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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1907-03-08 · 10 (8.3.1907) · page 18

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
24 (1907)
Issue
10 (8.3.1907)
Date
1907-03-08
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Sekte 178 Dr. Lwcv s MocbensLvrLN. Nr. 10 de?, sonstigen Deponierungsstellen in drei Exemplaren) begleitet, einzureichen. Ein Exemplar der Konsignationen erhält der Deponent mit der Empfangsbestätigung versehen zurück und gleichzeitig wird gemäß § 54 der Statuten die Legitimationskarte für die Teilnahme an der Generalversammlung erfolgt, welche auf den Namen des Deponenten lautet und nur für die bezeichnete Person oder deren gehörig legitimierten Bevollmächtigten Geltung hat. Anselm Freiherr van Rotbscbild'scbe Stiftung für Israelitische Waisen der k. k. Retchshaupt- und Residenzstadt Wien, Aus der obengenannten Stiftung sind 20 Plätze ä K 200.— an solche Waisen israelitischer Konfession zu vergeben, die in Wien zuständig sind und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemässheit der stiftbrieflichen Bestimmungen werden von den zu heteilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht, deren Väter entweder verarmte und notleidende Kaufleute und Handelsgenossen, oder aber auch Künstler, d. h Maler, Bildhauer oder endlich eia Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speziellen Vorbedingungen nicht eintreffen, sind daun unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu beteilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein, und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr üb erschritten hiben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden Waisen müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang aufweisen. Stiftiinge, die in ihrem lo. Lebensjahre zum erstenmale in den Genuss dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per K 200.— bei ausgezeichneter Verwendung und sdfir gutem Fortgange in ihren Ausbildungsstudien durch längstens 3 aufeinanderfolgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stift ungsgenuss per K 200.— in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständigkeitsausweise, dem Armutszeugnisse, dem Nachweis i der Verwaisung, dem Geburtszeugnisse, eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis 30. März 1907 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I. Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematrikeu der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf später einlangen le oder nicht gehörig bele te Gesuche wird keine Rücksicut genommen. Klara Gabane-Stiftung zur Heiralsausstattung. Es wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass am 14. Thamus (2*i. Juni 1907) die Zinsen der obgenannteu Stiftung: zur Heiratsausstattung zweier mittelloser Waisenmädchen israelitischer Konlession im Betrage von je K 410.— zur Verleihung kommen. Die Bewerberinnen haben nachzuweisen, dass sie 1. der israelitischen Konfession augehören, 2. streng sittlich, mittellos und verwaist sind, 3. sich im Brautstande befinden. Bewerberinnen, welche sich vor der Verleihung verehelichen, verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gesuche sind bis 31. MäFZ 1907 im Einreiehungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I. Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Metriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht ertorderlich und es genügt die genaue Angabe der betreflenden Daten. Nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Otto Gohn’scbe Stiftung für mittellose jüdische Realschüler. Aus den Zinsen obiger Stiftung gelangen drei Stipendien ä K 130.— am 3'. Mai d. J. an drei würdige, fleissige, jüdische Realschüler zur Verleihung. Die Bewerber haben ihre mit dem Geburtsscheine, dem Nachweise ihrer Mittellosigkeit und Studienzeugnissen versehenen Gesuche bis längstens 3L März 1907 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst Gesuchsblankette während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags unentgeltlich zu beheben sind, zu überreichen In dem Gesuche ist ferner anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums sich befindet, bejahenden Falles auf welchen Betrag sich dasselbe beläuft. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. M. L. Biadermann’fccLes Stipendium. Aus der obigen Stiftung „zur Unterstützung mehrerer hiesiger dürftiger israelitischer Knaben, vorzugsweise, wenn sie Waisen sind, während der Zeit, als solche die israelitischen Unterrichtsanstalten mit gutem Fortgange in Kenntnissen und Sittlichkeit und zur Zufriedenheit der Herren Schulvorsteher und Lehrer besuchen, dann wenn selbe nach Beendigung des Schulunterrichtes ein Handwerk erlernen, auch durch die Dauer ihrer Lehrzeit“ gelangen vier Stipendien im Betrage von K 120.— zur Verleihung. Die mit dem Geburtsscheine, dem Armutszeugnisse und den Schulzeugnissen — eventuell auch mit dem Nachweise ihrer Waisenschaft — belegten, von dem zuständigen Religionslehrer bezüglich der stiftbriefgemässen Würdigkeit begutachteten Gesuche sind bis 3t. März 1907 im Einreiehungsprotokolle djr israelitischen Kultusgemeinde I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst Gesuchsblankette während der Amtsstunden von 9—12 Uhr vormittags unentgeltlich zu beheben sind, zu überreichen. In dem Gesuche "ist anzngeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, im bejahenden Falle, auf welchen Betrag sich dieses Stipendium beläuft. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Sigmund Edle van Wertheimstein’sclie Stipendien-Stifcung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien verlautbart hiermit, dass am 18. Juni 1907 als dem Sterbetage des Herrn Sigmund Edlen von Wertheimstein aus dem Zinsenerträgnisse dieser Stiftung acht Stipendien ä K 84.- , und zwar zur Hälfte an studierendeJünglinge jüdischen Glaubens an d e r h i es i g e n U n i v e rs i t ät, vorzüglich an solche, welche mit gutem Erfolge der mosaischen Theologie sich widmen, zur anderen Hälfte a) an israelitische Schüler des hiesigen Konservator! um s und b) an israelitische Jünglinge, welche sich der bildenden Künste an der hiesigen Akademie befiel s s e n, zur Verleihung gelangen. Bei gleicher Befähigung sind vorzüglich Angehörige des Stifters und seiner Gattin, Herrn Sigmund und Frau Nanette Edlen von Wertheimstein, sowie hiesige elt«rn- oder vaterlose Waisen zu berücksichtigen. Die mit dem Geburts- und Armutszeugnisse, sowie mit dem von der zuständigen Lehranstaltsleitung ausgestel.ten Moralitätszeugnisse (eventuell dem Verwandtschafts-Nachweise) belegten Gesuche sind bis 31. März 1907 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstetteugasse 4, 1. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, l. März 1907. Der Vorstand der isr. Kultusgemeinde Wien. Konfirmandenunterrieht Der Vorstand bringt zur Kenntnis, dass der alljährlich in den Gemeindetempeln stattfindenden Konfirmation der israelitischen Mädchen ein Konfirmandenunterricht vorausgeht. Die Teilnahme an diesem Unterrichte steht solchen Mädchen frei, welche das 14. Lebensjahr bereits erreicht haben oder dasselbe bis September 1907 erreichen. Die P. T. Eltern oder Vormünder weiden demgemäss eingeladen, ihre Töchter, bezw. Mündel zu veranlassen, sich bei ihrem Religiouslehrer wegen Teilnahme am Konfirmandenunterrichte zu melden. Mädchen, die keinen öffentlichen Unterricht geniessen und über Wunsch der Eltern oderVormünder konfirmiertwerden sollen, sind im Sekretariate der Israel. Kultusgemeinde bis spätestens 10. März d. J. anzumelden. Wien im Februar 1907. Der Vorstand der Israel. Kultusgemeinde. Jüdisch-theologisches Seminar Breslau, Wallstrasse I b Beginn des Sommersemesters am 14. April d. J. Aufnahmeprüfung am 14. und 15. Meldungen sind an den Unterzeichneten za richten. 339 Di*. Hopoviftz.

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