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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-12-23 · 52 (23.12.1904) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
52 (23.12.1904)
Date
1904-12-23
Page
– (sequence 11)
Language
German
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urirmnianrifT "i 411 .. iTrawnr . ... Nr. 52 Dr. Dlocb's MocbenscbrM. Seite 843 ihrem Fach, als auch auf die Ausbildung ihres Geistes bedacht sein mögen, um dereinst ihren Stand mit Stolz und Selbstbewußtsein vertreten zu können. Herr Nabinovicz empfiehlt die Eillberufuiig einer Generalversammlung, was von Herrn Kestel bereitwilligst zugesagt wird. Zwei Zöglinge sprechen dem Verein den. Dank aus. Hieraus schließt der Vorsitzende die Versammlung. Der Homeler Prozeß. Es wird aus Homel vom 14. d. M. berichtet: Ich habe in meinem letzten Briefe die Haltung des Präsidenten des „hohen Gerichtshofes" den Juden (Angeklagten wie Zeugen) gegenüber skizziert. Aber nicht nur diese wehrlosen Menschen, von denen die 36, die auf der Bank der Angeklagten sitzen, nichts verbrochen haben, als daß sie an dem denkwürdigen 1. September vorigen Jahres ihr Leben und ihre Habe gegen den verhetzten Mob geschützt haben, auch die Verteidiger der angeklagten Juden, die Namen zählen, die die Blüte und die Zierde der russischen Advokatur sind, müssen sich diese Behandlung gefallen lassen. Vor allem hat der Präsident des Gerichtes den Advokaten peinliche Schranken auferlegt. Wenn ein Verteidiger an den „Belastungszeugen" irgend eine Frage stellt, die diesen etwa verwirren, dafür aber die Affaire klären könnte, meint der Präsident, daß „diese Frage nicht zur Sache gehöre". Und der Ton! O, wenn man diesen Ton vor Gericht stellen könnte! Der Präsident hat neulich feierlich in Abrede gestellt, daß der Prozeß ein „Tendenzprozeß" sei. Aber: „O'ost le ton, qui fait la musique“. Wenn der Präsident sich an die Advokaten Sliosberg und Winawer (beide Koryphäen der Petersburger Advokatur) wendet, dann legt er sich noch ein wenig Zwang an und moduliert den Ton seiner Stimme. Wenn er sich aber an den durch den Kischenewer Prozeß bekannt gewordenen Advokaten Sokolow wendet (Sokolow verlangte in Kischenew, daß man den eigentlichen Urheber der Exzesse, Herrn v. Plehwe, vor Gericht stelle, und wurde dafür natürlich bestraft; jetzt ist er wieder auf freiem Fuß und ist einer der mutigsten Verteidiger der Homeler Juden), so kanzelt er ihn in einem Tone ab, den man sich gegen unartige Schulbuben erlaubt, wobei man immer die versteckte Drohung zu hören glaubt: „Wenn du nicht gehorchst, dann lass ich dich einfach hinausführen!" Neulich (in der Sitzung vom 2. d. M.) passierte eine Szene, die bewies, daß Herr Sokolow hoch über allen Drohungen und versteckten und offenen Anspielungen des hohen Gerichtshofes steht, wenn es sich um die Erfüllung seiner Pflichten handelt. Um von einem schwerhörigen Zeugen besser verstanden zu werden, stellte er seine Fragen in lautem, scharfakzentuiertem Ton. Das mißfiel dem Präsidenten und er erteilte dem Advokaten einen so scharfen und beleidigenden Verweis, daß sämtliche Verteidiger der Juden sich davon getroffen fühlen nrußten. Sie verlangten vom Präsidenten, daß er seine Worte zurücknehme, was dieser natürlich verweigerte. Die Advokaten zogen sich dann zurück, um zu beraten, wie sie sich weiter zum Prozeß verhalten sollen. Es verging eine schreckliche halbe Stunde. Wir wagten kaum zu hoffen, daß die in allen ihren Rechten beschränkten, in ihren besten Gefühlen verletzten Verteidiger wieder den Gerichtssaal betreten würden. Aber das Pflichtgefühl und das Mitleid mit den armen Angeklagten siegten. Kreideweiß, mit vor Aufregung zitternder, kaum hörbarer Stimme verkündete Herr Winawer dem Präsidenten, daß nichts in der Welt sie (die Advokaten) von der Erfüllung ihrer Pflichten abhalten werde und daß sie trotz dieser schrecklichen Behandlung treu bis zur letzten Minute bei ihren Angeklagten ausharren werden. Und sie hielten ihr Wort und stellten ihren Mann, trotz alledem. Und nun einige Tatsachen als Illustrationen der „Parteilosigkeit" des Gerichtes. Ein „Jsprawnik" (Polizeikommissär) zeichnete sich an den Exzeßtagen in Homel besonders aus. Er stand ruhig und schaute dem Exzeß zu. Da wendet sich an ihn ein Jude und bittet flehentlich, ihn zu schützen. Daraus der brave Jsprawnik: „Aber geh, die Burschen spielen doch nur!"