Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 4 (22.1.1904)
- Date
- 1904-01-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 4 Dr. Bloch’s m Centralorgan für die grsammten Interessen des Iudenthums. -^- Wie», ZA. IS««rr 1V04. -V-M' —H- Lrsch eint jeden Freitag. -•»4-——<i- Brief-Adresse: Wien, IX/1» Berggaffe 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. j B*jMflaprEia für Seflerreich: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Für'» 3Kns!tmb: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 , Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. r=- J, B. ft. postsparrnssen-Amk Clearing-Verkehr Nr. 610.976. Lednrtton und Fidminipralion: wir» IX.'i, Berggaffe Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. Inhalt': L eitartikel: Ein Capitel über die Gleichberechtigung der Juden in Oesterreich. — Jud sche Fmd.icaider — Lialistik der Taufen in Wien. — Vom Jahr ina r k t des Lebens: Glossen uw Ta;esgeschichte. Der Ki-see oon Oesserr ich und ler Kaiser von Deutschland gehorchen galizischen Juden. Zur jüdischen Encyktopädie. Wer in.neu d.e Pharlsüer^ Ei» russischer Nationalökonom über die Stellung der russischen Inden. Geschichte der jüdischen Apologetik als Vorgeschichte des Chrlstenthums. — Korrespondenzen: Wien. Juden in der österreichischen Industrie. Wien. Bericht über die Tagung des Verbandes der israelitischen Religionslehrer an den österreichischen Mittelschulen. Prag, Prag-Smichow, Olinüp. Die Prcxis des Ant sclniiisnius. München. Christbäume bei galizischen Juden. „Sturmgeselle Sokrates" — B e r in c s ch l e s: Kruiizablüiuiigsipeuden zu Gunsten der „Chewra-Kädischa" in Wien. Wien, Neutitschein, Brünn, Zmittan, Nng.-Hradisch, Bisenz, Klatta», Agram, Arad, Berlin. Frankfurt a. O. — Feuilleton: Waffenstillstand. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Gm Caxilel über die Gleichberechtigung der Inden in Oesterreich. . Unter dieser Spitzmarke erschien in Ihrem geschätzten Blatte vom 1. d. M., unter Bezugnahme auf meine Betrachtungen über die Schulverhältnisse in der Leopoldstadt, ein Artikel des ein. Handelskammerrathes Herrn S. Löwin, mit dessen wesentlichen Inhalt ich mich identificire. Aber mir ist es unfaßbar, in welcher Weise sich eine Aenderung des Gesetzes bei den Besetzungen von Lehrstellen vollziehen solle, zumal einerseits das Parlament zur positiven Arbeit unfähig und andererseits rücksichtlich der Constellation seiner Parteien zu einem Ausbau einer moderneren Schulgesetzgebung kaum geeignet ist. Es müsse aber auch in Betracht gezogen werden, daß die Bevölkerung iminer mehr bestrebt ist, an der Verwaltung aller öffentlichen Institutionen selbst theilzunehmen, und demgemäß auch die Ministerien mit fachmännischen Beiräthen aus industriellen und gewerblichen Kreisen und anderen entsprechenden Commissionen und die Gerichte mit Geschworenen und Laienrichtern ausgestattet sind. Auf demselben Systeme beruht auch die Zusammensetzung der Schulbehörden. Der Gemeinderath der Stadt Wien, als Repräsentanz der Bevölkerung, entsendet 26 Delegirte in den Bezirksschulrath, der, hiedurch.majorisirt, in leichtbegreiflicher Weise ein gefiigiges Element einer bestimmten politischen Partei bildet. In die Landesschulbehörde entsendet der Gemeinderath und der Landesausschuß eine zum Berhältniß der Gesammtzahl der Mitglieder weit geringere Zahl von Delegirten, und um halbwegs eine Remedur zu schaffen, ohne die Einrichtung der Volksverwaltung wesentlich zu stören, müßte die Zahl der vom Gemeinderathe entsendeten Bezirksschulräthe herabgemindert, jedenfalls aber der Gemeinde das Präsentationsrecht entzogen werden. Die Gemeinde ist gesetzlich zur Errichtung und Instandhaltung der Schulen verpflichtet, aber der Lehrer ist kein Beamter der Gemeinde, sondern des Bezirksschulfonds, so daß seine Existenz dem Einflüsse der Gemeinde entrückt werden könnte. So wie die Mittelschulprofessoren nach Maßgabe ihrer Dienstzeit und des Unterrichtserfolges in eine höhere Gehaltsstufe treten, müsse auch zur gerechten Vorrückung der Volksschullehrer eine Dienstpragmatik geschaffen werden, die einer parteipolitischen Willkür die nölhigen Schranken setzen könnte. Selbstverständlich müßte in dem Falle die Qualificativnstabelle zur öffentlichen Einsichtnahme des Lehrers aufliegen, um ihin. Gelegenheit zu bieten, gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten zu remonstriren. Nur zu einer That könnte die Regierung sich emporraffen, zu der es des Parlamentes nicht bedarf und welche ihr die Pflicht gebietet, daß sie den Bürgermeister an seinen Eid der unverbrüchlichen Beobachtung der Staatsgrundgesetze und der Unparteilichkeit erinnere und bei Verletzung dieser Obliegenheiten mit aller Entschiedenheit einschreite. Aber es scheint die Regierung eine gewisse Scheu vor dem „Herrn von Wien" zu empfinden, der Andere verdächtig:, um seine patentirte Loyalität hervorzukehren und mit seinem Scheinpatriotismus Unrecht aus Unrecht häuft. Es ist im Gesetze nicht im Mindesten begründet, daß Dr. Lueger bei der jedesmaligen Angelobung der Lehrerschaft betont, daß Deutschnationale und Socialdemokraten in ihrer Berufsstellung nicht vorrücken werden. Die Eidesformel laut Ministerial-Erlaß vom 9. Jänner 1871 lautet nebst dem üblichen Treuschwure dem angestammten Herrscherhause: „Die Staatsgrundgesetze unverbrüchlich zu beobachten, die Gesetze, sowie die Anordnungen der Vorgesetzten Behörden strenge zu befolgen, ihre Dienstpflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und jeden wie immer gearteten Mißbrauch ihres Amtes sorgfältig zu meiden, mit Unparteilichkeit vorzugehen und sich von diesen Pflichten durch keinerlei Rücksichten jemals abwendig machen zu lassen. Sie geloben endlich, daß sie einer ausländischen, politische Zwecke verfolgenden Gesellschaft weder gegenwärtig angehöreu, noch einer solchen in Zukunft angehören werden". Die jüdischen Lehrer, die mit der Rückständigkeit in ihrem Berufe bisher nicht bedroht wurden und sich gewiß den: Eide gemäß verhalten, werden trotzdem den angeblichen Slaatsverräthern gleich behandelt. Der § 26 der Schul- und Unterrichtsordnung besagt auch, daß der Lehrer gebunden ist, in seiner Stellung zur Schule sich aller consessionellen Umtriebe zu enthalten. Dr. Lueger als Bürgermeister und Vorsitzender des Bezirksschulrathes wäre in allererster Linie verpflichtet, gleich dem