Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 16 (21.4.1905)
- Date
- 1905-04-21
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021602-3021619--14445-3039154- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 16 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 255 Kriefkastrrr. V. L. Die Antisemiten haben gerade jetzt allen Grund, auf die Mitglieder und teilweise auch Führer ihrer Partei recht stolz zu sein: denn während im nahen Orte Zistersdorf der Avvolat Schmidt, der zahllose arme Leute um ihren letzten Zehrpfennig gebracht, zu einer mehrjährigen Kerkerstrafe abgeurteilt wird, wird aus Innsbruck gemeldet, daß ber Gutsbesitzer und Hotelier Ludwig Obexer in Sterzing, das Haupt der dortigen christlich-sozialen Partei und Mitglied des Gemeinderates, durchgebrannt ist; er stand in gerichtlicher Untersuchung wegen Betruges. Bei der Kasse der landwirtschaftlichen Bezirksgeuossenschaft, wo er amtierte, fehlen 5C0j Kronen. Dr. K. Das wird aus Regensdurg gemeldet: An den Vorstand der israelitischen Gemeinde dahier wendete sich ein Stellensuchender um Anstellung. Dem Gesuch lag ein Lebenslauf bei, in welchem es heißt: „Getauft bin ich nach mosaischem Ritus." F. I. Fräulein Lilli Wedell, eine Tochter des verstorbenen Rabbiners Dr. A. Wedell in Düsseldorf, hat nach glänzend bestandenem medizinischen Staatsexamen an der Universität München mit Auszeichnung promoviert. Da Frl. Dr. Wedell tm jugendlichen Alter von 24 Jahren ihre Studien beendet hat, so dürfte sie gegenwärtig die jüngste deutsche Aerztin sein. R. Im englischen Unterhause gab der Minister des Innern auf eine Anfrage bekannt, daß bereits 100 Mitglieder der Londoner Polizei das Jiddisch erlernt haben, und daß noch 60 Mann Unterricht in diesem jüdischen Jargon erhalten. Da derselbe vorwiegend mittelalterliches Deutsch ist, so gehe dem Unterricht im Jiddischen der Unterricht im Deutschen voraus, so daß die betreffenden Polizisten zwei Sprachen lernen, was bei dem kosmopolitischen Charakter Londons von großem Vorteile sei. Früher hätten die aus dem Osten Europas und aus Galizien und Russisch-Polen zuwandernden Inden stets sofort getrachtet, das Englische zu erlernen, um Arbeit zu erhalten oder ein Geschäft zu betreiben Mit der Masseneinwanderung ihrer Glaubensgenossen und Landsleute, die das Ostende zu einem wahren Ghetto gemacht haben, sei aber diese Notwendigkeit entfallen und sie bedienen sich jetzt nur ihrer Sprache, in der sie Zeitungen erscheinen lassen und die auch auf allen Ladenschildern und ihren Ankündigungen prangt. Da sie nicht Englisch lernen, sei die Notwendigkeit erstanden, zur Aufrechthaltung der Ordnung, die Polizei Jiddisch lernen zu lassen, das auch in den Polizeigerichtshöfen des Ostens immer mehr zur Gerichtssprache werde. K. L. Trotz ultramontaner Neligionsschnüffelei und antisemitischer Agitation haben bei der Bayerischen juristischen Staatsprüfung von 193 Journalisten die Note 1 lediglich 3 Israeliten erhalten. Konkurs. Lai der Israel. Rellglonsgenossenschaft in Innsbruck ist die Stelle eines Rellgionslehrers und Kantors der zugleich Koreh ist, mit dem Jahresgehalte von K 2400 und den üblichen Nebenemolumenten bis 1. Februar 1906 zu besetzen. Bewerber um diesen Posten, welche das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben, wollen ihre eigenhändig geschriebenen Offerte (unter Beischluss ihrer Photographie) mit dem Nachweis des Alters, des Familienstandes, der österreichischen Staatsangehörigkeit, sowie ihrer bisherigen Tätigkeit überhaupt, ferner Zeugnisse über die Befähigung als Religionslehrer für die Volks¬ und Mittelschulen, des weiteren Nachweis über ihre musikalische Bildung, ihre Fähigkeit, eineu Chor mit Harmonium auszubildeu und zu leiten, bis längstens 1. Juni d. J. an deu gefertigten Obmann einbringen. Reisespesen für die zur Probe Berufenen werden nur dem Akzeptierten vergütet. Innsbruck, deu 14. April 1905. Für das isra 1. Schul-u. Kultus-Komitee: Wilh. Dannhauser. — Fürs Land wird eine - .. StiCLtze g-es-u-cla-t in den Zwanzigerjahren, mit Jahreszeugnissen ans guten Häusern. Zuschriften sind zu richten: Frau B. FlSChmaun, _Jarmeritz, Oesterr. Nordwestbahn. Marie Daffinger'sche Armen-Stiftung. Die Zinsen aus obgenannter Stiftung für vier arme Familien der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde, für jede im Betrage von K 42.