Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 50 (15.12.1905)
- Date
- 1905-12-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 50 Dl*■ Bloch’s Jahrgang XXII. Zentralorgan für die gesamten Ilnteressen des Judentums. Wien, 15 Dezember 1905. Erscheint jeden Freitag. Brief-Adresse: MUen. IX/1. Kerggasse 39. Telegramm-Adreffe: Dlocb's MlocDenscbritt. MUen. Inhalt: Leitartikel: Die Interpellations-Beantwortung durch den Ministerpräsidenten. - Ein Edrentag des nnienkaniichen Judentums. — Die neuen Landesgesetze und die jüdische Bevölkerung Mährens. — K o r r e s p o n d e n zen: Ans der Sitzung des Kultusvorstandes. Eine jüdische Volksversammlung. Wien. Israelitische Allianz zu Wien. Ter Blu-iuind von Odessa in Abbazia. Robert Hamerling über die antisemitische Preßmeute. Trauerfeierlichkeiten für die jüdischen Märtyrer in Rußland. Ein Appell an die jüdischen Frauen in Oesterreich. Karlsbad, Marienbad, Brünn. Der Zusammenbruch der Antisemitenschaft in Dresden. Grotzrabbiner Zadoc Kahn. New-Aork. Vizepräsident Fairbanks spricht sein Mitgefühl mit den Jsraelikcn in Rußland aus. Dr. Peters' Eulogie. Kiew. — Vermischtes: Kranzablösungsspenden zugunsten der Chewra-Kadischa in Wien. Ratnralspenden für den Verband zur Unterstützung armer israelitischer Wöchnerinnen. Wien. Theologischer Verein der Hörer an der israelitisch-theologischen Lehranstalt in Wien. Jahrmarkt für Groß und Klein. St. Pölten, Floridsdorf, Mähr.-Ostrau, Biekitz, Teplitz, Neuhaus, Loschitz, Tachau, Troppau. Tempelgrundsteinlegung. — Feuilleton: Zur Erinnerung an den hundertsten Jahrestag der Schlacht bei Austerlitz. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten.— Inserate. »-* Vexugsprri» für Vesterreirh: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Für'« Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. £-$ Ä-& K. ft. Po fisparftaffen-Arnt Clearing-Verkehr Nr. 810.976. Redaktion und Administration: Wir» IX/1, ÄSerggasse Mr. 39. 'Telefon Nr. 14.847 ©-* Die Anlerpellatisns-Keanlivorlirng durch den Ministerpräsidenten. Herr v. Gautsch hat die Interpellationen über die „Mordrede" beantwortet. Die Erklärung des Ministerpräsidenten ist durch zwei weitere Enunziationen des Wiener Bürgermeisters überholt worden: durch eine Rede im Gemeinderate, in welcher Dr. Lueger den ursprünglichen, von seinen eigenen Parteiblättern publizierten Wortlaut seiner Donaufelder Aeußerungen abzuschwächen suchte, und durch eine Ansprache an die christlich-sozialen Frauen, in welcher er unter der Heiterkeit seines Auditoriums sich wohl gegen den physischen Totschlag erklärte, zugleich aber zur wirtschaftlichen Vernichtung der Juden aufforderte. Liest man diese jüngste Ansprache genau, so wird man finden, daß der scheinbare Rückzug des Bürgermeisters einer „Frozzelei" so ähruch sieht, wie ein Ei dem andern. Von Herrn Lueger war nichts anderes zu erwarten. Wer aber so naiv war, von Herrn v. Gautsch etwas anderes als ein vorsichtiges Sichherumdrücken um den Kern der Frage, welche die beiden Interpellanten Dr. Vogler und Dr. Straucher an ihn gerichtet hatten, zu erhoffen, ist bitter enttäuscht worden. Die Interpellanten wollten wissen, wie sich die Regierung zu der Aufstachelung der wildesten Instinkte und zur Gutheißung der schwersten Verbrechen durch einen Mann stelle, der als Oberhaupt der Reichshauptstadt, als Chef der politischen Behörde erster Instanz „kraft seiner amtlichen Stellung pflichtgemäß berufen ist. den Frieden in der Bevölkerung zu erhalten und für Ruhe und Ordnung zu sorgen". Ueber diesen Punkt, über die Unvereinbarkeit der „Mordrede" mit dem Magistralen Charakter des Bürgermeisters von Wien, schweigt sich die Antwort des Ministerpräsidenten gründlich aus. Ja, schlimmer noch! Sie führt den Angeklagten als Zeugen. Herr v. Gautsch beruft sich darauf, daß ihm für die Feststellung des Wortlautes der Rede nur zwei Quellen zur Verfügung standen: dieZeitungsberichte und die abschwächenden Erklärungen des Bürgermeisters in der Gemeinderatssitzung vom 7. Dezember. Und da diese beiden Quellen bezüglich der „entscheidenden Stellen" einander „nicht vollkommen decken", ist die Erhebung des Tatbestandes für den Ministerpräsidenten damit abgeschlossen. Mit der bequemen Wendung: „Wie dem aber auch sei", geht der Kabinetschef sowohl über die Tatfrage selbst, wie über den amtlichen Charakter des Täters achselzuckend hinweg. Kein Wort der Mißbilligung über die Tat, kein Wort der Mißbilligung über den Mann, der die Autorität seiner hohen Würde zur Anpreisung von Verbrechen und zur Androhung gleichartiger Verbrechen mißbraucht hat! Gegenüber all der Empörung und Beunruhigung, welche die Rede Lueger's erzeugt hat, gibt Herr v. Gautsch eine sehr korrekte, sehr akademische und gänzlich unzutreffende Definition der Staatsgrundgesetze, die angeblich Jedermann die bürgerlichen Freiheiten und die Betätigung der politischen Meinungsfreiheit vollauf gewährleisten. Ist dem wirklich so? Werden die Staatsgrundgesetze uns Juden gegenüber nicht täglich und stündlich in Fetzen gerissen? Enthalten sie nicht die Grundsätze der Gleichberechtigung aller Nationalitäten und Konfessionen, der Gewissensfreiheit, der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, der Freiheit des Erwerbes und der Freizügigkeit, und müssen wir Juden nicht unausgesetzt die Erfahrung machen, daß diese Grundsätze nicht einmal seitens der Staatsverwaltung, geschweige denn von den autonomen Behörden und Einzelnpersonen anerkannt und gehandhabt werden? Wie sollen wir zu den Staatsgrundgesetzen Vertrauen haben, wenn der auf die Staatsgrundgesetze vereidigte Bürgermeister der Reichshauptstadt ungestraft, ja ungerügt zu Mord und Totschlag aufreizen, acht Tage aber später aber seinen Getreuen zurufen darf: „Totschlägen braucht Ihr die Juden nicht, aber kaufen dürft Ihr nicht bei ihnen". Nein, Herr Ministerpräsident, um dieser Antwort willen war die Frage nicht gestellt. Sie brauchen uns nicht ex cathedra zu versichern, daß es in Oesterreich an guten Gesetzen nicht fehle. Könnten papierene Mauern vor Mord, Brand und Raub schützen, wahrhaftig es schliefe sich nirgends ruhiger als in unserem, mit fast zwei Dutzend gesetzgebenden Körpern gesegneten Vaterlande. Aber darum handelt es sich, w i e diese Gesetze in praxi gehandhabt werden und wer sie handhabt. Gestalten Sie, daß wir Ihnen nur ein ganz kleines Beispiel von der Vortrefflichkeit unserer Gesetze und — wie sagen wir doch gleich — von der minderen