Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 29 (20.7.1906)
- Date
- 1906-07-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 482 Dr. Dlocb s Mlo>7dens.^cM. Nr. 29 klerikal-nationalistisch-militaristischen Sumpf zu ersticken. Der Kampf um die Rehabilitierung der bürgerlichen Ehre des Juden Dreyfus hat Frankreich moralisch und schließlich auch politisch gerettet. Die Männer, die diesen Kampf ums Recht zu einer Zeit ausgenommen haben, als alles gegen sie stand: eine schwache und gewissenlose Regierung, ein korrupter Generalstab, die moralische Feigheit des Nationalismus, die patriotische Phrase und das konfessionelle Vorurteil, — sie, diese Zola, Picquart, Trarieux, Scheurer-Kestner, Jaures usw., haben sich um Frankreich größere Verdienste erworben als je ein siegreicher General. Zolas „J:aeeuse'.;‘ ist das schönste Monument patriotischen Mutes, das seit Generationen in Frankreich veröffentlicht wurde. Vor den dichterischen Werken Zolas macht unsere Bewunderung manchen Vorbehalt, aber Hut ab vor dem Verfasser des „«Taccusse!“. Dies literarische Dokument ist wirklich ein wonumentnw aere perennius. -n * * Die Wiener Antisemiteuhorde ergeht sich in ebenso ohnmächtigen als lächerlichen Beschimpfungen des Mannes, den soeben ganz Frankreich die erhebende Genugtuung bezeugt hat. Diese Baude fürchtet die Rückwirkung der Geschehnisse in Frankreich auf das Geschick des unglücklichen Leopold Hilsner. Sollen Gerechtigkeit und Wahrheit, denen das französische Volk edelmütig seine Huldigungen darbringt, in Oesterreich noch immer unterdrückt bleiben? Leopold Hilsner, das unschuldige Opfer der österreichischen Antisemiteumeute, schmachtet im Gefängnis, ohne daß der obersten Richter Einer in seinem Gewissen sich gedrängt fühlen würde, für die Unschuld das Wort zu sprechen. Ist Oesterreich durch zwei Jahrzehnte antisemitlschen Demagogentums so heruntergekommen, daß Recht und Wahrheit hier nichts, gar nichts gilt, nur die Augst vor den „Bluthunden" der Antisemiteumeute. Fürchtet Niemand das Verdammungsurterl der Geschichte? Die Berliner „N«tio«al-Zeit«ng" «der de« Polnarr Nitnalmord-prozesk. In der Berliner „National-Zeitung" schreibt Rechtsanwalt Tr. Martin I s a a c über den Hilsnerprozeß: Die beiden großen Justizsüuden des verflossenen Jahrhunderts, der Dreyfusprozeß und der Hilsnerprozeß, haben das gemeinsam, daß ihre Bedeutung erst nach Jahren zum öffentlichen Bewußtsein gelangt ist. So wenig Beachtung die erste Verurteilung des französischen Hauplmannes bet den Zeltuiigslesern von 1894 gefunden hatte, so wenig interessierten sich weitere Kreise, wenigstens außerhalb Oesterreichs, für das Schicksal des jüdischen Schustergejellen Leopold Hilsner, der im Jahre 1899 vom Schwurgericht in Kattenberg für schuldig befunden wurde, die zu Ostern bei dem böhmischen Orte Polna mit einer Schnittwunde am Halse tot ausgesuudene Agnes Hruza ermordet zu haben. Allerdings währte der Hilsnerprozeß erheblich länger als der erste Dreyfusprozeß. Das Gutachten der Gerichtsärzte, denen am Fundorte der Leiche nicht genügend Blut zu sein schien und die damit dem Ritualmordglauven die wissenschaftliche Unterlage gegeben hatten, wurde auf Veranlassung des Wiener Kassatloushofes von der Prager tschechischen Fakultät einer Nachprüfung unterzogen und für unzutreffend erklärt, worauf der Kassationshof das Schwurgerichtsurteil aufhob und die Sache au das Schwurgericht in Pisek verwies. In dem ueueu Verfahren wurde Hilsner außerdem angeklagt, die dreiviertel Jahre vor der Hruza verschwundene und als Skelett wieder aufgesundeue Marie Klima ebeufalls ermordet zu haben. Wegen beider Mordtaten, deren Motive der Staatsanwalt nunmehr auf sexuellem Gebiet suchte, wurde Hilsner zum zweiten Riale zum Tode verurteilt und demnächst zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt, welche Strafe er noch jetzt verbüßt. Die erste