Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 42 (14.10.1904)
- Date
- 1904-10-14
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 42 Dr. Blocb’s Mocdenscvrltt. Sette 675 Nach dem Manifest. Der Zar erläßt Manifeste, der neue Minister hält Reden, und die russische Polizei setzt ihr Werk fort. Vor einigen Tagen hat dem „Europeen" zufolge der Generalgouverneur von Kiew, General Kleigels, einen Befehl erlassen, daß alle Juden, die in den Bezirken der Stadt Kiew, in denen es den Juden verwehrt ist, zu wohnen (also in der ganzen Stadt außer dem Bezirk Podol), aus diesen Stadtvierteln mit Polizeigewalt ausgewiesen werden solle". Also eine Verschärfung der beschränkenden Judengesetze! _ IkorrespondenzLN. „Oesterreichifch-Jfraelitifche Union". Mit einer überaus aktuellen Frage hat die „O e st erreich i s ch - I s r a e l i t i s ch e U xt t o n" am 6. d. M. die diesjährige Versammlungssaison eröffnet, indem sie den systematisch betriebenen Boykott gegen jüdischeKaufleute und Gewerbetreibende zur öffentlichen Diskussion stellte. Die Versammlung fand im Wiener Geschäftsviertel im großen Festsaale des „Hotel Savoy" statt, der trotz des ungünstigen Wetters einen sehr zahlreichen Besuch aufwies. War ja das Thema ein solches, welches die wirtschaftlichen Interessen jedes einzelnen Glaubensgenossen auf das Intensivste berührte. Nachstehend der Bericht: Präsident Sigmund Mayer begrüßt die Versammlung und fährt fort: „Es ist tun Zufall, daß es uns gegönnt ist, die Vereinssaison im sechsten und siebenten Wiewr Bezirke zu eröffnen. D'e Leitung der „Union" hat die Absicht, auch künftig der imm-r wachsenden Bedeutung der Judenschast außerhalb der beiden ersten Bezirke Rechnung zu tragen. Der Redner geht zur Ta .esordnung über und konstatiert, daß der Boykott gegen die jüdischen Kaufleute und Gewerbetreibende immer fircere und merkwürdigere Formen annehme, daß nicht nur von unten, sondern auch schon von oben boykottiert werde, wie die Affaire Demel beweise. Denn die Juden als Fälscher hinzustellen, sei ja eine indirekte Aufforderung, nichts bei ihnen zu kaufen. (Beifall). Sekretär Fleischer erstattet einen kurzen Bericht über die Vereinetätigkeit in der Sommersaison, in welcher die Mitgliederzahl um zirka 600 gestiegen sei, und verweist auf die Erfolge des Rechtsschutzbureaus in Angelegenheit der kleinen, jüdischen Salzhändler in Galizien und gegen den „Brnensky Drak“, der wegen Verleumdung der Horicer Juden subjektiv verfolgt wurde. (Beifall.) Der Vorsitzende erteilt sodann Herrn Gemeinderat Doktor Oskar Hein das Wort zur Erstattung des Referates über das Thema: „Der Kampf gegen die jüdischen Kaufleute un-r Gewerbetreibenden". Doktor Hein führt aus, daß die kommerzielle und gewerbliche Gesetzgebung der letzten Dezennien im Zeichen des Antisemitismus stand, wenn auch in den betreffenden Gesetzen nicht ausdrücklich das Wort Jude erwähnt wird. Dieje Gesetze wurden im einseitigen Interesse gewisser Wählerkreise erlassen. Der Beginn der antisemitischen Bewegung fällt ungefähr mit dem Beginne der sogenannten gewerblichen Reform zusammen. Alle diese Gesetze, wie die Einführung des Befähigungsnachweises, die Abänderung der §§ 59 und 60 der Gewerbeordnung, die beabsichtigte Aufhebung des Hausierhandels, bringen niemandem einen -echten Nutzen, schädigen aber die Allgemeinheit und die Juden auf das Schwerste. Gerade jetzt sind wir wieder von einer neuen Gewerbereform bedroht, welche Handel und Gewerbe den größten Gefahren aussetzen. Referent kommt auf die Petition der .narktbesuchenden Kaufleute zu sprechen, welche vor-Kurzem im niederösterreichischen Landtage eingebracht wurde. Diese Petition regt die Trennung der christlichen von den jüdischen Marktbesuchern an. Man sehe also, wie die gesetzgebenden Körperschaften mehr oder minder offen oder versteckt von antisemitischem Geiste erfüllt seien, so daß man sagen müsse, ein