Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 13 (30.3.1906)
- Date
- 1906-03-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Jahrgang XXIII Nr. 13 Dr. Bloch’s Zentralorgan für die gesamten Ifnteressen des Judentums. Wim, 30. März 1906. — JErscbefnt jeden Freitag. Brief-Adresse: Wien, IX/1, Lerggasse 39. Telegramm-Adresse: JBlocb’s Mocbenscbrift, Miien. tt-» Vrrugsprris für Vrflerrrich: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Für'» Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. ©-« Ä--& N. k. Po jlsparkaffen-Amt Lleartng-Verkebr INr. 610.976. Rsdablion und Administration: Wien IX/1, Lerggasse Mr. 39. Telefon Nr. 14.847- ©--® Inhalt: Leitartikel: Der Herr Leiter des Justizministeriums beantwortet... — Galizischer Hilfsverein. — Uganda. — Ein Familienfest in Kairo. — Korrespondenzen: Der Obmann des Polenklubs über den Zionismus. Einstellung der Weiterbeförderung russischer Emigranten in Wien. Statthalter von Triest Prinz Hohenlohe über die konfessionelle Gleichberechtigung. Mährisch-jüdischer Landesmassafond. Krakau. Berlin. Verein für jüdische Geschichte und Literatur. Hamburg. Moskau. Sir Samuel Montag» und das englische Oberrabbinat. Die Juden im englischen Reich. Walther Rothschild über die Fremdenbill. Vermischtes: Unsere Künstler auf der Jahresausstcllung im Künstlers use. Aufruf. Wien. Jüdische Toynbeehalle. Wien-Brigittenau. Geschäftsjubiläum. Landesgerichtsrat Dr. Isidor Barber. Verein Tomech Ewjonim. Warnung. Olmütz. Neutitschein. M.-Budwitz. Agram- Neunzigster Geburtstag eines österreichischen Gelehrten. Andrhchau. Amsterdam. Orden der Söhne Benjamins. — Feuilleton: Romantik in der Schneiderwerkstatt. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Der Herr Kelter de» Justizministerium« brnntwortel. . . Der Herr Leiter des Justizministeriums dreht ruhig die Daumen und sieht den Strom der Zeiten behaglich an den Fenstern seiner gemütlichen Amtsstube vorübeäreiben. Er glaubt sich in der Rolle des Dritten, der sich freuen darf, wenn Zwei sich streiten. Haben Straucher und Genossen für Hilsner interpelliert, so interpellieren Sturm und Genossen dagegen und daraus ergibt sich ein stiller Gedankengang, den mau gern allen Abgeordneten einflößen möchte: „Na also, jetzt haben Sturm und Straucher einander geantwortet. Ich weiß doch nicht, wem man recht geben soll. Und keiner kann wissen, ob nicht der Gegner recht bekommt. Es ist also gescheiter, man läßt die Sache ruhen." Weit gefehlt, Herr Leiter des Justizministeriums! Wir haben nicht den mindesten Grund, auf diesen faulen Ausgleich einzugeheu, wir machen nicht das kleinste Zugeständnis, wir haben nicht die geringste Scheu vor Ihrer Antwort. W i r können darin nicht zu Schaden kommen, nur das Recht, nur das Gesetz. Und das wird geschehen in dem Falle, als sich der Terrorismus von Sturm und Genossen nochmals zu einer Macht aufschwingen wird, die größer ist als die Kraft der gerechten Justiz. Wenn Zwei dasselbe tun, so ist es nicht dasselbe. Können auch Sturm und Genossen für ihre Ausführungen so monumentale Autoritäten aufbringen wie den ersten deutschen Strafrechtslehrer Dr. v. Liszt und das Mitglied des österreichischen Reichsgerichtes Freiherrn v. Krallenberg, wie die Unterfertiger der anderen Anfrage? Haben auch sie solche Beweise zur Hand wie das Nußbaumsche Buch? Die eine Anfrage ist durchweht vom Atem der Empörung über beleidigtes Recht, die andere von der Frechheit der Lüge, die ihren Vorteil verloren sieht. Nicht beantwortet, unterst ü tz t hat die Sturmsche Eingabe ihre Vorgängerin. Denn wenn das die Argumente der Anklage und der Antisemiten sind, dann ist eine Erklärung der Justizverwaltung darüber nötig, ob das auch ihre Grundsätze bei der Strafrechtspflege sind. Die antisemitische Interpellation hat die Situation für den Leiter des Justizministeriums nur verschärft, nicht gebessert. Es sind neue Fragen an ihn gestellt worden, die eine sehr eindringliche Antwort verlangen. Wir sehen dieser Antwort, bar jeder Furcht, mit allergrößter Spannung entgegen. Und mit großer Zuversicht. Denn wir glauben von Herrn Dr. Klein nicht nur, daß er ein tüchtiger Jurist ist, dem die von Dr. Krall beleuchtete Prozeßführung ein Greuel ist, sondern wir halten ihn auch für einen warmfühlenden Menschen, dem schon ein Zweifel an der Gerechtigkeit unerträglich ist, geschweige denn die brutale Verhöhnung der heiligsten Rechtsmoral, wie sie jeder Laie klar aus diesem Unrechtsfall herausliest. Wohl gehört nicht wenig Mut dazu, diese Antwort zu geben, und daß sie bisher nicht erfolgt ist, ist wieder ein günstiges Argument für Hilsner. Könnte nur ein glaubwürdiger Schein der Gerechtigkeit für das erflossene Urteil und dessen Vorgeschichte aufgebracht werden, so wären Straucher und Genossen wohl schon längst zurückgewiesen worden. Denn mit einem solchen Vorgehen wäre ein sehr hoher Justizfunktionär aus einer sehr bedenklichen Lage zu retten. Würde Dr. Klein den Antisemiten versprechen, wie sie es gefordert haben, daß es den Beleidigern der beteiligten Beamten scharf an den Kragen gehen werde, dann kämen auch diejenigen zu ihrer gebührenden Strafe, die dem offenbar unschuldigen gewesenen Justizminister zum Vorwurf gemacht haben, er sei von den Juden bestochen. Das ist der Abgeordnete Schneider, der diesen Anwurf wiederholt im Landtage erhob. Was ist die Folge davon, daß man auf diese entehrende Beleidigung geschwiegen hat? Wem es einfällt, dem Mechaniker Schneider zu glauben, kann nun nach Belieben seinem Nachbar Hinz oder Kunz erzählen, Tr. Ruber sei als Justizminister von den Juden bestochen worden, habe sich also eines gemeinen Verbrechens schuldig gemacht, sei aber trotzdem zweiter Präsident des Obersten Gerichtshofes geworden und der jetzige Leiter des Justizministeriums schweige zu dieser unerhörten Korruption, die justament im Mittelpunkt der österreichischen Justizpflege geschehen sei. Wird Dr. Klein auch unter diesen Umständen schweigen, diesen Sumpfwinkel bestehen lassen? Was würde geschehen, wenn dem Funktionär einer Aktiengesellschaft etwas ähnliches vorgeworfen würde, öffentlich, so daß es der Staatsanwalt hören müßte? Dann würden die Gerichtssaalreporter die Bleistifte spitzen für den kommenden großen Gerichtsfall, in welchem dem Gesetze genüge getan wird. Und bei Dr. Ruber ist es geschehen, daß er auf eine furcht-