Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 24 (10.6.1904)
- Date
- 1904-06-10
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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irtiMTrnri—nnn Nr. 24 Auch wie in warmen Nächten durch die Wellen Ein Nachen leuchtend furcht auf Funkenschäumen, Die rings das Boot durch ihren Glanz erhellen. Mein Auge starb in überhellen Räumen. Und da saß Mose, der Gesetzegründer, Umgibt von pnrpurblauen Wolkensäumen. ' Titanenkräftig bleibt der Gotteskünder, Ein erster Heiland aus dem Menschenpfuhle, Mit seinen Brauen bändigt er die Sünder." In der Erzählung „Auf meinem Gut" sagt er an einer Stelle: „Heute meine liebsten Psalmen gelesen, den 31., 38., 51., 104., 126., 140., 142. David, der Dichterkönig, mnß bis an seine letzte Stunde wie ein naives Kind gewesen sein. Wie lieb ich ihn. Hätte ich an seinem Sterbelager gestanden, ich würde ihm schluchzend die Hände geküßt haben." R. T. Stach einer Meldung des „Jewish Ehronicle" wird die zionistische Uganda-Kommission, die das von der englischen Negierung den Zionisten angeootene Land auf seine KotonisatlonSfähigkeit zu prüfen hat, anfangs Juni nach Uganda abreisen. R. Die Petersburger Meldung, wonach die Juden in Hömel eine Protestversammlung gegen den Krieg veranstalteten, ist natürlich eine tendenziöse Lüge, welche die Preßknechte des Herrn P l e h w e in die Welt hinaussenden. H. Die „Slaatsbürgerzeitnng" in Berlin schimpft bei jeder Gelegenheit auf die Konknrsmassen-Ausverkünfe rc. Aber auf der letzten Seite derselben Nummer des Blattes befindet sich eine mit dickem schwarzen Rande umrahmte Annonze: Seltene Gelegenheit! Nur kurze Zeit! - Räumungs-Verkauf . & der aus der Konkursmassi^A. Levy, Goldschmidt & Eo. stammenden und anderer Waaren zcr ' „Vorne pickt er, hinten nickt er." Im redaktionellen Teil schimpft die „slaatsbürgerzeitnng" auf Juden und Konkursmassen- Ausverkäufer, die Annonzengelder derselben aber streicht sie schmunzelnd ein. S. Porjes in Lemberg. Der 7. Adar 5618 war am 21. Mver 1858, der 8. Cheschwan 5645 war am 27. Oktober 1884, der 20. Juni 1844 war Donnerstag, der 3. Thamus 5604. Aufruf! Eine blutarme Witwe mit fünf kleinen Kindern, die gänzlich verlassen dasteht und nun angewiesen ist, in ihrem Wohnorte, emem kleinen böhmischen Dorfe, wo nur noch em Glaubensgenosse domiziliert, sich und ihre Familie vom Hansel mit Käse zu ernähren (ein Erwerb, der nicht das trockene Brot abwirft), bittet edle Glaubensgenossen um eme gütige Unterstützung. Auch die klemste Gabe wird dankbaren Herzens entgegengenommen; möge der Vater der Witwen und Walsen es allen edlen Wohltätern tausendfach vergelten. Wohltätige Gaben können zwecks direkter Uebergabe an Herrn M. M a n d t, Rabbiner-Stellvertreter m L e d e ö a. S., übergeben werden. Das R a b b in at in L e d ets ch. Zur gefälligen Beachtung! Wir ersuchen diejenigen unserer Abonnenten, weiche noch mit der Abonnementsgebühr im .Rückstände sind, die zur Einhebung derselben von uns versendeten Postaufträge gefälligst honorieren zu wollen. Die Administration. Josef Spitzer fche Stiftung. Der Unterzeichnete Vorstand verlautbart hiemit, daß aus den Zinsen der Josef Spltzer'schen Stiftung ein Betrag von zusammen Kronen 240.— an drei oder vier in Wren wohnhafte arme, des Ernährers beraubte jüdische Familien zur Verteilung gelangt. Die Bewerber, bezw. Bewerberinnen haben ihre mit dem Nachweise darüber, daß der Ernährer, sei es durch Tod oder durch sonstige Umstände der Familie entzogen ist, sowie mit einem Armutszeugnisse versehenen Gesuche bis 30. Juni 1804 im Einreichungsprotokolle der Israel. Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, während der Amtsstunden von 9—12 Uhr vormittags zu überreichen. Gesuchsblankette sind im Einreichungsprotokolle unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbeilagen nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde. Seite 391 Kuratorium der Stiftung „Waisenhaus für israel. Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien. Im „Waisenhanse für israelitische Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien werden ab September 1904 ausgenommen: a) Zwanzig mittellose, ganz oder halb verwaiste oder verlassene, gesunde, israelitische Mädchen im Alter von 6 bis 12 Jahren, b) fünf mittellose, ganz oder halb verwaiste oder verlassene, gesunde, israelitische Mädchen im Alter von 14 Jahren. Die Zöglinge besuchen, solange sie im schulpflichtigen Alter stehen, die öffentliche Volks¬ oder Bürgerschule, erhalten vom vollendeten 14. