Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 40 (30.9.1904)
- Date
- 1904-09-30
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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Sette 652 Dr. Mocb's MocbenscbrM. Nr. 40 unliebsames Aufsehen. Die Affaire kam auch in der Deputiertenkaminer zur Sprache. Der Minister erklärte, er habe dem Institute für alle Zetten die Uuterrichtskonzession entzogen, die Anstalt gesperrt und den Direktor sowie den Autor des Stückes dem Landgerichte eingeliefert. St. Ueber die Not der Juden in Rußland gelangen an die Oeffentlichkeit entsetzliche Berichte. Aus dem Rechenschaftsberichte der Warschauer Gemeinde geht hervor, daß dieselbe in einem Zeiträume von 2'/, Monaten, von Ende Mai bis Mitte August, 600.000 Pfund Brot an hungernde Juden verabfolgt hat, aber diese Hilfe erweist sich, wie der „Warschawskij Dnewnik" berichtet, als ungenügend, weil die Zahl der Notleidenden immer größer wird. Gegen 15.000 Inden sind buchstäblich am Verhungern. So groß wie in diesem Jahre war die Auswanderung seit langen Jahren nicht mehr. Der Hunger grassiert zu sehr in dem durch Ausnahmsgesetze und russische Beamtenkorruption ausgehungerten Ghetto. Ruffische Zeitungen melden aus Mohrlew, daß die jüdische Auswanderung aus dieser Provinz einen immer größeren Umfang annimmt. Die Auswanderer sind meistens junge Leute beiderlei Geschlechts, denen es an jeglichen Existenzmitteln fehlt. Einige Dörfer sind bereits vollständig verödet. In der Stadt Mohilew selbst gibt es weder Fabriken noch industrielle Betriebe irgend welcher Art und die ganze Stadt besteht aus jüdischen Läden, die fast gar keine Einnahme mehr zu verzeichnen haben. R. Ein christlicher Bäckermeister in Strehlen (Pr. Posen) erläßt in dem»dortigen Kreisblatt vom 10. August folgende Bekanntmachung: „Meiner verehrten Kundschaft in Strehlen und Umgebung zeige ich hiermit ergebenst an, daß mein Geschäft fortan jede Woche Freitag von Sonnenuntergang bis Sonnabenv-Sonnenuntergang geschloffen ist. Ich bin zu der Ueberzeugung gelangt, daß nur Gott allein ein Recht hat. in Bezug auf die Feier eines Tages Vorschriften zu geben. Da nun oben genannte Zeit die bei der Schöpfung von Gott gesegnete ist, bin ich bestrebt, ihm f >rtan in Gehorsam zu dienen. Für das bisherige Wohlwollen meiner werten Kundschaft bestens dankend, bitte ich, mir dasselbe auch fernerhin zu bewahren, und gebe ich die Versicherung, daß ich weiterhin sie zufrieden zu stellen bemüht sein werde. Hochachtungsvoll I. Jjrmann, Bäckermeister. B. Nur in Deutschland bestehen jüdi che Fideikommisse nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts zu Celle zu Recht. In dem Testamente eines im Jahre 1756 verstorbenen jüdischen Erblassers, eines mit irdischen Gütern reich geseg wten Großkanfmannes, war bestimmt, daß die Hälfte des zum Nachlasse gehörenden Vermögens „zum beständigen Aufnehmen einer Familie", „zu einem ewige! und unauflöslichen Fideikommißkapital und Gut" gewidmet sein solle. Es war dann in dem Testament die Nachfolgeordnung bis ins Kleinste, sogar über das Ausstcrben des Mannesstammes hinaus, geregelt; es waren „je- und allezeit" 30i Gulden für arme Verwandte ansgesetzt; es war ve ordnet, daß allezeit eine Anzahl Mischer Gelehrter gehalten werden sollten; und es waren endlich als „Anhang des Geld- oder Geschrftsfideikommisses", welches somit die Hauptsache sein sollte, auch Häuser und Gärten dem Fideikommiß gewidmet, so daß sie mit solcher Qualität auf ewige Zeiten behaftet sein sollten. Da, wie das Gericht feststellt, auch Juden um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts von der Errichtung von Fideikommissen nach den aus dem Gewohnheitsrecht zum allgemeinen Pnvatrecht gewordenen -Normen nicht ausgeschlossen waren, konnte es nach den wiedergegebenen Anordnungen keinem Zweifel unterliegen, daß es sich um ein deutschrcchtliches Familienfideikommiß von ewiger Dauer handelte. Dem stand auch die etwaige Unfähigkeit der jüdischen Geschlechtsfolger des Stifters, Grundeigentum zu erwerben, nicht im Wege, und es widersprach dem ebensowenig die mit dem Fideikommiß verbundene Verpflichtung, das Geschäft weiterzuführen, da irgendwelche Verpflichtungen (die Bewirtschaftung eines Grundstückes u. dgl.) stets an ein Fideikommiß geknüpft sind. K. Selbstverständlich wird die Trennung des Staates von der Kirche, welche in Frankreich sich vollzieht, auch für die französischen Juden von hoher Bedeutung werden. Die jüdischen Gemeinden in Frankreich würden, ohne daß sie selbst je einen Konflikt mit der Negierung gehabt, von diesem