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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-10-20 · 42 (20.10.1905) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
42 (20.10.1905)
Date
1905-10-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Uir. 42 Dl*a BlOCh^S Jahrgang 1LII. Zentralorgan für die gesamten Unteressen des Judentums. Wien, 20. Oktober 1905. Lrscbeint jeden Freitag. Brief-Adresse: Mten. IX/1. ÄSerggasse 39. Telegramm-Adresse: .Blocb's Mlocbenscbrttt. Mien. Inhalt: Leitartikel: Die Bedrohung des jüdischen Handelsstandes. — Die Kosenamen auf —eles. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Dr. Moritz Wiesenthal. Eine Sukkothreminiszenz aus dem Mittelalter. Der berühmte polnische Historiker Joachim Lelewel — ein Jude? — Zangwills Pläne. Lesefrüchte. Ueber Moses Mendelssohn. Meine Religion. Zentralblatt für Bibliothekswesen. Die Juden in Galizien. — Korrespondenzen: Militärgottesdienst. Arischer Blutaberglaube. Ein altdeutscher Agitator als Einbrecher verhaftet. Ein Professurskandidat als antisemitischer Brandleger. Der antisemitische Defraudant Lehleitner. Oedenburg. Pohrlitz. Jüdische Studenten in Rußland. Mohilew am Dnjepr. Ehrengeschenk für den Präsidenten Roosevelt. Feier 250jähriger israelitischer Ansiedlung in Amerika. New-Aork. Shanghai. — Vermischtes: Wien. Leb Groß. Boskowitz, Kaposvar, Lemberg. Jaslo, Luzern. Zusammenstöße zwischen orthodoxen und sozialistischen Juden. Berlin. Paris. Regierungsverbot gegen den Zionismus in Palästina. — Feuilleton: Das Fest der Thora. — Briefkasten. — Inserate. ©-& K. k. Post fparkLssen-Auir Cleartng-Verkebr Mr. 810.976. Redaktion und Administration: Wien IX/i, Werggasse INr. 39. Xelefon Nr. 14.847 ©-ft ft-• Bezugspreis für Vesterrrirh: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Für'» Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. «-ft Die Kedrotpmg des jüdischen Handelsstandes. Die wirtschaftliche Reaktion hat ihre Hand auf ein neues Gebiet gelegt. Der Permanenz-Gewerbeausschuß des Abgeordnetenhauses hat die Einführung des Befähigungsnachweises für die Handelsgewerbe beschlossen und es steht zu befürchten, daß trotz besserer Einsicht der Regierung und des Herrenhauses den Künstlerischen Aspirationen unserer Volksvertretung früher oder später werde nachgegeben werden. Es bedarf keiner weitläufigen Begründung, daß die Ausdehnung des Befähigungsnachweises auf die Handelsgewerbe ganz insbesondere das Erwerbsleben der Juden in seiner Wurzel treffen würde, und es ist unbegreiflich, daß der diesbezügliche Beschluß des Gewerbeausschuffes nicht schon zu heftigen Gegenäußerungen aus der Mitte der Handeltreibenden überhaupt und der jüdischen Kaufleute insbesondere geführt hat. Was ist der sogenannte „Befähigungsnachweis?" Das strikte Gegenteil dessen, was das Wort besagt. Auch in den handwerksmäßigen Gewerben soll durch denselben nicht die Befähigung bezeugt, sondern die Nichtbefähigung geschützt werden. Wer unfähig ist, durch eigene Kraft und Intelligenz, durch Geschicklichkeit und Fleiß sich empor zu arbeiten, der soll durch ein gesetzliches Pentagramm vor der unbequemen Konkurrenz der Befähigteren gesichert werden. Die persönliche Tüchtigkeit bedeutet nichts mehr, die Zugehörigkeit zur Zunft alles. Das Widersinnige einer solchen Maßregel für die Handelsgewerbe, liegt auf der Hand. Ein Staat, der seinen Handel .auf starre Gesetzesparagraphe statt auf die lebendige Wirksamkeit und Betriebsamkeit, auf die rasche und energische Ausnützung der wechselnden Marktkonjunkturen aufbanen will, überliefert sich dem wirtschaftlichen Tode. Der Gewerbeausschuß hat freilich nicht an den Staat, sondern an die — jüdischen Kaufleute gedacht. Daß der Befähigungsnachweis im Handelsgewerbe seine Spitze fast ausschließlich gegen die letzteren richtet, ist auf den ersten Blick klar. Die Juden sind vorwiegend Handeltreibende. Wie sie das geworden sind, ob durch eine besondere Veranlagung, ob durch geschichtliche Notwendigkeit, kommt hier nicht weiter in Betracht. Sie am allerwenigsten brauchen einen Befähigungsnachweis, denn sie haben ihre eminente Befähigung für den Handel nun durch zwei Jahrtausende zur vollen Genüge erbracht. Wenn nun trotzdem ein solcher von ihnen gefordert wird, so erscheint damit bewiesen, daß diese gesetzliche Maßnahme nicht zu ihren Gunsten, sondern zugunsten der für den Handel minder Befähigten gedacht ist. Die Gefährlichkeit dieser Forderung wird aber noch erheblich gesteigert durch die besonderen wirtschaftlichen und sozialen Zustände, die der Antisemitismus bei uns zu Lande für die Juden geschaffen hat. Alle anderen Erwerbszweige wurden ihnen verlegt. Der Staat hat diesen seinen Bürgern alle Türen vor der Nase zugeschlagen. Beamte, Richter, Lehrer und Professoren können sie nicht werden; der Stand der Aerzte, der Advokaten, der Ingenieure ist überfüllt. Man hat sie auf ihr altes, durch die Feindseligkeit ihrer „Wirts"- völker gesichertes Erbteil zurückgedrängt — auf das Gebiet des Handels. Nun sollen auch hier die Zunftschranken aufgerichtet werden. Je verheerender die Wirkungen des Antisemitismus sich fühlbar machen, je mehr der Judenhaß sich in der Boykottierung jüdischer Geschäftsleute, in gewalttätigen Angriffen auf Hab und Gut äußert, umso unerläßlicher ist gerade für die Juden die Möglichkeit, aus einer Handelsbranche in die andere überzugehen. In einer kleinen böhmischen Landstadt ertönt der Hetzruf: „Svuj k svenm!“, in einem deutschen Marktflecken der Ruf: „Deutsche, kauft nicht bei Juden!" Hunderte kleiner, jüdischer Kaufleute sind durch diese Treibereien zugrunde gerichtet worden. In einer galizischen Stadt wurden die jüdischen Läden bis auf den letzten Knopf, den letzten Faden ausgeplündert. Alle diese Unglücklichen waren gezwungen, ihre Zelte abzubrechen, sich einem anderen Zweige der kaufmännischen Tätigkeit zuzuwenden. Das soll in Hinkunft nicht mehr möglich sein — wer durch Boykott zugrunde ging, wer ausgeraubt und zum Bettler gemacht wurde, soll sich nicht wieder erheben können. Scheffel's Scherzwort soll zur Wahrheit werden: „Und was einmal tot daliegt, wird nicht mehr lebendig!" Man kann aber auch gewiß fein, daß der handelsgewerbliche Befähigungsnachweis an und für sich gegen die jüdischen Befähigungswerber gehandhabt werden wird. Nicht nur der Uebertritt aus einer Branche in die andere wird unmöglich; auch der Neu-

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