Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 22 (2.6.1905)
- Date
- 1905-06-02
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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- 1 Seite 852 Dr. Llocb's Mlocvenscbcltt. r»r. 22 Kuratorium der Stiftung „Lvuifenhuus für ifrael Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien. Im „Waisenhause für israelitische Mädchen Charlotte Merores Jtzeles"4N Wien werden ab September 1805 ausgenommen: a) IO mittellose, ganz oder halb verwaiste oder verlassene, gesunde, israelitische Mädchen im Alter von 6 bis 12 Jahren; b) 2 mittellose, ganz oder halbverwaiste oder verlassene, gesunde, israelitische Mädchen im Alter von 14 Jahren. Die Zöglinge besuchen, solange sie im schulpflichtigen Alter ehen, die öffentliche Volks- oder Bürgerschule, erhalten vom vollendeten 14. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres den Unterricht in allen Zweigen der Hauswirtschaft, werden sodann zu allen häuslichen Verfichtungen in der Anstalt verwendet und bis zur erlangten Erwerbsfahigkeit, spätestens aber bis zum vollendeten 17. Lebensjahre, in der Anstalt erhalten. Aufnahmsgesuche sind namens der Bewerberinnen von deren gesetzlichen Vertretung unter Beilegung des Geburtsscheines, des Heimatscheincs, des Nachweises der Verwaisung oder der Verlassenheit, des Mittellosigkeitszeugnisses und eventuell Schulansweises, des Jmpfzeugniffes, eines Gesundheitszeugniffes, sowie im Falle der überstandenen natürlichen Blattern eines besonderen ärztlichen Zeugnisses hierüber bis 25. Juni 1905 an das gefertigte Kuratorium zu Händen des Herrn Dr. Felix Katzau, Wie», I., Schottenbastei 3, zu richten. Der Eintritt in die Anstalt kann nur gegen Beibringung eines vom Gemeindearzte ausgestellten, gememdeämtlich bestätigten Zeugnisses erfolgen, laut dessen in den letzten vier Wochen vor dem Eintrittstermine im Hausstande des Mädchens kein Fall einer infektiösen Erkrankung vorzckommen ist. Wien, 17. Mai 1905. Das Kuratorium der Stiftung „Waisenhaus für israelitische Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien. Kundmachung betreffend die Privatisten-Prüfungen. Die Privatisten-Prüfungen aus israelitischer Religion für Schüler (Schülerinnen) an Volks- und Bürgerschulen finden für das II. Semester des Schuljahres 1904/6 nach folgender. Einteilung statt: 1 Für Schüler I (Schülerinnen) i wohnh. i. Bez.j Tag und Stunde der Prüfung Ort der Prüfung i | 1 L, II.. XI. j XX. , i Freitag, 26. Mai „ 2. Juni » 16. ., „ -6- „ * 30. „ von 11h 15m bis 1 12h 15m I, Seitenstettengaffe 2, II. St. (Religionsschule)! III —X. und XIX. Freitag, 16. Juni 4 — 6 h Dienstg.2O. „ 7.4—7.5 „ Freitag, 23. „ 4-6, Dienstg.27. „ 7.4—y<5„ Freitag, 30. „ 4 — 6 „ dto. XII.—XV. Sonntag, 18. Juni 12—1 h „ 25. „ 12-1, XV., Turnergaffe 22 (Gemeindehaus) jxvi. u. XVII. Montag 19. Juni 7,1—7,2 h „ 26. „ 7,1-7,2,, XVI, Hubergaffe 8 (Gemeindehaus) 1 XVIII Sonntag, 16.Juni IO—12h Donnerstg.L2. „ IO—12 „ ft 29. ff 10 12 n XVIII., Schopenhanerstraße39 (Gemeindehaus) Die Prüfungstaxe beträgt K 6.— und wird im Vorhinein an der Kaffe der israelitischen Kultus gemeinde, I., Seitcnstettengasse 4, oder bei der entsprechenden Amtsleitung im XV., XVI.. oder XV111. Bezirke zwischen 9 und 12 Uhr vormittags entrichtet. Die Quittung ist dem Examinator vorzulegen. Der im I. Semester gelöste Erlagschein über die Prüfungstaxe gilt auch für das II. Semester des laufenden Schuljahres. Da nur eine geringe Anzahl von Schülern an einem Prüfungstermine geprüft werden kann, wird dem x. t. Publikum im eigenen Jntereffe dringendst empfohlen, die Prüfung in der betreffenden Kanzlei vorher anzumelden. Die Semestralprüfungen für Schüler an öffentlichen Schulen finden ab 16. Juni statt. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien. Konkurs. Bei der israelitischen Kultusgemeinde Graz (Steiermark) gelangen mit Beginn des nächsten Schuljahres folgende Stellen zur Besetzung: I. Die eines geprüften Volksschullehrers, welcher auch zur Erteilung des Religions- und hebräischen Unterrichtes an Volks- und Bürgerschulen befähigt sein muss. Jahresgehalt 2000 Kronen. II. Die eines Religionslehrers, der in den Filialen der Kultusgemeinde den Religionsunterricht zu besorgen hat. Derselbe muss die Befähigung besitzen, den Religionsunterricht an Mittelschulen zu erteilen und den Rabbiner im Verhinderungsfälle zu vertreten. Jahresgehalt 1600 Kronen und Reisediäten. Die Akzeptierten haben Anspruch auf 4 Quinquennalzulagen und Pension. Bewerber, nicht über 35 Jahre alt, müssen österreichische Staatsbürger sein. Mit Zeugnissen belegte, eigenhändig geschriebene Offerte (unter Beischluss der Photographie) und Angabe des Alters und Familienstandes sind bis 15. Juni 1. J. an den gefertigten Vorstand eiuzusenden. Reisespesen werden nur den zur Vorstellung Berufenen vergütet. Graz am 10. Mai 1905. Israelitische Kultusgemeinde Graz Der Präses: 1879j| Bernhard Biller m. p. Jos. Schlesinger WIEN, I. B., Seitenstettengasse 5 — Budapest VI., Königsgasse I — Grösste und älteste Veriagsbuch- J802 — Handlung des Kontinents Atelier für Gold- und WerMerrieu empfiehlt sich zur Anfertigung aller Arten Tempel- Paramente, sowie Paroches (Altarvorhänge), Thoramänuilchen, Ghuppes (Trauhimmel), Schulchandecken in elegantester, stilvoller Ausführung zu den massigsten Preisen, Anerkennungsschreiben der hervorragendsten Kultusgemeinden des In- und Auslandes, wie Troppau, Ulrnütz, Lundenburg, Szegedin, Miskolcz, Temesvar, -Debrecin, Moskau und Mainz bezeugen die gediegene und geschmackvolle Ausführung der gelieferten Arbeiten. Muster und Kostenüberschläge gratis und franko. Samuel IV. 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