Stillstand in der Gesetzgebung bedeute Schonzeit für die Juden, welche auf gewerblichem Gebiete das Schlimmste fürchten müssen. Redner nennt ferner unter den Gesetzen, welche Niemandem nützen, die einseitige Abschaffung des Terminhandels. Es sei unerhört, daß bei gleichzeitigem Bestände desselben in Budapest der Terminhandel in Wien abgeschafft wurde. D durch sei der Geschäftsverkehr der Wiener Börse für landwirtschaftliche Produkte schwer beeinträchtigt worden, ohne daß selbst die agrarischen Kreise irgend einen Vorteil gehabt hätten. Das Ackerbauministerinm habe das vorausgesehen und vorhergesagt, habe aber schließlich wider bessere Einsicht dem Ansturm der antisemitischen Agitation nach gegeben. Dr. Hein bespricht sodann die Boykottagitatiou in Wort und Schrift und verweist auf die außerordentlich wichtige oberstgerichtliche Entscheidung, welche auf Betreiben der „Union" in dem Falle des Pfarrers Wojs in Trzebinia, der in der Kirche gegen Juden gerichtete Pamphlete verbreitete, gefällt wurde. In dieser Entscheidung heißt es: Die Strafnorm des § 302 Str.-G. soll jede Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Schärfung der Gegensätze zwischen den im Staate bestehenden, auf der Gemeinsamkeit gewisser Interessen beruhenden Volksgruppen hintanhalten. Der Ausdruck „Feindseligkeiten" bezeichnet nicht nur etwa bloß feindseliges Handeln selbst, sondern auch feindselige Gesinnung und Geneigtheit zu feindseligem Benehmen überhaupt, wie denn auch schon die Auffordernng, Aneiferung oder Verleitung zu „feindseligen Parteiungen" der Einwohner des Staates gegeneinander vom Gesetze selbst als ein Deliktstatbestand erschöpfend bezeichnet wird. Die Interessen eines gesunden, wirtschaftlichen und sozialen Verkehrs erfordern gewiß nicht die gegenseitige Abschließung ganzer Volksgruppen; dieselbe widerspricht dem durch die Gesetze jedem Staatsbürger, allen Klassen der B e v ö l k e r u n g, allen Volks stammen und Konfessionen im Staate gewährten gleichen Schutz. Es ist der „Union" tatsächlich gelungen, auf Grund dieser überaus wichtigen Entscheidung mehrfache Erfolge gegen die antisemitische Zeitungshetze zu erzielen. Auch nach einer anderen Richtung hat es die „Union" versucht, Boykottierungen entgegenzutreten. Vor zwei Jahren erschien im „Deutschen Volksblatt" ein Artikel, in welchem jene jüdischen Geschäftsl-'ute profkribiert und boykottiert wurden, die ihre Geschäfte anl ißlich der hohen Feiertage gesperrt hielten. Von 58 in diesem Artikel namentlich angeführten Geschäftsleuten wurde die Schadenersatzklage gegen das Blatt eingebracht. Man wußte zwar im Vorhinein, daß ein Erfolg diesmal zweifelhaft sei, aber dennoch war es richtig, daß dieser Schritt unterno armen wurde. Obwohl die Klage abgewiesen wurde, hat die intereffante Begründung des abweislichen Bescheides für weitere Aktionen einen gewissen Wert. Diese Begründung geht dahin, daß an und für sich ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch aus einem Boykott entstehen könnte. Allerdings müssen nach dieser Richtung bestimmte Tatsachen angeführt werden, was namentlich in den Kleinstädten, wo die einzelnen Kaufleute ihre Kunden genau kennen, durchaus nicht unmöglich fei. Dr. Hein weist hier auf zwei gleichartige Fälle hin, welche in Paris und Lyon zur Verurteilung der Angeklagten zum Schadenersatz geführt 'haben. Der Referent geht schließlich zur Frage des Antisemitismus in der Verwaltung und speziell in der Kommune Wien über. Man könne nicht verlangen, daß dieselben Beamten, deren Beförderung von dem antisemitischen Stadtrate abhängt, sich von dem antisemitischen Geiste freihalten. Derselbe beeinflußt vielmehr die Entscheidungen im übertragenen Wirkungskreise, ohne daß dies vielleicht den einzelnen Beamten so recht zum Bewußtsein komme. Da der Magistrat Gewerbebehörde erster Instanz ist, bedeutet dies eine schwere Schädigung der jüdischen Inter-