Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 26 (24.6.1904)
- Date
- 1904-06-24
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 424 Dr. Mocb's 'Cdocbenscbrtft, Nr. 26 Amerikareise. Das Gesetz in den Vereinigten Staaterc verbietet die Einwanderung von Arbeitern unter Kontrakt für dort bestehende Industriezweige. Solche engagierte Arbeiter werden zur Landung nicht zugelassen. Kontrakte für Stellungen dürfen erst in Amerika abgeschlossen werden. Das haben Sie bei Ihrer Landung zu beachten, rvenn Sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollen, zurückgeschickt zu werden. Am besten. Sie nehmen die Adresse einer der jüdischen Organisationen mit und wenden sich sofort an diese. L. S. Sie sind allerdings verpflichtet, zum Unterhalt Ihres erwerbsunfähigen Vaters beizutragen. Ob er sein Vermögen durch eigenes Verschulden oder unverschuldet verloren hat, ist vollständig nebensächlich und es würde Ihnen als dem Sohne nicht gut anstehen, das wirtschaftliche Gebaren Ihres Vaters zu kritisieren. Der Anspruch auf Alimentation könnte gegm Sie auch mittels gerichtlicher Klage durchgesetzt werden. Es ist uns überhaupt unverständlich, warum Sie, nachdem Sie Ihrer eigenen Angabe nach „gut situiert" sind, die Verpflichtung. Ihren Vater zu unterstützen, lästig finden. „Teut." Sie haben recht, die deutsche Treue und Aufrichtigkeit den perfiden Semiten gegenüber hervorzukehren. Georg Schönerer ist in der Tat ein ausgezeichneter Repräsentant der deutschen Rassen. Und über seine Treue, die er den diversen Genossen gegenüber bewährt, verlauten immer interessantere Einzelheiten. Soeben gelangt an uns folgende Meldung: Der bei dem Abgeordneten Berger seit Jahresfrist bedienstete Privatsekretär wurde des wiederholten Einbruches in den Schreibtisch seines Dienstgebers überwiesen und sofort seines Dienstes enthoben. Die polizeilichen Erhebungen sind im Zuge und liegt der unabweisliche Verdacht vor, daß der verbrecherische Eingriff im Aufträge dritter Personen erfolgt ist. Kuratorium der Stiftung „Waisenhaus für ifrael. Mädchen Charlotte Merores Jtzeles^ in Wien. Im „Waiscnhause für israelitische Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien werden ab September 1904 ausgenommen: a) Zwanzig mittellose, ganz oder halb verwaiste oder verlassene, gesunde, israelitische Mädchen im Alter von 6 bis 12 Jahren, d) fünf mittellose, ganz oder halb verwaiste oder r erlassene, gesunde, israelitische Mädchen im Alter von 14 Jahren Tie Zöglinge besuchen, solange sie im schulpflichtigen Alter stehen, die öffentliche Volks¬ oder Bürgerschule, erhalten vom vollendeten 14. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres den Unterricht in allen Zweigen der Hauswirtschaft, werden sodann zu allen häuslichen Verrichtungen in der Anstalt verwendet und bis zur erlangten Erwerbsfähigkeit, spätestens aber bis zum vollendeten 17. Lebensjahre in der Anstalt erhalten. Aufnahmsgesuche sind namens der Bewerberinnen von deren gesetzlichen Vertretung unter Beilegung des Geburtsscheines, des Heimatsscheines, des Nachweises der Verwaisung oder der Verlaffenheit, des Mittellosigkeits-Zeugnisses und eventuell Schulausweises, des Jmpfzeugnisses, eines Gesundheitszeugnisses, sowie im Falle der überstandcnen natürlichen Blattern eines besonderen ärztlichen Zeugniffes hierüber, bis 30. Juni 1904 au das gefertigte Kuratorium zu Händen des Herrn Dr. Felix Katzau Wien, I., Schottenbastei 3, zu richten. Unter den Bewerberinnen werden jene, welche nach Wien zuständig sind oder deren Eltern durch längere Zeit im Wiener Gem-indegebiete gewohnt haben, in erster Linie berücksichtigt. Der Eintritt in die Anstalt kann nur gegen Beibringung eines vom Gemeindearzte ausgestellten, gemeindeämtlich bestätigten Zeuguiffes erfolgen, laut dessen in den letzten vier Wochen vor dem Eintrittstermine im Hausstande des Mädchens kein Fall einer infettiösen Erkrankung vorgckommen ist. Ferner werden für die Anstalt mit der Verpflichtung zum Dienstantritt am 15. August 1904 ausgenommen: 1. Eine tüchtige, erfahrene Erzieherin, Jsraelttin, alleinstehend, im Alter von nicht unter 30 Jahren, die auch einen Teil der Aufsicht über das Hauswesen