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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-02-05 · 6 (5.2.1904) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
6 (5.2.1904)
Date
1904-02-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Jahrgang XII ♦ Dr. Bloch’s Centrslorgsn für die gefammten Interessen des Iudenthums. K A. k. Nostlxarrayen-Arnt Clearing-Verkehr Nr. 810.976. LrdsrUon und Administration: Wien IX/l, Berggaffr Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. W Wien, 5. Februar 1904. »4- «*■*> =* Lrsch eint jeden Freitag. - >^e > 4> - Brief-Adresse: Wien, IX/l, Berggaffe 39« Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wie«. SrprgSPrei» fltr Sester reich: Halbjährig 8 Atmen. ©njelejentJrfaie 50 Heller. Für'» Nnuland: Halbjährig 10 Atonen. Ganzjährig 20 » Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. *= Inhalt: Leitartikel: Die Ursachen des Verfalles. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Aus der Gegenwart. Ein deutscher Jude als Oberst. Professor Dr. Eduard Zeller. Ein Besuch bei Max Liebermann. — Karl Emil Franzos. — Correspondenzen: Aus der Plenarsitzung des Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde. Wien. Eine Synagoge von der Feilbietung bedroht. Wien, Prag, Amsterdam. — Vermischtes: Wien. Wer lügt. Lundenbnrg, Linz, Klutschenitz Olmütz, Brody. Klattau, Prag, Troppau, Grätz, Waag-Neustadtl, Lipto-Szt.-Mlklos, Budapest, Bonyhad, Frankfurt a. M. Berlin. — Feuilleton: Waffenstillstand. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Die Ursache« des Uerfalles Wenn der Präsident des österreichischen Abgeordnetenhauses zuweilen auch die Verhandlungen auswärtiger Parlamente liest, so mag er in den jüngsten Tagen verwundert den Kopf geschüttelt haben bei der Nachricht, daß sein Kollege im Deutschen Reichstage „die Beleidigung Abwesender" für „unzulässig und der guten Sitte widersprechend" erklärte. So subtil ist weder Graf Vetter, noch waren es seine Vorgänger in den letzten fünfzehn oder zwanzig Jahren. Allerdings gibt es noch einen anderen Unterschied zwischen unserem und den Parlamenten anderer Länder. In Deutschland, in Frankreich — von England gar nicht zu reden — üben die Volksvertretungen politische Macht, sind sie der Sammelpunkt aller Kraft und Energie des Volkes; in Oesterreich ist t as „hohe Haus" jeglicher, auch der geringsten Bedeutung verlustig gegangen, ist es eine guantite negligable geworden, über die man einfach zum — § 14 übergeht. Wer dem tieferen Grund der Erscheinungen nachspürt, wird zwischen der trostlosen Ohnmacht, der jämmerlichen Kraftlosigkeit unseres Abgeordnetenhauses und den äußeren Formen, in denen sich seine Verhandlungen seit langen Jahren bewegten, einen ursächlichen Zusammenhang erkennen. Es geschieht nicht nur aus angeborenem Sinn für gesellschaftliche Reinlichkeit, wenn die Präsidenten anderer Parlamente auf die Einhaltung des guten Tones und der parlamentarischen Sitte dringen. Sitte und Ton sind hier mehr als Merkmale des Anstandes und der Bildung, sie sind ein Zann, den sich die Parlamente um ihre eigenen Rechte und Freiheiten gezogen haben und ziehen mußten. Die Voraussetzung für den ungefährdeten Bestand eigenen Rechtes ist die peinliche Achtung vor dem Rechte anderer. Wer die allgemeine Rechtsordnung verletzt, mit frevelnder Hand in den Rechtskreis anderer einbricht, verliert selbst den Boden des Gesetzes und der gesellschaftlichen Achtung unter den Füßen. Gilt das von dem einzelnen Individuum,, so gllt es noch in vertausendfachtem Maße vom Parlamente, das nicht nur die Gesetze schafft und daher auf die strenge Beobachtung derselben bedacht sein muß, sondern dessen Beruf es auch ist, einen festen Schutzwall gegen die Willkür von oben, gegen den Mißbrauch der Macht zu bilden. Diesen Mißbrauch der Macht hat aber das österreichische Parlament seit einer langen Reihe von Jahren selbst geübt, indem es ruhig duldete, daß einzelne Abgeordnete, ja ganze Gruppen und Parteien unter dem Schutze der Immunität außenstehende Personen, denen die Möglichkeit der Verteidigung fehlte, an ihrem heiligsten Gute, ihrer persönlichen Ehre, schädigten, sie beschimpften und besudelten. Das geschah nicht zufällig, nicht ein- oder zweimal, das geschah und geschieht noch systematisch, fortdauernd, unausgesetzt und in wohlerwogener Absicht. Leute, denen auch die entfernteste Qualifikation zu einem Volksvertreter mangelt, wußten und wissen kein anderes Mittel, um ihren stupiden Wählern zu imponieren und sich bei ihnen in Respekt zu setzen, als indem sie aus dem feigen Hinterhalte der Immunität hervor wehrlose Menschen meuchlerisch überfallen. Wir erinnern an die Affairen des Inspektors Etienne, der in der Verzweiflung über seine gemeuchelte Ehre zur tötlichen Waffe griff, des Hofrates Kaan, des Affekuranzbeamten Pollitzer, ja wir erinnern an die schäm- und gewissenlose Herabwürdigung, die sich ganze Klassen von Staatsbürgern, die sich insbesondere die jüdische Religionsgenoffenschaft gefallen lassen muß, ohne daß die Disziplinargewalt des Präsidenten ihnen auch nur die geringste Genugtuung schaffte. Das sind nicht Verstöße gegen den parlamentarischen Anstand, das ist die offene, ins System gebrachte Verleugnung des fundamentalen Prinzipes der Rechtsachtuug, die sich schließlich und endlich au dem Parlamente selbst rächen mußte. Indem es die Freiheiten anderer mit Füßen trat, hat das Parlament sich selbst außerhalb des Rechtes gestellt und seine eigenen Privilegien preisgegeben. Indem es Schimpf und Unglimpf duldete, hat es sich selbst beschimpft und verunglimpft und sich des Anspruchs auf Achtung begeben. So ist es Schritt für Schritt hinabgeglitten zu jenem Zustande der Ohnmacht, der es zum willenlosen Spielballe der eigenen Leidenschaften, aber auch der reaktionären Gewalten machte. Prinz Liechtenstein spöttelte jüngsthin über das „erkrankte Parlament" und meinte, er hätte wohl ein Rezept, allein der eigenwillige Kranke verlange nach schmerzstillenden Mitteln, die seine Kräfte erschöpfen. Prinz Liechtenstein vergaß mitzutheilen, daß die antisemitische Infektion die erste und vornehmste Ursache der Erkrankung dieses Patienten war. Wie da zu helfen ist? Durch papierene Beschlüsse, durch Wahl-

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