Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-11-03 · 44 (3.11.1905) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
44 (3.11.1905)
Date
1905-11-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021602-3021647--14908-3039645
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 690 Nr. 44 Dr. JBlocb's TKHocbenscbnn. Nachsicht hingenommen werden; die Verfassung sei gegeben worden, weil der Zar es als unerläßlich erkannt habe, „der Tätigkeit der obersten- Regierungsbehörde eine einheitliche Richtung zu geben." Es ist eine Notlüge, und die hat Anspruch auf milde Beurteilung. Die Selbstherrlichkeit schämt sich ein wenig bei ihrer Abdikation und so wünscht sie, selbst ihre eigene Absetzung noch als selbstherrlichen Akt hinzustellen. Sie tut noch, als schiebe sie, wo sie geschoben wird. Eine kleine Heuchelei, die noch die läßlichste ihrer Sünden ist Natürlich ist nun allenthalben der internationale Antisemitismus, als die organisierte Verneinung aller Postulate der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit, rüstig an der Arbeit, den Anteil des jüdischen Geistes an der Neugestaltung der Dinge in Rußland in grellen Farben zu schildern; wir sagen nicht — zu übertreiben. Denn übertreiben können sie ihn nicht wohl. Wir kommen den Herren da willig entgegen und denken nicht daran, etwas zu beschönigen, wo es nichts zu beschönigen gibt. Der jüdische Geist hat Anteil an der gewaltigen Umwälzung im russischen Reiche, und wir meinen, dieser Anteil wird für alle Zeit ein Ruhmesblatt bilden in der Geschichte des jüdischen Geistes. Wie — mehr als zehn Millionen Juden werden in einem Lande seit Menschengedenken verfolgt, gemartert, unterdrückt, recht- und schutzlos allen brutalen Masseninstinkten preisgegeben, um Recht und Freiheit betrogen, und sie sollten den Kampf um ihr Recht nicht aufnehmen?! Wenn man Tiere so gequält hätte, wie man in Rußland Millionen rechtloser Menschen gequält hat, so hätte sich sicher ein Sturm sitticher Empörung in der ganzen zivilisierten Welt erhoben, während sich so nur hie und da ein Symptom schwächlichen Mitleides in die Oeffentlichkeit wagte, und diese Gepeinigten hätten nicht ihr Recht verfolgen sollen?! Und gereicht es ihnen zur Schande, daß sie, indem sie für ihr Recht kämpften, zugleich das Recht und die Freiheit erkämpfen' halfen für hundert Millionen andere? Nicht leugnen ziemt da, sondern stolzes Bekennen. Ins Antlitz soll es dem internationalen Antisemitismus geschleudert werden, daß der jüdische Geist tatsächlich lebt und wirksam ist und daß er nicht aufhören wird, feine historische Mission zu erfüllen, die darin besteht, wo immer er auch wirke, der Freiheit und der Duldung,^ der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit eine Gasse zu bilden. Diese Mission hat blutige Opfer gekostet und kostet sie noch, aber sie ward erfüllt und wird erfüllt werden. Zahllose feindliche Lanzen haben sich in jüdische Herzen gebohrt, aber die Reihen der Kämpfer haben sich immer wieder gefüllt. Jawohl, die Juden haben mitgearbeitet an der russischen Abfassung, und bald wird es sich weisen, ob dem Volk von Rußland diese teurer sein wird, als jene Selbst- Herrlichkeit es war, die es bis auf den heutigen Tag in dumpfer Sklaverei gehalten. Der Stoß ms Herz. Von den frohen Verheißungen der Dezember-Verfassung: daß vor dem Gesetze alle gleich sind, daß die öffentlichen Aemter für jedermann ohne Unterschied der Nationalität und Konfession gleich zugänglich sind und daß jeder Staatsbürger sich seinen Erwerb frei wählen dürfe, ist für uns Juden kein Titelchen mehr übrig geblieben. Wie sehr die Rechtsgleichheit leerer Schall und Rauch ist, beweist die Tatsache, daß eine eigene Rechtsschutz-Institution für die österreichische Judenschaft begründet werden mußte, die wahrhaftig nicht über Mangel an Beschäftigung zu klagen hat. Die öffentlichen Aemter in Verwaltung und Justiz sind unseren Glaubensgenossen verschlossen — kaum daß sie ein paar subalterne Stellen im Post- und Eisenbahndienste erlangen. Auch das Lehramt von der Volksschule bis zur Hochschule hat man uns verlegt — bedauernswerte Zeugen hiefür sind jene provisorischen Unterlehrer und Unterlehrerinneu jüdischen Glaubens, die trotz achtzehnjähriger Dienstzeit nicht definitiv werden können, ist jene Schaar ausgezeichnet qualifizierter jüdischer Dozenten, deren Karriere mit -der Verleihung des bloßen Titels eines außerordentlichen Professors abschließt. Wie es nun mit der grundgesetzlich verbürgten Freiheit, des Erwerbes . aussieht,. wissen die Juden Oesterreichs nur zu gut. Seit dem Jahre 1883 wird die Gewerbegesetzgebnug unausgesetzt „reformiert" und jede