Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 31 (3.8.1906)
- Date
- 1906-08-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ur. 31 Dr. Bloch’s ♦ I ♦ rrrfinu Jahrgang XLlll Zentralorgan für die gesamten Ilnteressen des Judentums. Wien, 3. August 1906. - Lrscbetnt jeden Freitag. m Brief-Adresse: Mlten, IX/1. Lerggasse 39. Telegramm-Adresse: LloiD's Mocdenscbritt. Mten. O-.-* Vexugspreis für Oesterreich: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Äür's Ausland: Halbjährig N> Kxonen. Ganzjährig 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzetle 24 Heller. *-* Ä-« V. kr. Postsparkaffen-Arnt 2 f e a r t n g - V e r k e b r Mr. 810.976. DedskNon und Administration: Wien IX/1, Kerggasse Mr. 39. 'Telefon Nr. 14.847 «-U Anhalt: Leitartikel: Der israelitische Religionsunterricht. — Vergani furioso. - Die Fortführung der durch die Pogrome verwaisten Kinder aus Rußland. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Haltet den Dieb! Die Jto. Graf Tyschkewitsch für die Gleichstellung der Juden. Zur Lage der Juden in Ungarn. — Korrespondenzen: Wien. Französische Schiffe für die Odessaer Juden. Ermordung des ehemaligen Dumaabgeordneten Michael Herzenstein. Die Vorgänge im sächsischen Garten in Warschau. Moskowitische Art. Amtliche Aufforderung zur Veranstaltung einer Judenhetze. Marienbad, Straßbnrq. Die Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Laemelschule in Jerusalem. Jerusalem. — Vermischtes: Kranzablösungsspenden zugunsten der Chewra-Kadischa in Wien. Josef Jnwald Edler v. Waldtreu. Pohrlitz i. M. Zablotow, Hohenstadt. Ritualmord-Märchen. Jüdischer Bürgermeister. Göttingen. — Feuilleton: Das Sankt Andreas-Kreuz. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. i Dev israelitische Re6gio«s«nterricht. Unter dieser Ueberschrift fordert Herr Maximilian Paul- Schiff in der „Neuen Freien Presse" Gleichgesinnte auf, gemeinsam mit ihm beim Unterrichtsministerium wegen Reform des israelitischen Religionsunterrichtes einzuschreiten. Er empfindet das Ausmaß desselben und den Lehrplan für „äußerst drückend und unzeitgemäß", umsomehr als wegen rigoroser Anforderungen „wiederholt Nachprüfungen, eventuell Wiederholung eines Schuljahres" Vorkommen. Er beantragt, daß nach „reichsdeutschem Muster" der Religionsunterricht nur bis zum 14. Lebensjahr und ohne Einfluß auf das Schulzeugnis erteilt werde und daß die „grammatikalischenAnforderungen der toten hebräisch en Sprache" vermindert werden, in welcher derzeit 6jährige Kinder bereits unterwiesen werden. Es bezeichnet diese Aktion, daß sie mit einem Rufe nach der Polizei beginnen soll. Dieser Weg ist bekanntlich traditionell verpönt; ein Jude darf in Fragen des Judentums keine Staatsbehörde zum Richter machen. Hat denn Herr Paul-Schiff bereits alle anderen Mittel erschöpft, daß er sich zunächst an die Behörde wenden will? Hat er auch nur die Rechtslage geprüft? Jedenfalls ist der Weg, den Herr Paul-Schiff vorschlägt, nicht der kürzeste. Da im Grunde der Gesetze vom Jahre 1868 der Kultusvorstand Kirchenbehörde und betreffs des Lehrplanes für den Religionsunterricht kompetent ist, so kann das Unterrichtsministerium nichts anderes tun, als die Anträge dem Kultus- Vorstand überweisen, der sich mit der beabsichtigten Eingabe auch ohne ministerielle Intervention beschäftigen würde. Doch nicht nur formell, auch sachlich hat Herr Paul-Schiff fehlgegriffen. Alle Angaben, auf die sich seine Anregung stützt, stehen mit dem wirklichen Sachverhalt in Widerspruch. Unsere Sechs¬ und Siebenjährigen werden nicht in der hebräischen Sprache, sondern im Alphabet unterwiesen. Der Religionsunterricht in den ersten beiden Klaffen erfolgt nur einmal in der Woche; nur eine halbe Stunde per Woche ist dem Leseunterricht gewidmet. In den höheren Klassen gibt es je nach der Schule einen einstündigen oder zweistündigen Religionsunterricht per Woche, und zwar in nur 37 Wochen des Jahres. Nur die Hälfte dieses Unterrichtes ist dem Hebräischen gewidmet, also im ganzen Jahre nur 18, bezw. 36 Stunden — ein Ausmaß, das wohl selbst von gegnerischem Standpunkte nicht als „drückend" bezeichnet werden dürfte. Auch können die „schwierigen grammatikalischen Anforderungen" schon deshalb nicht vermindert werden, weil ein Unterricht in hebräischer Grammatik überhaupt nicht erteilt wird, wie dies Herr Paul-Schiff aus den behördlich genehmigten „Instruktionen für die Religionslehrer" entnehmen kann. Daß sich aus rigorosen Anforderungen mancher Lehrer Nachprüfungen ergeben, gehört zu den seltensten Fällen und ereignet sich fast ausnahmslos nur dort, wo ein schlechter Fortgang des Schülers auch in den Profan-Gegenständen zu finden ist. Eine „Wiederholung des Schuljahres" in Folge der Religionsnote aber gehört überhaupt zu den Legenden. Sohin wären eigentlich die Beschwerdepunkte des Herrn Paul-Schiff auch ohne seine Intervention erledigt. Nicht gründlicher als seine Motive, hat Herr Paul-Schiff seine Anträge behandelt. Der Religionsunterricht in der Volks¬ und Bürgerschule wird schon jetzt, wie er es beantragt, nur bis zum 14. Lebensjahr erteilt. Für -die Mittelschule aber kann der Religionsunterricht selbst durch den Minister nicht beseitigt werden, da er auf einem Gesetze beruht, das nur im Gesetzgebungswege abgeändert werden könnte. Auf dem gleichen Grunde beruht der Einfluß der Religionsnote auf das Schulzeugnis — daher das reichsdeutsche Muster für Oesterreich nicht anwendbar ist. Wohl ginge es auch aus pädagogischen Gründen nicht an, die Bedeutung der Religionsnote geringer als diejenige für das Turnen oder Zeichnen zu taxieren. Was sollte der Schüler von einem Unterrichtsgegenstand halten, der so auffällig herabgesetzt wird? Zudem müßte das reichsdeutsche Muster von solchem Beginnen abschrecken, da die konfessionslose Erziehung in Deutschland das Judentum zu förmlichem Versiegen führt, wie dies in der Ruppin'schen Statistik ziffermäßig nachgewiesen wird. Noch ein Wort über die „tote" hebräische Sprache. Tot ist sie nur für denjenigen, der den jüdischen Gottesdienst meidet. Jnsolange die bedeutendsten Gemeinden beider Hemisphären an der hebräischen Gebetsprache festhalten, kann dieselbe nicht als eine lote angesehen werden. Vielmehr dient sie als unentbehrliches Bindemittel in der Zerstreuung, ein Freimaurerzeichen von höchstem Wert, das sich durch Jahrtausende Praktisch bewährt hat. Wir haben kein Recht, unseren Kindern dieses Erbteil zu entziehen, das ihnen noch in mancher Krisis Dienste leisten wird. Wer nicht dem Judentum den Garaus machen will, der rüttle nicht an der Gebetsprache. s •>