! Die Burschen taten auch nichts Schlimmes, sie warfen bloß! Steine auf die vorübergehenden Juden, sie untersuchten ihre Kleider mit Hilfe von Soldaten und prügelten sie nach vollendeter! Untersuchung tüchtig durch, sie riffen die ängstlich Fliehenden aus den Wagen und sie töteten zuletzt einen Juden namens Kewesch. Und dieser Jsprawnik geht frei herum und man wird ihn, der als Zeuge vorgeladen ist, mit dem vollen Respekt, den ein russischer Beamter, und sei es auch ein Präsident oder ein Staatsanwalt eines hohen Gerichtshofes, einem Polizeiosfizier schuldig zu sein glaubt, behandeln. Ist er doch mit dem Nimbus der russischen „Ordnung" umgeben. Der „Pristaw" (Polizeibeamter) Tschernoluski flanierte in den Straßen, während sich Szenen, wie sie oben geschildert wurden, abspielten. Aber einen Mörder, der die Leiche seines Opfers über die Straße schleift und dann ruhig dasteht und sich die blutigen Hände wäscht, kann er nicht „einsangen", und der Bursche läuft, noch bis zur Stunde unerkannt und ungestraft in der Stadt herum. Der Leutnant Penski, der mit gezogenem Säbel in den Straßen herumlief und schrie: „Haut die Juden", braucht sich vor niemand zu verantworten, für ihn sind keine Gesetze geschrieben; aber wer zur Selbstverteidigung greift, wer sein Leben teuer verkauft, der findet nicht nur im Staatsanwalt seinen Ankläger, sondern auch in den Advokaten der zweiten Gruppe, der angeklagten Christen. Ihr Hauptaugenmerk ist nicht darauf gerichtet, die Plünderer zu verteidigen, sondern die Schuld der Juden, als der Urheber des ganzen Unglücks, noch schwerer zu machen. Dabei ist das eine Advokatengruppe, deren geistiges Niveau ein solches ist, daß sogar der gestrenge und, wie er von sich stets behauptet, immer nur streng korrekt handelnde Präsident sich nicht scheut, ihnen seine Verachtung zu zeigen. Aber eines kann man ihnen nicht absprechen. Lachstoff liefern sie zur Genüge — freilich unwillkürlich. Die possierlichsten Szenen kommen vor. Einer der christlichen, gegen Kaution befreiten Angeklagten kam einmal so betrunken zur Verhandlung, daß seinetwegen die Sitzung bis zum nächsten Tage verschoben werden mußte. Ein zweitesmal benahm er sich während der Verhandlung so geräuschvoll, daß man ihn wieder in Haft nehmen mußte. Der Verteidiger dieses Mannes scheint nun nach der Farbe seiner Nase und der Klangfarbe seiner Stimme ebenfalls kein Feind des „kostbaren Getränkes" zu sein. Einer von den beiden anwesenden Staatsanwälten, Kolenko — er ist übrigens auch der Verfertiger des famosen Anklageaktes — scheut sich nicht, die Zeugen durch geradezu jesuitische, aber nicht versteckte Fragen zu verwirren. Ein Zeuge erzählt: „Ein bekannter Gutsbesitzer sagte mir am 31. August, der „Jsprawnik" habe sich in einer Gesellschaft geäußert, die Juden wären nur gut zum Kartenspielen (kein Wunder, sie lassen den Jsprawnik immer gewinnen), aber man müsse sie abschlachten; in Homel müsse ein „Pogrom" (Judenhetze) sein." „Wenn ich nicht gezwungen bin, den Namen des Gutbesitzers zu nennen," fährt der Zeuge fort, „dann will ich ihn lieber verschweigen." Wenn ein christlicher Zeuge vor dem Präsidenten steht, dann antwortet dieser in solchem Falle stets: „Es steht Ihnen anheim, Namen zu nennen oder nicht". Für Juden find jedoch andere Gesetze geschrieben. Der Präsident schweigt. Dafür beginnt Kolenko ein scharfes Verhör, doch der Zeuge läßt sich nicht irre machen, er verschweigt den Namen. Darauf Staatsanwalt Kolenko: „War es nicht Gutsbesitzer K., der Ihnen diese Worte des Jsprawnik wiederholte? So antworten Sie doch, Ja oder Nein". Eine Jüdin, deren Laden man zertrümmerte, hat erzählt: „Als die Plünderer bei der letzten Arbeit waren (hier heißt es immer „die Plünderer arbeiten"), sah ich aus der Ferne, wie die Soldaten unter dem Kommando eines Offiziers anrückten. Ich atmete erleichtert auf, ich dachte, unsere Retter seien gekommen. Doch bald überzeugte ich mich, daß die Soldaten uns nicht nur nicht beistanden, sondern daß der Offizier durch Pfeifen die Plünderer nur noch mehr anfeuerte". H Der Gerichtshof kommt immer wieder auf die „Zusammenrottungen" der Juden zurück, die schon an und für sich strafbar seien und wahrscheinlich nur zu dem Zweck des Angriffes wegen die Christen stattgefunden hätten. Daß die christlichen »Plünderer das Gleiche taten, „gehört nicht zur Sache", davon »wird nirgends gesprochen, das wird nirgends protokolliert.

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