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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-03-24 · 12 (24.3.1905) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
12 (24.3.1905)
Date
1905-03-24
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 13 Dr. Dlocb's 'MocbenscbrM. Seite 191 wollen ihre Aktien in Gemäßheit des § 27*) der Statuten spätestens am 22. März a. c. deponieren, und zwar: in Wien bei der Liquidatur der Union-Bank, in Triest bei der Filiale der Union-Bank, in Berlin bei der Berliner Handels-Gesellschaft, in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Effekten- und Wechselbank. Die Aktien sind unter Anschluß von Konsignationen zu erlegen, welche vom Einreicher eigenhändig zu unterzeichnen und für Wien in zwei Exemplaren, für die anderen Erlagstellen in drei Exemplaren auszusertigen sind. Ein Exemplar der Konsignationen erhält der Deponent mit der Empfangsbestätigung versehen zurück; nach abgehaltener Generalversammlung werden die Aktien gegen Rückstellung dieser Konsignation ansgefolgt. Das Stimmrecht kann vom Aktionär oder von d ffen gesetzlichem Vertreter persönlich oder durch Bevollmächtigung eines anderen stimmberechtigten Aktionärs ausgeübt werden (§ 28 der Statuten). *) § 27 der Statuten lautet: Der Besitz von je 20 Aktien gibt das Recht auf eine Stimme in der Generalversammlung. Zur Ausübung des Stimmrechtes ist erforderlich, daß die Aktien längstens 8 Tage vor dem Zusammentritte der statutenmäßig berufenen Generalversammlung in die Gesellschaftskassa oder an einem anderen vom Verwaltungsrate zu bestimmenden Orte hinterlegt werden. Danksagung. Der Vorstand der Chewra-Kadischa Fünfhaus spricht allen Mitgliedern, Honoratioren und Funktionären für die Teilnahme an dem vierzigjährigen Stiftungsfeste den innigsten Dank aus. Jnsbesonders danken wir dem Präsidenten der Chewra- Kadischa Wien Herrn Salo Cohn für die großmütige, edle Spende, sowie auch den Herren Kultusvorstehern Salo Landau und Kommerzialrat Gottlieb T a u s s i g. Möge Gott solch edle Herzen beglücken, die uns zu ewigem tieffühlenden Dank verpflichten. Für den Vorstand der Chewra-Kadischa Der Präses: Heinrich Nenfeld. Otto Cohn'sche Stiftung für mittellose jüdische Realschüler. Aus den Zinsen obiger Stiftung gelangen drei Stipendien ä K 130.— am 30. Mai d. I. an drei würdige, fleißige, jüdische Realschüler zur Verleihung. Die Bewerber haben ihre mit dem Geburtsscheine, dem Nachweise der Mittellosigkeit und den Studienzeugnissen versehenen Gesuche bis längstens 31. März 1905 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde (I., Seitenstettengasse 4, I. Stock), woselbst Gesuchsblanquette während der Amtsstnuden zwischen 9 und 12 Uhr vorm, unentgeltlich zu beheben sind, zu überreichen. In dem Gesuche ist ferner anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums sich befindet, bejahenden Falles in welcher Höhe dasselbe ist. Auszüge aus den Geburts-, Tranungs- und Sterbcinatrikcn der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Theodor und Alfons von Glaser'sche Stiftung für israelitische Gymnafialschüler. gegründet von ihrem Vater Wilhelm Edlen von Glaser am 26. Mai 1871. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Wien bringt hiemit zur Kenntnis, daß aus der obigen Stiftung ein Platz im Betrage von K 82.— an einen israelitischen Gymnasialschüler zu verleihen ist. Bedingungen zur Erlangung derselben sind: 1. ausgewiesene Mittellosigkeit, 2. ein Zeugnis mindestens der I. Fortgangsklasse mit guten Noten aus Sitten. Aufmerksamkeit und Fleiß. Unter sonst gleichen Umständen erhalten Schüler, welche mit dem Stifter, Herrn Wilhelm Edlen von Glaser oder seiner Gattin Frau Jenny geb. Teitelbaum verwandt sind, den Vorzug. