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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-08-10 · 32 (10.8.1906) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
32 (10.8.1906)
Date
1906-08-10
Page
– (sequence 1)
Language
German
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M. 32 Dr. Bloch’s Jahrgang LIM crtnrtii Zentralorgan für die gesamten Interessen des Judentums. Wim, 10. August 1S06. — JErscbeint jeden Freitag. Brief-Adresse: Wien, IX/I, JSerggaese 39. Telegramm-Adresse: Llocb's Wocbenscbritt. Wien. O---» VeMgsprri« für Vrsterrrirtz: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Jfür's Ausland: Hall>jä''rig Kronen. Ganzjährig 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzetle 24 Heller. «-» ®~-tt N. ft. Postsparftasfen-Amt Glearlng-lDerftebr Mr. 810.976. Drdaklion und Administration: Wien IX/I, Lerggasse Mr. 39. Telefon Nr. 14.847 H-* Inhaltr Leitartikel: Der israelitische Religionsunterricht. — Eine galizischeLiebeserklärung. - Vom Jahrmarkt des Lebens: Das Geheimnis des Antisemitenhofes. Das neue Gewerbegesetz. Ein Verein der Sabbatfreunde. „Zweierlei Ehre". — Katholizismus und Bibelkritik. — Moritz Lazarus' Lebenserinnerungen. — Korrespondenzen: Der Frauenmörder Dittrich und die Hilsner- Affairc. Arischer Blutaberglaube. Budapest, Berlin. Juden in der französischen Armee. Die Aktion der Pariser Al Hane« Israelite Universelle für die bedrohten Juden in Odessa. König Oskar über die Pogrome. Vorbereitung von Judenmasiakres in Sebastopol. Die Opfer der Judenmassakres. Die Industrie Palästinas. New-Aork. — Vermischtes: Spenden. B-thausspenden. Wien. Mädchen-Unterstützungs-Verein Hilfsaktion für die russischen Waisenkinder. Spenden zugunsten der Opfer der Exzesse in Bialystok. Zionistische Versammlung in Baden. Zionistischer Kongreß der Studenten in den südslavischen Ländern. Jüdisch-akademische Ferialverbindung „Gamala" in Göding. Kojetein, Bndweis, Karlsbad, Szczakowa, Llpto-Szent-Miklos. — Feuilleton: Das Santt Andreas-Kreuz. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Der israelitische MUgionsunterricht. n. Wir erhalten folgende Zuschrift: In Bezug auf den Aufruf des Herrn M. P. Schiff in der „N. Fr. Presse", betreffend den israelitischen Religionsunterricht, bringen Sie in der jüngsten Nummer Ihres geschätzten Blattes einen Artikel aus der Feder des Herrn Dr. M. Steiner mit einer zornflammenden „N a chschrift der Redaktion". Den Intentionen des Herrn Dr. Steiner, der ihn einer vornehmlich kalten Kur unterworfen. Sie dürfte es vermutlich nicht einmal entsprochen haben, daß hintendrein dem Patienten solche heiße „Umschläge" applizierten.*) Allein sowohl in dem Artikel selber, als auch in der „Nachschrift" wird der Frage, ob irgend welche Uebelstände beim israelitischen Religionsunterricht tatsächlich bestehen, und wie denselben Abhilfe gebracht werden soll, behutsam ausgewichen. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, einige Zeilen an Sie zu richten. Ihr Zorn gegen M. P. Schiff ist — verzeihen Sie — reine Kraftverschwendung. Dieser Herr hat seine „Aktion", die vielleicht eines besseren Loses würdig gewesen, mit solch ausgesuchtem Ungeschick eingeleitet, daß selbst Familienväter, welche prinzipiell seinem Standpunkte zuneigen und über mancherlei Uebelstände im Religionsunterrichte ungehalten find, sich hüten werden, mit ihm gemeinsame Sache zu machen, um von der Regierung eine Reform des jüdischen Religionsunterrichtes und seine Einschränkung auf Kinder unter vierzehn Jahren —- nach preußischem Vorbilde — zu fordern. In Preußen besteht für den jüdischen Religionsunterricht notorisch ein Ausnahmsgesetz. Für Katholiken und Protestanten ist der Religionsunterricht obligatorisch durch alle Klassen der Mittelschule; für Juden bloß bis zum 14. Lebensjahre. Die Juden Deutschlands empfinden diese Sonderstellung als eine ehrenkränkende Zurücksetzung und haben es an Anstrengungen nicht fehlen taffen, diese Ungleichheit zu beseitigen. Jndeß das konfessionelle Vorurteil in Preußen ist zu tief eingewurzelt. *) Herr Dr. St. wurde in der Tat von dem Vorhaben, seinen Artikel mit einer „Nachschrift" zu versehen, nicht in Kenntnis gesetzt, was wir auf seinen Wunsch konstatieren. Die Redaktion. Herr Schiff unternimmt es nun, bei unserer Regierung um ein gleiches Ausnahmsgesetz zu Ungunsten des jüdischen Religionsunterrichtes zu petitionieren. Den Bittgang zur hohen Polizei um einen gnädigen Fußtritt werden wohl nicht viele mitzumachen geneigt sein. Mit überlegener Ironie führt der Artikel des Herrn Dr. Steiner die „Aktion" des Herrn Schiff ad absurdum, indem er ihm vor die Nase führt, wie wenig er eigentlich über die ganze Materie orientiert sich zeigt. Das ist zweifellos sehr geschickt und wirksam; allein um so gefährlicher für die tatsächlichen Mißstände, die sehr dringend nach Sanierung rufen. Nach jenen Ausführungen ist der israelitische Religionsunterricht auf's beste geordnet, bedarf nach keiner Richtung einer Korrektur. Dennoch fühlen sich viele Familienväter durch das Verhalten einzelner Religionslehrer beschwert, klagen über Unzukömmlichkeiten, fordern laut eine Abhilfe! Es wäre aber weder klug noch gerecht, das Uebel zu bestreiten, Krankheitssymptome wegzuleugnen, weil zufällig ein Kurpfuscher bei einem Heilversuche sich blamiert hat. Deswegen erlauben Sie mir eine Bemerkung zu den Ausführungen des Herrn Dr. M. Steiner. Dieser erklärt nämlich, es könnten die schwierigen grammatischen Anforderungen schon deshalb nicht vermindert werden, weil ein Unterricht in hebräischer Grammatik überhaupt nicht erteilt wird, wie dies aus der behördlich genehmigten „Instruktion für die Religionslehrer" entnommen werden kann. Wenn die „Instruktionen" in Wahrheit derart lauten, woran ich nicht zweifle, so find sie allerdings weise abgefaßt, was uneingeschränkt anerkannt werden soll. Nur ist mir unbegreiflich, warum solche „Instruktion" in der Praxis nicht beachtet wird, trotzdem sie „behördlich genehmigt" ist? Wie kommt es, daß jüdische Zöglinge, wenn sie über irgend eine grammatische Formel des Hebräischen nicht eine vollständig befriedigende Antwort erteilen, eine ungenügende Religionsnote erhalten? Besitzt der Vorstand nicht die Macht, die Beachtung seiner Instruktion zu erzwingen? Oder weiß er vielleicht nicht, was im Religionsunterricht vorgeht? Wo find denn die Schulinspektoren, warum informieren sie nicht den Vorstand über die tatsächlichen Verhältniffe, die gänzliche Nichtbeachtung jener Instruktion durch die Religionslehrer? Hier ist der Punkt, wo eine Remedur erforderlich ist.

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