Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 47 (18.11.1904)
- Date
- 1904-11-18
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 47 Dr. Blocb’s Mocbenscbritt. Seite 759 Pensum zu erledigen, für welches Andere ebenso viele Stunden benötigten. Daher kam es auch, daß er trotz der vielseitigen Aufgaben noch Zeit fand, durch unermüdliche Lektüre an seiner geistigen Weiterbildung zu arbeiten und eine überaus fruchtbare journalistische Tätigkeit zu entfalten. Sein so früh erfolgter Tod läßt im deutschen Judentum eine Lücke zurück, die nicht so schnell ausgefüllt werden wird. Das Leichenbegängnis fand am 6. d. M. statt. Trotz des schlechten Wetters ließen es sich viele Hunderte ans den entlegensten Stadtteilen nicht nehmen, den so früh durch den unerbittlichen Tod entrissenen Freund das letzte Geleite nach dem Friedhof der Gemeinde Adas? Isroel zu geben. Mit zu Herzen gehenden Worten würdigte Herr Rabbiner Dr. Meier Hildesheimer die großen Verdienste des Heimgegangenen um die Sache des Judentums, sowie die opferfreudige Liebe und treue Fürsorge, mit der er die Seinigen und rite umgab, die seinem Herzen nahe standen. Nach einem tiefempfundenen Abschiedsgruß des Herrn Dr. Paul Nathan, der mit Herrn James Simon als Präsidenten des Hilfsvereins der deutschen Inden erschienen war, wurden die irdischen Ueberrefte unseres teuren Freundes und Mitarbeiters der kiihlen Gruft übergeben. Paris. (Eine treffliche Red e.) In einer Ansprache, die der Grandrabbin Zadok Kahn vor Kurzem in einer öffentlichen Versannnlnng in Marseille hielt, sagte er u. A.: „Der jüdische Geistliche muß in erster Reihe ein Mann des Friedens, der Eintracht und Versöhnlichkeit sein. Meinungsverschiedenheiten in religiösen Dingen sollten keine andere Wirkung Hervorbringen als einen Wettbewerb in Edelmut. Der Geistliche muß allen Wohlfahrtseiurichtuugen Anregung und Unterstützung zuwenden, aber Wohlfahrlsinstitute sind nicht alles und dürfen nicht die alleinige Tätigkeit des Rabbiners ausmachen. Er muß sich allen Dingen ganz widmen. Er muß den Trauernden ein Freund, den Irrenden ein Führer sein. In früheren Zeiten ist der Rabbi häufig in easuistischen Fragen konsultiert worden, heute kommt das nur selten vor. Aber das Leben hat immer noch seine Sorgen und Kümmernisse, und in solchen Fällen ist der Weg zum Haus des Seelsorgers. Er ist nicht der Beichtvater, aber der Vertrante; er nimmt Anteil an den Freuden und am Kummer jedes Einzelnen. In dieser Beziehung wird seine Menschenliebe nicht von den Pforten der Synagoge begrenzt. Der Rabbiner ist in gleichen: Maß Bürger wie Geistlicher. Er unterweist seine Brüder in der Religion und ist der Vertreter des Judentums vor dem Richterstuhl der Welt . . ." Warschau. Den: „Berliner Tageblatt" schreibt man aus Warschau: Die russische Telegraphenagentnr sah sich am 3. d. M. wieder einmal genötigt, den ausländischen Lesern die „Berechtigung" der Ausschreitungen gegen die Juden nachzutveisen. Vor einigen Wochen sollten sie verübt sein als Racheakt für die Mißhandlung eines frommen Katholiken (in Ostrowitz) oder zur Rettung einer getauften Jüdin (in Parczew). Nunmehr sind es die armen Reservisten, die den Juden den Branntwein zu teuer bezahlen und obendrein die Lücken für sie im Heere ausfülleu müssen! Merkwürdig ist es, daß die Agentur solche Telegramme nur in den ausländischen Zeitungen zum Besten gibt, nicht auch der russischen Presse, für die sie doch in erster Linie bestimmt ist. Warum wohl nicht? Sehr einfach: In Rußland selbst findet man mit solchen Lügen keinen Glauben. Denn Lügen sind es: Es ist unwahr, daß die Reservisten in Wut geraten wären, weil sie bei Juden für teures Geld Branntwein erstanden hatten: seit der Einführung des Branntweinmonopols haben die russischen Juden überhaupt keinen Branntwein zu verkaufen, weder fürteueres noch für billiges Geld! Und es ist ferner eine Verleumdung, wenn die offiziöse Agentur mit dreister Stirn die Behauptung aufstellt, die Christen hätten für die fehlenden Juden die Lücken im Heere auszufüllen. In Rußland geschieht die Aushebung sowohl der Rekruten wie der Reservisten nicht summarisch, sondern partiell, Christen für sich, Juden für sich; für fehlende Juden werden andere Juden, für fehlende Christen andere Christen genommen. Was die