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, beziehungsweise wie hoch der Betrag dieses Bezuges ist. Die diesfälligen Gesuche sind im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I. Seitenstettengaffe 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich zu beheben sind, während der Amtsstunden zwischen 9 und 13 Uhr vormittags bis 30 April 1905 zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht entsprechend belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Klara Cahane-Stiftung zur Heirats-Ausstattung. Es wird biemit zur Kenntnis gebracht, daß am 14. Thamus (17. Juli 1905) die Zinsen der obgenannten Stiftung zur H e i r a t sa u s st a t t u n g zweier mittelloser W a i s e n m ä d ch e n i s r a e l i t i s ch e r K o n f e s s i o n i m B e l r a ge von je K 410.— zur Verleihung kommen. Die Bewerberinnen haben nachzuweisen, daß sie l. der israelitischen Konfession angeböreu, .. streng sittlich. mittellos und verwaist sind, 3. sich im Brautstande befinden. Bewerberinnen, welche sich vor der Verleihung verehelichen, verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gemche sind bis 31 März 1905 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Knltusgemcmde, I. Seitenstettengaffe 4, l. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Siegmund Edler von Wertheimstein'sche Stipendien-Stiftung. Der Vorstand der israelitischen Kultnsgenteinde Wien verlautbart hiemit, daß am 18. Juni 1^05 als dem Sterbetage des Herrn Siegmund Edlen von Wertheimstein aus dem Zinsenerträgnisse dieser Stiftung s e ch s Stipendien ä K 84. , nnd zwar zur Hälfte a n st u d i e r e n d e I ün g l i n g e j ü d i sch en Glaubens an der hiesigen U n l v e r s i t ä t, vorzüglich a n s o l ch e, w e l ch e mit g n t e m E r f o l g e der mosaischen T h e o l o g i e s i ch w i d m e n, zur anderen Hälfte a) a n israelitische Schüler d e s h t e s i g e n K o n s e r v a t o r i u m s und b) a n i s r a e l i t i sche Jünglinge, welche sich der bildenden Kün ste an der hiesigen Akademie befleißen, zur Verleihung gelangen. Von den diesen Slndien obliegenden Bewerbern ist nebst den doknmentarischen Belegen der Angehörigkeit zur jüdischen Konfession, der Hilfsbedürftigke t, des entsprechenden Verhaltens nnd des guten Stndicnfortgangcs auch der Nachweis, daß sie e l t e r n- oder vaterlos sind, zu erbringen. Verwandte des Stifters Herrn Siegmund Edlen von Werthelmstein oder seiner Gattin Frau Nanette Edlen von Wertheimstein genießen, vorausgesetzt, daß sie die gleiche Befähigung b e s i tz e n, u n t e r allen anderen Bewerbern den Vorzug und bedürfen des Nachweises der Verwaisung nicht. In zw e ite r L i n ie sind unter den den obigen Anforderungen entsprechenden Bewerbern hiesige zu bevorzugen. Bewerbungsgesuche für diese Stiftung sind bis 31. März 19 5 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, 1. Seitenstettengasse 4,1. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt Wolf Jsak Naffau'sche Stiftung für Mediziner. Vom Vorstände der israel. Kultusgemeinde Wien wird liiermt bekanntgegeben, das; aus der obgenannten Stiftung ein Stipendium jährlicher X 84. - an einen armen jüdischen Hörer der k. k. medizinischen Fakultät in Wien zur Verleihung gelangt. Bewerber um dieses Stipendmm haben die mit I. dem Geburtsscheine, 2. dem Jmmatrikulationsscheine, 3. den Studienzeugnissen, 4. dem Armutszeugnisse und 5 dem M raliiätszeugnisse belegten Gesuche im Einreichungsprotokolle der israel. Kultn-gememde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, bis 31. März 1905 zu überreichen. In dem Gesuche ist ferner anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, bezw. wie hoch der Betrag dieses Bezuges ist. Mitglieder der Familie des Stifters oder feiner Galtin Eleonore, geb. Wertheim genießen das Vorrecht. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien find als Gesuchsbelege nicht erforderlich und es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, im März 1905. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums in Berlin, Lindenstrasse 48/50. Das Sommersemester 1905 beginnt am 2. Mai. Anmeldungen nimmt der derzeitige Vorsitzende des Lehrerkollegiums Herr Dr. E. Baneth, Wallnertbeaterstrasse 21, entgegen.

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