—, kommen am Sterbetage des sel. Herrn Sigmund Edl. v. Wertheimstein, das ist am 18. Juni d. I., zur Verteilung. Die diesfälligen Gesuche sind bis 30. April 100» im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich ausgefolgt werden, in den Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr Vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Anselm Freiherr v. Rothschild'sche Stiftung für israelitische Waisen der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Bei der obigen Stiftung sind 21 Plätze von je K 200.— an solche Waisen israelitischer Konfession z u vergeben, die in Wien zuständig sind und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemäßheit der stiftbrieflichen Bestimmungen werden von den zn beteilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht, deren Vater entweder verarmte und notleidende Kaufleute und Handelsgenoffen, oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer, oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speziellen Vorbedingungen nicht Eintreffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu beteilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 I a h r e alt sein, und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht d a s 18. L e b e n s j a h r überschritten haben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden Waisen müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang ausweisen. Stiftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre zum erstenmale in den Genuß dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per K 200.— bei ausgezeichneter Verwendung und sehr gutem Fortgange in ihren Ausbildungsstudien durch längstens 3 aufeinanderfolgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigeil Bewerber den Stiftungsgenuß per K 200.— in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Z u st ä u d i g k e i t s a u sw e i s e, dem Armutszeugnisse, dem N a ch w e i s e der Verwaisung, dem G e b u r t s z e u g n i s f e, eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers und bei Geltend m a ch u n g des Vorzugsrechtes mit den Nach Weisungen überdasselbe belegt sein müssen, sind bis längstens 30. April 100» im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultnsgemeinde (I., Seitenstettengasse 4, I. stock), woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich zu haben sind, während der Amtsstunden zwischen 9 und >2 Uhr Vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultnsgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf verspätet einlangeude oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Theresia Reumann'fche Lehrerswitwen-Stiftung. Der _ Vorstand der israel. Kultnsgemeinde Wien verlautbart hiermit, daß aus den Zinsen der obgenannten Stiftung am 12. Thamus (14. Juli 1905) zwei Stiftplätze im Betrage von je K 83 — an arme Lehrerswitwen zur Verleihung zu gelangen haben. Die mit dem Geburtsscheine, dem Nachweise der W'twenschaft nach einem Lehrer und dem Armutszeugnisse belegten Gesuche sind bis längstens 30. April 100» im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich erhältlich sind, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr Vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Sigmund Edler von Wertheimstein-Stiftnng für arme Verwandte. Am 18. Inn« d. I. gelangen die Zinsen obiger Stiftung per K 420.— an solche Personen zur Verleihung, welche durch legale Dokumente die Verwandtschaft mit dem Stifter, Herrn Sigmund Edl. von Wertheimstein, und ihre Armut n a ch we i s e n können. Derartig belegte Gesuche sind bis 30. April 100» im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien (I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock), woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich erhältlich sind, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr Vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wie«. Israelitische Kultusgemeinde Turnau. Stiftnngs-Uerleihung. Aus der Siegfried Hille r'schen Hachnosous Kalo-Stiftung gelangt der Betrag von Kronen 580.— zur Verleihung. Anspruch auf diese Hochzeitsaussteuer-Stiftung haben in erster Reihe Verwandte des Stifters und bei Abgang solcher ärmere, wohlerzogene Turnaner Judenmädchen. Bewerberin um diese Stiftung hat mit dem Nachweise des Verwan^'chaftsgrades gleichzeitig die Bestätigung zu erbringen, daß selbe B>...ut ist, und erfolgt die Auszahlung des Ltiftungsbetrages nur gegen Beibringung des Nachweises der erfolgten Verehelichung. Gesuche sind an den gefertigten Vorstand längstens bis 15. Mai 1905 zu richten. Turnau, den 12. April 1905. Der Kultusvorstand.