Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 43 (25.10.1907)
- Date
- 1907-10-25
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3020846-3021710-3021754--16794-3041634- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Vr. VLoch's Wochenschrift. Seite 719 ÄLr. 4L himmlischen Beschluß betreffs des Schmerl ben Chajim Berl erfahren, wollte er ihn retten. Und so kam einst auf Befehl des großen Baalschem einer seiner Vertrauten zu dem Reichen. Dieser empfing ihn nach seiner Art mit Freude und erwies ihm alle Ehren. Nach dem Mahle fragte Schmerl ben Chajim Berl seinen Gast, ob er es für möglich halte, daß man bei solchem Reichtum verarmen könne. Der Gast erwiderte: Um eine solche Frage zu beantworten, muß ich meine Sinne beisammen haben. Ich aber habe etwas über den Durst von Deinem Weine getrunken, auch bin ich von der Reise müde; lassen wir daher die Beantwortung der Frage bis morgen ruhen. In der Nacht hatte Schmerl ben Chajim Berl einen seltsamen Traum. Er träumte: der König des Landes habe ihm in eigener Person einen Besuch abgestattet und er, Schmerl ben Chajim Berl, durfte ihn bewirten. Allein nachdem der König gegessen und getrunken hatte, fiel er tot zu Boden. Hierauf wurde er, der Gastgeber, zum Tode verurteilt, weil angenommen wurde, daß er dem König Gift gereicht. Es wurde ein Galgen errichtet und Schmerl ben Chajim Berl sollte schon an denselben gehängt werden, da brach Feuer in der Stadt aus und in der darüber entstandenen Verwirrung wurde es ihm, dem Delinquenten, möglich, zu entwischen. Auf seiner Flucht kam er in ein Dorf und kehrte bei armen Leuten ein. Die Frau des Hauses, selbst arm und dürftig, erbarmte sich des Flüchtlings, gab ihm Brot und Wasser und gestattete ihm auch, im Hause zu übernachten. Da der Herr des Hauses nicht anwesend war, fragte er nach seinem Verbleibe. Die Frau sagte ihm. daß der Broterwerb ihres Mannes darin bestehe, daß er Holz sammle und es in die Stadt zum Verkauf trage und nun wäre er noch nicht von der Stadt zurückgekehrt, werde aber bald kommen. Bei dieser Auskunft faßte Schmerl ben Chajim Berl Mut, indem er dachte: Gott hat mich gut geleitet. In diesem verlassenen Dorfe wird mich niemand suchen, so werde ich hier bleiben und mein Dasein wie diese armen Leute mit Holzsammeln fristen. Hierauf begab er sich zur Ruhe und schlief bald ein. Nach einigen Stunden weckte ihn das Klopfen an der Türe. Es war der Herr des Hauses, der Einlaß begehrte. Die Frau öffnete ihrem Manne die Türe und setzte ihm das Nachtmahl vor. Der Angekommene aß und erzählte dabei seiner Frau den Vorfall des Schmerl ben Chajim Berl mit dem König. Nachdem er berichtet hatte, auf welche Art es dem vermeintlichen Mörder gelungen war, dem Galgen zu entkommen, erzählte er noch, daß nunmehr an allen Enden und Ecken der Städte im Lande das Bild des Flüchtlings angebracht und jedem, der ihn einfange und ausliefere, eine große Summe Geldes versprochen sei. Ach, hörte Schmerl ben Chajim Berl den Mann ausrufen, könnte ich doch einen solchen Fang machen! Da wäre wohl unser Elend zu Ende. Denn einen Mörder auszuliefern, damit er die verdiente Strafe erleide, ist ein Gott wohlgefälliges Werk. Bei diesen Worten wurde es dem Lauscher gar übel zu Mute und er wartete, bis der Hausherr fich schlafen legte. Hierauf stand er sachte auf und verließ schleunigst das Haus. Dann lief er fort und fort, bis ihn die Kräfte zu verlaffen drohten und er nicht mehr weiter konnte. Nun stürzte er sich in selbstmörderischer Absicht in eine Grube und erwachte. Am Morgen sprach der Abgesandte des großen Wundertäters zu dem reichen Manne: Jetzt könnte ich Dir die Frage beantworten, die Du mir gestern vorgelegt. Nein