Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 25 (22.6.1906)
- Date
- 1906-06-22
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 25 Dr. Vlocb's Mocbenscbritt. Seite 419 Notiz. Wiener Bank-Verein. lu der am 13. Juui 1906 abgebaltenen ausserordentlichen Generalversammlung unserer Aktionäre wurde die Erhöhung des gesellschaftlichen Aktienkapitales von ICO Mill. Kronen auf 130 Mill. Kronen durch Ausgabe v"u "5.000 Stück neuen Aktien ä 400 Kronen Nominale, welche au den Erträgnissen des Jahres 1906 gleichmässig mit den bisherigen Aktien paitizipieren, beschlossen und ist die Feststellung der Modalität<-n dir nie Begebung der neuen Aktien dem Administrationsrate iibeitiagen worden. Auf Grund dieses Generalversammlungs-Beschlusses bat der Administrationsrat 35.000 Stück neue Aktien fix begeben und wird hiemit auf die restlichen 40.000 Stück der neu zur Ausgabe gelangenden Aktien den Iuhabern der im Umlaufe befindlichen 250.00U Stück Aktien (Nr. 1 bis 250.000) das Bezugsrecht zum Preise von 510 Kronen für jede neue Aktie, zuzüglich 5% Zinsen von diesem Betrage ab 1. Jänner 1906, in der Weise eingeräumt, dass auf je 25 Stück alter Aktien 4 neue Aktien entfallen. Bei einem Besitze unter 25 Stück können auf je 19 Stück alter Aktien 3 neue Aktien, 13 Stück alter Aktien 2 neue Aktien und 7 Stück alter Aktien 1 neue Aktie bezogen werden. Aktienbruchteile oder Zertifikate auf solche werden nicht ausgegeben. Die Anmeldung des Bezugsrechtes hat bei sonstigem Verluste desselben in der Zeit vom 15. Juni bis einschliesslich 23. Juni 1906 bei folgenden Stellen während der dort üblichen Geschäftsstunden zu erfolgen, und zwar: in Wien bei der Effekten-Abteilung dss Wiener Bank-Verein (I., Herrengasse 8), in Budapest hei der Ungarischen Filiale des Wiener Bank-Verein, in Aussig a d. Elbe, Bielitz- Biala, Brünn, Czernowitz, Friede k-M i s t e k, Graz, Karlsbad, Klagen für t, Konstantinopel, Lemberg, Marienbad, Prag, Prossnitz, St. Pölten. T e p 1 i t z, Villach und W r.- N e u s t a d t bei den Filialen, beziehungsweise Exposituren des Wiener Bank-Verein. Die Anmeldung hat unter gleichzeitigem Erläge der Mäntel der alten Aktien in Wien mittels einfacher, bei allen anderen Stellen mittels doppelter, die Nummern der Aktien in arithmetischer Reihenfolge enthaltender Konsignationen zu geschehen. Formulare werden bei den Anmeldestellen ausgefolgt. Zugleich mit der Anmeldung des Bezugsrechtes ist bei der betreffenden Stelle für jede zu teziehende neue Aktie eine Anzahlung im Betrage von 110 Kronen, zuzüglich 5% Zinsen vom 1. Jänner 1906 bis zum Einzahlungstage, in barem zu leisten. lieber den Erlag der Aktien und die geleistete Anzahlung erhält der Einreicher ein die Anzahl der auf ihn entfallenden neuen Aktien ausweisendes Bestätigungsschreiben, gegen dessen Vorweisung spätestens binnen acht Tagen die hinterlegten Aktien, mit einem die Anmeldung des Bezugsrechtes ersichtlich machenden Stempelaufdruck versehen, zurückgestellt werden. Die Ausfolgung der eingereichten Titres wird auf dem Bestätigungsschreiben, welches der Einreicher zurückerhält, durch Aufdruck einer Stampiglie vermerkt werden Bis spätestens 30. September 1906 ist der Restbetrag für jede neue Aktie mit 400 Kronen nebst 5% Zinsen vom 1. Jänner 1906 bis zum Zahlungstage auf einmal, bei sonstigem Verluste des Bezugsrechtes und der geleisteten Anzahlung, und zwar bei derselben Stelle, au welcher das Bezugsrecht angemeldet war, bar einzubezahlen. Die neuen Aktien können nur bei der Anmeldestelle von dem kundzumachenden Tage ab gegen Rückstellung der Bestätigung über die geleisteten Zahlungen behoben werden. Nach Erscheinen der neuen Aktien wird deren Lieferfähigkeit an allen Börsen des In- und Auslandes, an welchen die bisher ausgegebenen Aktien notiert sind, in Antrag gebracht werden. Israelitische Kultusgemeinde Wien. Z. 8704 ex 1906. Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage. Vom Vorstande der israel. Kultusgemeinde wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Errichtung temporärer Betstätten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des §79 des Statutes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen ist und sind hiefür folgende Normen festgesetzt: 1. Die mit einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche zur Erlangung der Erlaubnis sind bis längstens 5 August d. J. im Einreichungs-Protokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock zu überreichen. Später einlangende oder nicht gehörig belegte Gesuche werden abgelehnt. 2. Die Gesuchsteller haben für sich und die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. Die als Betlokale eiuznrichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers wegen der diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. 4. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und während der Festtage ausschliesslich für den erwähnten Zweck benützt werden. ".Der Vorstand wird nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethans erteilen. 6. An neue Unternehmer wird die Genehmigung nicht erteilt. 7. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur gegen dem erteilt, dass dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 8. Der Text einer etwa beabsichtigten Ankündigung oderPlakatiernng ist dem Gesuche anzuschliesseu. Jede Partei hat für eine entsprechende Polizei-Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Wien, im Juni 1906. Der Vorstand der Israel- Kuitusgemeinde. Israelitische Kultnsgemeinde Wien. Schluss des Jugendguttesdienstes (Schuljahr 1905/06) a) Volks- und Bürgerschulen Bethaus Schüler Beginn! Tag stunde 1., Seiteustetteugasse 4 Knab. u. Mädch. 30. Juni 11 Uhr 20 M. II., Tempelgasse 3 Mädchen 23. „ „ „ Knabeu 30. „ „ II., Malzgasse 16 Mädchen 23. 2 „ Nchm. Knaben 30. „ „ III.. Unt. Viaduktgasse 13 Knab. u. Mädch. 30. „ 11 „ 20 M. V.. Margavethenstrasse 73 n n 30. 3 „ Nchm. VI., Schmalzhofgasse 3 n n 30. „ 11 „ 20 M. VIII., Neudeggergasse 12 „ „ 30. „ n n IX., Miillnergasse 2l „ „ 30. „ „ „ X., Humboldtgasse 29 „ 30. „ 2 „ 30 M. XI., Braunhubergasse 7 22. Freitag Abds. XIII., Peuzing<?rstr. 132 30. 12 Uhr 30 M. XV.. Tnrnergasse 22 30. a „ Nchm. XVI. Hubergasse 8 » r. 30. 3 „ 15 M. XVIII.. Schopenhanerstr. 39 n n 30. „ 3 „ 30 M. XX., Klnckygasse Mädchen 23. 2 „ Nchm. n „ Knaben 30. >, 2 „ Die Schuljugend erscheint im Festgewande. Nach dem Gebete für den Landesvater wird von den Schülern bei offener Bundeslade die 1. und 4. Strophe der Volkshvmne gesungen. Wien, im Juni 1906. Der Vorstand. Katharina und Lazar Goldfteinfche Stiftung. Am 15. Oktober 1906 gelangen die verfügbaren Interessen der Katharina und Lazar Goldsteinschen Stiftung mit drei Plätzen h K 396.- an israelitische Witwen zur Verteilung. Auf die Stiftung haben dürftige, im Polizeibezirke Wien wohnhafte Witwen aus dem Zivilstande von nachgewiesener tadelloser moralischer Haltung, deren Ehemänner in der Zeit vom 16. Juli 1905 bis 15. Juli 1906 ohne Hinterlassung eines Vermögens gestorben sind und namentlich dem Rabbinats- und Lehrstande angehört haben, Anspruch. Bei gleicher Dürftigkeit haben jene Bewerberinnen den Vorzug, welche die größere Anzahl unversorgter Kinder besitzen. Bewerberinnen haben ihren Gesuchen 1. den Totenschein des Gatten, 2. den eigenen Geburtsschein, 3. den Trauungsschein, die Geburtsscheine der Kinder. 5. ein von der k. k. Polizeidirektion in Wien ausgestelltes Sittenzeugnis, 6. den abhandlungsbehördlichen Bescheid, daß die Verlassenschaft ihres verstorbenen Gatten armntshalber abgetan wurde, endlich 7. ein legales Armutszeugnis beizulegen. Zur Einbringung der in der vorstehend bezeichneten Weise belegten, im Einreichungsprotokolle der Magistratsabteilung XIII zu überreichenden Gesuche wird hiemit der 39. Juli 1906 als Einreichungstermin bestimmt. Auf später überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. b) Mittelschulen I., Seitenstettengasse 4 30. Juni 3 Uhr — Min. II, Tempelgasse 3 30. „ 3 „ — yt IX., Müllnergasse 21 30. „ 3 „ — „ XV., Turnergasse 22 30. „ 3 „ — „ XVI., Hubergasse 8 30. „ 3 „ 15 „ XVIII, Schopenhauerstrasse 39 30. >7 2 >7 30 "