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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-09-09 · 37 (9.9.1904) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
37 (9.9.1904)
Date
1904-09-09
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 37 Jahrgang XXI Dr. Blocirs ♦ i ♦ I ♦ Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. X - =* B. ft. Postsparcaffrn-Arnt Clearing-Verkehr Ar. 810.976. LedsrNon und Administration: W irn IX/l, Verggalfr Vr. 39. Telephon Nr. 14.847. x ■— X ---H- Wien, 9* Keptemder 1904. 4- Erscheint jeden Freitag. -.»■» 4H»-«4- Brief-Adresse: Wien, IX/1, Berggasse 39* Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift» Wien. DrxugsPrri» für Srstrrretch: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Für'» Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 „ I a n I e i 8 e n: Die 4mal gespaltene PUitzeile 24 Heller. Inhalt: Leitartikel: Jüdische und christliche Eide. — Ein Erlaß. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Mozart und die Gesetzgebung in Bezug auf die Judentaufen. Kardinal Rampolla über den Ort des Martyriums und das Grab der Makkabäer. Der Gouverneur von Hongkong. Juden und Christen im alten Pompeji. Eine Reminiszenz an Kischenew. Juden in Liesing im XVII. Jahrhundert. — Korrespondenzen: Wien. Vom 1. Tempel bis zum zweiten. Nikolsburg, Czernowitz, Budapest, Zalaegerszeg, Berlin, Petersburg. Aus dem unterirdischen Rußland. New-Aork. — Vermischtes: Wien, Groß-Enzersdorf, Teltsch. — Feuilleton: Glänzende Bahnen. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Den geehrten Lesern, Gönnern und Freunden wünschen wir aus Anlass des Jahreswechsels mite mwn rrn-o Die Redaktion der „Oesterreichischen Wochenschrift“ Dr. JOS. S. BLOCH. Jüdische und christliche Gide. Wie jede Pflanze ihre bestimmte Zeit des Blühens und des Fruchtreifens hat und wie diese Vorgänge sich jahraus, jahrein ungefähr in demselben Monat wiederholen, so hat auch die Journalistik gewisse Saisonfrüchte. So erscheinen jedes Jahr um die Sauregurkenzeit Nachrichten über die Seeschlange und zu Weihnachten ermangelt keine brave, gutgesinnte Zeitung, ihren gemütvollen Festartikel mit Lichterglanz und Waldesduft zu bringen. Die antisemitischen Zeitungen haben noch außerdem ihre besondern Saisonartikel. Wenn sie auch das ganze Jahr hindurch die Juden und die jüdische Religion beschimpfen und verleumden, zu Ostern tischen sie gewöhnlich noch einen Ritualmord auf und zum Versöhnungstag kommen sie mit dem Märchen, daß die Juden beim „Kol nidre“ einen Freipaß zu Eidbruch und Meineiden erwerben. Daß das Alte Testament das Falschschwören strenge verbietet, daß es ausdrücklich das genaue Einhalten von Gelübden einschärst — „jedermann soll Alles tun, wie es aus seinem Munde gegangen" (Numeri XXX, 2), daß der Psalmist nur dem den Eintritt in die heilige Stätte, auf dem Berge des Ewigen gestattet, der „nicht schwöret zum Truge", der „schwöret zu seinem Schaden und ändert es nicht" (XV, 4, XXIV, 4), das alles scheinen die Antisemiten nicht zu wissen; daß auch jetzt stomme Juden das Leisten eines Schwurs überhaupt gern vermeiden und mitunter lieber einen pekuniären Schaden erleiden, als selbst die Wahrheit beschwören wollen, das wollen die Antisemiten nicht wissen. Aber das sollten sie doch wenigstens aus dem Neuen Testament wissen, daß selbst der nicht besonders fromme König Herodes das Verlangen der Tochter der Herodias nach dem Kopfe des Täufers Johannes nur deshalb erfüllte, und mit Betrübnis erfüllte, weil er geschworen hatte, ihre Bitte zu erfüllen (Evang. Markus VI, 23—26). Von dem Apostel Petrus erzählt steilich dasselbe Evangelium (XIV, 71), er habe falsch geschworen, und ich möchte auch gar nicht behaupten, daß nie ein Jude einen Meineid geschworen, nie sein Wort gebrochen habe. Was ich hier Nachweisen will, ist nur, daß Meineide bei Christen viel häufiger Vorkommen und daß es nicht jüdische, sondern christliche Theologen waren, welche unter gewissen Umständen Meineid und Wortbruch für erlaubt, ja manchmal sogar für verdienstlich und gottgefällig erklärten. Ketzern, Ungläubigen und Exkommunizierten brauche man nicht Wort zu halten, gegen sie eingegangene Verpflichtungen nicht zu erfüllen, wurde oft gelehrt; wiederholt haben die Päpste in ihren Kämpfen mit den deutschen Kaisern die Untertanen und Lehensleute von den geleisteten Eiden entbunden. So erklärte Gregor VII. in einem Dekret, daß alle diejenigen, die mit einem Exkommunizierten in Lehens- oder Vasallenverhältnissen ständen, von allen ihren Pflichten gegen ihn entbunden und ihres Eides, von dem er sie im Namen der Kirche losspreche, quitt seien (a. 1076). Sein Nachfolger, Urban II. ging noch weiter, indem er erklärte, eine besondere Entbindung vom Eide sei eigentlich in solchen Fällen gar nicht nötig, denn jeder Eid werde von selbst ungiltig, sobald derjenige, dem man ihn geschworen habe, das gerechte Mißfallen Gottes und seiner Heiligen oder der Kirche sich zuziehe'). Im Jahre 1337 hatte der König von Armenien mit dem Sultan von Egypten Frieden geschloffen und ihm den Eid geleistet, von jeder Korrespondenz mit dem Papste abzustehen und keinen Gesandten nach Rom zu schicken. Darauf schrieb ihm Papst Benedikt XII. am 1. Mai 1338 : „Dieser Eid ist gegen den Willen Gottes, verletzt Eure Würde und ist nicht freiwillig geleistet worden, deshalb dispensieren wir Euch davon kraft unserer apostolischen Autorität und erklären, daß Ihr nicht verpflichtet seid, ihn zu halten." — „Wie konnten nun die Ungläubigen nach solcher Dispensation irgend einem Eide eines Christen trauen?" fragt hier der fromme Kirchenhistoriker Abbe Fleury. ') G. I. Planck, (Professor der Theologie zu Göttingen), Geschichte der christlich-kirchlichen Gesellschafts-Verfassung IV. 3. S. 278.

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