalitäten wiederholt in brüskester Form zurückgewiesene Assimilationsbestrebung kund, derentwegen Taussig seinen ganzen Groll auf die polnischen Juden ausschüttet?! Beim Genuß jüdischer Legate sind auch die eingefleischtesten Antisemiten äußerst liberal und entgegennehmend. Das Geld des Juden stinkt nicht und die polnischen Juden werden fich über diese neuere Art der Zurücksetzung hinwegzutrösten vermögen, find sie doch an Mißachtungsausdrücken in allen Sprachen und in allen Formen schon gewöhnt, aber die ehrwürdigen Patres der Barmherzigen Brüder — deren Verdienste auf dem Gebiete der Humanität in allen Ehren! — und katholische Junggesellen als Minjanmänner bei einer Jahrzeit ist doch zumindest komisch. Donato Taussig hat auch einige rein jüdische Legate bestimmt, so für den Verein israelitischer Handluugsangehöriger, das israelitische Versorgungshaus und das israelitische Spital. Ob auch die diesbezüglichen Bestimmungen die Ausschließungsklausel betreffs der galizischen Juden enthalten, ist bis jetzt nicht bekannt worden. Es ist aber auch kaum anzunehmen, daß die Kultusgemeinde oder eine andere jüdische Korporation eine Stiftung in Verwaltung nehmen werde, welche sich in gehässiger Weise gegen die Juden eines einzigen Landes richtet. Zur Frage der Leichenverbrenuung. Breslau. Die von Jahr zu Jahr steigende Zunahme der Leichenverbrennungen hat auch für die Verwaltung unserer Synagogengemeinde die Frage der Beisetzung der Aschenurnen praktisch werden lassen. Auf eine Anfrage des Vorstandes hatten sich die Rabbiner übereinstimmend dahin geäußert, daß gegen die Beisetzung von Aschenurnen auf den hiesigen jüdischen Friedhöfen ohne religiöse Feier nichts einzuwenden sei. Demzufolge sind bisher die Urnen von der Leichenhalle respektive von dem Vorplatz derselben aus an das Grab getragen und dort ohne jedes Zermoniell beigesetzt worden, — ein Vorgang, der nicht bloß von den Leidtragenden, sondern von dem Trauergefolge überaus peinlich empfunden worden ist. Beim Gemeindevorstand ist deshalb angeregt worden, bei Beisetzung von Urnen — wie dies unter anderem auch auf dem Berliner Gemeindefriedhof geschieht — ein Gebet sprechen zu lassen. Die beiden Kultuskommissionen haben sich in ihrer Mehrheit für Zulassung der Gebetverrichtung ausgesprochen, nachdem erklärt worden war, daß, wenn auch die Leichenverbrennung prinzipell nicht erwünscht sei, die Verrichtung eines Gebetes vom religiösen Standpunkte aus wohl gestattet werden könne. Nur eine Bedingung wollten die Kultuskommissionen an die Gebetsverrichtung geknüpft sehen: es soll auf keinen der bei der Beerdigung beteiligten Beamten ein Zwang dahin ausgeübt werden, das Gebet wider seinen Willen zu sprechen. Die Repräsentanten-Versammlung hat nun in ihrer letzten Sitzung den Antrag des Vorstandes mit elf gegen drei Stimmen angenommen. Galizische Richter. Aus Tyssmenic wird folgender empörender Fall berichtet: Der polnische Richter L. Rolski ging dieser Tage über die Straße; sein Hund lief vor ihm her. Von der entgegengesetzten Richtung kam der jüdische Fuhrmann M. Hermann zu Fuß daher. Der Hund lief dem Fuhrmann nach und drohte auf ihn zu springen. Anfangs beachtete Hermann den Hund nicht, als dieser aber schließlich auch auf ihn lossprang und seine Kleider zerriß, versetzte Hermann dem Hunde mit der Roßpeitsche, die er in der Hand hielt, einen Hieb, um das Tier zu verscheuchen. Als der Richter dies sah, sprang er auf den Juden zu, packte ihn mit der einen Hand am Genick, während er mit der anderen das Gesicht des Fuhrmannes bearbeitete, bis es vom Blut über-

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