Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 31 (3.8.1906)
- Date
- 1906-08-03
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 31 Dr. Wiocd's Mocdenscvrrki. Teile 527 Heinrich S. Neltlinge-'sche W hitätrgreits-Gii^tung. Am 26. Tischri (15. Oktober 1906) als am Sterbetage des seligen Herrn Heinrich S. Neitlinger gelangen die Zinsen aus obiger Stiftung im Betrage von K 20V.— an eine „verarmte, würdige israelitische Familie, die in Wien wohnhaft ist und in deren Mitte Sinn für die Religion herrscht", zur Verleihung. Bewerber um diese Stiftung haben ihre mit einem Armutszeugnisse belegten Gesuche bis 31. August 1906 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, 1., Seitenstettengasse 4, I. Stock, zu überreichen, woselbst auch Gesuchsblankette während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr vormittags unentgeltlich zu beheben sind. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchs belege nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Angabe der betreffenden Daren. Auf verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Josef und Cäcilie Adler-Stiftung. Am 26. Oktober l906 gelangen bei der israelitischen Kultusgemeinde Wien die V, jährigen Zinsen der obigen Stiftung per K 240.— in Beträgen von 40—60 K an arme Personen isrcu Mischer Religion behufs Bezahlung der Wohnungsmiete zur Verteilung. > Die Bewerber haben die mit dem Nachweise ihrer Armut versehenen Gesuche bis 31. August 1906 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I, Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich zu beheben sind, zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Arme Verwandte der Stifterin, Frau Cäcilie Adler, sodann Witwen mit unversorgten Kindern, ältere, hilflose Frauen oder Mädchen, die sich durch Handarbeit ernähren, endlich dem Lehrfache angehörige Personen werden in erster Linie berücksichtigt. Auszüge aus den Geburts-, Trainings- und Sterbematnken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf später einlangende Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Adam Herzfeld-Ausstattuugs-Stiftung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien bringt hiemit zur Kenntnis, daß die Zinsen der von dem Herrn Adam Herzfeld begründeten Ausstattungs-Stiftung im Betrage von K 230.— an ein mit dem Stifter verwandtes, armes, sittsames Mädchen israel. Konfession zu verleihen sind. Die Bewerberinnen haben ihre mit dem Geburts-, Armuts- und Sittenzeugnisse, sowie dem authentischen Nachweise ihrer Verwandtschaft mit dem Stifter und dem BrautstandSzeugnisse versehenen Gesuche bis 31. August 1906 im Eiureichungsvrotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, zu überreichen, woselbst Gesu.! sbiankette während der Amtsstunden von 9—12 Uhr vormittags unentgeltlich zu beheben sind. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Israelitische Kultusgemeinde Wien. Aus den Erträgnissen der von dem am 14. September 1887 in Wien verstorbenen Herrn Heinrich Stern errichteten Heiratsausstattungs-Stiftung gelangt ein Platz im Betrage von K 260.— an eilt armes, braves jüdisches Mädchen, vorzugsweise an ein solches, welches mit dem Stifter verwandt ist, zur Verleihung. Die mit dem Geburts-, Armuts- und Sittenzeugnisse, sowie mit der Bestätigung Über die erfolgte Verlobung, eventuell dem Nachweise über die Verwandtschaft mit dem Stifter belegten Gesuche sind bis 31. August 1906 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien» I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, zu überreichen und werden dortselbst Gesuchsblankette unentgeltlich verabfolgt. Bewerberinnen, welche sich vor der Verleihung verehelicht haben, werden des Bezugsrechtes verlustig. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien find als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht eiltsprechend belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, 1. August 1906. