Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 8 (22.2.1907)
- Date
- 1907-02-22
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Vn 8 Dr. Ltc>>.v s MIocvcnscvr:n. Sette 139 ist dieser Begriff zu „Rippen" als die äußersten schützenden Seiten der Eingeweide erweitert worden; auch bei Aruch s. v als Wand bezeichnet; vgl. Talm. bab. in Baba batra fol. 60 und 61. Daß sich in der Literatur öfter Jrrtümer derart eingebürgert haben, daß deren Beseitigung sehr schwer, ja sogar fast unmöglich geworden, wird der unbefangene Kenner nicht bezweifeln, was bei dieser Gelegenheit durch einige Beispiele erhärtet werden soll. Das hebräische ■6ki£H Exod. XI, 2 und XII, 35, 36 wird allgemein durch „leihen, borgen" wiedergegeben,; wobei übersehen wurde, daß es unmöglich zu glauben ist, der a l l g e r e ch t e und allmächtige Gott habe kein anderes Mittel gehabt, seine Verheißung an Abraham (Gen. XV, 13) wahr zu machen, als durch einen so offenkundigen Betrug, was — wie im Talmud erzählt wird — erst von Gabia den Pessissa in so eigentümlicher Weise verteidigt werden mußte; vgl. Talm. bab. Synhed. f. 21. Allein die Sache ist sehr einfach. Das Wort btw bedeutet ursprünglich „fordern", woraus sich selbstverständlich bitten, fragen, leihen (borgen) entwickelte. Wer um etwas bittet, verlangt ja die Gewährung seines Ansuchens; wer eine Frage stellt, fordert ja eine richtige Antwort; eine Anleihe involviert ja in sich die Pflicht der Rückzahlung; mithin verschwindet dabei niemals der ursprüngliche Begriff des „Forderns". Und in dem geeigneten Moment der Befreiung hat der so lange unterdrückte und geknechtete Volksstamm den M u t,, zu fordern und er forderte, wie es Gott befohlen; vgl. Talm. bab. Traktat Berachot f. 0. Trotz der richtigen Leseart im Piut jns b«, wie es in dem Machsor Vitri auch steht pepm, steht es in allen Ausgaben der Gebetbücher ppnro, wo an eine Verbesserung des Mondes gar nicht gedacht werden kann. Mögen diese Bemerkungen dazu dienen, mit literarischen Konjunkturen vorsichtiger umzugehen. Rabb. Dr. Kodak. Sehr geehrte Redaktion! Bezugnehmend auf den sehr intereffanten Aufsatz „Mar Samuel als Arzt" von Herrn Dr. Mayer erlaube ich mir zu bemerken, daß Mar Samuel der Titel „Schabur Malta" nicht von seinen Glaubensgenoffen und nicht darum beigelegt wurde, „weil seine rechtlichen Anordnungen denselben großen Wert hatten, wie diejenigen eines Königs". Sie hätten ihn ja dann weit eher R. Nachman, dem großen Juristen und Verwandten des Exilarchen, beilegen müssen. ES war dies vielmehr eine königliche Auszeichnung, wie etwa der Hofrats- oder Geheimratstitel in unserer Zeit. „Eine besondere Auszeichnung lag" — schreibt Nöldeke Tabari S. 443 Anm. 1 — „wie es scheint darin, daß jemand den Namen des regierenden Königs führen durste." (S. darüber ausführlich Funk, „Die Juden in Babylonien", S. 74.) Samuel stand bei dem Hofe Schaburs in hohem Ansehen und wurde auch zu Zeiten um seinen Rat angegangen. (Berachoth 56a. Vgl. Moed K. r-6a und andere Stellen, die Funk das. und Hofmann Mar Samuel ausführlich behandeln.) Es war dres vielleicht eine Belohnung für sein patriotisches Verhalten und für seine Hingabe an König und Vaterland, die bei ihm so weit ging, daß er selbst das brüderliche Gefühl für seine Glaubensgenossen zurückdrängte, wo es das Wohl und die Größe seines eigenen Vaterlandes galt. (Moed, K. 26a, Funk das.) Wir Epigonen können darum — nicht nur wie Dr. Mayer schreibt — „an diesem Beispiel erkennen, auf welch einer hohen Kulturstufe sich die Juden zur Zeit des Talmuds befanden", sondern uns auch ihr Leben und Verhalten nach jeder Richtung, insbesondere auch ihr patriotisches Verhalten, zum Muster nehmen. Brünn. Hochachtungsvoll M. St. KriefkaZerr. Jos. Fische! Wien. Wenden Sie sich an die Buchhandlung R. Löwit in Wien, I., Rotenturmstraße 22. „Mischnah". Es existiert eine Uebersetzung. Wenden Sie sich an die Verlagsbuchhandlung I. Kaufmann, Frankfurt a. M. Rabb. Dr. Kodak in Lemberg. Die gewünschten Auskünfte zu erteilen sind wir nicht in der Lage. Wien, VIII. Das „Deutsche Volksblatt" wird den klügeren Antisemiten doch zu dumm, die es satt haben, sich mit überorientalrschen, antisemitischen Phantastereien fortwährend füttern zu lassen und als anderen Inhalt des Blattes abgeschriebene Reisefeuilletons und ausgeschnittene Telegramme zu genießen. Diese Leute finden sich mit der Kerntruppe der Christlich-Sozialen, den Klerikalen, denen