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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-03-15 · 11 (15.3.1907) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
11 (15.3.1907)
Date
1907-03-15
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 190 Dr. Dlocb's Mocdenscbrttt. Nr. 11 auch mehrere Universitätsprofessoren — in Anspruch genommen, folgte ein brausender Beifallssturm, der bewies, wie sehr die in geistvollster Form und freier Rede vermittelten Ausführungen Oppenheimers, den ja auch die Wiener in der Vorwoche kennen zu lernen Gelegenheit gefunden, gezündet hatten, und daß der Dank, den Obmann kais. Rat Falkowicz, anknüpfend an die Worte vom „ökonomischen und politischen Mittel", dem Gaste namens des Vereines ausdrückte, ein vollberechtigter war. Lebhaft bedauert wurde nur, daß es Dr. Oppenheimer, der im Verlaufe seines Vortrages des öfteren auch Anlaß nahm, auf staatsrechtliche Pasen aus der jüdischen Geschichte zu reflektieren, sich, entgegen seiner ursprünglichen Absicht, offenbar aus vortragstechnischen Gründen versagen mußte, auch mit Beziehung auf die jüdische Frage, auf die soziologische Beleuchtung der in den heutigen gesellschaftlichen Gliederungen zu gegensätzlichem Ausdrucke gelangenden Erscheinungsformen als eigentlicher Pflanzstätten des Antisemitismus des Näheren einzugehen. Prag. Zu Ehren des Kultusvorstehers Ignaz Kallberg, der vor 25 Jahren zum ersten Male zum Vorsteher der Karolinentaler israelitischen Kultusgemeinde gewählt worden war, fand im Tempel zu Karolinental ein feierlicher Festgottesdienst statt. Nach dem «Gottesdienste wurde im Sitzungssaale der Kultusgememde eine Festsitzung abgehalten, welcher u. a. in Vertretung der Karolinentaler Bezirkshauptmannschast Statthaltereirat ö e h a k, der ^Karoliuentaler Bürgermeister Abg. kaiserl. Rat Ronz, Finanzrat Dr. 8imek, Bezirksleiter Polizeioberkommissär Fiala, Vertreter der Prager und Weinberger Kultusgemeinden, Deputationen vieler Synagogengemeinden Prags und der Vororte u. v. a. beiwohnten. Nachdem Vorsteherstellvertreter Dr. P o r g e s an den Jubilar eine tiefempfundene Ansprache gerichtet und ihm ein hervorragend künstlerisch ausgeführtes Ehrendiplom überreicht hatte, welches etwa 500 Unterschriften trug, hielt Rabbiner Prof. Dr. Hirsch die Festrede. Nachdem noch Bürgermeister kais. Rat Ronz und der Vorsteher der Beerdigungs-Brüderschaft Herr Markus Hirsch gesprochen und der Jubilar Kallberg sichtlich gerührt für die Ehrung gedankt hatte, wurde die Festsitzung geschloffen. Der Feier wohnten noch bei als Vertreter der Prager israelitischen KultUsgemeinde-Repräsentanz Dr. Ludwig Bendiener, eine Deputation des Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde der Stadt Weinberge, Herr Em. Urbach in Vertretung des Vorstandes der Klaus- Synagoge und Herr Ottomar Rosenbaum als Obmann des Prager Franz Josef-Jubiläumstcmpels. Von auswärts waren zahlreiche briefliche und telegraphische Glückwünsche eingelangt. Angelegenheiten der Kultusgemeinden. Wir bringen den Wortlaut der auf Antrag des Doktor Rokotnitz als Kultusvorsteher vom verstärkten Ausschüsse der israelitischen Kultusgemeinde L e i p n i k beschlossenen, von der mährischen Statthalterei genehmigten Statutenänderungen. Diese statutarischen Bestimmungen find sehr wichtig für die Wahrung des Ansehens und der Jntereffen der israelitischen Kultusgemeinden und bringen oft umstrittene Fragen zur Entscheidung. Die Statutenzusätze lauten: 8 58. Das Recht der Benützung der Sitze in der Synagoge und in den anderen öffentlichen Bethäusern der Kultusgemeinde ist nur den Religionsgenossen unter Einhaltung der von der Kultusgemeinde erlassenen Bethausordnung gestattet. Die Uebertragung des Eigentums- oder Benützungsrechtes an solchen Sitzen unterliegt außerdem der Genehmigung des Kultusvorstandes, liebergeht das Eigentums- oder Benützungsrecht an einen Bethausstuhl auf eine der jüdischen Religionsgenoffenschaft nicht angehörige Person, so ruhen diese Rechte so lange, bis fie wieder auf einen jüdischen Religionsgenoffen übergegangen find. Anhang zu § 11 : Zum Wirkungskreise des Kultusausschuffes gehören: a bis 1 laut Statut, m. Entscheidung über die Aufnahme neuer Religionsgenossen im Einvernehmen mit dem Rabbiner. § 12 b. Aufnahmswerber in die jüdische Religionsgenoffenschaft haben sich in Gemäßheit des Artikels VI des Gesetzes vom 25. Mai 1868, Z. 49 R.