Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 38 (22.9.1905)
- Date
- 1905-09-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 38. Dr. Bloch’s I«hrz««t XXII- Centrslorgan für die gelammten Interessen des Iudenthums. « - —m K. ft. Postfxsrragrn-Arnt Clearing-Verkehr Nr. 810.976. Lrdartion und Administration: » Wir« IX/1, Verggaffe Nr. 39. Tvlaphon Nr. 14.847. It .— -■■=* Mien^ 22. September 1805. -»«- —»- Erscheint jeden Freitag. -- Brief-Adresse: Wien, IX/1» Berggaffe 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift» Wie». '#===—41 »erugsPrrl« flir Srstrrrrich: Halbjährig 8 Lroue». Einzelexemplare Sv Heller. Für'» Ausland: Halbjährig IO Aronen. Ganzjährig 20 » Anzeigen: Die 4mal gespaltene ^-titzeüe 24 Heller. X— — ■— —. - : Jnbalt: Leitartikel: Justizzustände in Galizien. — Der gewesene Unterrichtsminister und der jüdische Religionsunterricht. — Die neue territorialistische Organisation. — Unterstützungsverein für mittellose jüdische Techniker in Brünn. — Korrespondenzen: Die jüdische Abteilung des Zentralfriedhofes. Hofrat Professor Dr. Adam Pollitzer. Brünn, Orlau, Czernowitz, Strabburg. Die Reichsduma und der „Bund". Warschau. Plehwes Geist. — Vermischtes: Kranzablösuugsspenden zugunsten der Chewra-Kadischa in Wien. Gratulationen anläßlich des rwn VX-nFestes. Verein Kinderheim Dekorierte Professoren. Wien, Königinhof a. E. Eine „Jüdische Volksbibliothek". Paris, Sofia. — Feuilleton: Satan Mekatrig. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Notiz. — Inserate. Justiz;« stiiirde in Galizien. Am 8. März d. I. wurde die 14jährige Jente Weitmann aus Husiatyn in ein Krakauer Kloster entführt, wo sie zum Christentum übertrat. Die Gerichte von Husiatyn und Tarnopol bestellten im Widerspruche mit dem Hofdekret vom 11. August 1798 und mit § 168 a. b. G.-B. nach Aberkennung der väterlichen Gewalt einen christlichen Advokaten zum Vormund und verweigerten die Abnahme des Kindes und dessen Zurückstellung ins elterliche Haus. Am 21. Mai d. I. überfiel eine Bauernrotte, angereizt durch den Gemeindevorsteher von Cetula, das Wirtshaus des Jakob Scheer in Olszanyce und raubte die 17jährige Nichte desselben, sowie 600 Kronen bar und mehrere Einrichtungsstücke. Das Geld wurde zustande gebracht und gegen die Rädelsführer die Untersuchung eingeleitet. Das Mädchen aber, welches die Entführer ins Krychower Kloster bei Zolkiew gebracht hatten, wurde seinen Eltern nicht wiedergegeben. Am 8. Juli d. I. wurde ein 17jähriges Mädchen aus Halicz in das Kloster der Felicianerinnen nach Krakau entführt. Die Behörden verweigern die Abnahme und Rückstellung des Kindes an die trostlose Mutter — eine arme Witwe. Am 7. Juni d. I. verurteilte das Bezirksgericht Zmigrod die 14jährige Katharina Tabak wegen fälschlicher Beschuldigung der Zmigroder Juden, daß sie an ihr einen Ritualmord begehen wollten, zu dreimonatlichem verschärften Arrest. Am 1. September d. I. hat das Kreisgericht Jaslo dieses Urteil aufgehoben und die Angeklagte freigesprochen mit der Begründung, daß es — entgegen dem Gutachten der Gerichtsärzte — die volle Überzeugung von dem Schwachsinne des Mädchens gewonnen habe. Am 16. August d. I. ermordete der Bauer Wladik Pajak in Sokolow meuchlerisch den jüdischen Schaffner Aron Edelmann. Der Untersuchungsrichter weigert sich in offener Verletzung des 8 175 Str.-P.-O., den Wladik Pajak zu verhaften, obwohl dieser als gefährliches und gewalttätiges Individuum bekannt ist und seither weitere Drohungen gegen die Juden, ausgestoßen hat. Die hier aneinander gereihten Tatsachen sprechen so klar und deutlich, daß eigentlich jeder Kommentar überflüssig wäre. In allen hier aufgezählten Fällen handelt es sich um gerichtliche Prozeduren, bei denen Recht und Interesse jüdischer Staatsbürger in Betracht kommen. Der Mörder eines Juden wird auf freiem Fuß belassen, die Urheberin einer unerhörten Verleumdung, durch welche vier Juden in den Verdacht eines versuchten Mordes gebracht und die ganze jüdische Bevölkerung eines Städtchens an Leib und Leben bedroht wurde, wird von der Verantwortlichkeit losgesprochen und Eltern, deren Kinder zur Flucht ins berüchtigte Kloster der Felicianerinnen beredet worden find, werden dieser Kinder endgiltig beraubt. Aus der Fülle von Unrecht und Rechtsverweigerung, die täglich an den galizischen Juden begangen wird, haben wir hier nur einige krasse Fälle herausgegriffen. Fast jeder Tag, fast jede Briefpost bringt uns Klagen unserer galizischen Glaubensgenossen über Urteile durch Gerichte, die nur unter dem Gesichtspunkte verständlich find, daß der Jude als Staatsbürger für rechtlos gilt und daß der Grundsatz von der Gleichheit Aller vor dem Gesetze ihm gegenüber außer Kraft gesetzt wird. Für das menschliche Gefühl wohl das Empörendste ist die Praxis, welche in den sich neuerlich häufenden Fällen von Mädchenraub um sich gegriffen hat. Das Strafgesetz bedroht die Entführer mit schwerer Strafe, das bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet die Behörden, den Eltern bei der Rückbringung der entflohenen oder entführten Kinder obrigkeitlichen Beistand zu leisten. Oberstgerichtliche Entscheidungen erklären, daß die Religionsverschiedenheit kein Grund zur Aberkennung der väterlichen Gewalt sei, ein Erlaß des Justizministeriums bestimmt, daß minderjährige Jüdinnen gegen den Willen der Eltern in Nonnenklöstern nicht angehalten werden dürfen. Trotzdem judizieren die galizischen Gerichte im gegenteiligen Sinne. Aber es ist ja gar nicht notwendig, sich da auf geschriebene Gesetze und Verordnungen zu berufen. In welchem Rechtsstaate der Welt wird das natürliche Recht der Eltern auf den Besitz, die Erhaltung und Berufsbestimmung ihrer minderjährigen Kinder bestritten? Ist es nicht eine selbstverständliche Pflicht der öffentlichen Gewalt, mit allen ihr zu Gebote stehenden Machtmitteln einem Vater beizustehen, der sein entführtes Kind ins Elternhaus zurückbringen will, und wie weit muß die Verwirrung aller Rechtsbegriffe, die Korrumpierung des allgemeinen Rechtsgefühles in einem Lande gediehen fein, wo die Gerichte selbst so lange an den klaren Bestimmungen des geschriebenen Rechtes herumdeuteln, bis es ihnen richtig gelingt, das Kind seinen Eltern zu entziehen. Als unter dem Juftizminifter Spens- Booden die Affäre Araten in die Oeffentlichkeit, ja bis an die