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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-04-01 · 14 (1.4.1904) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
14 (1.4.1904)
Date
1904-04-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 14 Dr. Vlocb's MocbenscbrM. Leite 223 vorne und hinten beschrieben und enthielt ursprünglich ungefähr 49 Kolumnen, von welchen etwa 5 wegradiert sind. Das Gesetz zählt imgefähr 288 Paragraphe, von denen ungefähr 35 durch die Rasur zerstört sind. Dem Gesetz geht ein Prolog voran, worin der König ausdrücklich den Schutzgedanken ausspricht, daß der Starke den Schwachen nicht unterdrücke. Ein Epilog folgt dem Gesetze, worin der König den Fluch aller Götter gegen den Zerstörer des Gesetzeskodex anruft. Was nun den Inhalt des Gesetzes selbst anbelangt, so beginnt dasselbe mit einigen Bestimmungen über die Prozeßordnung, dann folgen Normen über Diebstahl (anfangend mit Tempel- und Hofdiebstahl). dann folgt die Regelung des Lehenswesens, des Feldbaues und verschiedener Schulverhältnisse (letztere in der Reihenfolge, daß zunächst die Komdenda, das sind die Verhältnisse der Großkanfleute und Bankiers, dann die der kleineren Leute geregelt werden). Daran schließt sich das Familienrecht, bestehend aus Eherecht, Erbrecht und Kindesrecht. Weiters die Talion, welcher Bestimmungen über Schiffsbau, Miete aller Art und Tarife folgen. Den Schluß macht das Sklavenrecht. In diese anscheinende Systemlosigkeit bringt Müller durch seine Untersuchung Licht. Er findet zunächst, daß der Kodex Hammurabi neben Normen einer primitiven Rechtsordnung Bestimmungen enthält, die aus Verhältnisse einer sozial hoch entwickelten Kulturstufe zugeschnitten sind. Die primitiven Rechtsnormen durchlaufen die ganze Hierarchie vom Tempel und Hofe herab bis zum Sklavenrechte. Die Unterbrechung dieser primitiven Rechtsnormen durch Normen einer kulturell entwickelteren Rechtsordnung erklärt Müller dadurch, daß dem Verfasser des Kodex Hammurabi ein Urgesetz, ein Archetypus, Vorgelegen habe, in welches er, den lokalen und geänderten sozialen Verhältnissen Rechnung tragend, moderne Rechtssätze einschaltete. Schaltet man letztere wieder aus, so findet man das Urgesetz, welches die Grundlage des Hamnrabi-Kodex bildet. Auf dieses Urgesetz ist aber auch das mosaische Gesetz zurückzufnhren. Denn letzteres stimmt im Großen und Ganzen mit Hammurabi in der Reihenfolge überein, und wo eine Abzweigniig stattfindet, ist diese eine Anpassung an neue lokale und kulturelle Verhältnisse. Hofrat Müller erhärtete diese These durch mehrere Beispiele und Vergleichungen der beiden Gesetzbücher, und wendete sich sodann zur Erörterung des Zusammenhanges der römischen Zwölftafelgesetzgebung mit dem Urgesetze des Hammurabi-Kodex. Er stützte sich hiebei auf den Rekonüruktionsversuch Voigt's; in den Kreis seiner Beweisführung zog er jenen Teil der zwölf Tafeln, welcher von Diebstahl, Sachbeschädigung und Injurie» handelt. Furtum, noxia und injurise — dieselbe Reihenfolge, die das Urgesetz des Hammurabi-Kodex aufweist, findet sich in dem Rekonstruktior.sversuch Voigt's wieder. „Das auf diese Weise erschlossene Urgesetz taucht nun vlötzlich in einem bestimmten Teil des Zwölftafelgesetzes auf, selbstverständlich vielfach verändert und den neuen Verhältnissen angepaßt, aber Fassung, Gruppierung und Reihenfolge lassen über die Herkunft dieser gesetzlichen Bestimmungen nicht den geringsten Zweifel."" Wenn sich auch die Romanisten mit Hartnäckigkeit dagegen sträuben, so verficht Müller dennoch die These: „Auf einem Seitenwege kam das Urgesetz, sei es von Babylon, sei es von Kanaan aus, nach Griechenland. beeinflußte daselbst die hellenischen Legislationen und erreichte dann Rom, wo ein starker Niederschlag des Systems sich in zwölf Tafeln erhalten hat," und in aller Form erhebt er die Nevindikation: „Laue ego tabulam septimam aut octavam ex iure Quiritum lagern semiticam esse aio.“ Der Vortrag fand lebhaften Beifall. Man bemerkte im Auditorium den Sektionschef Dr. Franz Klein, die Universitätsprofessoren Ehrenzweig, Löffler, Schrutka, Seidler, zahlreiche Advokaten und Gerichtsfunktionäre. Das Römische Kaiserreich und das alte Palästina. Der ehemalige Professor der Warschauer Universität, jetzige Senator Sänger, hat in einem Vortrage über die „Judensrage im alten Rom" u. a. Folgendes gesagt: „Die Errichtung des Kaiserreichs in Rom bedeutete zugleich den Beginn eines im Verlauf von 200 Jahren immer stärkeren Aufblühens Galliens und Spaniens, Griechenlands, Klein-Asiens, Syriens, Egyptens und des ehemaligen Karthago. Der Westen wurde in kurzer Zeit latinisiert, im Osten genoß die griechische Welt die weitgehendsten Privilegien. Ueberall herrschte Frieden und Ordnung, überall wuchsen der Wohlstand und die Zufriedenheit