-G.-Bl., beim Kultusvorsteher oder Rabbiner während der Amtsstunden im Amtslokale persönlich zu melden. Der Vorsteher, respektive Rabbiner haben mit dem Aufnahmswerber ein Protokoll aufzunehmen und haben beide Funktionäre Vorschläge über die Aufnahmsbedingungen dem Ausschüsse zu erstatten.' Genehmigt der Ausschuß die Vorschläge des Rabbiners nicht und gibt letzterer auch nachträglich nicht seine Zustimmung zum Beschlüsse des Ausschusses, so entscheidet endgiltig der verstärkte Kultusausschuß. Nach Erfüllung der rechtskräftig beschlossenen Bedingungen hat der Kultusvorsteher dem Aufnahmswerber ein Dekret über die erfolgte Aufnahme zuzustellen. Erst mit der Zustellung dieses Dekretes wird der Aufnahmswerber israelitischer Religionsgenosse. Die Bestimmungen über die Aufnahme in die Religionsgenoffenschaft wurde erst infolge von Rekursen genehmigt. Anlaß zu diesen Statutenänderungen gab der bekanntgewordene Vorfall, daß ein Konfessionsloser trotz des Verbotes des Kultusvorstehers in den Tempel kam, dort auf einem von ihm erkauften Sitze platznahm und erst mit Gendarmerieassistenz aus der Synagoge entfernt werden mußte. Später meldete er seinen Eintritt dem Rabbiner auf der Gaffe und behauptet, damit wieder jüdischer Religionsgenosse zu sein. Eine ausführliche Besprechung dieses gewiß alle Kultusgemeinden interessierenden Gegenstandes folgt demnächst. Berlin. Der Präsident der „Alliance Jsraelite Universelle" Herr Narcisse Leven hat am 12. Februar d. I. an den französischen Minister des Auswärtigen nachstehendes Schreiben gerichtet: Herr Minister! Wir haben die Ehre, Ihre wohlwollende Aufmerksamkeit auf die Lage hinzulenken, die unseren Glaubensgenossen in Jspahan bereitet worden ist. Ein Telegramm, das wir soeben von dem Direktor unserer Schulen in dieser Stadt erhalten haben, meldet uns, daß die Geistlichkeit die Juden gezwungen hat, sich zum Tragen unterscheidender Gewänder und zum Verzicht auf den Handel im Umherziehen zu verpflichten. Zu jeder Zeit haben die Vertreter Frankreichs in Persien fich bemüht, die Israeliten gegen ähnliche Angriffe auf ihre Menschenwürde in Schutz zu nehmen, und die Intervention der französischen Vertretung bei der Regierung des Schah ist stets wirksam gewesen und mit Entgegenkommen ausgenommen worden. Wir würden Ihnen zu tiefer Dankbarkeit verbunden sein, wenn Sie die Güte haben wollten, möglichst auf telegraphischem Wege der französischen Gesandtschaft in Teheran aufzugeben, daß sie bei den hauptstädtischen Behörden die Rücknahme der gegen die Israeliten von Jspahan erlassenen Befehle erwirke. Wir richten diesen Appell an Ihren Geist der Menschlichkeit und des Liberalismus und sind überzeugt, daß Sie diesen durch Gewährung unseres Ersuchens aufs neue beweisen werden. Genehmigen Sie Herr Minister die Versicherung unserer Hochachtung. Der Präsident Narcisse Leven. Hierauf ist folgende Antwort an Herrn Leven gelangt: jßepublique Francaise. Ministere des affaires etrangeres. Paris den 18. Februar 1907. Geehrter Herr! Durch einen Brief vom 12. Februar haben Sie die Güte gehabt, meine Aufmerksamkeit auf gewisse Verfolgungen zu lenken, denen Ihre Glaubensgenossen in Jspahan von seiten der Ortsgeistlichkeit dieser Stadt ausgesetzt werden. In diesem Schreiben drückten Sie mir zugleich den Wunsch aus, daß die Gesandtschaft der Republik in Teheran bei den hauptstädtischen Behörden auf die Rücknahme der gegen die Israeliten von Jspahan erlassenen Verfügungen wirke. Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß ich soeben unserem Gesandten in Persien telegraphisch die Weisung habe zugehen lassen, er möchte in dem von Ihnen angegebenen Sinne bei der Regierung des Schah die erforderlichen Schritte tun, die, wie ich hoffe, wirksam sein werden und im übrigen dem Geist der Menschlichkeit und des Liberalismus der Regierung der Republik entsprechen, an den Sie neuerdings appelliert haben. Empfangen Sie, geehrter Herr, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. S. Pichon.

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