erwiderte der Gastgeber, ist nicht mehr nötig, ich bin im Traume darüber belehrt worden. So ist es recht, sagte der Abgesandte, tue Buße und der Himmel wird Dir Dein allzu großes Vertrauen auf Deinen Reichtum verzeihen. So geschah es, daß Schmerl ben Chajim Berl seine Reichtümer behielt und weiter Wohltaten übte, nicht aber fürder mit seinen Schätzen prahlte. Nene Bücher. Dr. Israel Schapiro. Die haggadischen Elemente im erzählenden Teil des Korans. Erstes Heft. Preis Mk. 3.50. Buchhandlung Gustav Fock, G. m. b. H. Leipzig 1907. Krirfkafterr. K. F. Nach den amtUchen Angaben, zufammengestellt im Jewish Year Book (Jüdisches Jahrbuch) des Jahres 1965 betrug die Gesamtzahl der jüdischen Bevölkerung auf der ganzen Welt in diesem Jahre 11,081.000 Seelen. Von diesen lebten in Europa 8,748.000, in Amerika 1,556.000, in Afrika 354.000, in Asien 842.000, in Australien 17.000; Rußland zählt 5,100 000, Oesterreich-Ungarn 2,100.000, das Deutsche Reich 600.000, der Balkan 400.000, Großbritannien 250.000, Niederlande 105.000, Frankreich 80.000, Italien 40.000 Juden. R. L. Die Taufstatistik für Deutschland gibt folgende Daten: In den Jahren 1880—1885 wurden 986, 1885—1890 1669, 1890 bis 1890 2088, 1895-1900 2402, 1900—1905 2517 Juden getauft. Daß lediglich staatliche Verhältnisse dies bewirken, lehrt die verschwindend geringe Anzahl von Taufen in Italien, England, Holland, Frankreich und vor allem in Amerika so eindringlich wie möglich. M. in A. K. Verspätet eingetroffen. Hiwdmachung. Gustav Figdor’scöe Stipendien. Für das Studienjahr li 07/t 8 gelangen drei Gustav Figdorsche Stipendien im Betrage von je K 1000 — zur Verleihung. Laut Stiftbriefes wurden diese Stipendien gegründet für durch Fleiss, Sitten und Geistesgaben hervorragende arme Studierende, so zwar, dass alljährlich ein Stipendium für Mediziner, eines für Juristen und eines für Hörer der Naturwissenschaften an der philosophischen Fakultät dergestalt zur Vergebung gelangt, dass alljährlich ein Studierender der Israel., einer der protestantischen oder evangelischen und einer der katholischen Konfession mit einem solchen Stipendium beteilt wird. Diese Stipendien werden je auf die Dauer eines Studienjahres verliehen, nach dessen Ablaufe sie den bisherigen Perzipienten über neuerliches Einschreiten eventuell abermals verliehen werden können. Bewerber um diese Stipendien haben ihre mit dem Tanf- (Geburts)scheine, dem Impfscheine, dem Heimatsscheine, einem Armuts- (Mittellosigkeits-)zeugnisse und den Studiennachweisen belegten Gesuche bis längstens 20. November 1907 im Einreichungsprotokolle der Magistrats- Abteilung XITI zu überreichen. \7ur die mit einem legal-n Almuts- (Mittellosigkeitszeugnisse versehenen Gesuche sind stempelfrei. Auf verspätet übe: reichte oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Vom Magistrate der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien am 18. September 19(>7. Konkurs. Bei der israel. Kultusgemeinde Kostei in Mähren gelangt die Stelle eines Rabbiners zur sofortigen Besetzung. Mit dieser Stellung ist ein Fixum von K 1600, weiters Erträgnisse der Stiftungen und Metrikenführung in der garantierten Höhe von K 400, freie Wohnung und die üblichen Nebenemolumente in Verbindung. Bewerber, welche auch den Religionsunterricht zu erteilen haben, müssen österreichische Staatsbürger sein und den vorgeschriebenen Bildungsgrad besitzen. Dieselben wollen ihre Gesuche mit dem Nachweise über Stand, Alter, Familie und von 2 orthodoxen Rabbinen erteilter Befähigung respektive Autorisation bis längstens 30. Novemb. 1907 an den gefertigten Eultusvorsteher einsenden. Kostei, 15. Oktober 1907. Der Kultusvorsteher Baruch Kohn. 501 C