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres den Unterricht in allen Zweigen der Hauswirtschaft, werden sodann zu allen häuslichen Verrichtungen in der Anstalt verwendet und bis zur erlangten Erwerbsfähigkeit, spätestens aber bis zum vollendeten 17. Lebensjahre in der Anstalt erhalten. Aufnahmsgesuche sind namens der Bewerberinnen von deren gesetzlichen Vertretung unter Beilegung des Geburtsscheines, des Heimatsscheines, des Nachweises der Verwaisung oder der Verlassenheit, des Mittellosigkeits-Zeugnisses und eventuell Schulausweises, des Jmpfzeugnisses, eines Gesulldheitszeugnisses, sowie im Falle der überstandenen natürlichen Blattern eines besonderen ärztlichen Zeugnisses hierüber, bis 30. Juni 1904 an das gefertigte Kuratorium zu Händen des Herrn Dr. Felix Katzau, Wien, I., Schottenbastei 3, zu richten. Unter den Bewerberinnen werden jene, welche nach Wien zuständig sind oder deren Eltern durch längere Zeit im Wiener Gem indegebiete gewohnt haben, in erster Linie berücksichtigt. Der Eintritt in die Anstalt kann nur gegen Beibringung eines vom Gemeindearzte ausgestellten, gemeindeämtlich bestätigten Zeugnisses erfolgen, laut dessen in den letzten vier Wochen vor dem Eintrittstermine im Hausstande des Mädchens kein Fall einer infektiösen Erkrankung vorgekommen ist. Ferner werden für die Anstalt mit der Verpflichtung zum Dienstantritt am 15. August 1904 ausgenommen: 1. Eine tüchtige, erfahrene Erzieherin, Israelitin, alleinstehend, im Alter von nicht unter 30 Jahren, die auch einen Teil der Aufsicht über das Hauswesen zu übernehmen hat, 2. eine tüchtige Judustrielehrerin, Israelitin, alleinstehend, im Unterricht und allen Handarbeiten erfahren, die zugleich das Amt einer Wäscheverwahrerin zu übernehmen hat. Stellengesuche sind unter Beigabe aller erforderlichen Belege spätestens bis ->0. Juni 1904 an das gefertigte Kuratorium zu Händen des Herrn Dr. Felix Katzau, Wien, I., Schottenbastei 3, zu richten. Kuratorium der Stiftung „Waisenhaus für israelitische Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" _in Wien. Andreas Feigl fche Witwen-Stiftnng. Am 21. Elul, das ist am 1. September 1904, werden aus obiger Stiftung a ch t arme israelitische Witwen, jede mit dem Betrage von Kronen 100.— beteilt. Die Bewerberinnen haben ihre mit dem Nachweise ihrer Armut und des Witwenstandes versehenen Gesuche bis längstens 30. Juni 1904 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, während der Amtsstunden von 9—12 Uhr vormittags zu überreichen. Gesuchsblankette sind im Einreichungsprotokolle unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der Wiener israelitischen Kultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Aus der Fanny von Hofmannsthal-Dormitzerstiftung gelangen die Erträgnisse Per K 820.— an höchstens vier verarmte israelitische, der Unterstützung würdige, in Wien domizilierende Witwen zur Verteilung. Die mit dem Totenscheine des Gatten und einenl Armutszeugnisse belegten Gesuche sind bis 30. Juni 1904 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock zu überreichen. Gesuchsblankette werden im Einreichungsprotokolle unentgeltlich ausgefolgt. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbeilagen nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Rofalia Pollak'fche Blindenstiftung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde bringt hiemit zur Kenntnis, daß die Zinsen der vom Herrn Moriz Ritter von Borkenau begründeten Rosalia Pollak'schen Blindenstiftung im Betrage von K.70.— an eine erblindete oder durch schwaches Sehvermögen erwerbsunfähige Frau oder an ein derartiges Mädchen israelitischer Konfession, für das laufende Jahr zu verleihen sind. Die Bewerberinnen haben ihre Gesuche um die genannten Stiftungszinsen mit einem Armutsscheine und einem Zeugnisse des Verwalters des hiesigen israelitischen Spitales über ihre Erwerbsunfähigkeit zu versehen und bis längstens 30. Juni 1904 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr vormittags, woselbst Gesuchsblankette unentgeltlich zu beheben sind, zu überreichen. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Dr. Mocb's MocbenscbrtN.