mit der römischen Oberhoheit. Rom hatte seine Aufgaben richtig erfaßt und löste dieselben gewandt. Nur in einem Lande blieben alle Anstrengungen Roms, ein zweckentsprechendes Regime einzuführen, erfolglos, nur mit einem Volke gelang es den Römern nicht, in normaler Weise fertig zu werden: Dieses Land war Palästina, dieses Volk — die Juden. An den Juden hat Rom allmählich fast alle Formen internationaler Beziehungen und der Regierungsgewalt durchverfucht, von freundschaftlicher Neutralität bis zum rauhen Militarismus, endlich aber mußten sich die Römer sagen, daß als einziges Mittel nur noch die Zerstörung Jerusalems und die Verschickung der Einwohner ins Exil übrig blieb! Mit anderen Worten: Eine hundertjährige Erfahrung und angeborene politische Weisheit haben die Römer zu keiner anderen Lösung der jüdischen Frage geführt als zu jener, zu der Salmanassar und Nebukadnezar ihre Zuflucht nahmen." Man sollte glauben, nichts sollte mehr Anerkennung finden, als daß ein ganz, ganz winziges Völkchen wie das der Juden in Palästina die geradezu fabelhafte Kühnheit besessen hat, sich dem weltbeherrschenden Rom und dessen krieggewohnten Legionen entgegenzustemmen. In diesem hundertjährigen Kriege konnten die alten Juden unmöglich hoffen, Seide zu spinnen, irdische Vorteile zu erringen, gar Eroberungen zu machen. Es handelte sich bei ihnen lediglich um ideale Güter. Im Bewußtsein, eine wenn auch nicht äußerliche, so doch ethisch höhere Kultur zu besitzen, wollten sie diese selbst einem so übermächtigen Feinde nicht opfern: sie wollten nicht ihre Freiheit preisgeben, nicht den einen, einzigen Gott verlassen, um Götzen, um einen Cäsar auzubeten. Verdient das nicht noch größere Bewunderung als die Tapferkeit der Buren, deren Religion und Kultur nicht, deren Goldfelder nur von einer Weltmacht zwar, aber doch nicht von einer, wie damals Rom, die ganze Welt allein beherrschenden Macht bedroht waren. Aber die Juden, die alten wie die neuen, können machen, was sie wollen, verdammt und verbrannt werden sie immer. Fragen wir aber nach dem Erfolge ihres Widerstandes und dem der Unterwerfung der anderen Völker — welches ist er? Wo sind heute die alten Gallier, Hellenen, Syrer, Egypter, Karthager? Nur ihre Namen leben noch in der Geschichte und Literatur. Als Völker sind sie samt und sonders untergegangen und kaum eine einzige Säule zeugt von entschwundener Pracht. Die Juden aber existieren noch heute und erfreuen sich der Achtung wenigstens bei der ganzen sittlichen und gebildeten Welt, erfreuen sich des Hasses des Pöbels überall und haben viel Ehre, denn sie haben viele Feinde. Wer haßt, wer fürchtet heute die Karthager, Syrer, Egypter und Hellenen? Und Rom selbst? Es beherrscht heute in einem ganz anderen Sinne als damals die Welt dank einer Religion, die von eben diesem heldenmütig Widerstand leistenden Palästina ihm gebracht worden ist. Es betet keinen Cäsar mehr an, sondern den Gott, der aus dem so grausam bekämpften Palästina zu ihnen gekommen ist. Die römische Kultur hat der palästinensischen, hat der christianisierten, trenn man will, der verbesserten jüdischen Kultur und Moral den Platz einräumen müssen. Wie läßt doch der Dichter den Kaiser Julian ausrufen: Galiläer, du hast gesiegt. In diesen Worten lag schon damals die 'Anerkennung der Berechtigung des Widerstandes der alten Juden. Wenn es noch heute einen alten Römer gäbe, müßte er noch weit, weit mehr den endgiltigen Sieg Palästinas über daS gewaltige Rom der Cäsaren anerkennen als ein Julian Veranlassung hatte. Und da kommt ein Warschauer Professor und macht den Juden den Vorwurf, daß sie durch ihren Widerstand gegen den „rauhen Militarismus" und die vielleicht noch gefährlichere „freundschaftliche Neutralität" die Römer trotz ihrer „angeborenen politischen Weisheit" gezwungen haben, die Judenfrage ä> la Salmanassar und ä la Nebukadnezar zu lösen. Die modernen Professoren haben mit ihren offenen und versteckten Angriffen auf die Juden entschieden Pech. Die Frankfurter Juden. Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Dietz-Lejeune hat seine neuesten Frankfurter Studien auf das Frankfurter Ghetto ausgedehnt und berichtete dieser Tage in einem interessanten Bortrag, den er in der Frankfurter Loge hielt, über das Resultat seiner Forschungen. Sie haben „Zahl, Alter und Herkunft" der Frankfurter Juden zum Gegenstand und gehen bis ins dreizehnte Jahrhundert zurück. Der Vortragende widerlegte in manchen Punkten die Autorität von Prof. Bücher. Dieser hat z. B. irrtümlich behauptet, daß zwischen 1349 und 1360 keine Juden in Frankfurt lebten. Nun hat aber Rabbiner Dr. Horowitz Grabsteine aus dieser Zeit auf dem alten jüdischen Friedhof entdeckt. Auch ist die Büchersche Behauptung falsch, daß die

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