Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 21 (26.5.1905)
- Date
- 1905-05-26
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr 21 Dr. JSiocb’ß Mocbenscbrm< Sette 338 Kuratorium der Stiftung „Waisenhaus für ifrael. Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien. Im „Waisenhause für israelitische Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien werden ab September 1905 ausgenommen: s.) 10 mittellose, ganz oder halb verwaiste oder verlassene, gesunde, israelitische Mädchen im Alter von 6 bis 12 Jahren; b) 2 mittellose, ganz oder halbverwaiste oder verlassene, gesunde, israelitische Mädchen im Alter von 14 Jahren. Die Zöglinge besuchen, solange sie im schulpflichtigen Alter stehen, die öffentliche Volks- oder Bürgerschule, erhalten vom vollendeten 14. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres den Unterricht in allen Zweigen der Hauswirtschaft, werden sodann zu allen häuslichen Verrichtungen in der Anstalt verwendet und bis zur erlangten Erwerbsfähigkeil, spätestens aber bis zum vollendeten 17. Lebensjahre, in der Anstalt erhalten. Aufnahmsgesuche sind namens der Bewerberinnen von deren gesetzlichen Vertretung unter Beilegung des Geburtsscheines, des Heimatscheines, des Nachweises der Verwaisung oder der Verlassenheit, des Mittellosigkeitszeugniffes und eventuell Schulairsweises, des Jmpfzeugnisses, eines Gesundheitszeugnisses, sowie im Falle der überstandenen natürlichen Blattern eines besonderen ärztlichen Zeugnisses hierüber bis 25. Juni 1905 an das gefertigte Kuratorium zu Handeu des Herrn Dr. Felix Katzan, Wien, I., Schottenbastei 3, zu richten. Der Eintritt in die Anstalt kann nur gegen Beibringung eines vom Gemeindearzte ausgestellten, gemeindeämtlich bestätigten Zeugnisses erfolgen, laut dessen in den letzten vier Wochen vor dem Eintrittstermine im Hausstande des Mädchens kein Fall einer infektiösen Erkrankung vorgekommen ist. Wien, 17. Mai 1905. Das Kuratorium der Stiftung „Waisenhaus für israelitische Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien. Chewra-Kadischa in Agram. Kundmachung. Infolge der bevorstehenden Auflassung des alten jüdischen Friedhofes in der Rochusgasse wird hiermit auf die Notwendigkeit der seitens der betreffenden Familien baldigst vorzunehmenden Exhumierung dafelbft beerdigter Ueberrefte Angehöriger mit dem Bemerken hingewiesen, daß alle auf diesem Friedhose bestatteten Leichen, welche bis zum 1. Juli d. I. nicht exhumiert sind, auf Kosten der Agramer Chewra-Kadischa exhumiert, um auf der israelitischen Abteilung des Agramer Zentral-Friedhofes in einem gemeinsamen Grabe beigesetzt zu werden. Agram, den 21. Mai 1905. Das Präsidium der „Chewra-Kadischa". Konkurs. Bei der Unterzeichneten Kultusgemeinde gelangt mit 1. Juli d. J. die Stelle eines autorisierten Rabbiners zur Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Gehalt im Betrage von K 800.— mit schöner Wohnung, sowie ein Nebeneinkommen (aus der Scbechita, dem Religionsunterrichte an der Volksschule in Neustadtl, sowie an der Volks- und Bürgerschule in Hayd) etc., von circa K 1000.— verbunden. Mit entsprechenden Zeugnissen versehene Gesuche sind bis 31. Mai beim Gefertigten einzureichen und finden nur junge Petenten Berücksichtigung. Nur dem Akzeptierten werden die Reisespesen vergütet. Kultusgemeinde Neustadtl, Bezirk Tachau i B. Dr. Liebstein dz. Vorsteher. Oeffenttiche Danksagung. Anläßlich der am 4. d. M. in Bisenz zu Grabe gebetteten sterblichen Ueberreste unserer teuren Mutter Frau KatHi Sonnenschein geb. F i n d l e r aus Verbocz ist uns die Biseuzer Chewra- Kadischa samt ihren Führern und Vertretern der Kultusgemeinde in einer solch unerwartet lobenswert humanen Weise entgegen kommen, daß wir uns verpflichtet fühlen, auf diesem Wege dem Herrn Rabbiner Dr. Jofef Hoff für seine Andachtsrede, den Herren Kantoren für ihre choralische Funktion, der Chewra-Kadischa für ihr humanes Vorgehen, dem Kultusvorsteher Herrn Alex. Frankl für sein Erscheinen und Allen, die an unserem Leide teilgenommen haben, unseren verbindlichsten Dank auszusprechen. Die trauernde Familie. Israelitische Kultusgemeinde Wien. Kundmachung. betreffend die Konfirmation der Mädchen in den Gemeindetempeln. Die diesjährige Konfirmation findet statt: 7. Bezirk, Stadttempel, Seitenstettengaffe 4, Sonntag den 28. Mai, 10 Uhr vormittags. II. Bezirk, Leopoldstädter Tempel, Tempelgaffe 3, Donnerstag den 1. Juni, 10 Uhr vormittags. XV. Bezirk, (Fünfhaus) Turnergasse 22, Sonntag den 28. Mai, 10 Uhr vormittags. XVI. Bezirk (Ottakring) Hubergasse 8. Sonntag den 28. Mai, 10 Uhr vormittags. X VIII. Bezirk (Währing) Schopenhauerstraße 39, Sonntag den 4. Juni, 11 Uhr vormittags. Der Eintritt in den Stadt- und Leopold st ädter Tempel kann wegen Raummangels nur gegenAbgabe der Einladungskarte gestattet werden. Der Vorstand der ist aelitifchen Kultusgemeinde Wie». Konkurs. Bei der israelitischen Kultusgemeinde Graz (Steiermark) gelangen mit Beginn des nächsten Schuljahres folgende Stellen zur Besetzung: I. Die eines geprüften VoU»»»Lt»utI»I»r»r», welcher auch zur Erteilung des Religions- und hebräischen Unterrichtes an Volks- und Bürgerschulen befähigt sein muss. Jahresgehalt 2000 Kronen. II. Die eines Reliaion»l*hr«rs, der in den Filialen der Kultusgemeinde den Religionsunterricht zu besorgen hat. Derselbe muss die Befähigung besitzen, den Religionsunterricht an Mittelschulen zu erteilen und den Rabbiner im Verhinderungsfälle zu vertreten. Jahresgehalt 1600 Kronen nnd Reisediäten. Die Akzeptierten haben Anspruch auf 4 Quinquennalznlagen und Pension. Bewerber, nicht über 35 Jahre alt, müssen österreichische Staatsbürger sein. Mit Zeugnissen belegte, eigenhändig geschriebene Offerte (unter Beischluss der Photographie) und Angabe des Alters und Familienstandes sind bis 15. Juni 1. J. an den gefertigten Vorstand einzusenden. Reisespesen werden nur den zur Vorstellung Berufenen vergütet. Graz am 10. Mai 1905. Israelitische KDltnsgemelodt Graz Der Präses: Bernhard Biller m. p. Junger Mann mit Kaution der deutschen und böhmischen Sprache mächtig, zu jeder Arbeit willig, bittet um was immer für einen Posten, geht auch aufs Land bei noch so kleinem Gehalt, um das dürftige Lehen zu fristen. Gefällige Zuschriften Unter „Schnhbranche“ postlagernd Wien, II., Taborstrasse.