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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-06-15 · 24 (15.6.1906) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
24 (15.6.1906)
Date
1906-06-15
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 34 Dr. Llocd s Mocbenscvnn. Seite 399 Josef Spitzersche Stiftung. Der Unterzeichnete Vorstand verlautbart hiemit, daß aus den Zinsen der Josef Spitzerschen Stiftung ein Betrag von z u s a m m e n K. 252.— an drei oder vier in Wien wohnhafte, arme, desEr nährers beraubte, jüdifcheFa milien zur Verteilung gelangt. Die Bewerber, beziehungsweise Bewerberinnen haben ihre mit dem Nachweise darüber, daß oer Ernährer, sei es durch Tod oder durch sonstige Umstände der Familie entzogen ist, sowie mit einem Armutszeugnisse versehenen Gesuche bis 30. Juni 1906 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Knltusgemeinde. I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesnchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der AmtsNundeu zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Rosalie Pollaksche Blinden-Stiftung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde bringt hiemit zur Kenntnis, daß die Zinsen der von Herrn Moriz Ritter v. Borkenau begründeten Rosalia Pollakschen Blinden-Stiftung im Betrage von K. 80.— an eine erblindete oder durch schwaches Sehvermögen erwerbsunfähige Frau oderan ein derartiges Mädchen israelitischer Konfession für das laufende Jahr zu verleihen find. Die Bewerberinnen haben ihre Gesuche um die genannten Stiftungszinsen mit einem Armntszeugmsse und einem Zeugnisse des Verwalters des hiesigen israelitischen Spitales über ihre Erwerbsunfähigkeit zu versehen und bis längstens 30. Juni 1906 im Einreichnngsprotokolle der israelitischen Kultusgememde Wien, I.. Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesnchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesnchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Israelitische Kultusgemeinde Wieu. Aus der Fanny von Hofmannsthal - Dormitzer Stiftung gelangen die Erträgnisse per K 820.— an höchstens vier verarmte israelitische, der Unterstützung würdige, in Wien domizilierende Witwen zur Verteilung. Die mit dem Totenscheine des Gatten und einem Armutszeugnisse belegten Gesuche sind bis 30. Juni »906 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesnchsblankette unentgeltlich verabfolgt werden, während der Amtsstunden zwischen 9 und 1^ Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand der Israel. Kultusgememde Wien. Briidcr SiiraiultH’föje Stipkudic» für 2 Mittclichiilcr in Holleschau. Am 7. Ab (29. Juli 1906), als Sterbetag des Herrn Moses Skrainka, gelangen zwei Supendien ä 70 Kronen an zwei brave, arme Mittelschüler aus Holleschau zur Verleihung und werden Verwandte mit den Stiftern, Herren Simon und Adolf Skrainka, bevorzugt. Bewerber haben ihre Gesuche mit der Nachweisung der Zuständigkeit der Armut und der Fortgangsklasse „mit Vorzug" bis 15. Juli 1906 bei dem gefertigten Kultusvorstande einzubringen. Holleschau, am 15. Juni 1906. Der Knltnsvorstand: Carl Beer. Aufruf! Edle Glaubensgenossen! Das deutsch-isr. Bikur-Cholim Hospital, das grösste und älteste Krankenhaus in Jerusalem, befindet sieh in einer seinen Fortbestand bedrohenden kritischen Lage. Infolge der unglücklichen Ereignisse in Russland ist diese Haupteinnahmsquelle dieser Anstalt dauernd versiegt. Abgesehen davon, fliessen ihr auch aus dem übrigen Europa und aus Amerika keine Gaben zu, da sich gegenwärtig die jüdische Wohltätigkeit Osteuropa zugewendet hat. Und doch macht sich die Notwendigkeit dieses Hospitals gerade