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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-07-05 · 27 (5.7.1907) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
27 (5.7.1907)
Date
1907-07-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Ur. 27 Dr■ Bloch’s JahrgangXXl¥ Zentralorgan kür die gesamten Ilnteressen des Judentums. Wien, 5. Juli 1907. LrsckeLnt jeden Freitag. m Brief-Adresse: Mten, IX/;, Lerggasse 39. Telegramm-Adreffe: Llocb's MiocLenscbritt. Mlten. Inhalt: Leitartikel: Eine Berichtigung. — Aus der Debatte über die galizischen Wahlmißbrauche. — Herr von Malachowski und die Wahlvorgänge in Sokal. — Juden in dem Polenklub. — Wir sind keine Deutschen! — Maybaums Predigten. — VomIahrmarkt des Lebens: Zur Anstellung von Ausländern als Rabbiner in Oesterreich. Eine französische Rabbinerversammlung. Der Jahresbericht der Alliance Jsraelite Universelle für 1906. Der Traum in der jüdischen Literatur. — Korrespondenzen: Verein zur Abwehr des Antisemitismus. Budapest. Hilfsverein der Deutschen Juden. — Vermischtes: Wien. Joachim Samuel Perlberger. Theologischer Verein der Hörer an der Israelitisch-theologischen Lehranstalt in Wien. Von Kosaken überfallen und erschossen. Prag. Laibach. Mißlitz. Freistadt. Olmütz. Galgocz. Ostrowo. Breslau. Aus der territorialistischen Bewegung. — Feuilleton: Ehajim auf der Jeschibah. — Briefkasten. — Inserate. W-.-- Vexugsprrks für Veflrrrrirh: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Für'« Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 * Anzeigen: Dis 4mal gespaltene Petttzeile 24 Heller. *-* »-« A. ft. Postsparftaflrn-Amk Glearing-IDerftebr Nr. 810.976. Redaktion und Administration: Wien IX/1. Lerggasse Nr. 39. Telefon Nr. 14.847. «-* Eine Berichtigung. Von der k. k. Staatsanwaltschaft in Wien werden wir gemäß § 19 des Preßgesetzes aufgefordert, die nachfolgende von der k. k.Oberstaatsanwaltschaft Lemberg eingesendete amtliche Berichtigung des auf der ersten Seite der Nummer 24 vom 14. Juni 1907 unseres Blattes abgedruckten Artikels zu publizieren: Es ist nicht richtig, daß in Rawaruska zwölf Handwerker, sämtlich verheiratet und Familienväter, die in den Augen der Behörden verdächtig waren, daß sie für die Wahl eines jüdischen Abgeordneten eingetreten sind, verhaftet wurden. Wahr ist vielmehr, daß von der Gendarmerie nur neun Personen, darunter fünf Minderjährige verhaftet und an das Bezirksgericht in Rawaruska eingeliefert wurden, weil sie in die Synagoge eindrangen, die dort betenden Israeliten vertrieben und die Einrichtung beschädigten. Da sich vor dem Gerichtsgebäude die Menge zusammenrottete und in Rawaruska zu wenig Gendarmen zur Verfügung standen, um die Ordnung aufrechtzuerhalten, wurde die Untersuchung gemäß 8 12 Str.-P.-O. an das zuständige Landesgericht in Lemberg gezogen und die Ueberstellung der Beschuldigten veranlaßt. Es ist demnach nicht richtig, daß diese Ueberstellung deshalb erfolgte, um die Aburteilung der Beschuldigten dem Bezirksgerichte in Rawaruska zu entziehen. Betreffend den beim Bezirksgerichte in Sokal anhängigen Straffall ist es nicht richtig, daß die Enthaftung zweier der Verübung von Wahlmißbräuchen beschuldigter Personen infolge Intervention des Bezirksausschußmitgliedes Krainski erfolgte und daß die Untersuchung dem Bezirksgerichte aus dem Grunde entzogen wurde, weil der Untersuchungsakt ein äußerst schwerwiegendes und die politischen Behörden kompromittierendes Material enthielt. Richtig ist vielmehr, daß die Staatsanwaltschaft in Lemberg die Enthaftung nur deshalb veranlaßte, weil sie nach Prüfung der Akten erkannte, daß die Voraussetzungen für die Fortdauer der Haft fehlen. An das zuständige Landesgericht in Lemberg wurde die Sache deshalb gezogen, weil die den Verdächtigten zur Last gelegten Handlungen in mehreren Bezirken verübt worden waren und die Heranziehung der Sache au den Gerichtshof zur Vermeidung von Verzögerungen geboten erschien. Schließlich ist es auch nicht richtig, daß der Untersuchungsrichter Dr. Seng vor Einvernahme der Zeugen im Bureau des Rates Goralski in Belz eine Konferenz mit Herrn Smolen und Dr. Klein abhielt, es ist dagegen wahr, daß er beim Bezirkshauptmanne in Sokal amtliche Aufklärungen eingeholt und als Untersuchungsrichter den Regierungskommiffär Smolen vernommen hat. K. k. Ober-Staatsanwaltschaft in Lemberg. Unterschrift (unleserlich). Aus der Jedatte über die galizischen Mahlmißdriiuche. Fünf Dringlichkeitsanträge über die galizischen Wahlmißbräuche bilden den Gegenstand einer erregten Debatte, welche in dem jungen österreichischen Volksparlament Mittwoch den 3. d. M. begonnen hat. Die Redner, welche die Dringlichkeitsanträge zu begründen hatten, führten sich als schlagfertige Parlamentarier ein. Die Abgeordneten St an gl und Groß, H u d e c und Okuniewski, Liebermann und Breiter find mit großer Wärme und starkem Talent als Ankläger gegen die in Galizien verübten Wahlverbrechen aufgetreten. Besondere Aufmerksamkeit erregten die Ausführungen des Abg. Dr. L i e b e r m a n n. der als Mitglied der sozialdemokratischen Partei für die Leiden des jüdischen Volkes in Galizien warme Töne gefunden hat. Aus der Rede des Abgeordneten Dr. Liebermann heben wir nach dem Berichte der „Arbeiter-Zeitung" nachstehende Stellen heraus. Er sagte: „Mit dem Begriff der „national-polnischen Idee" wird in Galizien ein schrecklicher Unfug getrieben." Die Schlachzizenpartei ist mit diesem Losungswort in den Wahlkampf gerückt. Es galt, die nationale polnische Idee gegen die Anfeindungen von „Barbaren" in Schutz zu nehmen. Wie sehen aber auch diese Verfechter der nationalen polnischen Idee, die jetzt hier im

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