zu übernehmen hat, 2. eine tüchtige Jndustrielehrerin, Israelitin, alleinstehend, im Unterricht und allen Handarbeiten erfahren, die zugleich das Amt einer Wäscheverwahrerin zu übernehmen hat. Stellengesuche sind unter Beigabe aller erforderlichen Belege spätestens bis oO. Juni 1904 an das gefertigte Kuratorium zu Händen des Herrn Dr. Felix Katzau, Wien, 1., Schottenbastel 3, zu richten. Kuratorium der Stiftung „Waisenhaus für israelitische Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien. HpinatcanfMn. För eiü Junges Mädchen, ® » hübsch und wohlerzogen, aus geachteter, religiöser Familie, Inhaberin einer konzessionierten Industrieschule, mit nachweisbarem Einkommen von 2000 Kronen jährlich, wird passender Bewerber gesucht. Beflektiert wird aut charaktervollen, guten und religiösen Mann, Kaufmann od. Beamter, mit entsprechendem Einkommen. Offerte unter „Aufrichtig“ an die Administration dieses Blattes.. tfftlfrrciiSfcllAtW tüchtiger Instruktor aus den klassischen Sprachen und Mathematik, il oernimmt in Wien und Umgebung Vorbereitung zu Wiederholungs¬ und Aufnahmsprüfungen sowie Korrepetition. GefälligejAnträge unter „FerialunterrlCht“ an die Expedition. Danksagung. Ausser Stande, für die uns entgegengebiachten Gratulationen anlässlich unserer Vermählung und meiner Wahl zum Rabbiner in Sissek einzeln zu danken, sprechen wir auf diesem Wege allen unseren Freunden und Bekannten den aufrichtigsten und innigsten Dank aus. Rabbiner Dr. David Spitzer und Frau. Reiferer erf ahrener {Pädagoge, geprüfter Lehrer, unterrichtet Volks- und Bürgerschüler, gründliche Vorbereitung für die Mittelschule, eventuell Pension, streng _religiös. Auskunft: StBrn, II., Am Tabor 22. Konkurs. Bei der israelitischen Kultusgemeinde in Kremsier, Mähren, ist die Stelle eines II. Kantors i'HPp.zu besetzen. Derselbe hat auch die Agenden der Kultusgemeinde zu besorgen. Mit diesem Posten ist ein Jahresgehalt von 1000 K nebst freier Wohnung und Nebengebübren verbunden. Bewerber um diese Stelle, welche das 40. Lebensjahr nicht überschritten und österreichische Staatsbürger sind, wollen ihre mit Zeugnissen versehenen Gesuche bis 5- Juli 1. J. an den gefertigten Vorstand einbringen. Kremsier, am 15. Juni 1904. Der Kultusvorsteber. ln Ungar.-Brod (Mähren) wird an der vom hohen k. k. mährischen Landesschulrate bewilligten dreiklassigen privaten deutschen ftlädchenbürgerechule am 15. September 1904 das dritte Schuljahr eröffnet. Diese Schule ist eine Fortsetzung der fünfklass’gen deutschen Volksschule in der israelitischen Stadt und befinden sich die Schullokalitäten der Mädchenbürgerschule im neuerbauten Volksschulgebäude der israelitischen Stadt. Aufnahme in die erste Klasse der Bürgerschule finden Mädchen, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt und sich mit genügender Vorbildung ausweisen können. An dieser Schule wird ausser auf die gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgegenstände für Bürgerschulen auch auf die religiöse Ausbildung der Mädchen die grösste Sorgfalt verwendet. Für verlässlich gute und zu massigen Preisen gehaltene Pensionen ist gesorgt. Anfragen sind an dem Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde in Ung.-Brod zu richten. 1626 Der Scbulausscbuss. Samuel W. Pascheies, Verlagsbuchhandlung, Prag, Zeltnergasse 4, nächst dem Bing, offeriert in reichster Auswahl Professor Känijpf’s allgemein boliobto Brautgcbstbiichcr und deutsche ftndachtsbficher für israelitische Frauen und Jungfrauen in elegantesten Einbänden, ferner Seiden- und Woll-Talesim Gold- und Silber-Borten. Im Verlage von Samuel tif. Pascheies, Prag, Zeltnergasse 4, nächst dem Ring, in neuer Auflage und prachtvoller Ausstattung soeben erschienen das berühmte Prachtwerk Professor Ir. Julius pursfs :.~ ■ ~—- illustrierte fünf Bücher Drei, mit deutscher Uebersetzung, erläuternden Erklärungen und 231 Illustrationen. Ein Geschenkwerk ersten Ranges! Preis in hochelegantem Prachtband ö. W. fl. 6—. Dies frühere Auflage ist gänzlich ausverkauft. Versendung erfolgt gegen Einsendung der Betrages. Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: Dr. Josef S. Bloch. — Druck von L. Beck & Sohn, Wien, Vin.