Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 29 (21.7.1905)
- Date
- 1905-07-21
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3020846-3021602-3021632--14667-3039389- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
6ette 464 Dr. Llocv's Mkocvenscvcrri. 9it. 29 Knndwachnrrg. Es wird hiermit zur Kenntnis gebracht, daß ausschließlich dir nachbenannten Verkaufsstellen für Koscherfleisch Mlter der besonderen Aufsicht deS Rabbinates der Kultusgemeinde stehen: Zm I. Bezirk, Ignaz Weinstein» Seitenstettengasse Nr. 8; „ IL „ I. Axelrad, Krummbaumgasie Nr. 3; » «, Alexander Fuchs, Untere Augartenstraße 7; „ » Ignaz Gerstl, Malzgaffe 7; „ mm Nathan Lustig, Leopoldsgaffe 49; , m m S. Reiß, Leopoldsgaffe Nr. 31; „ IH. „ Wilhelm Schäfer. Adamsgasse 20; „ V. m Johann Fleifchhacker, Schönbrunnerstraße Nr. lk> „ XIV. „ Ernst Fuchs» Sechshauserstraße Nr. . XVI. „ Franz Rieder, Hofferplatz 10; , XIX. Josef Fischer» Osterleitengaffe 2; . XX. * Ch. Sch. Nuffenbaum, Jagerstraße 6. Nur für die hier genannten Verkaufsstellen übernimmt da? Aabbiuat die Verantwortlichkeit in Betreff des Kaschrus. Der Dor stand der tsraelitische« Kultusgemeinde Wien. Konkurs. Bei der israelitischen Kultusgemeinde Ronsperg gelangt die Stelle eines Rabbiners der zugleich Religionslehreiy Ch äsen, Koreh und Schochet ist, zur Besetzung. Mit diesem Posten ist ein Jahresgehalt von 1200 Kronen nebst freier Wohnung und üblichen Emolumenten verbunden. Reisespesen wei den nur dem Akzeptierten vergütet. Offerte mit Zeugnisabschriften zu richten an den Vorstand der israel. Kultusgemeinde Ronsperg. Israelitische Kult« s gemeinde Wie«. Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage. Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde wird hiemit zur Kenntnis gebracht, daß zur Errichtung temporärer Betlokalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 79 des Statutes der W ener israelitischen Kultusgemeinde die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen ist und sind hiefür folgende Normen festgesetzt: 1. Die mit einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche zur Erlangung der Erlaubnis sind bis längstens IS. August d. I. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengaffe Nr. 4, I. Stock, zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen und auf nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesuchsteller haben für sich und die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. Au weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 4. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers wegen der dlesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. 5. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen bloß für den erwähnten Zweck benützt werden. 6. In der Nähe von ständigen Bethäusern wird die Errichtung eines temporären Betlokales nicht bewilligt. 7. Der Vorstand wird, um seine Absicht durchzuführen, den gegenwärtigen Bedarf an temporären Betbäusern durch eigene Maßnahmen allmählich zu verringern, nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus erteilen. 8. An neue Unternehmer und für neue Lokale, welche nicht als Ersatz für frühere Lokale dienen, wird die Genehmigung nicht erteilt. 9. Die Bewilligung wird den Betlokal-Jnhabern nur gegen dem erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 10. Der Text einer etwa beabsichtigten Annonzierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Wien, im Juli 1905. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien. kraeUtlredkr Tempel' und .Schulverein Wien, TI., Stumpergasse 42. Für die hohen Feiertage rwn van und “iieo dv wird ein -.— byz f]Diö - aufgenommen. Bewerber haben ihre schriftliehen Offerte an den Vorstand zu richten. Honorar nach Uebereinkommen. Reisespesen werden nicht vergütet. Alfred Xunstadt ©rabstein - Etablissement Wien, II., Rothen Sterngasse 27. Ecke Circusgasse. - Filiallager: II., Fruchtg., Kleine Mohreng.9. Provinzaufträge werden prompt und exakt ausgeföhrt. Jos. Schlesinger WIEN, I. B., Seitenstettengasse 5 in Budapest VI., Königsgasse I m Grösste und älteste Verlagsbuch- I802 — handlung des Kontinents Atelier für Gold- und SiMicKereien empfiehlt sich zur Anfertigung aller Arten Tempel' Paramente, sowie Paroches (Aitarvorhäuge), Tüoramäotelchen, Chuppes (Trauhimmel), Sßbulcbandecken in elegantester, stilvoller Ausführung zu (len massigsten Preisen, Anerkennungsschreiben der hervorragendsten Kultusgemeinden des In- und Auslandes, wie Troppau, Olmütz, Lundenburg, Szegedin, Miskolcz, Temesvar, Debrecin, Moskau und Mainz bezeugen die gediegene und geschmackvolle Ausführung der gelieferten Arbeiten. Muster und Kostenüberschläge gratis und franko. Verlangen Sie nur den SOebßll erschienenen 53. Jahrgang des allgemein beliebten Pascheles’ illustrierten Israel. Volkskalender mit dem Bilde des verewig. Oberrabbiners v. Budapest Dr.M.Kay86r' ling und mit Vielen anderen Illustrationen. — Preis 20 kr. Zusendung 7 kr. mehr. Durch jede Buchhandlung oder gegen Einsendung des Betrages (auch in Briefmarken) direkt zu beziehen von SAMUEL W. PASCHELES, Verlagsbuchhandlung, Prag, Zeltnergasse 4. Im Verlage von Samuel W. Pascheles, Prag Zeltnergasse 4, nächst dem Ring, in neuer Auflage und prachtvoller Ausstattung erschienen das berühmte Prachtwerk prof. Dr. IM fürrl'z illustr. fünf Bücher jYioses mit deutscher Uebersetzung, erläuternden Erklärungen und über 230 Illustrationen. Ein Geschenkwerk ersten Ranges! Preis in hochelegantem Prachtband ö. W. fl. 6—. Die frühereÄuflage ist gänzlich aus verkauft’ Versendung erfolgt gegen Einsendung des Betrages. Herausgeber tub verantwortlicher Redakteur: Dr. Josef 9. Block». — Truck voo L Beck & Sobu. Wien, vm,