Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 8 (19.2.1904)
- Date
- 1904-02-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Iahraimg } a1 Ur. 8 Bloch’s Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. m — - - - ---« B. N. xostsxarcagrn-Amk Clearing-Verkehr Ar. 810.976. Lrdartion und Administration: Wien IX/l, Berggaffr Ar. 39. Telephon Nr. 14.847. --H.- Mien^ 19. Februar 1904. Erscheint jeden Freitag. -- Brief-Adresse: Wien, IX/1, Berggaffe 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. M- —. verugsprei» für Sefterrrich . [j Halbjährig 8 Kronen. 8 Einzelexemplare 50 Heller. Mr's Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 , Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. U - m Inhalt; Leitartikel: Ein Erlaß des Justizministeriums. — Vom Jahrmarkt des Lebens: (stlossen zur Tae.esgeschichtc' — Das Grundprinzip der Kant'schen Ethik und die Bibel. — Die ^'-Strahlen des leuchtenden Menschen. — Christliche Judeusekten in Rußland. — Korrespondenzen: Eine Synagoge von der Feilbietung bedroht. Ein Lehrerprozeß im amiseniitischen Wien. Krakau, Budapest, Köln, Breslau. Aus Franken. Zn den Hamburger Bürgerschaftswahlen, Paris, Bukarest, Petersburg, Poltatva. — Vermischtes: Kranzablösungsspeuden zu Gunsten der „Chewra-Kadischa" in Wien. Wien, Floridsdorf, Gödiug, Mähr.-Schönberg, Prag, Austerlitz, Klobouk, Preßburg, Stanislan, Hohenems. — Fe u i l l e t o n: Jüdische Kulturbilder. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Girr Erlaß des Justizministeriums Das Justizministerium hat an alle Gerichtsbehörden einen Erlaß gerichtet, in welchem dieselben angewiesen werden, unwahren oder entstellten Zeitungsberichten über Vorgänge bei Gericht, namentlich über den den Anklagen und Urtheileu zugrundeliegenden Sachverhalt durch amtliche Richtigstellungen entgegenzutreten. Motiviert wird diese Verfügung niit dem Hinweis auf mehrere Fälle der letzten Zeit, in welcher der ungestörte Gang der Rechtspflege durch tendenziöse Darstellungen in der Presse Schaden gelitten hat. Es ist nicht ausdrücklich gesagt, daß vor allem die antisemitischen Zeitungen solche Lügenberichte verbreiten, aber wer sich der ungeheuerlichen Beeinflussung der öffentlichen Meinung, der Geschwornen und Zeugen im Polnaer Prozesse, wer sich gewisser Ereignisse im Wiener Schwurgerichtssaale aus jüngster Zeit, wer sich einer Amtsberichtigung der Wiener Staatsanwaltschaft gegen das „Alldeutsche Tagblatt" in Sachen der Zablotower Judenexzesse erinnert, wird den in der Motivierung des erwähnten Ministerialerlasses enthaltenen Vorwurf zunächst und zu allererst auf die antisemitische Hetzpresse jeglicher Couleur beziehen müssen. Das Justizministerium hat mit seiner Anordnung stillschweigend anerkannt, daß die bisher angewendeten oder auch nicht angewendeten Mittel, um der antisemitischen Brunuenvergiftuug zu steuern, nicht ausreichen. Das objektive Verfahren hat, abgesehen von seinem odiosen und willkürlichen CharaÜer, vielfach versagt, weil einerseits jeder konfiszierte Artikel durch eine Interpellation im Parlament immunisiert werden konnte und weil anderseits die Beschlagnahme in den meisten Fällen zu spät erfolgt und durch die nachträgliche Unterdrückung der Unwahrheit noch nicht für das Bckanutwerden der Wahrheit gesorgt wurde. Der subjektiven Verfolgung solcher Journalisten, die aus der Verbreitung beunruhigender Gerüchte und aus der Beeinflussung der Geschwornen und Zeugen ein förmliches Gewerbe machen, haben sich aber die Staatsanwälte mehr und mehr entschlagen, weil die Anklage häufig mit einem Triumphe der Angeklagten endigte. Wir haben oft dagegen Stellung genommen, daß die Staatsanwälte sich in solchen Fällen als Prozeßpartei fühlen und die Erhebung der Anklage von der Erwägung abhängig machen, ob sie einen Sieg oder eine Niederlage zu erwarten haben. Aber auch in der Beurteilung der stoatsanwaltlicheu Praxis ist mit der Unvollkommenheit der menschlichen Natur zu rech'.eu. Die Theorie, vaß das Gesetz rücksichtslos und unter allen Umständen anzuwenden sei, wird doch immer mit dem Bestreben der Staatsanwälte, nur solche Anklagen zu vertreten, die einige Aussicht auf Erfolg versprechen, kollidieren. Das hat mau sich offenbar auch im Justizministerium gesagt, und so ist man dort zu dem neuen Verfahren der amtlichen Berichtigungen gelangt. Die solide und ehrliche Presse kann den Erlaß des Justizministers nur beifällig begrüßen. Auch einem anständigen Blatte kann es einmal passieren daß es falsch berichtet wird, es wird aber gerne der von amtswegeu ihm zugemittelten Wahrheit seine Spalten öffnen. Minder angenehm wird die professionelle Hetzpresse von dem Erlasse berührt werden. Die amtliche Berichtigung ist der Konfiskation vorzuziehen, weil sie kein Martyrium schafft und an Stelle des absichtlich gewollten Dunkels das helle Licht der Wahrheit setzt. Das Mittel ist vernünftig, es ist ehrlich und es entspricht zugleich der modernen Auffassung, daß die Wunden, welche die Presse schlägt, durch die Presse selbst geheilt werden müssen. Allerdings hängt die Wirksamkeit des Erlasses von zwei wesentlichen Momenten ab. Vor allem davon, daß er von allen betreffenden Behörden auch tatsächlich befolgt wird. Wir haben es in Oesterreich nur zu oft erlebt, daß die schönsten Erlässe ans dem Papiere blieben und allgemach in Vergessenheit gerieten. Herr v. K o e r b e r mag darauf bedacht sein, daß seine Verfügung vor diesem Schicksale bewahrt bleibe. Zweitens aber wird mau sich gewissen Blättern gegenüber nicht mit einer unverbindlichen Zusendung der wahren Darstellung begnügen dürfen, sondern man wird deren Abdruck ans Grund des Preßgesetzes fordern müssen. Geschieht dies nicht, so wird die gewerbsmäßige Hetzpresse die amtliche Zuschrift mehr oder minder achtungsvoll in den Papierkorb werfen oder sie wird sie mit solchen Glossen versehen, welche deren Wirkung aufheben. Hat man sich einmal entschlossen, der Lügenpreffe im Wege der Aufklärung das Handwerk zu legen, dann muß dieser Weg konsequent, energisch und mit Verstand beschritten werden.