Desertion betrifft, so desertieren auch Nichtjuden und namentlich „Kerurussen" in hellen Haufen. Für die paar Hundert desertierter Juden würde man sich nicht genötigt gesehen haben, das Aushebungsreglement im ganzen Reich zu ändern intb zu verschärfen. In diesem Zusammenhänge dürfte es interessant sein, zu erfahren, daß noch vor der Aushebung der Reservisten die Zahl der jüdischen aktiven Soldaten in der mandschurischen Armee nicht weniger als 30.000 Mann betragen hat. Meistens stehen sie in den sibirischen Regimentern, in die sie seit zwei Jahrzehnten fast ausnahmslos eingereiht werden, aber auch in den aus Europa beförderten Kadres ist jeder fünfzehnte Mann ein Jude. Jetzt aber, nach der Aushebung in den von Juden stark bewohnten Bezirken Odessa, Kiew, Wilna und Warschau, muß ihre Zahl mindestens 50.000 Mann betragen. Wäre die übrige Bevölkerung Rußlands ebenso stark auf dem Schlachtfelde vertreten, so müßte General Kuropatkin eine Million Mannschaften zu seiner Verfügung haben, lvas, wie man weiß, nicht der Fall ist. Wir geben noch folgender uns aus Mohilew zugehenden Zuschrift Raum: Noch sind die Wunden nicht vernarbt, welche die vorjährigen antisemitischen Ausschreitungen der hiesigen jüdischen Bevölkerung geschlagen haben, und schon wieder zirkulieren hier Gerüchte über in Kürze bevorstehende neue, noch ernstere Judenkrawalle. Da diese Gerüchte immer mehr an Boden gewinnen, so hat die jüdische Gemeinde an den Minister des Innern Fürsten Swiatopolk-Mirski eine Petition gerichtet, in welcher in beredten Worten dieser unhaltbare Zustand geschildert wird. Die Gemeinde verlangt Anerkennung der gemeinsten Menschenrechte, Schutz für Person und Eigentum u. s. w. Mit großer Spannung sieht man hier den Maßregeln entgegen, welche der Fürst bei diesem Hilferuf der Juden ergreifen wird. Eine einzige strenge Einordnung von oben — davon find hier alle überzeugt — und die Agitatoren verschwinden, die rohe, zügellose Masse geht wieder ihren friedlichen Beschäftigungen nach... Der Wucher in Rumänien. Das Organ der liberalen Regierungspartei, die „Vointza Nationala", veröffentlichte vor einiger Zeit eine Reihe Artikel, welche sich mit dem Wucher auf dem Lande befaßten. Verfasser dieser Artikel ist Herr D. Protopopescu, Vizepräsident der Kammer, Subdirektvr des Creditul Rural und hervorragendes und einflußreiches Mitglied der Regierungspartei. Wahrlich Titel genug, um seinen Behauptungen ein großes Gewicht und seinen Vorschlägen die Möglichkeit der Durchführung zu sichern. Denn was Herr Protopopeseu ans Grund einer persönlichen Enquete festgestellt hat, ist einfach unerhört. Es übertrifft selbst die Vorstellung, die man sich von dem Wucher machen konnte nach dem Buche des Herrn Nenitzescu, das ich in der „Frankfurter Zeitung" besprochen habe und in welchem nachgewiesen wird, daß der niedrigste Zinssatz auf dem Lande 50 Perzent beträgt, der höchste aber 500 Perzent und noch mehr. Denn was Herr Protopopeseu mit authentischen Dokumenten feststellen konnte, ist, daß ans dem Lande der grausamste Wucher sich unter der Form geschickt ausgearbeiteter Pachtverträge verbirgt, die von den maßgebenden gerichtlichen und administrativen Behörden bestätigt werden. Der Bauer befindet sich in großer Not. Der Dvrfwncherer, zumeist der Dorfwirt, borgt ihm 20 oder 30 Francs oder mehr, beileibe nicht gegen Zinsen. Er läßt sich nur einen Vertrag ausstellen, welcher besagt: ich verpachte für diese 20 Franes einen Pvgou (2 Hektarmeines Bodens für zwei Jahre und verpflichte mich, diesen Boden zu bestellen und den Ertrag mit N. N. (also mit dem Geldleiher) zu teilen. Der Wucherer macht auf diese Weise einen Gewinn von mehreren hundert Perzent jährlich und er hat überdies den Vorteil, daß er sich auf den Woltäter der Bauern ausspielen kann, denen er zinsenlos Geld geliehen hat. Das Gesetz, welches 1804 durch einen Staatsstreich zu Stande kam und wonach die Bauern zu Grundbesitzern gemacht wurden, hat in weiser Voraussicht die Unübertragbarkeit dieses Grundes — außer auf die gesetzlichen Erben — vorgesehen. Tie Wucherer haben nun tatsächlich diese Gesetzesvorschrift aufgehoben. Herr Protopopescu schreibt darüber: „Das Uebel ist der unter der Form der Verpachtung der Bauerngüter sich versteckende Wucher. Es ist dies die tatsächliche