Gesetz große Schädigungen zu erwarten haben. Die ihnen im Staatsbudget eingeräumte Subvention von 200.000 Frcs. würde ihnen entzogen und daniit mancher Gemeinde die Möglichkeit genommen werden, einen Rabbiner zu besolden. Der vorbereitete Gesetzentwurf enthält allerdings den Vorschlag, daß den im Amt befindlichen Geistlichen auf Lebenszeit der von der Regierung garantierte Gehalt weiter zu zahlen ist, doch neu einzustellende Beamte und Geistliche sind nur auf die von der Gemeinde selbst zu leistenden Gehälter angewiesen. Die Geldfrage ist aber nicht die einzige bei der Annahme des Gesetzentwurfs zu berücksichtigende Tatsache, denn es steht zu hoffen, daß sich wohlhabende und wohlwollende Glaubensgenossen finden werden, die den Gemeinden die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen; wett wichtiger ist die Frage, wie sich die äußere Organisation der Juden in Frankreich gestalten soll. Das bisherige Haupt der französischen Judenheit war und ist das Zentral-Konsistorium, das gewissermaßen das Bindeglied zwischen den Juden und der Regierung bildet. Die Wahl der Mitglieder zum Konsistorium wird durch ministerielles Dekret angeordnet, die Gewählten werden von der Regierung bestätigt, so daß diese Körperschaft als offizielle Vertretung der französischen Juden angesehen werden darf. Sobald die Trennung von Staat und Kirche Gesetz wird, hört der offizielle Charakter des Zentral- Konsistoriums auf. Dann wird an die Juden die Frage herantreten, ob sie das Konsistorium Wetter bestehen lassen und als Aufsichtsbehörde anerkennen wollen, oder ob sie es vorziehen, ihre Gemeinden unabhängig von jeder Oberbehörde zu organisieren und die Wahl ihrer Beamten und Se lsorger nicht mehr wie unter dem bestehenden Gesetz von der Bestätigung des Zentralrespektive Gouvernements-Konsistorinms abhängig zu machen. L in Teltsch. Das Vorgehen des „Gestifelten" gegen den Herrn Tempelvorfteher ist gewiß mehr als tadelnswert. Indessen wäre die Publikation ein Ehilul Haschem. K. in Leipnik. Das Vorgehen des Vorstandes findet aus dem Grunde unsere Billigung, weil es sich hier nicht um einen „Gewissenszwang" und um die Frage von Freiheit und Fortschritt handelt, sondern um eine Manifestation gewöhnlicher Habgier und ordinären Geizes. Der Mann verweigert jeden Betrag zur Erhaltung der jüdischen Gemeinde-Institutionen und Wohltätigkeitsanstalten und will obendrein am jüdischen Gemeindekultns teilnehmen. Für solche Mitglieder danken wir. Wer sich von unserer Gemeinschaft lossagt, mit dem wollen wir auch nichts gemein haben. Das ist in dieser schweren Zeit der Verfolgung die nackte Pflicht der Selbsterhaltung. Wer sich nach außen hin als konfessionslos erklärt und vor aller Welt den jüdischen Namen verleugnet, den können wir in unserer Mitte, ohne selber ehrlos zu sein, nicht dulden. Wir ersuchen unsere geschählen Abonnenten um rechtzeitige Einsendung der laufenden Mbonnementsgebühr, damit die Zusendung des Blattes keine Unterbrechung erleide. Zur Einsendung der Beträge wolle man sich der beigelegien PusieHagscheine bedienen. Die Adminisiration der ..Oesterr Wochenschrift/' In clor von der hohen k. k. Statthalterei konzessionierten, seit dem Jahre 1873 bestehenden Privat Lehranstalt für Sshnittzeichnen und Kieidermachen der Mdme. Therese Pfeiffer Wien, II. Bezirk, Rote Sterngasse 7 r-rrrbeginnen die diesjährigen Kurse am 3. Oktober. Auswärtige Schülerinnen erhalten auch volle Pension bei mässigen Preisen. Dipl. isr. Religionslehrer bewährter Pädagoge, unterrichtet in Volks- und Bürgerschulgegenständen. Hebräisch für die Mittelschule aller Klassen. XVII., Veronikagasse 2, Tür 31. Hörer der Philosophie der durch mehrere Jahre in hohem aristokratischem Hause als Instruktor tätig war, sucht Lektion. Gefällige Zuschriften an die Administration des Blattes unter „B“. ET-ftällltffcSn ^as Klavier spielt, zu zwei ■ 1 dillclllj Knaben im Alter von 4 und 7 Jahren in ein religiöses Haus gesucht. Zuschriften erbeten unter M X., I, Salzgasse 7. Samuel W. paschelcs Pd*ag, Zeltnergasse 4 nächst dem Ring. Grösster Spezialverlag’ der allgemein beliebten Professor Z. 1 Kämpf rown ^>2-2 niraa Festgebete der Israeliten In 3 Bänden. JA. 1 tandau ,-3»n bsa -ntno Festgebets der Israeliten In 2, 4 und 9 Bänden Elegante Einbände, billigste Preise. Verlagskatalog gratis und franko. Wollu. Seidentalesim, Goldu. Silberborten in grösster ■ Auswahl. — ■ ■ — macn 3n bv ausgesuchte schöne csvnnK. D'-W? und D'DTlin grösster Auswahl. Herausgeber uud verantwortlicher Redakteur: Dr. Josef €>. Bloch. — Druck von L. Beck & Sohn, Wien, VIEL