Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1907)
- Issue
- 4 (25.1.1907)
- Date
- 1907-01-25
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 4 Dr■ Bloch’s Jahrgang TUT ^entraloroan für die gesamten Interessen des Judentums. Wien, 25. Jänner 1907. Lrscbeint jeden Zfreltng. Brief-Adresse: Mien. IX/i, Kerggasse 39. Telegramm-Adreffe: »locb’s Mlocbenscbrttt. Miten. Inhalt: Leitartikel: Dr. Josef Kopp. — Das Rassenvorurteil. — Jahrmarkt vom Leben: Vor einem halben Jahrhundert. Etwas für jüdische Sommerfrischler. Eine Hypothese. Pierleone. Das Staatsarchiv der Hethiter. — Korrespondenzen: Aus der öffentlichen Plenarsitzung des Kultusvorstandes. Ein beachtenswerter Vorschlag. Dritte ordentliche Generalversammlung des Tempelvereines des XIII. Bezirkes der Stadt Wien. Generalversammlung des jüdischen Turnvereines in Fünfhaus. Schulfragen. Ein jüdischer Friedhof für Lussinpiccolo. Jüdischer Volksverein in Prag. Generalversammlung der „Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums". Frankfurt a. M.— Vermischtes: Kranzablösungsspenden rc. Mitteilungen der „Israelitischen Allianz zu Wien". Wien. Festversammlung des Vereines zur Hebung der Gewerbe. Jüdische Toynbeehalle. Brigittenauer Israelitischer Unterstützungsverein. Antisemitische Frechheit. Brünn. Troppau. Innsbruck. Fünfter Vortragsabend des jüdisch-nationalen Literatur- Vereines „Zerubabel" in Virovitica. Teplitz. Wiesbaden. Stuttgart. Mühlhausen i. E. Paris. Rew-Dork. — Feuilleton: Garn su letauwo. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. 9-.-« Bezugspreis für Oesterreich: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Äür's Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Peruzeile 24 Heller. O—-* 9-S B. k. Po stspsrkaffen-Amt Cleartng-Verkebr IFtr. 810.976. Redaktion und Administration: Wien IX/1, ÄSerggasse Mr. 39. Telefon Nr. 14.847- ©-* Dr Josef Kopp. Dr. Josef Kopp, der gestern zur letzten Ruhestätte gebracht worden, war einer der wenigen Männer des deutschösterreichischen Volkes, welchen das Judentum aufrichtigen Dank schuldet und ein ehrendes Gedenken für immer bewahren wird. In den Ideen der Freiheit und des Fortschrittes erzogen, ist er seinen Idealen bis in das höchste Greisenalter treu geblieben. Eine vornehme Natur mit starkem Empfinden für Recht und Gerechtigkeit, stand er oft im heißen politischen Kampfe. Allein die Sache, die er führte, war immer die Sache des Rechtes und er bewährte sich stets als der glänzende Meister der Rede. Sein Aufstieg war ein Aufstieg des Freiheitsgedankens und in ihm triumphierte die Idee des Rechtes. Er wurde Reichsrats- und Laudtagsabgeordneter, er war Jahrzehnte hindurch Mitglied des niederösterreichischen Landesausschusses, nie ist er um des Haares Breite seiner idealen Gesinnung untreu geworden. Seine glänzenden Siege im Gerichtssaal find innig verknüpft mit der Geschichte der Juden in Oesterreich. Als Professor Dr. August Rohling von der Prager theologischen Fakultät bei Gelegenheit des berühmten Prozesses von Tisza-Eszlar 1883 dem dortigen Gerichtshöfe zur eidlichen Bekräftigung des ..jüdischen Ritualmordes" sich angeboten, erhob der damalige Reichsratsabgeordnete Dr. Bloch öffentlich die Anklage des versuchten Meineides gegen ihn und wiederholte diese Anklage so oft in Begleitung derartiger schwerer Anwürfe, daß Professor Rohling endlich gezwungen war, die Ehrenbeleidigungsklage zu überreichen. Die Vertretung Dr. B l o ch s übernahm Dr. Josef Kopp und er bereitete für die Schlußverhandlung einen umfassenden Wahrheitsbeweis vor. Mehr als fünfhundert hebräische Texte hat er auf Grund der Informationen Dr. Blochs dem Gerichtshöfe behufs Prüfung durch Sachverständige vorgelegt. Als solche wurden vom k. k. Wiener Landesgerichte auf Vorschlag der „Deutschen Morgenländischen Gesellschaft zu Leipzig und Halle" die Professoren Dr. Theodor Nöldeke in Steaßburg und Dr. August Wünsche in Dresden bestellt. Beide, in Eid genommen, bestätigten den Inhalt sämtlicher Texte in Uebereinstimmung mit der Vorlage Dr. K o p p s und verurteilten das pseudowissenschaftliche Gebühren des Klägers. Unmittelbar vor der Schlußverhandlung trat Professor Rohling von der Anklage zurück. Als Resultat des gerichtlichen Beweisverfahrens publizierte Dr. Joief Kopp das Buch „Zur Judenfrage nach den Akten des Prozesses Rohling-Bloch, Leipzig 1886", welches in viele Sprachen übersetzt wurde. Am 11. Mai 1893 publizierte der Pfarrer Dr. Josef D e ck e r t im Wiener „Vaterland" das Schreiben eines gewissen Paulus Meyer, welcher mit einer Empfehlung des Prof. Dr. August Rohling aus Prag nach Wien zu Pfarrer Deckert kam und ihm den Vorgang eines Ritualmordes, der sich im Jahre 1875 in Ostrowo, Gouvernement Lublin (Russisch-Polen), zugetragen haben soll und bei welchem er, Paulus Meyer, angeblich persönlich anwesend war, mit allen Einzelheiten berichtete. Er nannte alle Teilnehmer mit Namen, den Rabbiner, die Vorsteher und andere Gemeindefunktionäre, welche bei der Tathandlung intervenierten, und Paulus Meyer erklärte die Mitteilung für geboten, „damit nicht noch mehr Christenkinder (solchen) in wahnsinnig-religiösen Fanatismus verharrenden jüdischen Meuchelmördern zum Opfer fallen". Wiewohl der Inhalt des im „Vaterland" publizierten Briefes den Stempel der böswilligen Erfindung und niederträchtigen Verleumdung deutlich an der Stirne trug, wurde er trotzdem telegraphisch nach allen Weltgegenden in vollständigem Wortlaute gemeldet und in Leitartikeln kommentiert. Es war offenbar, man wollte die Bevölkerung für. Ereignisse erziehen, wie sie ein Jahr später im Prozesse Hilsner in Erscheinung getreten. Der Staatsanwalt lehnte es ab, eine Anklage von amtswegen einzuleiten, wiewohl er daran gemahnt wurde. Allein wenn Paulus Meyer die Geschichte aus Gefälligkeit für den Herrn Pfarrer Deckert sich selber erdacht hatte, die Personennamen, die er für seine Erfindung verwendete, waren offenbar nicht fingiert, sondern dem Verleumder noch aus seiner Jugendzeit her geläufig. Auf Grund dieser Präsumtion wurden Ermittlungen versucht. Dem damaligen Abgeordneten Dr. Bloch gelang es, noch vor Ablauf der Verjährungsfrist die namhaft gemachten Per-