Verhandlung vor dem Schwurgericht Kuttcnberg fiel in die Zeit des zlveiten Dreyfusprozeffes und es lag schon deshalb nahe, daß der Kutteuberger Staatsanwalt den Hilsnerprozeß als die ö st e r r e i ch i s ch e Dreyfusaffäre bezelchnete. Offenbar wollte er damit nur eine Parallele zwischen dem jüdischen Hochverräter und dem jüdischen Rttualmörder ziehen, ohne sich der v e r n i ch te noen Tragweite seines Vergleiches bewußt zu werden. War der Staatsanwalt doch selbst ein Opfer jener den Prozeß inspirierenden Wahnidee, welche den eigentlichen Vergleichspunkt gegenüber dem Dreyfusprozeß bildet. Man wird solchen Ereignissen, wie den Fällen Hilsner und Dreyfus, am ehesten gerecht, wenn man die treibende Kraft nicht in bewußter Bosheit sucht, sondern mehr in unbewußten Wahnvorstellungen, die die Massen beherrschen und mit sich fortreißen. Wie in der Atmosphäre des französischen Generalstabs die kindische Angst vor deutscher Spionage in Verbindung mit denl klerikalen militärischen Antisemitismus wucherte und die Gemüter beherrschte, so an der böhmischmährischen Grenze derBlutaberglaube. Dem lähmenden Einfluß unterlagen dort die Militärrichter, hier die Juristen und Geschwornen. In beiden Prozessen dieselbe Blindheit der Organe der Rechtspflege gegenüber der traurigen Dürftigkeit des Beweismaterials. In beiden Prozessen Zeugen, die entweder unsinnige Tatsachen bekunden oder einfach Urteile abgeben. Dort ein Henry, welcher Eindruck machen konnte durch die wertvolle Bekundung: „Und der Verräter, hier steht er!"; hier die Zeugin Aufrecht, welche ausrufcu durfte: „Hilsner ist ein Erzlump!" oder die Zeugin Huber, welche dem Angeklagten entgegnet: „Der Donner soll Sie treffen! Zehn Zeugen habe ich dafür. Schweigen Sie oder ich gebe Ihnen . . . oder der famose Gendarm Kleuovec, der bei dem wirklich Verdächtigen nicht weiter nachforscht, aber Hilsner plötzlich verhaftet, „weil er solche Scherze trieb". Dort das Gutachten eines Bertillou, „das Werk eines Narren", hier die erstaunlichen Leistungen der beiden unter der Suggestion der antisemitischen Presse stehenden Poluaer Gerichtsärzte. In beiden Fällen sehen wir, wie der treibende Wahugedanke die Geister von den Spuren des wirklichen Täters ablenkt und die klaffenden Lücken der Beweisaufnahme durch den blinden Glauben und die vorgefaßte Meinung ergänzt, bis man schließlich auch vor osfen- Rechtsverletzungen nicht zurückscheut; 'dort der Kriegsminister Mercier, welcher geheime Aktenstücke in das Beratuugszimmer schmuggelt, hier ein Bürget Meister, der dem privaten antisemitischen Rechtskvmllee das amtliche Material liefert, Staatsanwälte, die im Schlußplaidoyer den Angeklagten mit Beweisstücken überrumpeln, die nicht Gegenstand der Verhandlung waren, miD über ihnen der Iustlzmi u i st e r Ruber, der völlig im Banne des antisemitischen Abgeordneten Schneider die Untersuchung beeinflußt, die antisemitische Agitation schalten und wallen läßt und die nicht genügend husnerfeindlichen Untersuchungsrichter auf Urlaub schickt. Der so nahe liegende Vergleich zwischen den beiden „Affären" muß allerdings vor den Persönlichkeiten der beiden Verurteilten Halt machen. Die tiefen Sympathien, welche die Welt mit dem Schicksal des standhaften französischen Hauplmannes, mit seinen körperlichen und seelischen Leiden und Mit denen semer Familie gehabt hat, wird Hilsner, das arbeitsscheue, geistesschwache Individuum, niemals erringen und die Tausende von Glückwunschschreiben, die das Urteil des Pariser Kassationshofes hervorgerufen hat, würde Hilsner im Falle feiner Rehabilitation schon deshalb nicht erhalten, weil er sie vermutlich gar nicht verstünde. Infolge dieses mangelnden persönlichen Interesses hat auch die durch den Hilsnerprozeß neuerdings hervorgerufeue Bewegung einen wesentlich anderen Charakter als im Falle Drcyfus. Mit Ironie l,at der k. k. Oberlandesgerichtspräsi-