Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 15 (13.4.1906)
- Date
- 1906-04-13
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 252 Dr. Blocb’s MocbenscbrM. Nr. 15 Bewerber um dieses Siipeubuiui haben ihre mit dem Gebuitsschein, dem Mitkellosigkeitszeuguisse und den Nachweisen ihrer er» folgreichen Studien belegten Gesuche bis 30. April 190<> im Einreichungsprotokolle der israelitischen KuUusacmeinde Wien, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich zu beheben sind, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen KultuSgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Angabe der bezüglichen Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Anselm Freiherr von Nothschild'sche Stiftung für israelitische Waisen der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Bei der obigen Stiftung sind 21 Plätze von je Kr. -200.— an solche Waisen i s r a e li t i s ch e r K o n f e s s i o n z u v er g e ben, d i e in W l en z u st ä nd i g si n d und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemäsiheit der stiftbrieflichen Bestimmungen werden von den zu beteilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht, deren Väter entweder verarmte und notleidende Kaufleute und Handelsgenossen, oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer, oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speziellen Vorbedingungen nicht eintreffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu belebenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die in schulpflichtigem Alter stehenden Waisen müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang auswciscn. Stiftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre zum erstenmale in den Genuß dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per Kr. 200. — bei ausgezeichneter Verwendung und sehr gutem Fortgange in ihren Ausbildungsstudien durch längstens 3 aufeinanderfolgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Süftungsgenutz per Kr. >00. - in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit demZuständigkeitsausweise, dem Armutszeugnisse, dem Nachweise der Verwaisung, dem Geburtszeug nisse, eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mitden Nach Weisungen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis 30. April 1006 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasie 4, l. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Mätrikcn der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffendeu Daten. Nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Theresia Neumanu'sche Lehrerswitwen-Stiftung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde verlautbart hiermit, daß aus den Zinsen der obgenannten Stiftung am 11. Thamus (4. Juli 1903) zwei Stiftsplätze im Betrage von je Kr. 83.— an arme Lehrerswllwen zur Verleihung zu gelangen haben. Die mit dem Geburtsscheine, dem Nachweise der Witwenschaft nach einem Lehrer und dem Ärmutszeugniffe belegten Gesuche sind bis längstens 30. April 1006 im Emreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, L, Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matrikel! der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und es genügt die genaue Angabe der dclreffenden Daten. Nicht gehörig belegte oder oerspälet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand der israel. KultuSgemeinde Wien. Konkurs. Ein musikalisch gebildeter Kantor und Koreh nicht über 40 Jahre alt, der befähigt ist, einen Ehor mit Orgelbegleitung zu leiten, sowie den Religionsunterricht an den Volksschulen zu erteilen, wird zum Antritt per 1. August, eventuell 1. September d. I. anfgenommen. Kenntnis der Schechita erwünscht, jedoch nicht Bedingung. Jahresgehalt 1800 Kronen nebst 400 Kronen Wohnungsbeitrag und Emolumente. Den zu Probevorträgen berufenen Herren werden die Fahrtspesen vergütet Eigenhändig geschriebene Gesuche mit Zengnisabschristen und Angabe des Familienstandes sind zu richten an die Israelitische Kultusgemeinde Eger. Der Kultusgemeinde-8 orste: I. Zuckermann, her Schadchen tüchtig, welcher iu besseren Häusern verkehrt, wolle seine Adresse abgeben unter K. F. an die Druckerei der „Oest. Wochenschrift“ VIII, Bez., Lerchenfelderstrasse 46. Konkurs. Bei der israelitischen Kultusgemeinde SkOtSGhaU (QeSterr.- Sßblesien) ist die Stelle eines Kantors der zugleich ein Schochet und Koreh ist, zu besetzen. Mit diesem Posten ist ein Jahresgehalt von liOO Kronen, nebst 200 Krouen Wohuuugsbeitrag und üblichen Emolumenten verbunden. Bewerber, österreichische Staatsbürger, wollen ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche mit Zeugnisabschriften au deu gefertigten Vorstand richten. Reisespesen werden nur dem Akzeptierten vergütet. Vorstand der Israel. Kultusgemeinde Skotschau: David Spitzer. Milch E" npe b& Den p. t. Hausfrauen empfiehlt F. ALTMANN, IX-, Pramergasse 17 MILCH nca btr. Bestellen Sie Ihre HDS iton^itorei-Artikel jfBÖ bei der seit 66 Jahren bestehenden, ältesten Firma der Branche Wilhelm Todesko yohd. Johanna Lövy Wien, I.. Rabensteig 2 Telephon 19767. Filialen: IX-, Porzeliangasse 8, Telephon 20674. Reichste Auswahl aller Gattungen Torten, Mandelbäckereien Konfekte, Bonbons undKompote. — Preiskurante gratis u. franko. Die „Elisabeth Dampfmlihl Gesellschaft“ Budapest welche seit Erwerbung der Pannoniamühle die Erzeugung von Ostermehlen fortsetzt, empfiehlt die für Ostern gebräuchlichen Mehlsorten „entsprechend“ den Original- Mehlnummern der Budapester Dampfmühlen, welche unter streng ritueller Aufsicht des hiesigen Rabbinats und ganz besonders jener des hochw. Rabbiners Herrn M. Feldmann erzeugt und ebenso unter Aufsicht des hiesigen Rabbinats und deren Maschgichim expediert werden. Gefällige Bestellungen werden bei billigsten Tagespreisen ausgeführt. 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