oas Blatt wieder nicht fromm genug war, und beide verbünden sich nun zur Gründung oder beabsichtigten Gründung eines großen christltthsozialen Weltblattes. Es braucht niemand zu erschrecken und Vergant tut es auch nicht. Ec kennt seine Leute zu gut und weiß, daß die klügeren Antisemiten blutwenig sind und daß ein für die Intelligenz berechnetes Parteiblatt eine Totgeburt wäre. In dieser Partei fände sich keiner, der ein solches schreiben kann, und niemand, der es lesen will. Bis auf weiteres bleibt es also bei den Gespensterartikeln über die Alliance, den Feuilletonphantasien eines besoffenen Realisten und den Ritualmordlelegrammen. Das ist die geistige Kost, durch welche die Luegergarde am kräftigsten gedeiht. Konfirmanden- Unterrieht. Der Voiatand bringt zur Kenntnis, dass der alljährlich in den Gemeindetempeln stattfindenden Konfirmation der israelitischen Mädchen ein Konfirmanden-Unterricht vorausgeht. Die Teilnahme an diesem Unterrichte steht solchen Mädchen trei, welche das 14. Lebensjahr bereits erreicht haben oder dasselbe bis September 1907 erreichen. Die P. T. Eltern oder Vormünder werden demgemäss eingeladen, ihre Töchter, beziehungsweise Mündel, zu veranlassen, sich bei ihrem betreffenden Religionslehrer wegen Teilnahme am Konfirmanden-Unterrichte zn melden. Mädchen, die keinen öffentlichen Unterricht geniessen und über Wunsch der Eltern oderVormünder konfirmiert werden sollen, sind im Sekretariate der israelitischen Kultusgemeindeb i s spätestens 10. März d. J. anzumelden. Wien im Februar 1907. D«r Vorstand der israel. Kultusgemeinde. Je^.OiaJS'U.XS. Vom Vorstande der israel. Kultnsgemeinde in ßzsriltWltZ (Bukowina) als Exekutor der Löw Friedfertig’schen Stiftung wird hiemit der Konkurs zur Verleihung eines Stipendiums per 2OO K jährlich für heuer (1907), eventuell auch für die ganze noimalmässige Dauer des Studiums an einen Rabbinatskandidaten ausgeschrieben. Anspruch auf dieses Stipendium haben würdige arme Rabbinatskandidaten, welche in Wien oder in Prag den zur Erlangung des Rabbinates gesetzlich vorgeschriebenen Studien obliegen und welche die Heimatszuständigkeit nach einem , der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder besitzen. Bewerber um dieses Stipendium haben ihre Heimatszuständigkeit, Mittellosigkeit und ihr tadelloses sittliches Verhalten nachzuweisen; ferner über die von ihnen betriebenen Studien entsprechende Zeugnisse beizubringen. Auch wird derjenige Bewerber, welchem dieses Stipendium zuerkannt werden wird, einen Revers darüber auszustellen haben, dass er sich dem Rabbinatsstudium auch weiterhin widmen werde. Demselben wird übrigens das verliehene Stipendium für ein weiteres Jahr über die normalmässige Dauer des Studiums hinaus belassen werden, falls er die Erlangung des Doktorgrades anstreben sollte. Gehörig adstruierte Gesuche sind bis längstens 1. Mai 1. J. beim Unterzeichneten Kultusvorstande einzubringen. Czernowitz, 12. Februar 1907. per pr§SeS: Dr. Straucher. Konkurs. Bei der israelitischen Kultusgemeinde in Pak F 36 (Slavonien) ist die Stelle eines akademisch gebildeten Rabbiners ehestens zu besetzen. Gehalt K. 2000.—, Naturalwohnung, Garten und Nebenemolumente, feiner K 170,— von der poht. Gemeinde für Religionsunterricht an der Volks- und Lehrlingsschule. Der Posten gelangt vorläufig auf 3 Jahre zur provisorischen Besetzung; nachher erfolgt im konvertierenden Falle die definitive Anstellung. Bewerber, die ung.-kroat. Staatsbürger sind und eine slavische Sprache beherrschen, werden bevorzugt; müssen sich jedoch verpflichten, innerhalb 2 bis 3 Jabren die kroatische Sprache vollkommen zu erlernen. Reflektanten, die nicht über 40 Jahre alt sein sollen, wollen ihre Gesuche samt Zeugniskopien sowie Curriculum vitae und Photographie an das gefertigte Präsidium richten. Dem Akzeptierten werden K 200.— Uebersiedlungskosten gewährt und nur Berufene werden zum Probevortrage zugelassen. Näheren Bescheid erteilt das Pr§8ldIülD. Konkurs. Die israel. Kultnsgemeinde in Beiovar (Kroatien) sucht zum Eintritte per 1. Juli 1907 einen geprüften Religionslehrer welcher nebst Religionsunterricht auch die Arbeiten eines Gemeindesekretärs zu versehen hat. Bewerber müssen der kroatischen oder einer anderen slavischen Sprache mächtig sein; musikalische werden bevorzugt. Offerte sind zu richten an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Beiovar. Lavoslav Singer 333 Vorsteher.