jetzt umso mächtiger fühlbar, als die Zahl der Heilungsucbenden durch die Einwanderung mittelloser Glaubensgenossen aus Russland fortwährend wächst, und droht der Anstalt ernstlich die Getahr einer Schliessung, wenn nicht seitens wohltätiger Glaubensgenossen so schnell als möglich Hilfe geschaffen wird. In verzweifelter Not wandten die Unterzeichneten sich an das k. k. österreichische Ministerium des Innern in Wien um eine Sammelbewilligung in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, welche laut eines ministeriellen Erlasses vom 26. April a. cj für eine beschränkte Zeit gnädiglich erteilt wurde. Wir haben Herrn Rabbiner jQSChua LerüSf aus Jerusalem, der aus Gesundheitsrücksichten gegenwärtig in Europa weilt, bevollmächtigt, für das Bikur-Cholim Hospital zu sammeln und richten an unsere Glaubensgenossen in jenen Ländern die inständigste Bitte, sich an diesem Akte edelster Menschenliebe beteiligen zu wollen, auf dass es uns möglich sei, dieses Krankenhaus, den an dasselbe gestellten Anforderungen entsprechend, zu erhalten. Hochachtungsvoll der Vorstand des deutsch-isr. Bikur-Cholim Hospitals ln Jerusalem (Palästina) Joel Moses Salamon, M. Pin er, O. L. Levy, N. Kass. Konkurs. Bei der Unterzeichneten Kultusgemeinde in Karlstadt (Kroatien) kommen mit 1. August 1906 die Stellen eines Oberkantors und Gemeinde-Sekretärs zur Besetzung. Mit der Stelle des Oberkantors ist eine jährliche Bezahlung von 160o Krön., ein Quartiergeld von 400 K und eine Funktionszulage von 400 Kronen verbunden. Die Gemeinde-Sekretärstelle ist mit 400 K jährlich dotiert. Beide Stellen sind regelmässig in einer Person vereinigt. Nebstbei hat der Betreffende das Anrecht auf die taritmässigeu Emolumente. Bewerber, welche ihre Befähigung zur Leitung eines Chores mit Orgelbegleitung nachzuweisen haben, wollen ihre mit einem curriculum vitae belegten Gesuche bis 1. Juli 0 06 an den Gemeindevorstand übersenden. Zu Probevorträgen werden nur Emgeladene zugelassen. Israelitische Kultnsgemeinde Karlstadt (Kroatien). Der Vorsteher: Karlstadt (Kroatien), 1. Juni 1906. Dr. Stern, Ritter d. Franz Joseph-Ordens. Bei der israelitischen Kultusgemeinde Leipnlk in Mähren gelangt die freigewordene Stelle eines Kantors der zugleich geprüfter, hebräischer Lehrer, Schochet, Ubodek und Koreh sein muss, zur Besetzung. Bewerber müssen österreichische Staatsbürger sein, dürfen das 35. Lebensjahr nicht überschritten, müssen eine schöne, klangvolle, kräftige Stimme haben, eine entsprechende musikalische Bildung besitzen, um einen Chor leiten zu können und der deutschen Sprache in Wort und Schrift vollkommen mächtig sein. Mit dieser Stelle sind an fixem Gehalt K. 1400.—, Stiftungsbezügen zirka K. i50.—, freie Wohnung und übliche Emolumente verbunden. Die Gesuche, versehen mit Zeugnissen über bisherige Tätigkeit, Lehrbefähigungsnachweis, Alter und Familie, sind bis spätestens 10. Juli 1. J. an den gefertigten Kultusvorstand zu richten. Dienstantritt am 1. September 1906. Zu den Probevorträgen werden nur die hiezu Eingeladenen zugelassen. Reisespesen werden nur dem Akzeptierten vergütet. Leippik, 6. Juni 1906. Der KuituST0r8teber. David Spitzer. Kunststickerei für Synagogen-Vorhänge, Baldachine, Thoramäntelchen n. •. w. — =-■ Nor eigene Bnengnag* Restaurierungen von Stickereien, Gobelins etc. E. Hofbauer, Wien, TI/3, Scbmalzhofgasse 28. Im Leopoldstädter Tempel II., Tempelgasse 3 werden Knaben, nicht über 11 Jahre alt, mit guter Stimme, zum Chor auf genommen. Anmeldungen jeden Dienstag und Donnerstag zwischen 5—6 Uhr Nachmittags daselbst bei Chordirigenten Heimann.

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