neue „Reform" ist mehr oder weniger ein anonymes „Judengesetz", d. h. eine bewußte Einschränkung und Zurückdrängung der Juden auf wirtschaftlichem Gebiete. Diese Einschränkung und Zurückdräugung vollzieht sich in einer Weise, die man in der Physik die Acceleration nennt. Wie ein fallender Gegenstand in immer raschere und vehementere Bewegung gerät, so hat jedes neue Gesetz, mit dem uns die antisemitischen Gewerberetter in den letzten Jahren beglückt haben, dem jüdischen Erwerbsleben immer tiefere und blutigere Wunden geschlagen. Die jüngsten Beschlüsse des permanenten Gewerbeausschusfes aber, durch welche der Befähigungsnachweis auch für das Handelsgewerbe statuiert werden toll, bedeuten den schärfsten und tiefsten Stoß in das jüdische Erwerbsleben. Die Aufrichtung der Zunftschrauken für den Handelsstand ist allerdings nicht ausschließlich für die Juden schädigend; da aber die Exkludierung unserer Glaubensgenossen von allen übrigen Erwerbsgebieten sie zu einer überwiegend handeltreibenden Bevölkerungsklasse gemacht hat, sind sie die zunächst und zu allermeist Betroffenen. Es erweist sich hier wieder, wie leichtfertig mau in Oesterreich alle Lehren und Erfahrungen der Geschichte in den Wind schlägt. Der kaufmännische Befähigungsnachweis ist ja nichts Reues, er hat im Vormärz schon existiert, und in einem Vortrage, den Herr Sigmund Mayer vor drei Jahren in der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" hielt/ erzählte dieser unermüdliche Vorkämpfer der Gewerbefreiheit über die Wirkungen dieses vormärzlichen Befähigungsnachweises folgendes: „Lassen Sie mich erzählen, wie es mir gegangen ist. Ich hatte Jura absolviert. Da ich in der Konkordatszeit nicht hoffen durfte, zur Advokatur oder zur akademischen Laufbahn zugelassen zu werden, vertauschre ich Pandekten und Digesten mit Schere und Elle. Nach einigen Jahren ganz erfolgreicher Verwendung — ich hatte zuletzt eine Abteilung ganz selbständig geleitet — schritt ich zum Behufe meiner selbständigen Etablierung um das „Kurrentwarenhandlungs-Befugnis" ein. Ich konnte wohl eine Servier-, aber keine Lehrzeit belegen, suchte demnach um den Dispens von dem Nachweise der letzteren an. Es ist mir in lebhafter Erinnerung, daß der alte Magistratsrat bei der Vernehmung mich anfuhr: „Sie haben ja nichts gelernt"! „Vergeben Sie, Herr Rat", erwiderte ich, „acht Gymnasialklassen — Matura — vier Universitätsjahre, werden vielleicht so viel wert sein, wie zwei Jahre mit dem Kehrbesen in der Hand". „Nein, das verstehen Sie nicht, das muß beim Kaufmann auch sein! Ich werde Sie abweisen". Ich erwiderte sehr gleichmütig; „Ich bitte, mein Gesuch mit Ihrer Ablehnung der niederösterreichischen Landesregierung, vorzulegen". Speziell das Schicksal meines Rekurses konnte ich ruhig der Einsicht der niederösterreichischen Landesregierung, eventuell jener des Ministeriums überlassen. Ich war informieit, daß dort oben der Horreur des Magistratsrates vor der Universität nicht geteilt werde. Aber selbst bei weniger günstiger Lage hätte ich keinesfalls verzweifeln müssen. Ich berühre hier ein heikles Thema; aber es ist vielleicht gut, wenn einmal diese „gute alte Zeit" nach dieser Richtung bloßgelegt wird. Von altersher, nämlich seit dem jähen Rückfälle von dem aufgeklärten und dem Fortschritte enthusiastisch zugeneigten Regime Kaiser Josefs zu dem fraucisceischen System, war auf dem wirtschaftlichen Gebiete, als klassisches Gegenstück zu dem „Naderer" auf dem politischen Gebiete, ein anderer merkwürdiger Beruf entstanden. Derselbe fetzte sich die Aufgabe, für solche Befugnisse, Konzessionen, Etablierungen, die innerlich ganz berechtigt, ja dringend waren, aber formaler Mängel wegen ohne weite liberale Interpretation der bestehenden Gesetze nicht zu erlangen waren, diese Liberalität dnrchzusetzen. Das war ,kein Geheimnis, der Beruf nährte seinen Mann oder vielmehr seine Männer, die Herren waren gekannt. Diese Vermittler waren, je nachdem, vornehme und gewöhnliche. Sie sind natürlich alle tot. Der vornehmste derselben, dessen Vertrauensmann und Helfer weiterhin einer der höchsten Staatsbeamten und dessen eigener Sohn später gleichfalls ein sehr hoher Staatsfunktionär geworden und heute gleichfalls schon gestorben ist, hat sich l860 nachdem sein Erwerb durch die Gewerbefreiheit aufgehört hatte, selbst umgebracht". Mau ersteht aus dem hier Erzählten, wohin der Versuch, die lebendigen Bedürfnisse des Wirtschaftslebens durch starre Paragraphe einengen zu wollen, am letzten Ende führen muß: Zur Korruption. Und tatsächlich hat auch die gewerbliche Reaktion seit 1883 wieder eine

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.