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien. Kundmachung betreffend die Aufnahme in die Vildungsanfialt für israelitische Religionslehrer an Volksunv Bürgerschulen. Die zufolge Beschlusses des Vorstandes der Wiener israelitischen Kultnsgemeinde zu errichtende Religionslehrerbildungsanstalt wird im Schuljahr 1906/07 aktiviert werden. Die Anstalt wird aus einer Klasse mit vierjährigem Lehrkurse bestehen. Die Bedingungen der Aufnahme sind aus den nachstehenden §§ 9, 10, 11 des Organisationsstatutes ersichtlich: § 9. Bei der Aufnahme werden Bewerber, die zumindest die vier ersten Klassen einer Mittelschule mit Erfolg absolviert haben, bevorzugt. Es können jedoch auch solche Bewerber ausgenommen werden, die eine Bürgerschule mit gutem Erfolge absolviert haben oder eine anderweitig erworbene entsprechende Vorbildung Nachweisen. Die Bewerber um Aufnahme in den ersten Jahrgang müssen das 14. Lebensjahr zurückgelegt haben, körperlich und geistig gesund und in ihrem sittlich religiösen Lebenswandel unbescholten sein. § 10. Das Ansuchen um Aufnahme muß durch die gesetzliche Vertretung des Bewerbers erfolgen. Die Bewerber haben beizubringen: 1. Geburtsschein und Heimatsschein; 2. das zuletzt eiworbene Schulzeugnis; 3. das von einem Amtsärzte ausgestellte Gesundbettszeugnis und 4. ein Zeugnis über ihren sittlich religiösen Lebenr Wandel. 8 11. Die Bewerber haben sich einer Aufnahmsprüfunq zu unterziehen, lieber die Zulassung zu derselben entscheidet das Kuratorium. Bei der Prüfung haben die Bewerber n ichzuwekien: l. im Hebräischen vollkomnlene Fertigkeit im korrekten und geläufigen Lesen und die Fähigkeit, leichtere Abschnitte aus dem Pentateuch und dem Gebetbuche zu übersetzen. 2 in allen übrigen Fächern die den Lehraufgaben der vier unteren Mittelschulklassen. beziehungsweise der Bürgerschule, entsprechenden Kenntnisse. Soweit letztere aus dem vorliegenden Zeugnisse ersichtlich sind, kann bei Mitteschülern von einer allgemeinen Prüfung abgesehen werden. Eine Befreiung von der schriftlichen Prüfung aus der Unterrichtssprache und der mündlichci! aus Religion findet jedoch in keinem Falle statt. Die Gesuche um Aufnahme sind an das Kuratorium der Bildungsanstalt für israelitische Religionslehrer Wien, I., Seitenstetlengasse 4, bis spätestens 19. September 1966 zu überreichen. Das Kuratorium. K O N K TT B S, Bei iler israelitischen Kultusgemeinde T e 11 s c h (Mähreu) ist die Stelle eines Rabbiners eventuell eines Religionslehrers, der auch befähigt ist, die rabbinischen Funktionen auszuüben, mit dem Jahresgehalt von K 1600.—, welcher bei zufriedenstellender Leistung erhöht wird, nebst freier Wohnung und den üblichen Nebenemolumenten zu besetzen. Bevorzugt werden diejenigen, welche beider Landessprachen mächtig sind. Bewerber haben ihre-Offerte unter Beischluss von Zeugnissen bis längstens 15. August 1. J. an den gefertigten Vorstand einzusenden. DER KULTUSVORSTEHER: Ferdinand Spitzer. Konkurs. Für den im September d. J. im XV. Bezirke zu eröffnenden II. israelitischen Knabenhort unseres Vereines gekrgt die Leiferstelle zur Besetzung. Bewerber haben nebst der physischen Tauglichkeit die Befähigung für das Lehramt an öffentlichen Schulen, sowie die Eignung für die Erteilung des Gesang- und Turnunterrichtes nachzuweiseu. Den Vorzug geniessen solche Bewerber, die auch im Handfertigkeitsunterrichte ausgebildet sind und in ähnlicher Stellung bereits tätig waren. Die Bedingnisse sind der speziellen Vereinbarung Vorbehalten. Gesuche um diese Stelle (nur schriftlich) sind bis Ende d. M. au den Unterzeichneten Vereinsvorstand einzubriugeu. Wien, 13. Juli 1906. Der Vorstand des Vereines zur Errichtung und Erhaltung von Horten für schulpflichtige Kinder, Wien, IX, Universitätsstr. 4 Bei der Israel Kultusgemeinde Baden, X.-Oest., gelangt die Stelle eines Kantors der zugleich Schochet und Bodek, dessen Autorisationen (m^?2p) von anerkannten orthodoxen Rabbinen ausgestellt sein müssen, und geübter Koreh ist, zur Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von K 1600 samt üblichen Emolumenten verbunden. Bewerber sollen das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben. Musikalisch gebildete, oder solche Bewerber, die in der Gemeindekanzlei aushilfsweise verwendet werden können, erhalten den Vorzug. Gesuche sind bis spätestens 10. AUQUSt 3. C. an den Vorstand der israel. Kultusgemeinde Baden zu richten. Baden, 15. Juli 1906. Der Kultusvorsteher Moriz Leitner.